Aufstehen. Mitmachen. Jetzt. Wir Bürger verweigern unsere Teilnahme am ASE-Verfahren der FBB GmbH! WIR IM LAND BRANDENBURG

March 27, 2018 | Author: Hertha Günther | Category: N/A
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1 WIR Ausgabe 225 Dezember 2014 /Januar 2015 Eigenheimer IM LAND BRANDENBURG Das Fachblatt für den Verband der Eige...

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WIR

Ausgabe 225 · Dezember 2014 /Januar 2015

Eigenheimer

IM LAND BRANDENBURG

Das Fachblatt für den Verband der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer Land Brandenburg 1990 e.V. www.eigenheimer.de Mit dieser Ausgabe erhalten Sie den Brandbrief und alle weiteren Informationen zum aktuellen Thema. > Lesen Sie weiter auf Seite 3 Thema: Rückforderung Bearbeitungsgebühren, Fristablauf für aufgenommene Kredite bis 31.12.2014 > Lesen Sie weiter auf Seite 5



Aufstehen. Mitmachen. Jetzt.

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Wir Bürger verweigern unsere „Teilnahme“ am ASE-Verfahren der FBB GmbH! 1 | 225

EDITORIAL Ihr Ansprechpartner Geschäftsführer Peter Schulz

Peter Schulz Geschäftsführer

Fürsorge Fürsorge ist für etwas Sorge tragen; pflegen; verwalten, auch die Sorge für Mitmenschen, also die Familie, den Liebsten! Fürsorge ist auch darauf zu achten, dass die Menschen Rechte haben, behalten, nicht angetastet, nicht geschädigt werden! Also beschützt werden! Nun haben wir die Advents-Weihnachtszeit. Ich betrachte es als Fürsorge die Mitglieder unseres Verbandes, also insbesondere auch Sie vor Schaden zu bewahren, deshalb fürsorglich, vorsorglich der nebenstehende „Brandbrief“ und der Musterbrief. Ich hoffe, Ihnen damit etwas mehr Freude…Besinnlichkeit… Ruhe geben zu können. Erst die vergangene Zeit machte es möglich diese Dinge so aufzuschreiben, wie ich es getan habe. Natürlich war und ist dies sehr aufregend. Nun ist aber Fürsorge in der Weihnachtszeit, in und für die Familie, die Partner, die Kinder, Enkel, Freunde, Bekannte angesagt. Ich bin in großer Hoffnung, dass Sie eine gute, friedliche Zeit haben werden! Das wünscht Ihnen von ganzem Herzen Ihr Peter Schulz Frohe Weihnacht und ein gesundes neues Jahr!

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Büro 15569 Woltersdorf, Werderstraße 1-8, Haus A Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 10.00 – 16.00 Uhr Tel.: 03362 / 88 10 262 (AB geschaltet) Fax: 03362 / 88 10 266 E-Mail: [email protected] Hauptgeschäftsstelle 15711 Königs Wusterhausen, Cottbuser Straße 48 Sprechzeiten: Montag 10.00 – 16.00 Uhr Tel.: 03375 / 21 08 302 Andere Termine für Beratungen und Gespräche können telefonisch vereinbart werden.

Ihre Ansprechpartnerin für die Mitgliederverwaltung Gerlind Marchwicki 15569 Woltersdorf, Werderstraße 1-8, Haus A Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr Tel.: 03362 / 88 80 280 Fax: 03362 / 88 99 749 E-Mail: [email protected]

DAS AKTUELLE THEMA · BRANDBRIEF An alle betroffenen Verbandsmitglieder und Flughafen-Anwohner Gegenwärtig läuft ein Anspruchs Ermittlung Verfahren (ASE-Verfahren) mit dem Ziel, künftige Ansprüche der vom Fluglärm betroffenen Anwohner gegen die FBB-GmbH zum Nachteil dieser Anwohner zu regeln. Der Vorstand sieht sich in der Verpflichtung, die Verbandsmitglieder vor schneller Teilnahme an dieser von der FBB-GmbH vorgegebenen Verfahrens-Form zu warnen bzw. zur Aussetzung einer schon begonnenen Teilnahme zu motivieren. Anspruchsberechtigte, die am ASEVerfahren in der jetzt praktizierten Form teilnehmen und entsprechende Dokumente unterzeichnen, > würden zu direkten Auftraggebern und dadurch auch zu Schuldnern von Baufirmen, die mit der FBB-GmbH zusammenarbeiten (d.h. „unter einer Decke stecken“). > hätten bei den zu erwartenden Baumängeln gegenüber diesen Firmen die Beweispflicht.

> könnten von den beauftragten Baufirmen in Regress genommen werden, wenn eine insolvente FBBGmbH die Baurechnungen nicht bezahlen sollte. Mit der Rücktrittsankündigung des FBB-Geschäftsführers wurde einmal mehr das fortdauernde BERDesaster deutlich. In der Sitzung des Sonderausschuss BER des Landtages Brandenburg vom 15.12.2014 machte der Finanzminister des Landes Brandenburg auf immer noch fehlende Antworten der FBB-GmbH zur Finanzierung

Wir Bürger verweigern unsere „Teilnahme“ am ASE-Verfahren der FBB GmbH!



aufmerksam. In dieser Sitzung haben wir über den Landtagsabgeordneten Christoph Schulze erreicht,

Max Mustermann Musterstraße Nr. xx xxxxx Musterfelde Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 12521 Berlin Abteilung Schallschutz Unterbrechung der Teilnahme ASE-Verfahren

dass am 16. Februar 2015 dazu eine Anhörung von Bürgervertretern im BER Sonderausschuss stattfindet. Die Ergebnisse dieser Sitzung sollte man unbedingt abwarten. Die Feststellung, dass der Flughafen und seine Gesellschafter die Schallschutzberechtigten in der Vergangenheit „betrügen“ wollte, ist gerichtsfest. Wir haben viele Gründe, den Leuten vom Flughafen zu misstrauen. Indem wir der FBBGmbH mitteilen, dass wir das uns von der FBB-GmbH aufgezwungene ASE-Verfahren nicht akzeptieren bzw. schon begonnene ASE-Verfahren aussetzen, bringen wir dieses Misstrauen zum Ausdruck und gewinnen Zeit und Klarheit. Wir verzichten dadurch ausdrücklich nicht auf den im Planfeststellungsverfahren festgelegten Schallschutz. Sie können mich jederzeit anrufen: Telefon 03362/88 10 262; Stichwort: ASE. Bitte nennen Sie Ihre Telefonnummer, falls Sie mit dem AB sprechen müssen.

Ihr Peter Schulz, Geschäftsführer MUSTERBRIEF Unterbrechung ASE-Verfahren

Musterfelde, den xx,xx,xxxx

Ihr Aktenzeichen: Werte Damen und Herren, Ich habe den Eindruck gewonnen, dass die FBB-GmbH im derzeitigen ASE-Verfahren meinen Schallschutz-Anspruch zu meinem Nachteil regeln will. Darum will ich meine Interessen wahren und miteilen, dass ich das begonnene Verfahren mit sofortiger Wirkung unterbreche. Ich will zumindest abwarten, welche Schlussfolgerungen für die Berechtigung dieser von mir grundsätzlich abgelehnten FBB-Form des Verfahrens aus der Anhörung von Bürgervertretern im Landtag am 16.02.2015 zu ziehen sind. Einen Verzicht auf die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Entschädigungen bzw. Schallschutz-Maßnahmen bedeutet die Aussetzung des ASE-Verfahrens durch dieses Schreiben ausdrücklich nicht. Das Schreiben selbst ist anderweitig hinterlegt. In Erwartung der Bestätigung dieses Schreibens Unterschrift

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DAS AKTUELLE THEMA BVBB: Sind Recht und Gesetz je nach Kassenlage flüchtig? Das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 8.12.2014 zur FBBLärmschutzpraxis ist nicht geeignet, Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Rechtsprechung zu fördern. Wenn Prozesserklärungen vor dem höchsten Verwaltungsgericht der Bundesrepublik nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen und von einem Landesgericht zur Makulatur erklärt werden können, drängt sich der Eindruck von Recht nach Kassenlage und Rechtsprechung nach Gutsherrenart auf. Offenbar wiegt für die Justiz das staatliche Bedürfnis nach Sparen am Bürger höher als dessen Schutz, hebelt Geld jegliches Gesetz aus. Der BVBB e.V. hatte durch ein Mitglied des Vereins gegen das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft geklagt, weil diese nicht dafür Sorge tragen, dass Schutzmaßnahmen laut Planfeststellung des Flughafens Berlin Schönefeld umgesetzt werden. Konkret wurde beklagt, dass eine am 21.09.2011 vor dem BVerwG abgegebene Prozesserklärung von Aufsichtsbehörde und Flughafen nicht umgesetzt wird. Diese Prozesserklärung fußte auf einem Kompromissvorschlag des Obergerichtes, weil es eine Diskrepanz der Lärmschutzansprüche lt. Planfeststellungsbeschluss auf Basis der Geradausflugrouten und der nun in Rede stehenden um 15° divergierenden Flugrouten gab. Der Vorsitzende Richter begründete das Erfordernis einer Übereinkunft damit, dass Flugrouten „flüchtig“ seien. Die Flughafengesellschaft hatte bewusst Geradeaus-Flugrouten geplant, beantragt und planfeststellen

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lassen, um die Lärmschutzgebiete im dicht besiedelten Umland des Flughafens klein und finanzierbar zu halten. Die Aufsichtsbehörde musste am 21.09.2011 im Gerichtssaal verbindlich erklären, dass sich einerseits für die so genannten Alt-Betroffenen durch die neuen Flugrouten nichts ändern wird. Die Daten zu Flugbewegungszahlen, Flugzeugtypen und Flugrouten aus dem Planfeststellungsbeschluss

BVBB-Presseinfo vom Dienstag, 09. Dezember 2014

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sollten weiterhin Grundlage für die Dimensionierung des Schallschutzes (Verschlechterungsverbot) bleiben. Andererseits aber forderte das Gericht auch, dass alle durch die neuen divergierenden Flugrouten erstmalig oder stärker Betroffenen schnellstmöglich den gleichen Schutz nach Planfeststellung erhalten sollen. Weil das Ministerium damit akzeptierte, dass möglicherweise auch betroffene Menschen in den Genuss von Schallschutz kämen, die bei Definition der neuen Schallschutzgebiete nach divergierenden Flugrouten geringere Ansprüche hätten, bekräftigte der damalige branden-

burgische Staatssekretär und heutige stellv. Aufsichtsratsvorsitzende der FBB, Rainer Bretschneider in der Berliner Zeitung vom 22.09.2011 das zugesicherte Verschlechterungsverbot: „Im Zweifel für den Lärmschutz“. Im Zusammenhang mit der Gewährleistung des Schallschutzes für die Anwohner der Südbahn vor deren Inbetriebnahme zeigte sich jedoch, dass die Flughafengesellschaft systematisch die sich aus der Prozesserklärung ergebenden Pflichten ignoriert, Berechnungen zum Schallschutz ausschließlich auf Basis der neuen divergierenden Flugrouten vornimmt und die Aufsichtsbehörde tatenlos zusieht bzw. diesen Betrug an den Betroffenen duldet, damit beide gegen geltendes Recht verstoßen. All das hatte für das OVG ebenso wenig Bedeutung, wie die vor dem Bundesverwaltungsgericht am 21.09.2011 abgegebenen Prozesserklärungen der Aufsichtsbehörde und Flughafengesellschaft. Offenbar sind für das OVG vor dem BVerwG abgegebene Prozesserklärungen nunmehr „flüchtig“. Eine Revision gegen dieses Schandurteil ließ das Gericht nicht zu. Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung wird der BVBB eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision prüfen. Kristian-Peter Stange BVBB-Pressesprecher 030-37301941

> Alle Pressemitteilungen: http://www.bvbb-ev.de/index.php/pressemitteilungen > News Feed: h t t p : / / w w w. b v b b - e v. d e / i n d e x . php/?format=feed&type=rss

RÜCKFORDERUNG BEARBEITUNGSGEBÜHR Was auf dem Spiel steht Bankenreaktion: Wie bereits nach den BGH-Urteilen vom Mai 2014, reagieren viele Banken und Sparkassen nach wie vor mit Blockade und systematischer Verzögerungstaktik. Dies war schon einer ersten Stellungnahme ihres Spitzenverbandes direkt nach dem Urteil zu entnehmen. Danach sollen es die Geschädigten damit gut sein lassen, dass Bearbeitungsgebühren „von vielen Banken und Sparkassen bereits heute nicht mehr erhoben“

würden. Obwohl zivilrechtlich nichts mehr gegen die Urteile des BGH unternommen werden kann, will man erst einmal „prüfen“… Zum Ende des Jahres 2014 verjähren die Rückforderungsansprüche, die sich auf Bearbeitungsentgelte aus der Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum 31.12.2011 beziehen. Gestatten Geschädigte ihrer Bank, dass sie die Sache verzögert, führt dies zum Verlust des rechtlich begründeten Rückerstattungsanspruchs. (Geht es um eine Bearbeitungsgebühr aus dem Jahr 2004, sollte man

Sehr geehrte Damen und Herren,

In den Jahren von 2005 bis 2013 haben nach Hochrechnung anhand von Bundesbank-Statistiken Banken ihre Kunden um schätzungsweise knapp 13 Milliarden Euro an „Bearbeitungsgebühren“ rechtswidrig erleichtert. Rufen Sie dazu an: RA Achim Bedenk Wilhelm-Blos-Straße 2, 12623 Berlin,Tel.: 030 / 5662670 MUSTERBRIEF

Absender Anschrift der Bank Darlehensvertrag-Nr. .......................................... hier: Bearbeitungsentgelt

sich umgehend rechtlich beraten lassen.)

Datum

e: Bitte beachten Si Briefes hemmt es es di Der Versand rhrung. Sie unte NICHT die Verjä rch du r nu g un hr brechen die Verjä oder Einschaltung Klageerhebung budsmanns. des Banken-Om

im Zusammenhang mit der oben bezeichneten Finanzierung haben Sie mir ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von ... Euro berechnet. Dieses Entgelt ist unzulässig. Die Bearbeitung des Darlehensvertrages und der vorbereitenden Tätigkeiten stellen keine gesonderte Leistung für den Kunden dar, so dass ein Entgelt nicht verlangt werden darf. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 13.05.2014 (AZ: XI ZR 170/13 und AZ: XI ZR 405/12) entschieden. Im Übrigen weise ich auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 28.10.2014 – AZ XI ZR 348/13 und AZ XI ZR 17/14 hin. Der BGH hat entschieden, dass Kenntnis erst ab Ende 2011 vorlag, so dass Verjährung noch nicht vorliegt. Ich fordere Sie deshalb auf, das einbehaltene Entgelt nebst den darauf gezahlten Vertragszinsen sowie eine Nutzungsentschädigung nach der von der Rechtsprechung anerkannten Berechnung Basiszinssatz + 5, also insgesamt ..... Euro bis zum (hier eine Frist von zehn Tagen setzen und einzusetzendes Datum im Kalender ermitteln) auf mein Konto Kreditinstitut: ...................................... Kontoinhaber:....................................... IBAN: .................................................... zu überweisen. Sollten Sie bis zu dem gesetzten Termin nicht zahlen können, erwarte ich bis zum Ablauf der von mir gesetzten Frist ein schriftliches Anerkenntnis der Forderung oder schriftlich den Verzicht auf die Einrede der Verjährung. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift (Name)

> Besondere Hinweise: 1. 2. 3.

Ergänzen Sie ihn mit Ihren Absenderangaben, der Anschrift des Kreditinstituts, an das der Musterbrief gehen soll sowie mit den sonstigen erforderlichen Angaben und löschen Sie die kursiven Platzhalter/Hinweise Passen Sie ggf. den Text an Ihre Bedürfnisse an. Schicken Sie diesen Brief an das Kreditinstitut, nicht an die Verbraucherzentrale

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GEBURTSTAGE Wir gratulieren herzlich!

Dezember 2014

90.

… zum Geburtstag Margarete Schalge

85.

… zum Geburtstag Kurt Gleibs

80.

… zum Geburtstag Irmgard Scherer Christa Haupt Klaus Müller Wolfgang Haase

75.

… zum Geburtstag Dieter Leipold Udo Hensel Manfred Pfeiffer Hans-Jürgen Haubold Wussten Sie‘s? Der Name „Christrose“ weist auf die Tradition hin, die Pflanzen so zu kultivieren, dass sie zu Weihnachten blühen.

70.

… zum Geburtstag Ilsemarie Kunz Klaus Großmann

65.

… zum Geburtstag Kristina Freyer Chista Krüger

60.

… zum Geburtstag Eckhard Buller

55.

… zum Geburtstag Martina Kaiser Jörg Malutzki Rainer Berkowski Gerd Spangenberg

45.

… zum Geburtstag Hardy Kelm

Januar 2015

95.

… zum Geburtstag Rolf Brandt

85.

… zum Geburtstag Günter Leipold Günter Friedrich Hans Schmiedt

80.

… zum Geburtstag Günter Kube Joachim Richter Ruth Köhler Klaus Geiseler

75.

… zum Geburtstag Erika Henke Peter Uhlemann Peter Kleemann Heinz Friedrich Horst Schützel Manfred Thonke Albrecht Beuther Winfried Staiger

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70.

… zum Geburtstag Martina Windisch

65.

… zum Geburtstag Andreas Hamann Günter Schork Harald Scharnweber

60.

… zum Geburtstag Ewald Richter Marina Hoffmann Regina Gertler Carola Grimm

55.

… zum Geburtstag Werner Nelissny

50.

… zum Geburtstag Andrea Hendrichs Jens Fischer Iris Fischer

Wussten Sie‘s? Das Alpenveilchen ist im Mittelmeerraum und in Kleinasien heimisch. Es wächst gerne in Gebirgswäldern. Wir gratulieren auch den hier nicht genannten Mitgliedern, die in diesem Monat ihren Geburtstag feiern. Falls Sie in der Gratulationsliste fehlen, aber auch genannt werden möchten, teilen Sie uns dies gern mit. Falls Sie an dieser Stelle nicht genannt werden möchten, reicht eine kleine Notiz bei uns aus.

RECHTSANWÄLTE & TERMINE Rechtsanwalt RA Andreas Steffen

Stralsunder Str. 3, 16515 Oranienburg Tel.: 03301 / 59700, Fax: 03301 / 702101 E-Mail: [email protected] www.anwaltskanzlei-steffen.de

RA Roy Riedel

Milanweg 25, 15834 Rangsdorf Tel.: 033708 / 70932, Fax: 033708 / 70933 E-Mail: [email protected]

RA Thomas Winkler

Friedrich-Engels-Straße 23a, 15711 Königs Wusterhausen Tel.: 03375 / 5247-0, Fax: 03375 / 5247-10 E-Mail: [email protected]

RA Jesse Blachowski

Ostrower Wohnpark 2, 03046 Cottbus Tel.: 0355 / 3832430, Fax: 0355 / 3832431 E-Mail: [email protected]

RA Achim Bedenk

Wilhelm-Blos-Straße 2, 12623 Berlin Tel.: 030 / 5662670, Fax: 030 / 56592978 E-Mail: [email protected] www.ra-bedenk.de

RA Thomas Groß & Antje Dornberger Erich-Kästner-Straße 12, 15711 Königs Wusterhausen Tel.: 03375 / 550948, Fax: 03375 / 5693598 E-Mail: [email protected]

RA Nico Joseph

Dorfstraße 17, 16356 Ahrensfelde Tel.: 030 / 84788488-0, Fax: -9 E-Mail: info@rechtsanwälte-joseph.de

RA Jörn Bucksch

Albert-Tanneur-Straße 27, 14974 Ludwigsfelde E-Mail: [email protected] Tel.: 03378 / 857790, Fax: 03378 / 857799 www.burazi.de

RA Axel Barenhoff

Rechtsanwälte Bohn & Kollegen Friedrich-Engels-Straße 23a, 15711 Königs Wusterhausen Tel.: 03375 / 52470

Fachgebiet

te für den Ihre Rechtsanwäl and Eigenheimerverb

· Grundstücks- u. Mietrecht · Privates Baurecht · Arbeitsrecht · allg. Zivilrecht

· Fachanwalt für Familienrecht · Grundstücksrecht · Erbrecht · VG

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D.A.S. Hauptgeschäftsstelle

Hans-Jürgen Süßmilch Cottbuser Straße 48, 15711 Königs Wusterhausen Tel.: 03375 / 295807, Fax: 03375 / 295808

Geschäfts- und Beratungsstellen des Eigenheimerverbandes Bitte beachten Sie: Für alle Geschäfts- und Beratungsstellen ist es unbedingt erforderlich, dass eine telefonische Voranmeldung erfolgt. Mahlow Herbert-Tschäpe-Straße 8 (Büro der Allianz Hauptvertretung, Ralf Pächnatz) Tel.: 03362 / 88 10 262 Jeden 2. Dienstag im Monat, 15 ‑17 Uhr Beeskow Markt 9/10 (Büro Terra-Immobilien) Tel.: 03366 / 22 122 Fax: 03366 / 24 804 Jeden 1. Mittwoch im Monat, 15 ‑17 Uhr Berlin Wilhelm-Blos-Straße 2 Tel.: 03362 / 88 10 262 Tel.: 030 / 56 62 670 Königs Wusterhausen Cottbuser Straße 48 (Hauptgeschäftsstelle) Tel.: 03375 / 50 31 94 Fax: 03375 / 50 49 71 Montags, 10 -16 Uhr Andere Termine nach Vereinbarung Woltersdorf Werderstr. 1-8, Haus A (Büro) Tel.: 03362 / 88 10 262 Fax: 03362 / 88 10 66 E-Mail: [email protected] jeweils Mittwoch + Donnerstag, 10 -16 Uhr Andere Termine gerne nach Vereinbarung. Alle Beratungen nur bei Voranmeldung!

Beratungen und Vertretungen bitte nur über den Geschäftsführer Peter Schulz (Tel.: 03362/8810262) mittwochs bis donnerstags anmelden. Bitte beachten: Mitgliedsbeitrag muss entrichtet sein.

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WIR

Eigenheimer

IM LAND BRANDENBURG

Das Fachblatt für den Verband der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer Land Brandenburg 1990 e.V. www.eigenheimer.de Herausgeber i.l. Bbg. 1990 e.V Geschäftsstelle: Cottbuser Straße 48, 15711 Königs Wusterhausen, Tel.: 03375 / 21 08 302 Büro & Poststelle: Werderstraße 1-8, Haus A, 15569 Woltersdorf, Tel.: 03362 / 88 10 262 Fax: 03362 / 88 10 266 Verbandsregister: VR 5497 CB (Amtsgericht Cottbus) Bankverbindung: Mittelbrandenburgische Sparkasse BLZ: 160 500 00, Konto: 3641021889, BIC: WELADED1PMB, IBAN: DE84 1605 0000 3641 0218 89

Redaktion Peter Schulz Layout & Gestaltung Cornelia Aschenbrenner www.univers-marketing.de Bildnachweis S. 1: matchka/pixelio.de S. 4: Thorben Wengert/pixelio.de S. 6: Paul Marx/pixelio.de/ Erich Westendarp/pixelio.de

www.BBBTV.de kritisch· unabhängig · informativ Sonntags 11.00 Uhr im Kabel bei Alex TV Wir geben Ihnen eine Stimme, wenn Sie vom Fluglärm betroffen sind und decken auf, was die etablierten Medien nicht senden! Sie können unser Programm kostenlos empfangen. Kostenlos produzieren können wir es nicht. Jeder Euro hilft! Wir freuen uns über Ihre Spende.

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DAS POLITMAGAZIN Bürger für Berlin und Brandenburg Themen in der Dezember-Sendung: > Ministerpräsidenten: Wie man Bürgerbewegung nicht zur Kenntnis nimmt > Anspruchsermittlung: Wie man beim Schallschutz den Rechtsstaat aushebelt > Weihnachtsmarkt: Wo das BERChaos zum Geschäftsmodell wird

IBAN: DE 52100700240737325100 · Empfänger: Klaus Dornath · Unterstützt von den Bürgerinitiativen gegen Fluglärm

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