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March 8, 2017 | Author: Käthe Melsbach | Category: N/A
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Editorial

Editorial

Die Bundesregierung will ab 2004 die Gewerbesteuer auf alle Freiberufler ausdehnen. Diese überkommene Steuer – es gibt sie außer bei uns nur noch in Luxemburg – soll jetzt auch die niedergelassenen Ärzte an der Sanierung der desolaten Gemeindefinanzen beteiligen.

Freie Berufe üben nach dem Gesetz kein Gewerbe aus. Die bisherige Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht ist eine Gegenleistung für die Bereitschaft der Freiberufler, bestimmte Regulierungen im Interesse der Allgemeinheit, z. B. wohnortnahe Versorgung, Not- und Nachtdienste, zu erbringen. Eine Aufnahme in den Kreis der Gewerbesteuerpflichtigen hätte weitreichende Folgen für die Strukturen, Berufsausübung und das Leistungsangebot der freien Berufe.

Zusätzlich brisant würde es für viele niedergelassenen Ärzte in den Großstädten, wo die Steuersätze höher sind als auf dem Land und dadurch der mögliche Gewinn durch die Steuerreform von der Gewerbesteuer wieder überkompensiert würde. Besonders trifft es auch die Ärzte in den neuen Bundesländern, wo sich viele nach der politischen Wende niedergelassen haben und noch immer durch hohe Kredite stark belastet sind. Die Ärzte zahlen ja derzeit bereits höhere Spitzensteuersätze wie Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften und nicht wie Gewerbetreibende.

Die Pläne der Bundesregierung, die Ärzte zusätzlich zur Kasse zu bitten, sind daher höchst unfair. Sie werden ein weiterer Grund für ökonomisch bedingte Praxisschließungen sein. Der Trend zur Abkehr junger Mediziner vom Arztberuf wird weiter verstärkt werden. Dies wird wiederum zwangsläufig auch Konsequenzen für die Patientenversorgung und den Arbeitsmarkt haben. Hat man noch vor Jahresfrist tausenden von Arbeitslosen durch „Hartz I“ und die Ich-AG den Weg in die Selbständigkeit geebnet, droht ihnen nun ein Abkassieren über die Gewerbesteuer.

San.-Rat Dr. F. Gadomski, Präsident

saarländisches ärzteblatt ❚ 10/2003

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Inhaltsve r z e i c h n i s

Editorial

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❚ Benchmarking – Für den Erfolg in Ihrer Praxis

Aus der Ärztekammer

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❚ Entwicklung und Revolution in der Medizin

❚ Medikamentenverordnung in Deutschland auf hohem Qualitätsniveau

❚ Kennen Sie www.kvsaarland.de? (Rubrik „Bibliothek“)

❚ K.O. für Heilmittelbereich – Arbeitsentwurf GMG gefährdet endgültig Heilmittelversorgung

❚ HVM der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland ❚ Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Impfstoffen

❚ Neuer Sachverständigenrat ernannt ❚ Influenza-Impfung 2003/2004

❚ Ausschreibung von Vertragsarztsitzen

❚ Positionspapier von BÄK/KBV

❚ Schriftsteller gesucht

❚ Psychotherapeutenkammer des Saarlandes (PP und KJP) ❚ Leserbrief von R. Schall zur Arztzahlentwicklung im Saarland ❚ Ärztin/Arzt für Lehrtätigkeit im Fach „Medizinische Fachkunde“gesucht ❚ Absenkung der Geringverdienergrenze

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Aus der Kassenzahnärztlichen Ve r e i n i g u n g

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❚ Bedarfsplan für die vertragszahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung (Stand: 31.12.2002) ❚ Entwicklung und Revolution in der Medizin

❚ Risiken bei unsachgemäßer Anwendung von expandierenden chirurgischen Dichtungsmitteln

Aus dem Ä r z t eve r b a n d

❚ Rufbereitschaft der Gesundheitsämter

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❚ Saarländischer Ärztetag 2003 (Programm)

❚ Verlust eines Arztausweises

Wissenschaft und Praxis

Ve r a n s t a l t u n g s kalender

13, 38

❚ Veranstaltungen des Ärzteverbandes

❚ Strowitzki, M., R. Eymann: Neurochirurgische Therapieoptionen in der Perinatologie

Chronik

❚ Käsmann-Kellner, B.: Perinatale Opthalmologie

❚ Prof. Dr. Paul Gerhardt Scheurlen 80 Jahre

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❚ Wir gratulieren

❚ Würdigung besonderer Leistungen

Aus der Kassenärztlichen Ve r e i n i g u n g

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❚ Gerhard Zeiger im Ruhestand ❚ Antrittsvorlesung

❚ Die Situation des ambulanten Operierens durch niedergelassene Ärzte im Saarland

❚ Wir betrauern

❚ Gutachter gesucht

Impressum

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❚ KV-Mobil in Saarlouis und Neunkirchen

Rubr ikanzeigen

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saarländisches ärzteblatt ❚ 10/2003

Aus der Ärztekammer

Medikamentenverordnung in Deutschland auf hohem Qualitätsniveau Als geradezu absurd hat der Präsident der Ärztekammer des Saarlandes, San.-Rat Dr. F. Gadomski, Pressemeldungen bezeichnet,

wonach durch falsche Medikamentenverordnung in Deutschland mindestens 58.000 Todesfälle zu beklagen seien allein in den Abteilungen für Innere Medizin der Krankenhäuser. Insgesamt

soll die Zahl doppelt so hoch liegen –, so der Leiter des Instituts für Klinische Pharmakologie an der Medizinischen Hochschule Hannover, Professor Jürgen Frölich. „Wer derart unbewiesene Behauptungen in die Welt setzt, muss von der Realität an deutschen Kliniken meilenweit entfernt sein“, betonte der Kammerpräsident und hob hervor, dass die Medikamentenverordnung in den Krankenhäusern auf hohem Qualitätsniveau stattfinde.

„Keine Bürgerin und kein Bürger braucht Sorge zu haben, dass er aufgrund der Arzneimittelverordnung Schaden erleidet“, so Dr. Gadomski. „Professor Frölich hätte sich besser dazu geäußert, dass unzählige Patientinnen und Patienten durch die Verordnung von Arzneimitteln geheilt werden oder zumindest eine Linderung ihrer Beschwerden erfahren.“

K. O. für Heilmittelbereich – Arbeitsentwurf GMG gefährdet endgültig Heilmittelversorgung Entgegen allen fachlichen und sachlichen Hinweisen übernimmt der Arbeitsentwurf des GMG nicht nur die neuen Zuzahlungsregelungen, die die Patienten extrem belasten, sondern verschärft sie sogar in zwei Punkten: – Nach dem Berliner Konsenspapier schien es noch so, dass die Zuzahlung auf der Basis der Kosten des Behandlungstermins – statt bisher des Rezeptwertes – zu berechnen ist. Der Arbeitsentwurf stellt nun klar: verordnet der Arzt – wie häufig notwendig – eine Heilmittelkombination, so fällt die Zuzahlung mehrfach an. Die Zuzahlungshöhe steigt damit nochmals dra-

matisch, wie die beigefügte Berechnung näher erläutert. – Nicht genug damit: im Koalitionsentwurf wurde das Recht der Krankenkassen belassen, Heilmittelleistungen regional auszuschreiben. Lehnt der Patient die Vertragspraxis seiner Krankenkasse ab und wählt die Praxis seines Vertrauens, muss er die Preisdifferenz selbst tragen. Diese versteckte Zuzahlung wird nicht auf die Belastungsgrenze angerechnet, sondern belastet den Patienten abschließend. Hieraus ergibt sich eine weitere Belastung der Patienten in Höhe der Differenz zwischen dem niedrigsten Preis der Leistung in der Region und den heutigen Vertragspreisen.

„Der Arbeitsentwurf ist eine offene Kriegserklärung an den Heilmittelbereich.

„In keinem anderen Versorgungsbereich wird die Belastung der Patienten so explosionsartig erhöht wie hier“ erklärt hierzu Bruno Blum, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände (BHV). „Es gibt 27 Mio. Heilmittelverordnungen im Jahr. Jede Verordnung wird die Patienten stets erneut daran erinnern, was die Politik ihnen zumutet.“ (BHV, 13.8.2003)

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Aus der Ärztekammer

Neuer Sachverständigenrat ernannt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat Ende August 2003 den neuen Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen ernannt und den Mitgliedern ihre Berufungsurkunden überreicht. Zu den Mitgliedern des neuen Sachverständigenrates, die bis zum 31. Juni 2007 berufen sind, gehören: Prof. Dr. med. Gisela C. Fischer Abteilung Allgemeinmedizin, Medizinische Hochschule Hannover Prof. Dr. rer. nat. Gerd Glaeske Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen Prof. Dr. phil. Adelheid Kuhlmey Abteilung Medizinsoziologie,

Freie Universität Berlin Prof. Dr. med. Dr. sc. Karl W. Lauterbach Institut für Gesundheitsökonomie und klinische Epidemiologie, Universität zu Köln Prof. Dr. rer. pol. Rolf Rosenbrock AG Public Health, Wissenschaftszentrum für Sozialforschung Berlin (WZB), Prof. Dr. med. Dr. med. h.c. Peter C. Scriba Medizinische Klinik Innenstadt, Ludwig-Maximilian-Universität München Prof. Dr. rer. pol. Eberhard Wille Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, Universität Mannheim

In seiner konstituierenden Sitzung hat der Sachverständigenrat auch seinen Vorsitz gewählt. Dabei sind erneut Prof. Dr. Eberhard Wille zum Vorsitzenden und Prof. Dr. Peter C. Scriba zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt worden. Gesundheitsministerin Schmidt erklärte, die im Gesundheitsreformgesetz vorgesehene Abschaffung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen betreffe nicht den Sachverständigenrat. Er werde auch in Zukunft fortbestehen wahrscheinlich aber unter der neuen Bezeichnung „Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen“.

Influenza-Impfung 2003/2004 Wie in der vergangenen Influenzasaison starten die Arbeitsgemeinschaft Influenza und das Robert Koch-Institut auch dieses Jahr wieder eine gemeinsame Aktion für die Erhöhung der Influenza-Impfrate bei Beschäftigten in medizinischen und pflegerischen Berufen. Die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (STIKO) stuft neben medizinischem Personal auch „Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr” als besonders gefährdet für eine Influenzainfektion ein. Diese beruflich exponierten Personen haben nicht nur ein erhöhtes Risiko, an Influenza zu erkranken, sondern stellen dadurch auch eine mögliche Infektionsquelle für die betreuten Patienten oder Kontaktpersonen dar. Auch das Personal in Altenpflegeeinrichtungen bedeutet eine mögliche Infektionsquelle für die von ihm betreuten Senioren. In der Regel ist die Erkrankung an Influenza durch plötzlich auftretendes hohes Fieber über 39° C, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Schweißausbrüche, allgemeine Schwäche, Kopfschmerzen,

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Halsschmerzen und trockenen Reizhusten gekennzeichnet, kann aber bei jüngeren, gesunden Menschen auch asymptomatisch oder ohne typische Symptome verlaufen. Daher tragen viele im Medizin- und Pflegebereich Tätige während der Saison unwissentlich zeitweise das Grippevirus mit sich. Ältere und chronisch oder akut kranke Menschen werden durch Kontakt mit den Trägern des Influenzavirus besonders gefährdet: sie tragen das höchste Risiko für u.U. lebensgefährliche Komplikationen durch eine Grippeinfektion. Die Influenzaschutzimpfung für medizinisches und Pflegepersonal kann die Gefahr solcher Infektionen mit möglicherweise schweren Komplikationen bei den betreuten Patienten oder Senioren deutlich vermindern. Die Wirkung der Influenzaschutzimpfung ist dreifach. Sie bedeutet: • Schutz der zu betreuenden Patienten, Senioren und Kontaktpersonen • Schutz der Angehörigen beruflich exponierter Personen

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• Persönlichen Schutz von Personen mit beruflich bedingter Exposition Die Influenzaschutzimpfung ist in der Regel gut verträglich und bietet in den allermeisten Fällen eine gute Übereinstimmung mit den saisonal auftretenden Influenzaviren. Das Robert-Koch-Institut und die Arbeitsgemeinschaft Influenza appellieren an Sie: Lassen Sie sich gegen Influenza impfen, um die Ihnen anvertrauten Patienten bzw. Senioren, Ihre Familie und sich selbst wirkungsvoll vor Influenza zu schützen. Ab Mitte September werden Krankenhausbetriebsärzte umfangreiches Informations- und Aufklärungsmaterial zur Influenza-Schutzimpfung und Durchführung von Impfaktionen erhalten. Auch die niedergelassenen Ärzte werden dazu aufgerufen, dieses Jahr wieder Impfaktionen für Mitarbeiter durchzuführen. Weitere Informationen zum Thema „Influenza“ und „Influenzaschutzimpfung“ finden Sie im Internet unter www.rki.de/INFEKT/INFEKT.HTM

Aus der Ärztekammer

Gemeinsame Position von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung zur Formulierungshilfe des BMGS für einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis90/Die Grünen und FDP auf der Grundlage parteiübergreifend beschlossener Eckpunkte zur Gesundheitsreform Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung gemeinsam halten in folgenden grundsätzlichen Punkten die Anpassung der vom BMGS vorgelegten Formulierungshilfe eines Gesetzentwurfes an die politisch beschlossenen Eckpunkte der Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform für dringend geboten:

lichen Aufgabenstellung führen. Insbesondere die dem gemeinsamen Bundesausschuss zusätzlich übertragenen Aufgaben, die eine effiziente und schnelle Lösung erfordern, würden durch die vorgesehenen Vielzahl der zu beteiligenden Personen und die Einhaltung entsprechender verfahrensrechtlicher Statusrechte und Mitwirkungsrechte massiv beeinträchtigt. Gefordert wird daher eine

institutionelle Lösung durch Einsetzung eines Patientenbeauftragten, der Zugangsrecht zum gemeinsame Bundesausschuss und Antragsrecht hat und dem die Befugnis eingeräumt wird, für die jeweiligen Themen der Beratungen aufgrund seiner Entscheidungskompetenz „Vertreter“ aus von ihm bestimmten Patientenorganisationen zu benennen. Damit wird den Patienteninteressen

1. Das Grundkonzept eines gemeinsamen Bundesausschusses wird akzeptiert. a) Die Richtlinien eines solchen gemeinsamen Bundesausschusses bzw. seiner Unterausschüsse bedürfen jedoch insbesondere im Bereich der Qualitätssicherung einer Konkretisierung und Operationalisierung durch Verträge der jeweils beteiligten Selbstverwaltungspartner, um für den einzelnen Vertragsarzt oder das einzelne Krankenhaus bzw. die einzelne Rehabilitationseinrichtung rechtsverbindliche Vorgaben und Verfahrensregelungen treffen zu können. Die bisherigen Vertragszuständigkeiten und -strukturen dürfen daher nicht abgeschafft oder gefährdet werden, sondern müssen an die erweiterte Richtlinienkompetenz des gemeinsamen Bundesausschusses angepasst werden. Die auf der bisherigen Rechtsgrundlage entwickelten gemeinsamen Einrichtungen zur externen Qualitätssicherung haben sich bewährt. b) Die von der Ärzteschaft grundsätzlich befürwortete stärkere Einbeziehung von Patientenvertretern bei der Entscheidungsfindung des Bundesausschusses darf nicht zur Blockade der gemeinsamen Selbstverwaltung und ihrer gesetzsaarländisches ärzteblatt ❚ 10/2003

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Aus der Ärztekammer

besser Rechnung getragen als durch die Schaffung einer „dritten Bank“ von Patientenvertretern im gemeinsamen Bundesausschuss. c) Die Einbeziehung der Auffassung der nach den Heilberufsgesetzen der Länder zuständigen Ärztekammern in die Beschlussfassung von Richtlinien des Bundesausschusses, welche die ärztliche Berufsausübung tangieren, muss gesetzlich verbindlich durch eine Stellungnahme der Bundesärztekammer vor der Entscheidungsfindung gewährleistet werden. d) Die Einführung einer Kompetenz des Bundesausschusses zur Definition inhaltlicher Anforderungen an die berufsrechtliche Fortbildung von Ärzten ist abzulehnen, da sie in die Zuständigkeiten der Bundesländer zur Regelung des ärztlichen Berufsrechts unzulässig eingreift. 2. Das Grundkonzept eines den gemeinsamen Bundesausschuss vor seiner Beschlussfassung über Richtlinien beratenden unabhängigen Instituts zur Qualität und Wirtschaftlichkeit in der GKV wird akzeptiert. a) Mit der fachlichen Unabhängigkeit des Instituts gegenüber der staatlichen Aufsicht ist es aber nicht vereinbar, dass der gesamte Vorstand des Instituts nur im Einvernehmen mit dem BMGS berufen werden können soll. b) Sowohl die Finanzierung des gemeinsamen Bundesausschusses und seiner Unterausschüsse als auch die Finanzierung des Instituts muss aus den Haushaltsberatungen der einzelnen beteiligten Organisationen herausgehalten und auf eine gesicherte übergreifende Grundlage gestellt werden. Damit ist es nicht vereinbar, nur für den Krankenhausbereich, begrenzt auf das Institut, die Finanzierung durch Zuschläge zum Krankenhausbudget vorzunehmen und für den vertragsärztlichen Bereich nach wie vor die vertragsärztliche Gesamtver-

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gütung damit zu belasten. Vielmehr muss übergreifend durch definierte Zuschläge zu den Vergütungen für ambulante und stationäre Leistungen eine unabhängige Finanzierungsgrundlage geschaffen werden, um die Arbeitsfähigkeit des Bundesausschusses und des ihn beratenden Instituts zu gewährleisten. c) Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung gehen gemeinsam davon aus, dass die Erstellung evidenzbasierter medizinischer Leitlinien nicht in den Aufgabenbereich des Instituts fällt, sondern das Institut vorhandene Leitlinien auswertet und sich hierbei externen Sachverstandes, insbesondere des ÄZQ, bedient. 3. Fortbildungspflicht in der vertragsärztlichen Versorgung. Die Zuständigkeit der Ärztekammern zur Definition des Inhalts der beruflichen Fortbildung von Ärzten nach den Heilberufsgesetzen der Länder darf durch die Regelungen des Sozialgesetzbuches nicht tangiert werden. Fortbildungsnachweise, die nach den politischen Eckpunkten gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen von Vertragsärzten zu erbringen sind, müssen daher auf berufsrechtlicher Grundlage erfolgen, um Sanktionen wegen Nichterfüllung der beruflichen Fortbildungspflicht rechtfertigen zu können. Inhaltliche Vorgaben des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen an die berufliche Fortbildung des Vertragsarztes sind damit nicht vereinbar. Unberührt davon bleiben Qualifikationsnachweise des Vertragsarztes für die Erbringung von ihm abgerechneter vertragsärztlicher Leistungen, wie sie bereits jetzt Gegenstand von Verträgen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Spitzenverbänden der Krankenkassen sind. 4. Die in den politischen Eckpunkten beschlossene Einführung des „Drei-Säulen-Systems“ einer differenzierten Vertragsgestaltung ist in der Formulierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums nicht umgesetzt.

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Statt dessen wird ein Hausarztsystem angeboten, bei dem entgegen der politischen Willensbildung der Eckpunkte den einzelnen Krankenkassen der Abschluss von Einzelverträgen mit „besonders qualifizierten“ Hausärzten ermöglicht werden soll. Ein solcher Selektionsprozess unter Hausärzten verstößt gegen den Grundsatz einer flächendeckend qualifizierten hausärztlichen Versorgung und widerspricht dem politisch beschlossenen „Drei-Säulen-System“. 5. Medizinische Versorgungszentren dürfen nach den beschlossenen politischen Eckpunkten nicht auf die Anstellung von Ärzten begrenzt werden, sondern müssen auch Sozietäten aus Freiberuflern und angestellten Ärzten ausdrücklich ermöglichen. Die Formulierungshilfe des BMGS widerspricht diesen Eckpunkten. Nach diesen Eckpunkten soll es sich gerade nicht um Einrichtungen handeln, die nur mit angestellten Ärzten besetzt werden können, sondern auch z.B. um Partnerschaftsgesellschaften nach dem Vorbild von Rechtsanwaltssozietäten. Im übrigen soll nach den Eckpunkten nicht jeder Kapitalgeber jedweder Herkunft eine solche Einrichtung als Träger organisieren dürfen, sondern nur zugelassene Leistungserbringer. Die in der Formulierungshilfe des BMGS hierzu gegebene Interpretation, wonach auch Apotheker und Heilmittelerbringer Träger medizinischer Versorgungszentren sein könnten, ist mit Blick auf die zu fordernde medizinische Unabhängigkeit angestellter Ärzte inakzeptabel. 6. Vor dem Hintergrund bereits bestehender bzw. bevorstehender Versorgungsengpässe in den neuen Bundesländern besteht dringender Handlungsbedarf bezüglich der Angleichung der Finanzierungsbedingungen. Mit den politisch beschlossenen Eckpunkten ist es jedoch unvereinbar, den notwendigen Angleichungsprozess durch einen internen Finanzausgleich erneut zu Lasten der Vertragsärzte in den alten Bundesländern durchzuführen. Die Vergütungssitu-

Aus der Ärztekammer

ation der Vertragsärzte in den alten Bundesländern lässt unter den fortbestehenden gesetzlichen Ausgabenbudgets eine weitere Gesamtvergütungsabsenkung nicht mehr zu. Es ist auch nicht vertretbar, dass Krankenkassen in den neuen Bundesländern trotz zum Teil günstigerer Beitragssätze in nahezu allen anderen Versorgungsbereichen inzwischen höhere Vergütungen zahlen als im Westen und ausschließlich für die vertragsärztliche Versorgung ein notwendiger Finanzierungsmehrbedarf durch ein Sonderopfer der Vertragsärzte in den alten Bundesländern gedeckt werden soll. 7. Das durch Datenschutz zu gewährleistende Persönlichkeitsrecht der Versicherten darf nicht nur im Zusammenhang mit der Einführung einer Gesundheitskarte durch die insoweit vorgesehene Einführung eines „ZweikartenSystems“ gewährleistet werden. Wenn insoweit durch gesetzliche Vorschriften besonders darauf geachtet wird, dass das Verfügungsrecht des Versicherten über seine Gesundheitsdaten voll gewährleistet bleibt, ist es nicht zu rechtfertigen, wenn in der Formulierungshilfe des BMGS den Krankenkassen für Prüfzwecke sämtliche versichertenbezogenen Leistungsdaten einschließlich Diagnosen personenbezogen zu übermitteln sind. Diese Schaffung des „gläsernen Patienten“ ist auch durch die ein den Eckpunkten geforderte Intensivierung von Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht zu rechtfertigen, da insoweit die Verwendung pseudonymisierter Daten ausreicht. 8. Die Formulierungshilfe des BMGS enthält eine Vielzahl von Vorschriften, die zwar im alten Gesetzentwurf eines „GMG“ bereits enthalten waren, in den Eckpunkten selbst aber nicht angesprochen werden. Es stellt sich daher die Grundsatzfrage, ob die Formulierungshilfe des BMGS zur Realisierung von Eckpunkten Regelungsgegenstände aufgreifen kann, die durch die Eckpunkte als solche nicht gedeckt sind. Gerade diese

Vorschriften führen aber dazu, dass der gesamte Gesetzentwurf nach wie vor durch ein Übermaß an Bürokratie und Reglementierung der Selbstverwaltung geprägt ist und auch deswegen auf grundsätzliche Bedenken stößt. Der Vorwurf einer Überbürokratisierung betrifft auch die Art und Weise der Erhebung und Verrechnung der für die vertragsärztliche Versorgung vorgesehenen Praxisgebühr von 10,00 Euro. Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich unter Zurückstellung von Bedenken gegen Einzelpunkte im Interesse einer die Versorgungsqualität des deutschen Gesundheitswesens erhaltenden und seine Finanzierung längerfristig sichernden Gesundheitsreform grundsätzlich für den gefundenen politischen Kompromiss des Eckpunktepapiers ausgesprochen. Es kann aber nicht akzeptiert werden, dass diese politischen Eckpunkte durch einen Gesetzentwurf inhaltlich verfälscht bzw. nicht ausreichend aufgegriffen werden. Wir bitten deswegen im Interesse eines möglichst breiten Konsenses zu einer Gesundheitsreform die Politik nachdrücklich darum, bei der Erstellung eines Gesetzentwurfes die beschlossenen Eckpunkte strikt einzuhalten. Soweit in der gemeinsamen Stellungnahme Positionen nicht angesprochen wurden, die nur für die Kassenärztliche Bundesvereinigung oder die Bundesärztekammer relevant sind, wird auf die jeweils gesondert abgegebenen früheren Stellungnahmen hingewiesen.

gez. Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe (Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages) gez. Dr. med. Manfred Richter-Reichhelm (Erster Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung)

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Aus der Ärztekammer

Psychotherapeutenkammer des Saarlandes (PP und KJP) Noch 8 Wochen bis zu den ersten Wahlen Nachdem sich die Mehrheit der saarländischen Berufsverbände der PP (Psychologische Psychotherapeuten) und KJP (Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten) für die Errichtung einer eigenständigen Kammer entschieden hatten – die Alternative wäre der Anschluss an Rheinland-Pfalz gewesen – wurde das Saarländische Heilberufekammergesetz vom Landtag entsprechend geändert. Seit Dezember 2002 konnten dann die Vorbereitungen zur 1. Kammerwahl aufgenommen werden. Der Wahltermin ist der 14. – 28. 11. 2003. Die Wahlen werden nach einem für das Saarland gänzlich neuen Wahlsystem durchgeführt: einer Verbindung von Verhältniswahl und Persönlichkeitswahl, das die Verteilung der Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen und zusätzlich das Kumulieren von Stimmen auf einzelne Kandidaten zulässt. Dieses System soll dem Wählerwillen, also allen PP und KJP, die maximale Einflussnahme auf die Zusammensetzung der Vertreterversammlung ermöglichen und gleichzeitig durch das Aufstellen der Listen und deren Berücksichtigung nach dem Prinzip der Verhältniswahl die berufspolitische Seite, die sich im Programm der Listen abbildet, betonen. Mit dem Erstellen der (recht komplizierten) Wahlordnung war eine der beiden Grundvoraussetzungen zur Durchführung der Wahlen erfüllt.

Die zweite Grundvoraussetzung, die Erfassung aller Kammermitglieder, also aller PP und KJP mit aktivem und passivem Wahlrecht, gestaltet sich schwierig: Nicht nur, dass die aktuellen Adressen aller seit Januar 1999 (dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes) „saarländisch Approbierten“ PP und KJP herausgefunden werden müssen, problematisch ist vor allem die Erfassung der KollegInnen, die in einem anderen Bundesland ihre Approbation erhielten und danach ins Saarland kamen. Falls hier einige übersehen wurden – was im Hinblick auf aktives und passives Wahlrecht natürlich vermieden werden muss – wird die Auslegung des Wählerverzeichnisses vom 25. – 29. 9. hoffentlich Klarheit schaffen.

PP und KJP nach Alter und Geschlecht

Hier einige Zahlen, wie sie bisher (bis zum Redaktionsschluss) erhoben wurden: Kammermitglieder insgesamt: Davon PP PP + KJP =„Doppelapprobierte“ KJP

405 345 15 45

Niedergelassene Angestellte, Beamte

165 240

Die Altersverteilung und der Anteil von weiblichen zu männlichen KollegInnen sieht folgendermaßen aus:

Wie man sieht, sind bei den bis 50jährigen die Frauen deutlich stärker vertreten als bei den über 50-jährigen. Insgesamt haben die Kolleginnen einen Anteil von 54%, die Kollegen von 46%. Dies ist im Verhältnis zu anderen Psychotherapeutenkammern bemerkenswert, wo das Verhältnis bei rund 2/3 zu 1/3 liegt. Mit dem „Nachwachsen“ der Jüngeren, wird sich in Zukunft auch im Saarland diese Relation entsprechend verschieben.

Ilse Rohr Mitglied im Errichtungsausschuss

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saarländisches ärzteblatt ❚ 10/2003

Aus der Ärztekammer

Leserbrief Arztzahlentwicklung im Saarland (SÄB 8/2003, S. 5 ff.) Aha, Verlust der Attraktivität. Kein Wunder! Vergleichen Sie hierzu die Aussage in Heft 7/03 „Weiterbildung“ vom Deutschen Ärztetag, der „… es nicht mehr für realistisch hält, dass sämtliche Inhalte eines Gebietes in einer 5 bis 6-jährigen Weiterbildung vermittelt werden können, …“. Versucht auch keiner. Durch die Spezialisierung und Kostenstraffung ist dafür doch keine Zeit mehr. Hochspezialisierte Fließbandarbeit ist effektiver und vermutlich (vorläufig) qualitativ hochwertiger (solange der Patient auf dem richtigen Band liegt). Unglaublich verbreitet das Konkurrenzdenken unter Niedergelassenen und in der Klinik. Was passiert wohl, wenn die Reform besagt: Die Mittel werden um 25 % gekürzt und ausschließlich auf die 50 % Praxen verteilt, die den höchsten Punktwert haben. Kollektiver Streik, Rückgabe der Zulassungen, ausschließlich Privatversorgung der Patienten die es von der Kasse zurückfordern? Nein! Die meisten werden noch mehr „Scheine“ machen um evtl. auf den 1,5-fachen Punktwert zu kommen. Zum Glück weiß Frau Ministerin Schmidt das noch nicht. Viele Kollegen und ich finden den Beruf nicht attraktiv. Warum wir das machen? Die meisten haben nix anderes gelernt, sportlicher Ehrgeiz usw. Vielleicht sollten wir unsere Approbation in eine Schanklizenz umschreiben lassen, nächtliche Erfahrung mit Betrunkenen haben wir genug. Das ist meine Meinung. Rüdiger Schall, Zweibrücken

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Aus der Ärztekammer

Ärztin/Arzt für Lehrtätigkeit im Fach „Medizinische Fachkunde“ in Arzthelferinnen-Klassen gesucht Für den Unterricht in medizinischer Fachkunde in Klassen der Auszubildenden zum Beruf der Arzthelferin am Kaufmännischen Berufsbildungszentrum

Saarbrücken-Halberg in Brebach werden Ärztinnen/Ärzte gesucht, die bereit sind, an zwei halben Tagen zu unterrichten. Interessierte Kolleginnen und Kollegen

bitten wir, sich mit dem Sekretariat der Ärztekammer des Saarlandes, Telefon (06 81) 40 03-274, in Verbindung zu setzen.

Absenkung der Geringverdienergrenze Gemäß „Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze“, das der Bundesrat am 11.7.2003 beschlossen hat, wird die Geringverdienergrenze für Auszubildende von 400,-- € auf 325,-- € gesenkt und der Zustand, der bis zum 1.4.2003 galt, wieder herge-

stellt. Damit sind bei den Ausbildungsvergütungen für das erste Ausbildungsjahr gemäß Gehaltstarifvertrag für Arzthelferinnen vom Februar 2002 sowie bei ggf. darüber hinaus in rechtlich zulässiger Weise reduzierten Ausbildungsvergütungen ab jetzt wieder die Sozialversi-

cherungsbeiträge je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen. Die Bundesregierung hat auf Grund massiver Proteste ein Ausbildungshemmnis, das insbesondere in den neuen Ländern von großer Bedeutung ist, mit sofortiger Wirkung beseitigt.

Risiken bei unsachgemäßer Anwendung von expandierenden chirurgischen Dichtungsmitteln Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist bezüglich der Anwendung expandierender chirurgischer Dichtungsmittel zur Hämostase auf einen Warnhinweis der Medicines & Healthcare products Regulatory Agency (MHRA) aufmerksam geworden, demzu-

folge die unsachgemäße Anwendung (beispielsweise an der Lendenwirbelsäule), wegen der Ausdehnungseigenschaften dieser Produkte, zu schweren Gesundheitsstörungen bis hin zu Lähmungserscheinungen führen kann. Dieser Warnhinweis der MHRA mit entspre-

chenden Handlungs- und Anwendungsempfehlungen kann aus dem Internet geladen werden: http://devices.mhra.gov.uk/mda/mda websitev2.nsf/webvwWhatsNew/44D18 6F22F47391680256D650028788C

Rufbereitschaft der Gesundheitsämter Aus gegebenem Anlass dürfen wir nochmals darauf hinweisen, dass bei den Gesundheitsämtern des Saarlandes außerhalb der Dienstzeiten eine ärztliche

Rufbereitschaft besteht. Diese ist rund um die Uhr über das Lagezentrum des Ministeriums für Inneres und Sport beim Führungsstab der Polizeidirektion

Verlust eines Arztausweises Nachstehend aufgeführter Arztausweis wurde als gestohlen gemeldet und wird hiermit für ungültig erklärt:

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Nr. 13030, ausgestellt am 2. April 2003 für Herrn Dr. Lothar Wisser.

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erreichbar. Das Lagezentrum erreichen Sie unter der Telefonnummer (06 81) 9 62 12 60.

Letzter Termin Manuskriptabgabe für Heft 11/ 2003:

6. Oktober 2003

Wissenschaft und Praxis

Neurochirurgische Therapieoptionen in der Perinatologie Dr. med. M. Strowitzki, Dr. med. R. Eymann

In der Perinatologie werden neurochirurgische Eingriffe vor allem bei Fehlbildungen des ZNS notwendig. wozu auch in der Neurochirurgie notwendigerweise eine Subspezialisierung von Neurochirurgen erfolgt ist. So ist an den Universitätskliniken des Saarlandes seit Jahren in die Neurochirurgische Klinik eine spezielle Kinderneurochirurgie eingebunden. Gerade der in der Perinatologie häufig vorkommende Hydrozephalus ist in dieser Abteilung ein Forschungsschwerpunkt, denn es gilt nicht nur den Hydrozephalus durch eine einfache Liquorableitung zu behandeln, sondern ihn optimal zu versorgen, d.h. der speziellen Dynamik des kindlichen Wachstums Rechnung zu tragen. Hierzu war die Entwicklung neuer gravitationsassistierter Ventile notwendig, wobei die hiesige Neurochirurgische Klinik die Vorreiterrolle innehat. Alle Kinder werden mit ihren Eltern in einer speziellen Ambulanz nicht nur vor der Operation, sondern auch bis zum Abschluss des Wachstums in ständiger Kooperation mit den die Kinder versorgenden Kinderärzten betreut. Im Folgenden möchten wir die aktuellen neurochirurgischen Therapiestrategien bei zwei häufigen perinatologischen Problemen, nämlich Hydrozephalus und Myelomeningozele darstellen. Hydrozephalus Die Inzidenz des kindlichen Hydrozephalus wird auf 3 bis 4 pro 1000 Lebendgeburten geschätzt. Hierbei ist der Hydrozephalus nicht selten mit anderen Fehlbildungen oder Syndromen gekoppelt. Isolierte Hydrozephali treten mit einer Inzidenz von 0,9 bis 1,5 pro 1000 Lebendgeburten auf. Die intrauterine, meist sonographisch gestellte Diagnose einer Ventrikelaufwei-

tung sollte Anlass zur Vorstellung der Mutter in einem perinatologischem Zentrum geben, in dem neurochirurgische Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten bestehen, sodass durch engmaschige Kontrollen des Kindes in Zusammenarbeit mit Gynäkologen, Pädiatern und Neurochirurgen die optimale Therapie zum optimalen Zeitpunkt beratend vereinbart werden kann. So wird z. B. in Abhängigkeit von der Entwicklung der Ventrikelweite eine vorzeitige Schnittentbindung ab der 37. Woche diskutiert, wobei eine Schwangerschaft wenn irgend möglich bis zum errechneten Entbindungstermin ausgetragen werden sollte. Leider sind nach Literaturangaben bisher alle Versuche einer intrauterinen Shuntanlage ineffektiv gewesen, sodass nach wie vor die extrauterine Versorgung des Kindes durchzuführen ist. Die Entscheidung zwischen der Dynamik der Ventrikelerweiterung einerseits und dem Reifegrad des Kindes andererseits bezüglich des Entbindungstermins macht die Kooperation spezialisierter Ärzte aus den verschiedenen Fachgebieten unabdingbar. Beim Frühgeborenen ist die intraventrikuläre Blutung die häufigste Ursache eines Hydrozephalus. Die Diagnosestellung und die Verlaufsbeobachtungen erfolgen klinisch und sonographisch. Sollte sich eine zunehmende Aufweitung der Ventrikel sowie ein Zunahme des Kopfumfangs, Füllung der Fontanelle und Klaffen der Schädelnähte erkennen lassen, besteht eine operative Therapiebedürftigkeit. Bei Kindern unter 2000 g Körpergewicht und/oder noch blutigem Liquor wird die subgaleale Implantation eines kleinen Reservoirs, dessen Katheter in den Seitenventrikel vorgeführt wird, favorisiert. So kann zunächst durch Einzelpunktionen oder durch kontinuierliche externe Ableitung der Liquor geklärt werden, bevor letztlich die definitive

Implantation eines Shuntsystems erforderlich wird. Eine primäre Shuntversorgung würde durch die Unreife des Kindes und durch die Blutbeimengungen im Liquor zu einer erhöhten Zahl von Ventildysfunktionen und -infektionen führen, damit die Zahl der notwendigen Revisionsoperationen erhöhen. Ein weiterer Vorteil besteht in der möglichen Ausschwemmung blutigen Liquors, was unter Umständen zur Shuntunabhängigkeit führen kann. Dennoch beträgt der Anteil der Kinder, die letzten Endes dauerhaft ventilpflichtig werden, auch nach dieser Therapie etwa 70%. Neben der Shuntversorgung sind in jüngster Zeit zumindest bei eindeutigem Hydrozephalus occlusus bei Aquäduktstenose endoskopische Verfahren berichtet worden. Hierbei wird eine sogenannte Ventrikulozisternostomie am Boden des 3.Ventrikels zur präpontinen Zisterne hin angelegt, um das Abflusshindernis Aquäduktstenose zu umgehen. Dieses Verfahren ist in den ersten Lebensmonaten unserer Meinung nach nicht zu empfehlen. Verlaufskontrollen zeigten nämlich bei der Mehrzahl der so behandelten Kinder unter zwei Jahren bereits nach wenigen Tagen bis Wochen einen vollständigen Verschluss der Stomie auf Grund der raschen Reparatur- und Proliferationsmechanismen mit der Notwendigkeit einer Ventilimplantation. Über endoskopische Verfahren zur internen Aufdehnung des Aquädukts liegen nur vereinzelte Erfahrungsberichte bei Kindern vor. Die Morbiditätsrate dieser Vorgehensweise ist verglichen mit der der Shuntanlage deutlich höher. Folglich empfehlen wir derartige Techniken in der perinatologischen Phase nicht. Der Zeitpunkt der definitiven Ventilversorgung ist individuell unterschiedlich. In der Regel wird sie bei infektfreiem Kind, wenn möglich mit einem Gewicht über 2000 g und einem Liquoreiweißwert unter 200 mg/dl durchgeführt.

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Wissenschaft und Praxis

Moderne Shuntsysteme lassen Eiweißwerte bis zu 1000 mg/dl zu. Solide Klots, die durch Einschwemmen in den Shuntkatheter zu einer Obstruktion führen könnten, sollten jedoch nicht frei im Ventrikellumen flottieren. Bei termingerecht geborenen Kindern mit Ventrikelaufweitung wird hingegen eine primäre Shuntversorgung möglich. Die Indikation wird definiert durch das morphologische Bild der Ventrikelgröße im Verhältnis zum Kortex und zusätzlichen Zeichen des erhöhten intrakraniellen Drucks: Größe und Wachstumsgeschwindigkeit des Kopfumfangs, der Fontanelle, der Schädelnähte. Sonographisch kann auch der Fluß in den basalen Hirngefäßen bestimmt werden, wobei diastolische Flußminderungen als Ausdruck einer Druckerhöhung gewertet werden. Wenn die Diagnose eines shuntpflichtigen Hydrozephalus gestellt ist und keine anderweitig zu therapierenden Anomalien vorliegen, erfolgt die Implantation eines ventrikulo-peritonealen Shuntes. Das Problem einer Überdrainage mit Ausbildung von Schlitzventrikeln ist nach Einführung so genannter gravitationsassistierter Ventilsysteme minimiert. Diese Ventilsysteme zeichnen sich durch eine dynamische Druckstufe aus, d. h. bei Aufrichten des Kindes in die Senkrechte verstellt sich das Ventil in Richtung eines höheren Öffnungsdruckes, arbeitet so dem in der Senkrechten zunehmenden Sogeffekt des peritonealen Katheters entgegen. Die Prognose der shuntversorgten Kinder hängt von der dem Hydrozephalus zugrunde liegenden Störung ab, kann also nur im Einzelfall beurteilt werden. Myelomeningozele Neuralrohrdefekte unterschiedlichen Schweregrades sind die am häufigsten diagnostizierte ZNS-Fehlbildung des Neugeborenen, wobei der Term MMC = Myelomeningozele die ausgeprägteste Form beschreibt. Bei nahezu allen Kindern besteht zusätzlich eine Chiari-Fehl-

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bildung mit tiefstehenden Kleinhirntonsillen, mindestens 75% entwickeln einen Hydrozephalus. Die Inzidenz wird auf etwa 3 pro 10.000 Lebendgeburten geschätzt, zeigt aber geographische und rassische Unterschiede. Es gilt als erwiesen, dass die Substitution von Folsäure (0,4 mg/d) beginnend vor der Konzeption und fortgeführt in der Frühschwangerschaft zu einem dramatischen Rückgang der MMC-Inzidenz von bis zu 72% führt. Allerdings lässt dies nicht den Umkehrschluss zu, dass ein Folsäuremangel zur Ausbildung einer MMC prädestiniert, der Folsäureeffekt ist eher protektiver als präventiver Natur. Die Diagnose sollte ohne Ausnahme bereits durch die intrauterinen Vorsorgeuntersuchungen mit Ultraschall, Analyse des a-Fetoproteins und eventuell einer Amniozentese zu stellen sein. Nach intrauteriner Diagnosestellung ist von den Eltern abzuwägen, ob die Schwangerschaft ausgetragen werden soll. Wird dies bejaht, sollten zum frühestmöglichen Zeitpunkt auch die Neurochirurgen hinzugezogen werden. Zum einen muss der Entbindungszeitpunkt und die Entbindungsart festgelegt werden, zum anderen werden in jüngster Zeit auch intrauterine Eingriffe zur Deckung der Zele diskutiert. Durch diese frühzeitig vor der Ausreifung des Kindes durchgeführten Eingriffe lässt sich nach dem heutigen Kenntnisstand zwar nicht das neurologische Defizit vermindern, wohl aber das Auftreten der Chiari-Malformation und eventuell auch das eines ventilpflichtigen Hydrozephalus. Allerdings ist hier das nicht unerhebliche maternale Risiko abzuwägen. Derartige Eingriffe sind bisher auch nur in einigen wenigen Zentren in den USA durchgeführt worden, in Europa ist die Universitätsklinik in Zürich in Vorbereitung. In der Regel können intrauterine Eingriffe zur Defektabdeckung einer MMC noch nicht empfohlen werden. Die Entbindung sollte durch primäre Sektio erfolgen, eine vaginale Entbindung sollte nur erwogen werden, wenn weder eine hydrozephale Makrozephalie noch eine sich stark vorwölbende spinale

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Läsion vorliegen. Nach Entbindung und Adaptationsphase wird der operative Zelenverschluss im neurochirurgischen Operationssaal durchgeführt. Sollte bereits zum Entbindungszeitpunkt ein deutlicher Hydrozephalus vorliegen, implantieren wir in gleicher Sitzung ein ventrikulo-peritoneales Ventilsystem. Allerdings entwickelt sich der Hydrozephalus in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle erst im Laufe der ersten Lebenswoche. Die postoperative Überwachung muss also neben der Kontrolle der Wundverhältnisse auch die des Kopfumfangs und der Schädelnähte sowie eine regelmäßige transfontanelle Sonographie umfassen. Oftmals sind kurze Apnoephasen und eine verminderte Spontanaktivität erste klinische Anzeichen eines druckaktiven Hydrozephalus. Der unmittelbar postpartale Verschluss der Zele hat eine Operationssmortalität von nahezu 0 % mit einer Infektionsrate von ca. 12 %. Das Kind mit einer MMC bleibt in unserer ständigen ambulanten Mitbetreuung. Die mögliche Ventilversorgung macht jährliche Kontrollen erforderlich, Chiari-Fehlbildung und tethered cord können in der weiteren Entwicklung von neurochirurgischer Seite her therapiebedürftig werden. Die Gesamtbetreuung muss aber interdisziplinär mit Pädiatrie, Urologie, Orthopädie und Neurochirurgie erfolgen, eine entsprechende Arbeitsgruppe hat sich an den Universitätskliniken gebildet.

Anschrift der Verfasser: Dr. med. M. Strowitzki Dr. med. R. Eymann Neurochirurgische Klinik Universitätskliniken des Saarlandes Kirrberger Str, Geb.90 66421 Homburg

Bekanntmachungen

AUS DER KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG

Die Situation des ambulanten Operierens durch niedergelassene Ärzte im Saarland

Achim Schweitzer

Seit Beginn des Jahres ist ein neuer Vertrag zur Förderung des ambulanten Operierens mit den Ersatzkassen in Kraft. Dieser Vertrag bringt feste Preise für die in diesem Vertrag enthaltenen Operationen – und dies außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung. In Zeiten von Nullrunden und Punktwertverfall ist dies ein wirklicher Lichtblick. Der Vertrag fördert das ambulante Operieren in der ganzen Behandlungskette. Dies beginnt bei der Indikationsstellung und Überweisung und endet bei der ambulanten Nachbetreuung. Damit können von diesem Vertrag nicht nur die ambulanten Operateure selbst, sondern ebenso die Anästhesisten, die konservativ tätigen Fachärzte sowie die Hausärzte profitieren. Gerade die Hausärzte sind eine wichtige Schaltstelle für die Durchführung ambulanter Operationen. Deshalb ist ihre Einbeziehung in diesen Vertrag ebenso selbstverständlich wie unver-

zichtbar. Auch ihre Honorierung erfolgt als reine Einzelleistungsvergütung. Die Vertrag sieht aber auch inhaltliche Neuerungen vor. So erfolgt die Dokumentation der Leistungen unter anderem auf leistungsspezifischen Dokumentationsbögen, die speziell auf die einzelnen Operationen abgestimmt sind.

der ambulanten Operationen durchzuführen, die von dem aktuellen Ersatzkassenvertrag nicht erfasst sind. Diese Begehungen wollen wir aber als KVS in Eigenregie durchführen – schließlich steht mit der KVS-internen Qualitätssicherungskommission Ambulantes Operieren das geeignete Instrument hierfür bereit.

Der Vertrag beinhaltet des Weiteren Praxisbegehungen durch eine Kommission, die paritätisch von Ersatzkassen und KVS besetzt ist. Im Sommer haben wir mit den Begehungen der OP-Zentren bzw. der OP-Praxen begonnen. Die inhaltlichen Ergebnisse sind bislang in der ganz überwiegenden Zahl der Begehungen sehr positiv. Aber es hat auch schon Begehungen gegeben, die erhebliche kurzfristige Verbesserungen in der jeweiligen OP-Praxis erforderlich machten.

Achim Schweitzer, Mitglied des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland

Begehungen von OP-Praxen gemeinsam mit Krankenkassenvertretern sind sicherlich nicht unumstritten. Aber als KVS müssen und wollen wir das Thema Qualitätssicherung gerade beim ambulanten Operieren großschreiben. Aktuell wird über die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen intensiv diskutiert. Diesen Wettbewerb mit den Krankenhäusern werden wir Niedergelassenen nur erfolgreich bestehen können, wenn die Qualität der Leistungen im ambulanten Bereich über jeden Zweifel erhaben ist. Wir planen daher, mittelfristig auch Begehungen für den Bereich

Gutachter gesucht Das Sozialgericht für das Saarland sucht für die Bewältigung seiner Aufgaben Vertragsärzte aus allen Fachgebieten, die bereit sind, Gutachten zu erstellen. Insbesondere mangelt es an Ärzten, die sich auf die Schmerztherapie spezialisiert haben. Kolleginnen und Kollegen, die an einer solchen Gutachtertätigkeit interessiert sind, werden gebeten, sich mit dem Präsidenten des Sozialgerichts für das Saarland (Gesch.-Zeichen 372-E-344/03), Egon-Reinert-Str. 4 – 6, 66111 Saarbrücken, Telefax (0681) 9063200, E-Mail: [email protected], in Verbindung zu setzen.

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Bekanntmachungen

Über 400 Patienten beim KV-Mobil in Saarlouis und Neunkirchen Saarländische Ärzte warben für Präventionsleistungen Wahre Akkordarbeit hatten dabei die an der Aktion beteiligten Ärzte und Arzthelferinnen zu leisten: Mehr als 400 Patientinnen und Patienten machten von der Möglichkeit Gebrauch, sich einem kostenlosen Gesundheitscheck zu unterziehen.

Das KV-Mobil am Kleinen Markt in Saarlouis

Anfang September machte das KVMobil für zwei Tage im Saarland Station: am Kleinen Markt in Saarlouis und auf dem Stummplatz in Neunkirchen. Sein Auftrag: mit einfachen Beispielen zeigen,

wie leistungsfähig die niedergelassenen Haus- und Fachärzte sind und über die Volkskrankheit Nr. 1 aufklären: HerzKreislauf-Erkrankungen.

Arzthelferinnen ermittelten Blutzucker- und Cholesterinwerte, anschließend kontrollierten Ärzte den Blutdruck und führten mit den Patienten ein Beratungsgespräch. Das auffällig gestaltete KV-Mobil weckte die Neugier vieler Passanten, viele Besucher des KV-Mobils hatten aber auch schon aus Tagespresse oder Hörfunk von der Aktion erfahren und steuerten den Bus ganz gezielt an. „Eine hervorragende Gelegenheit, ohne großen Zeitaufwand meine Werte überprüfen zu lassen“, erklärte ein Besucher. Sehr gefragt war auch das Infomaterial zu Themen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, das neben Luftballons und Lutschvitaminen verteilt wurde. In Deutschland herrscht zwar ein gesteigertes Gesundheits-Bewusstsein in der Bevölkerung, allerdings hat sich dieses nicht auf die medizinische Vorsorge niedergeschlagen. Die in einer EmnidUmfrage ermittelten Zahlen sind alarmierend: nur 19 Prozent der Männer und 33 Prozent der Frauen gehen regelmäßig zur Vorsorge.

Viele Interessierte beim KV-Mobil

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Der Vorsitzende der KVS, Dr. Reiner Flöthner: „Der Herzinfarkt ist die häufigste Todesursache in Deutschland. Deshalb ist es uns wichtig, dass unsere Patienten informiert sind, die Risiken und die eigene Gefährdung kennen. Sie sollen vor allem auch wissen, wie sie selbst vorsorgen können, wann sie besser zum Arzt gehen und welche Leistungen sie als gesetzlich Versicherte in Anspruch nehmen können.“

Bekanntmachungen

Der KV-Bus rollte zwischen Juni und September quer durch Deutschland und steuerte über 30 Städte an. Es handelte sich um eine gemeinsame Aktion der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der KVen. Unter dem gemeinsamen Logo „KVDie Vereinigung der Kassenärzte“ traten die Institutionen bereits im vergangenen Jahr an die Öffentlichkeit, um über ihre Aufgaben aufzuklären.

Dipl.-Kffr. Eva Regitz Referentin für Öffentlichkeitsarbeit Tel. (0681) 4003-354 Fax (0681) 4003-350 EMail: [email protected] Frau Cascino-Mannschatz bei einer Patientenberatung

Ein herzliches Dankeschön an alle teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte. Das Team in Saarlouis: Frau Cascino-Mannschatz, Frau Dr. Ursula Dinsenbacher Herr Wolfgang Meunier Herr Benedict Schmitt Das Team in Neunkirchen: Herr Dr. Reiner Flöthner Herr Dr. Dirk Jesinghaus Herr Dr. Georg Leipnitz Herr Dr. Thomas Lorinser Herr Peter Monzel

Dr. Flöthner misst Blutdruck

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Bekanntmachungen

Benchmarking Für den Erfolg Ihrer Praxis In Kürze startet die KVS wieder einen neuen Zyklus ihrer bewährten Benchmarking-Seminare. Angesprochen sind in erster Linie Praxisinhaber/Innen, die sich in den letzten Jahren niedergelassen haben. Diesen Ärztinnen und Ärzten bieten die Benchmarking-Seminare eine Fülle von Anregungen, wie sie ihre Praxen betriebswirtschaftlich erfolgreicher machen können. Ob Steuern, Personal, Marketing, EDV oder Praxisorganisation, jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit die ihn besonders interessierenden Themen zur Sprache zu bringen. Unter Benchmarking versteht man die Suche nach den besten Methoden, die eine Praxis zum wirtschaftlichen Erfolg führen können. In der Wirtschaft wird dieses Management-instrument schon seit vielen Jahren mit großem Erfolg eingesetzt. Die KV Saarland hat sich zum Ziel gesetzt, dass auch Ärztinnen und Ärzte davon profitieren können. Eine Benchmarking-Gruppe hat 6-8 Teilnehmer. Die KVS achtet sehr genau darauf, dass die teilnehmenden Praxen nicht in unmittelbarem Wettbewerb stehen und von der Größe her vergleichbar

sind. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass - unter neutraler Moderation - ein sehr fruchtbarer Erfahrungsaustausch in Gang kommt. Jeder Benchmarking-Zyklus besteht aus sechs Veranstaltungen. Dabei werden u. a. folgende Themenkreise behandelt: • Liquiditätsmanagement / Steuerberatung • Praxismarketing • Personalmanagement • Versicherungen • Praxiskooperationen • EDV Für jedes der Themen steht ein spezialisierter Referent zur Verfügung. Zwei bis drei der Veranstaltungen finden vor Ort in Arztpraxen statt, deren Inhaber die Teilnehmer ganz konkret an ihren Lösungen und Erfahrungen teilhaben lassen. Besonders aufschlussreich sind diese Praxistermine bei den Themen EDV sowie Praxiskooperationen.

Dr. med. Reinhard Würker, Orthopädische Gemeinschaftspraxis Sulzbach: „Die Veranstaltung war für mich und unsere Praxis sehr hilfreich. Wir bedanken uns für die vielen Anregungen, die wir aus den Veranstaltungen herausziehen konnten. Besonders aufschlussreich war für uns der Austausch mit den Kollegen über die täglichen Probleme innerhalb der Praxis. Die Veranstaltung war lobenswert organisiert, praxisnah und ihr Geld wert.“

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Dr. Thomas Stolz, Internistische Gemeinschaftspraxis Völklingen: „Die sechs Veranstaltungen haben mir regelmäßig wertvolle Anregungen für meine Praxisführung gegeben, die zwischenzeitlich auch vielfach konkret umgesetzt worden sind. Insbesondere die bei den Kollegen vor Ort stattfindenden Veranstaltungen vermittelten konkrete Denkanstöße. Ich halte die Seminarreihe für ein ausgesprochen gelungenes Instrument einer dienstleistungsorientierten Verwaltung bei der betriebswirtschaftlichen Beratung und Begleitung ihrer Mitglieder. Es wäre zu wünschen, dass die Reihe fortgesetzt wird, um weiteren Kolleginnen und Kollegen die Chance zur Teilnahme zu eröffnen.“

Start dieser Veranstaltungen ist jeweils eine ausführliche Praxisbesichtigung. Dabei finden die Teilnehmer regelmäßig interessante Details, die sich sofort in die eigene Praxis übertragen lassen. Als sehr produktiv erweisen sich auch immer die Diskussionen über den zentralen Kostenfaktor jeder Praxis, das Personal. Hier geht es z. B. um Erfahrungen mit Vergütungsmodellen und Weiterbildungsangeboten. Arbeitseinsatzplanung und die Gewinnung von neuem Personal sind weitere Top-Themen. Jüngere Praxisinhaber/Innen, die in Einzelpraxen tätig sind, profitieren ganz wesentlich von den Erfahrungen älterer Kollegen mit Praxiskooperationen. Wo liegen die Vorteile? Wo lauern die zentralen Klippen, die man kennen sollte? Sie sind als Vertragsärztin/arzt niedergelassen und möchten sich telefonisch vormerken lassen für den nächsten Benchmarking-Zyklus? Dann rufen Sie folgende Telefonnummer an: 0681 / 4003-213. Dipl.-Bwt. Bernd Feit, der betriebswirtschaftliche Berater der KVS, freut sich auf Ihren Anruf. Zentrale Motivation vieler Teilnehmer ist die Zielsetzung, mehr über die Arbeitsweisen und Arbeitsbedingungen von Kollegen mit vergleichbarer Praxisgröße zu erfahren. Man will wissen, wo man steht und wohin man sich eventuell noch bewegen soll oder muss. Die Aktivitäten des Projekts Phönix sind eng eingebunden in die betriebswirtschaftliche Beratung der KV Saarland, die bereits seit 1986 existiert. Projektmanager Benchmarking und betriebswirtschaftlicher Berater ist Dipl.Bwt. Bernd Feit. Er steht allen Niedergelassenen gerne mit Informationen zur Verfügung: Tel.: 0681 / 4003-213, Fax: 0681 / 4003-350 email: [email protected]

Bekanntmachungen

Entwicklung und Revolution in der Medizin Die medizinische Entwicklung von 1800 bis heute, am Beispiel medizinischer Geräte, die die französische Medizin revolutioniert haben anlässlich des 200. Jubiläums des „Internat des Hôpitaux de Paris“ (Vereinigung der Ärzte im Praktikum der Pariser Krankenhäuser) konzipiert. Auch Medizingeräte aus dem Saarland zu sehen

Entwicklung und Revolution in der Medizin 15. September bis 2. November 2003 Bergwerksmuseum, Petite-Rosselle Öffnungszeiten: dienstags bis samstags von 14 bis 18 Uhr sonntags von 10 bis 18 Uhr montags geschlossen Der Eintritt ist frei 20.000 Besucher in nur 9 Wochen. Das war selbst für Paris ungewöhnlich. So viele Menschen wollten im Pariser Musée des Arts et des Métiers (Gewerbemuseum) die Ausstellung „Entwicklung und Revolution in der Medizin“ erleben. Die Fortschritte der Medizin von 1800 bis heute werden am Beispiel medizinischer Geräte lebendig gemacht. Nun wird diese Ausstellung bis 2005 in verschiedenen französischen Städten präsentiert. Den Auftakt macht PetiteRosselle (Lothringen). Hier ist die erfolgreiche Ausstellung vom 15. September bis 2. November 2003 zu sehen, und zwar im Bergwerkmuseum CarreauWendel. Die Ausstellung wurde von der „Association des Anciens Internes en Médecine des Hôpitaux de Paris“ (Vereinigung der ehemaligen Ärzte im Praktikum der Pariser Krankenhäuser) und von dem „Conservatoire National des Arts et Métiers“, Paris (Gewerbemuseum)

Eine faszinierende Welt, die Welt des menschlichen Körpers, kann das Publikum durch einen ästhetischen und emotionellen Raum, der Röntgen-Bilder präsentiert, entdecken. Diese Röntgenbilder wurden der Ausstellung „Im Herzen unseres Körpers“, die von William Ewing (Direktor des Musée de l’Elysée, Luzern) konzipiert wurde, entnommen. Die 40 in Leuchtkästen integrierten Bilder, werden in einem runden Turm präsentiert. So entsteht der Eindruck, es wären die Kirchen-Fenster der „Kapelle des Körpers“. Diesen Bildern die schon in Luzern, Lissabon und London ausgestellt wurden, brachte das Publikum großes Interesse entgegen. Professoren aus Homburg und Nancy halten Vorträge

Anhand von ca. 60 medizinischen Geräten, die von großen französischen Universitätskliniken, von nationalen Museen, von den Universitätskliniken Homburg (Saar) und von dem Museum der Faculté de Médecine – Nancy ausgeliehen wurden, stellt diese Ausstellung die historischen und technischen Entwicklungen der wichtigsten Fachgebiete der französischen Medizin (Kardiologie, Pädiatrie, Chirurgie, Ophthalmologie...) vor. Die Vielfalt der ausgestellten Exponate sowie die besonders gelungene Aufmachung der Ausstellung ermöglichen es, sowohl Fachleuten als auch Laien und sogar Schülern die fantastischen Innovationen, die in Frankreich in den letzten 200 Jahren entwickelt wurden, zu entdecken. Das Highlight der Ausstellung: …zwischen der Kunst der Fotografie und den Wundern der Biologie und der Natur...

Für die Besucher, die ihr Wissen über Medizin erweitern möchten, werden zahlreiche Vorträge zu aktuellen Themen angeboten. Die Vorträge werden von Universitätsprofessoren aus Homburg und Nancy auf Französisch gehalten. Technologische Innovationen aus dem Bereich Gesundheit werden ebenfalls während Vorträgen vorgestellt. Der Eintritt ist frei ! Die Ausstellung und die Vorträge sind offen für alle!

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das: Centre Lorrain des Technologies de la Santé Valérie Choppin Tel: (0033) 3.87.87.23.99 Fax: (0033) 3.87.87.23.54 E-mail: [email protected]

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Bekanntmachungen

Kennen Sie www.kvsaarland.de? Die Rubrik „Bibliothek” www.kvsaarland.de kann Ihnen die Verwaltungsarbeit erleichtern, vor allem den schnellen Zugriff auf Dokumente ermöglichen. Idealer Einstieg dafür ist unsere Bibliothek. Dort finden Sie sieben „Regale”. Hier sind neben Rundschreiben und Merkblättern auch wichtige Rechtsquellen der KBV sowie Gesetzestexte abgelegt. Die meisten Dokumente haben pdfDateiformat und können mit dem „Acrobat Reader“ gelesen und heruntergeladen werden. Falls Sie diese praktische Software noch nicht besitzen, kein Problem: Einen Link zum kostenlosen Download des Programms finden Sie auf der Startseite unserer Bibliothek. Sollten Sie Dokumente vermissen, informieren Sie uns kurz unter der Adresse [email protected]. Für jeden Seitenbesucher zugänglich sind die folgenden Rubriken:

Gesetze: Hier erhalten Sie z. B. Links zum SGB V, zur Zulassungsverordnung oder zu einer Online-Gesetzessammlung. KBV-Rechtsquellen: zu dieser Rubrik gehören der Bundesmantelvertrag Ärzte (Ärzte / Ersatzkassen), die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen sowie die Qualitätssicherungsrichtlinien der KBV. Die KVS-Rechtsquellen beinhalten den Honorarverteilungsmaßstab, die Notfalldienstordnung, die Gebührenordnung etc. Zu weiteren vier Themengebieten gelangen Sie, wenn Sie sich als registriertes Mitglied im Loginbereich von www.kvsaarland.de angemeldet haben. Die Möglichkeit den Loginbereich zu nutzen steht allen Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland zur Verfügung. Ein entsprechendes Passwort kann auf unserer Homepage unter dem Punkt „Mitglieder“ beantragt werden.

Sämtliche KVS-Rundschreiben sind inklusive Anlagen abgebildet. Außerdem können Sie eine Reihe von Merkblättern abrufen. Hierzu gehören unter anderem die Abrechnungsinformation über Schutzimpfungen oder das Merkblatt zur Darmkrebsfrüherkennung. Die Rubrik „Formulare” befindet sich noch im Aufbau. Registrierte Mitglieder haben außerdem Zugriff auf eine Vielzahl von Verträgen und Vereinbarungen, die für den Bereich der KVS geschlossen wurden. Abgedeckt sind die folgenden Themenkomplexe. Ambulantes Operieren, Arznei-, Verband und Heilmittel, Honorar (Honorarverträge, HVM), Plausibilität (Verfahrensordnung zur Durchführung von Plausibilitätskontrollen), Richtgrößen.

Dipl.-Kffr. Eva-Maria Regitz, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit Tel. (0681) 4003-354 Fax (0681) 4003-350 E-Mail: [email protected]

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Ärztliche For tbildung

Veranstaltungskalender ❚ AIP ❚ Die so gekennzeichneten Veranstaltungen werden für den Arzt im Praktikum als Ausbildungsveranstaltung anerkannt. Die angegebenen ❚ P ❚ (* vorbehaltlich des endgültigen Programms) gelten für das von der Vertreterversammlung der Ärztekammmer des Saarlandes am 03.05.2000 beschlossene Modellprojekt „Fortbildungszertifikat“.

1. Oktober 2003 Informationsabend des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands, Landesgruppe Saar, und Ärzteverband 1. „Unsere Altersversorgung in der Ärztekammer des Saarlandes - Heute und in Zukunft“ Dipl.-Kfm. K. Even 2. „Neue Studien in der Augenheilkunde über Glaukom“ Dr. P. Carli anschließend Imbiss ❚ 19.30 Uhr s. t. ❚ Novotel, Zinzinger Str. 9, Saarbrücken ❚ Tel. (06 81) 5 86 30 ❚ Auskunft: Dr. med. A. Högel, Landesvorsitzender ❚ Tel. (0 68 42) 15 00 Fax 5 21 21

Devices Schulung H. Nikolaus ❚ 13.00 Uhr Imbiss ❚ Auskunft: I. Karkossa ❚ Tel. (0 68 25) 4 20 66 Fax 49 57 61

❚ Auskunft: Dr. D. Schüder, Ford-Werke AG, Saarlouis ❚ Tel. (0 68 31) 92 22 05 Fax 92 22 19 ❚ E-mail: [email protected]

10./11. Oktober 2003 7. Oktober 2003 ❚ 4P ❚ Arbeitskreis Angiologie ❚ 19.00 Uhr ❚ Haus der Ärzte, Faktoreistr. 4, 66111 Saarbrücken, 10. OG, Großer Saal ❚ Auskunft: Dr. med. G. Leißnitz, Brunnenstr. 86, 66538 Neunkirchen ❚ Tel. (0 68 21) 1 44 66 Fax 1 44 67 ❚ E-mail: [email protected] (sh. hierzu auch Seite 36)

❚ ❚ ❚ ❚ ❚

5. Oktober 2003

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Fortbildungsveranstaltung Victor’s Residenzhotel Schloss Berg in Nennig 10.00 Uhr Begrüßung 10.15 Uhr „Klinik und Therapie der COPD“ Prof. Dr. P. Schlimmer 11.30 Uhr Diskussion 12.00 Uhr

9. Oktober 2003 Arbeitsmedizinischer Stammtisch des Arbeitskreises Arbeitsmedizin und Umweltmedizin Bericht aus den Gremien, Diskussion über berufspolitische Themen ❚ Dr. Heger, Dr. Schüder ❚ 18.00 – 20.00 Uhr ❚ Restaurant Turnhalle Brebach-Fechingen, Saarbrücker Str. 146

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Aufbauseminar im Curriculum „Klinische Hypnose der MiltonErickson-Gesellschaft „Hypnotherapeutische Aspekte in der Behandlung von Patientinnen/ Patienten mit sexueller Traumatisierung“ Dipl.-Psych. Liz LorenzWallacher Freitag 14.00-21.00 Uhr Samstag, 9.00 – 16.00 Uhr Milton-Erickson-Institut Saarbrücken Auskunft: Milton-EricksonInstitut Saarbrücken Tel. (0 68 98) 81 01 53 Internet: www.mei-saar bruecken.de

10./11. Oktober 2003

sche Emissionen ❚ Teil 2: Vestibularisdiagnostik ❚ Seminargebühr: 130,-- € inkl. Kaffeepausen, Mittagessen am 11.10.2003 und kursbegleitende Unterlagen ❚ Auskunft: Frau Y. Tan, Universitätskliniken des Saarlandes, Klinik und Poliklinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kirrberger Str., 66421 Homburg/Saar ❚ Tel. (0 68 41) 162 29 84 Fax 162 29 97 ❚ E-mail: [email protected] ❚ Organisation: Dr. W. Delb, Dr. U. Geisthoff ❚ Tel. (0 68 41) 162 29 84 Fax 162 29 97

14. Oktober 2003 ❚ AiP/2 P ❚ 195. Schmerzkonferenz (SSK) des Arbeitskreises Schmerztherapie ❚ 19.00 Uhr ❚ Haus der Ärzte, Saarbrücken, Faktoreistr. 4, 10. Etage, Großer Saal ❚ Tel. (06 81) 40 03 295 (sh. hierzu auch Seite 36)

Kurs Neurootologie der Universitätsklinik und Poliklinik für Hals-NasenOhrenheilkunde, Homburg/Saar in Zusammenarbeit mit der ADANO ❚ Teil 1: Akustisch evozierte Potentiale und otoakustisaarländisches ärzteblatt ❚ 10/2003

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Ärztliche For tbildung 25. Oktober 2003 ❚ 4P ❚ Fortbildungsvormittag der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Klinikums Saarbrücken Niere – Lunge – Wachstum ❚ Hörsaal des Klinikums Saarbrücken ❚ Programm: ❚ 9.00 – 9.15 Uhr Nephrotisches Syndrom Fallbericht Dr. K. Ihmann ❚ 9.15 – 9.30 Uhr Lupus erythematodes im Kindesalter Fallbericht Dr. A.-C. Hoyer ❚ 9.30 – 10.00 Uhr Management von glomerulären Nierenerkrankungen bei Kindern Prof. Dr. M. Kirschstein ❚ 10.00 – 10.30 Uhr Pause ❚ 10.30 – 11.00 Uhr Aktuelles Management des kindlichen Asthma bronchiale Priv.-Doz. Dr. A. Artlich ❚ 11.00 – 11.15 Uhr Oszillometische Lungenfunktionsmessung bei Kindern Dr. V. Habermann ❚ 11.15 – 11.30 Uhr Aktuelle Wachstumskurven Prof. Dr. S. Zabransky ❚ 11.30 – 11.45 Uhr Behandlung von SGAKindern mit Wachstumshormon Prof. Dr. S. Zabransky anschließend Diskussion ❚ Auskunft: Prof. Dr. J. Möller, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Klinikum Saarbrücken ❚ Tel. (06 81) 963 – 2160 Fax 963 – 2126 ❚ E-mail: [email protected]

27. Oktober 2003 Saarbrücker Hospizgespräch

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❚ 19.00 Uhr ❚ Kongresshalle Saarbrücken, Konferenzraum III ❚ Thema: Den Lebensfaden zu ende spinnen … Spirituelle Begleitung Sterbender U. Kaspar ❚ Auskunft: Förderverein St. Jakobus Hospiz e. V., Am Ludwigsplatz 5, 66117 Saarbrücken ❚ Telefon (06 81) 9 27 00 – 0 Telefax 9 27 00 – 13 ❚ E-mail: st.jakobus.hospiz@ t-online.de ❚ Internet: www.stjakobushospiz.de

30. Oktober 2003 Arbeitskreis Akupunktur ❚ 19.00 – 22.00 Uhr ❚ Haus der Ärzte, Faktoreistr. 4, Saarbrücken, 10. OG, Großer Saal ❚ Tel. (06 81) 40 03 295 ❚ Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Thema: „Diagnose und Behandlung von Rückenschmerzen“ Dr. med. Beate Strittmatter 3. Diskussion ❚ Moderation: Dr. med. Winfried Maas (sh. hierzu auch Seite 36)

31. Oktober 2003

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Management für Krankenhausärzte an der Ruhr-Universität, Bochum 2. Runde (1. Runde Februar 2003) 120 Std. Theorie und Praxis Weitere Informationen: Dipl.-Psych. B. Zimmer, Akademie der Ruhr-Universität gGmbH, Universitätsstr. 142, 44799 Bochum Tel. (02 34) 33 82 – 0 Fax 33 82 – 119 E-mail: [email protected]

saarländisches ärzteblatt ❚ 10/2003

❚ Internet: http://www.akademie.ruhr-uni-bochum.de

1. November 2003 ❚ AiP ❚ Gemeinsame Fortbildung der Univ.-Kliniken für Orthopädie und Unfallchirurgie „Aktuelle Behandlungskonzepte an Fuß und Sprunggelenk ❚ Leitung: Prof. Dr. med. D. Kohn und Prof. Dr. med. T. Pohlemann ❚ 9.00 – 12.30 Uhr ❚ Hörsaal der Orthopädischen Universitätsklinik, Homburg/Saar, Gebäude 37 ❚ Programm: Begrüßung und Einführung Frakturen und Luxationen Calcaneusfraktur: Klassifikation und Therapie ❚ Priv.-Doz. Dr. Lehmann Talusfrakturen: Diagnostik und operative Versorgung ❚ Prof. Dr. Seekamp Vorfussverletzungen ❚ Dr. Pizanis Elektive Chirurgie Elektive Vorfußchirurgie: Hallux valgus und rigidus, Zehendeformitäten ❚ Dr. Duchow Therapie des Klumpfußes im Kindesalter ❚ Dr. Adam Arthroskopie des oberen Sprunggelenkes: Impingement und Knorpelschaden ❚ Dr. Dienst Pause Arthrose des oberen Sprunggelenkes: Indikation für die OSG-Prothese? ❚ Dr. Schenk Organisation und nähere ❚ Information: Priv.-Doz. Dr. U. Lehmann, Unfallchirurgische Klinik, Universitätskliniken des Saarlandes, 66421 Homburg, ❚ Tel. 06841/1622601, ❚ E-mail: uwe.lehmann@ uniklinik-saarland.de

❚ Dr. Jochen Duchow, Orthopädische Klinik, Universitätskliniken des Saarlandes, 66421 Homburg, ❚ Tel. 06841/1624520, ❚ E-mail: jochen.duchow@ uniklinik-saarland.de

4. November 2003 ❚ 2P ❚ Fortbildungsreihe „Neue Entwicklungen in der Psychosomatik und Psychotherapeutischen Medizin“ „Verhaltensmedizin im Zeitalter der molekularen Psychiatrie – molekulare Modelle psychiatrischer Erkrankungen“ ❚ Priv.-Doz. Dr. J. Thome ❚ 19.00 (s. t.) – 20.30 Uhr ❚ Klinik Berus – Zentrum für Psychosomatik und Verhaltensmedizin, Orannastr. 55, 66802 Überherrn-Berus ❚ Auskunft: Dr. med., Dipl.-Psych. W. Carls ❚ Tel. (0 68 36) 39 – 0 Fax 39 178 ❚ E-mail: [email protected] ❚ Internet: www.ahg.de/berus

5. November 2003 ❚ 4P ❚ Fachgruppe der Kinderund Jugendärzte Kinderärztlicher Nachmittag der Kinderklinik Kohlhof, Neunkirchen ❚ 16.00 – 19.00 Uhr ❚ Schulsaal der Kinderkrankenpflegeschule, Kinderklinik Kohlhof, 2. OG des Hochhauses ❚ Auskunft: Dr. E. Feldmann, Oberärztin Neuropädiatrie, Kinderklinik Kohlhof ❚ Tel. (0 68 21) 363 – 222 Fax 363 365 ❚ E-mail: Kinderklinik@ kliniko.de (sh. hierzu auch Seite 36)

Ärztliche For tbildung 5. November 2003 Qualitätszirkel ADS/ADHS ❚ 20.00 Uhr ❚ Haus der Ärzte, Faktoreistr. 4, Saarbrücken ❚ Auskunft: Dr. med. J. Richter ❚ Tel. (0 68 41) 93 23 21

5. November 2003 ❚ AiP/3 P ❚ Fortbildungsprogramm der Klinik für Anästhesiologie, Klinikum Saarbrücken SIRS – SEPSIS Diagnostische Parameter ❚ Priv.-Doz. Dr. med. Bauer, Dr. med. Brunkhorst ❚ 16.15 Uhr ❚ Hörsaal des Klinikums Saarbrücken ❚ Auskunft: Prof. Dr. K.-H. Altemeyer ❚ Tel. (06 81) 963 – 26 40 Fax 963 – 2815 ❚ E-mail: kh.altemeyer@ mx.uni-saarland.de ❚ Internet: www.klinikumsaarbruecken.de

❚ Auskunft: Sekretariat Frau Dr. Chr. Kienecker, Leiterin der Kontaktlinsen-Sprechstunde ❚ Tel. (0 68 41) 162 2323 Fax 162 2324 ❚ E-mail: [email protected] ❚ Internet: http//www.medrz.uniklinik-saarland.de/ med_fak/augen-poli/ index.html

8. November 2003

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6. November 2003 Saarländisches FacharztForum ❚ 20.00 Uhr ❚ Casino am Staden, Bismarckstr. 47, 66111 Saarbrücken ❚ Tel. (06 81) 6 23 64





8. November 2003 12. Homburger Einführungskurs in die Kontaktlinsenanpassung Aufbaukurs in die Kontaktlinsenanpassung ❚ 9.00 – 18.00 Uhr ❚ Hörsaal der Augenklinik und Poliklinik der Universität des Saarlandes, Homburg

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11. Homburger Gastroenterologisches Kolloquium in Zusammenarbeit mit dem Gastroenterologischen Arbeitskreis des Ärzteverbandes „Neue diagnostische Verfahren in der HepatoGastroenterologie“ 9.00 – 12.30 Uhr Hörsaal der Inneren Medizin, Universitätskliniken Homburg/Saar, Geb. 40 Programm: 9.00 – 9.15 Uhr Begrüßung Prof. Dr. S. Zeuzem 9.15 – 9.45 Uhr Gibt es in der Dünndarmdiagnostik zur Kapselendoskopie sinnvolle Alternativen? Dr. B. Jüngling 9.45 – 10.15 Uhr MRCP oder ERCP? Mehr Informationen oder Mehrkosten? Prof. Dr. A. Stallmach 10.15 – 10.45 Uhr Kontrastmittel in der Ultraschalldiagnostik: teure Spielerei? Priv.-Doz. Dr. C. Sarrazin 10.45 – 11.15 Uhr Pause 11.15 – 11.45 Uhr Minisonden oder konventionelle Endosonographie? Mehr Gewinn oder mehr Fragen? Dr. H. Seifert 11.45 – 12.15 Uhr





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Virtuelle Koloskopie vs. konventionelle Koloskopie? Priv.-Doz. Dr. G. Layer 12.15 Uhr Schlussworte Prof. Dr. S. Zeuzem Auskunft: Prof. Dr. med. A. Stallmach, Gastroenterologische Ambulanz Tel. (0 68 41) 162 3204 Fax 162 3264 E-mail: [email protected]

8. November 2003 ❚ 5P ❚ Zytologische Fortbildung Saarlouis Herbstworkshop ❚ 9.00 – 13.00 Uhr (mit Diaquiz) ❚ Aula St. Elisabeth-Klinik, Saarlouis ❚ „Fortschritte für die Zervixkarzinomvorsorge durch bessere Materialgewinnung und Einsatz von Immunzytologie (HPV, p16 INKA4a) Dr. C. Henne ❚ Teilnahmegebühr: 50,-- € ❚ Anmeldung: Zytologisches Labor Prof. Schöndorf, MIAG ❚ Kapuzinerstr. 4, 66740 Saarlouis ❚ Tel. (0 68 31) 161 506 Fax 161 507

8. November 2003 ❚ 9P ❚ 7. Gefäßchirurgischer Workshop Gefäßchirurgische Nahttechniken Aufbaukurs ❚ Knappschafts-Krankenhaus Püttlingen, Chirurgische Klinik, In der Humes, 66346 Püttlingen/Saar ❚ Programm: ❚ 9.00 Uhr I. Begrüßung und Einführung Prof. Dr. med. Th. Reck ❚ 9.30 Uhr Radiologische Gefäßdiagnostik, Duplexsonographie, Indikationsbesprechung an Rekonstruktionsaufnahmen Dr. med. G. Fenzl, Dr. med. A. Scherber ❚ 10.30 Uhr Kaffeepause ❚ 10.45 Uhr II. Praktische Übungen Naht, Anastomosen- und Patch-Techniken ❚ 12.45 Uhr Mittagessen ❚ 13.45 Uhr Besondere Anastosmosenformen ❚ 16.00 Uhr III. Zusammenfassung ❚ Unkostenbeitrag/Tagungkgebühr: 50,-- € Bei der Entrichtung nach der Fortbildung werden Teilnah-

saarländisches ärzteblatt ❚ 10/2003

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Ärztliche For tbildung mebestätigen ausgegeben. Teilnehmerzahl begrenzt; Anmeldung bis spätestens 31.10.2003! ❚ Leitung: Dr. med. A. Scherber ❚ Auskunft und Anmeldung: Chirurgische Klinik des Knappschaftskrankenhauses Püttlingen, Frau Hümbert ❚ Tel. (0 68 98) 55 - 22 51 Fax 55 – 22 91

11. November 2003

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Gesprächskreis für Trauernde 15.30 Uhr Geschäftsstelle des St. Jakobus-Hospizes, Am Ludwigsplatz 5, 66117 Saarbrücken Teilnahme kostenlos! Tel. (06 81) 9 27 00 – 0 Fax 9 27 00 - 13 E-mail: st.jakobus.hospiz@ t-online.de Internet: www.stjakobushospiz.de

11. November 2003 ❚ 3P ❚ Das interaktive HNOForum ❚ Fortbildungsveranstaltung für niedergelassene HNOÄrzte der Universitätsklinik und Poliklinik für HalsNasen-Ohrenheilkunde, Homburg/Saar, und des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V., Landesgruppe Saarland ❚ 19.00 Uhr c. t. ❚ Hotel Stadt Homburg ❚ Auskunft: Prof. Dr. P. K. Plinkert, Dr. Ph. A. Federspil ❚ Klinik und Poliklinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie, Universitätskliniken des Saarlandes, Kirrberger Str., 66424 Homburg/Saar ❚ Tel. (0 68 41) 162 29 84 Fax 162 29 97 ❚ E-mail: [email protected]

12. November 2003 11. November 2003 ❚ AiP/2 P ❚ 196. Schmerzkonferenz (SSK) des Arbeitskreises Schmerztherapie ❚ 19.00 Uhr ❚ Haus der Ärzte, Saarbrücken, Faktoreistr. 4, 10. Etage, Großer Saal ❚ Tel. (06 81) 40 03 295 ❚ Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Thema: Kann im Sekretariat des Ärzteverbandes, Frau Eisenbart, erfragt werden, Tel. (06 81) 40 03 283 3. Diskussion ❚ Moderation: Dr. Ludwig Distler

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❚ 1P ❚ Fortbildungsveranstaltung der Abteilung für Nuklearmedizin der Radiologischen Universitätsklinik, Homburg/Saar Nicht-invasive Messung des zerebralen Zuckerstoffwechsels nach Tsuchida ❚ Dr. D. Hellwig ❚ 16.00 – 16.45 Uhr ❚ Besprechungsraum der Arbeitsgemeinschaft Kernspintomographie, Geb. 50.1, Universitätskliniken, Homburg/Saar ❚ Auskunft: Oberarzt Dr. D. Hellwig ❚ Tel. (0 68 41) 162 22 01

saarländisches ärzteblatt ❚ 10/2003

14. – 15. November 2003 ❚ 10 P/Tagung ❚ ❚ 4 P/Spezialkurs ❚ 18. Jahrestagung der Gastroenterologischen Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz/Saarland (GARPS) ❚ Kurhaus, Bad Kreuznach ❚ Programm: ❚ Freitag, 14.11.: ❚ 10.00 – 12.00 Uhr Spezialkurs „Innovationen in der gastroenterologischen Endoskopie auf dem Prüfstein“ Vorsitz: M. Jung, J. F. Riemann Update Chromo-/-Magnifikationsendoskopie R. Keißlich Endoskopische Therapie der Refluxerkrankung J. Hochberger Einsatz von Stents (Gallenwege) H. Seifert Hochauflösende Sonographie, sonographische Kontrastmittel, Endosonographie Th. Rösch Stellenwert der Kapselendoskopie D. Schilling ❚ 12.00 Uhr Eröffnung der Industrieausstellung und Posterbegehung ❚ 13.30 – 13.40 Uhr Eröffnung der Jahrestagung ❚ 13.40 – 14.10 Uhr State of The Art Lecture Vorsitz: P. R. Galle Einsatz von Biologicals in der Gastroenterologie J. Schölmerich ❚ 14.10 – 14.30 Uhr Der interessante Fall Vorsitz: E. Seifert ❚ 14.30 – 15.15 Uhr Freie Vorträge Vorsitz: A. Lütke, M. Maier ❚ 15.15 – 16.00 Uhr Begehung der Post- und Industrieausstellung

❚ 16.00 – 19.00 Uhr I. Hauptthema Notfälle in der Gastroenterologie Vorsitz: K. Schönleben, S. Zeuzem Akutes Abdomen T. Junginger Obere gastrointestinale Blutung T. Sauerbruch Akute Pankreatitis R. M. Schmid Toxisches Megakolon A. Stallmach Akutes Leberversagen A. Lohse ❚ 19.00 – 19.30 Uhr Mitgliederversammlung ❚ Tagesordnung: 1. Bericht des Präsidenten 2. Bericht des Sekretärs 3. Bericht des Schatzmeisters 4. Verschiedenes ❚ 20.00 Uhr Abendveranstaltung im Café-Kurhausterrasse des Parkhotels Kurhaus, Bad Kreuznach ❚ Samstag, 15.11.: ❚ 9.00 – 11.15 Uhr II. Hauptthema Diagnostik und Therapie von Magenneoplasien Vorsitz: K.-H. Meyer zum Büschenfelde, G. Otto Die Rolle von Hp – wer sollte eradiziert werden? J. Labenz Endosonographie/Mukosektomie von Frühkarzinomen H. Neuhaus Chirurgische Therapie (erweiterte Lymphknotenresektion?) M. K. Schilling MALT-Lymphom W. Fischbach Chemotherapie unter besonderer Berücksichtigung neuer Therapieverfahren bei Stromaturmoren M. Menges ❚ 11.15 – 12.00 Uhr Begehung der Poster- und Industrieausstellung ❚ 12.00 – 13.00 Uhr Posterdiskussion

Ärztliche For tbildung



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Grundlagen: H. F. Löhr Diagnostik: J. Jakobs Kasuistiken: Ch. Sarrazin Therapie: E. Dirks 13.00 Uhr Preisverleihung und Schlusswort P. R. Galle 13.15 Uhr Ende der Tagung Tagungspräsident: Univ.Prof. Dr. P. R. Galle Auskunft und Anmeldung: Priv.-Doz. Dr. S. Kanzler, I. Med. Klinik und Poliklinik der Universität Mainz, Langenbeckstr. 1, 55131 Mainz

15. November 2003 ❚ AiP ❚ Klinisches Wochenende der Ärztekammer des Saarlandes Thema: „Medikamentöse Langzeittherapie am Beispiel der Osteoporose und des Morbus Parkinson“ ❚ 9.00 Uhr ❚ Haus der Ärzte, Faktoreistr. 4, 66111 Saarbrücken, 10. OG, Großer Saal ❚ Leitung: Prof. Dr. med. U. Harland, Klinikum Saarbrücken

15. November 2003 ❚ 11 P ❚ AngiologieForum Refresherseminar Doppler-Duplexsonographie Periphere und retroperitoneale Gefäße ❚ Auskunft und ausführliches Programm: Dr. (B) Robert Gard, Gusenburger Weg 5, 66620 Nonnweiler-Bierfeld ❚ Tel. (0 68 73) 9 10 14 Fax 90048 ❚ E-mail: robert.gard@ multimedica.de

16. November 2003 ❚ 10 P ❚ AngiologieForum „Neues aus der sonographischen Herz-Kreislaufdiagnostik“ Mit Echokontrastverstärkern von der Diagnose zur Therapie bei Herzinsuffizienz, KHK und pathologischer Organperfusion ❚ Auskunft und ausführliches Programm: Dr. (B) Robert Gard, Gusenburger Weg 5, 66620 Nonnweiler-Bierfeld ❚ Tel. (0 68 73) 9 10 14 Fax 90048 ❚ E-mail: robert.gard@ multimedica.de

15. – 16. November 2003 Arbeitskreis Akupunktur ❚ Advanced-Kurs: Dr. J. Stürmer, Dr. T. Trinh, Dr. B. Schmitt ❚ Chronische Infekte: Chronische Sinusitis, COPD, Rheuma „Algor-laedensModell“ ❚ Prüfung zum B-Diplom Kurszeiten: 15.11.: 9.00 – 18.00 Uhr 16.11..: 10.00 – 14.00 Uhr ❚ Krankenhaus Ottweiler, Hohlstr. 4, 66564 Ottweiler ❚ Auskunft: Dr. med. B. Schmitt, Hohlstr. 4, 66564 Ottweiler ❚ Tel. (0 68 24) 61 72 Fax 56 98

Schlechtriemen, Neu ❚ 16.15 Uhr ❚ Hörsaal des Klinikums Saarbrücken ❚ Auskunft: Prof. Dr. K.-H. Altemeyer ❚ Tel. (06 81) 963 – 26 444 bzw. 963-2648 Fax 963 – 2815 ❚ E-mail: t.schlechtriemen@ klinikum-saarbruecken.de ❚ Internet: www.klinikumsaarbruecken.de

19. – 22. November 2003 MEDICA 35. Weltforum der Medizin Düsseldorf, Messegelände ❚ Anmeldung und Auskunft: MEDICA Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Medizinischen Diagnostik e. V., Chemnitzer Str. 21, 70597 Stuttgart ❚ Tel. (07 11) 720 712 – 0 Fax 720 712 – 29 ❚ E-mail: [email protected] ❚ Internet: www.medicacongress.de

21. November 2003

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19. November 2003 ❚ ❚ AiP/3 P ❚ Fortbildungsprogramm für den Rettungsdienst am Klinikum Saarbrücken Kasuistiken aus der Notfallmedizin Sicherheitseinweisung RTH



DBT-Tagung an den Kliniken Sonnenberg Saarbrücken „Diagnostik und Therapie bei Borderline-Persönlichkeitsstörungen“ 9.00 – 17.30 Uhr Kliniken Sonnenberg Vorläufiges Programm: I. Referate 9.00 Uhr Begrüßung K. Höschel A. Empirische Originalarbeiten 9.15 – 9.45 Uhr Scham- und Schuldgefühle bei Patienten mit Border-

line-Persönlichkeitsstörungen S. Reich ❚ 9.45 – 10.15 Uhr Subgruppen von Patienten mit Borderline-Persönlichkeitsstörugnen K. Höschel B. Konzeptarbeiten ❚ 10.15 – 10.45 Uhr Überblick über das DBTModell am Sonnenberg S. Scheffler Pause ❚ 11.15 – 11.45 Uhr Gefühle im Griff – DBT in der sozialtherapeutischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken I. Hoffmann ❚ 11.45 – 12.15 Uhr Aufbau einer Selbsthilfegruppe für DBT-erfahrene Borderline-Patienten N. Dier C. Pharmakotherapie Klinische Erfahrungen bei der Behandlung von Patienten mit BorderlinePersönlichkeitsstörungen mit Naltrexon G. Gougleris ❚ 12.45 – 14.00 Uhr II. Mittagspause (wenn gewünscht, wird ein Mittagessen gegen Kostenbeteiligung angeboten!) ❚ 14.00 – 16.00 Uhr III. Workshops a) Achtsamkeit – DBT-Fertigkeiten zur Steigerung innerer und äußerer Achtsameitsfertigkeiten b) Skills – DBT-Fertigkeiten zur Verbesserung

saarländisches ärzteblatt ❚ 10/2003

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Ärztliche For tbildung zwischenmenschlicher Kompetenzen, des bewussten Umgangs mit Gefühlen und der Stresstoleranz c) Diagnostik und Differentialdiagnostik der BorderlinePersönlichkeitsstörung d) Pflegeaufgaben in der DBT (Aus den Workshops, die parallel zueinander stattfinden, kann die Teilnahme an einem der Workshops gewählt werden. Die Workshops werden von in der DBTTherapie erfahrenen Therapeuten des Sonnenbergs geleitet) ❚ 16.30 – 17.30 Uhr VI. Kooperation In freier Diskussion können zwischen Referenten, Projektmitarbeitern und Teilnehmern der Tagung zukünftige Kooperationsmöglichkeiten zur Verbesserung des Versorgungsangebotes für Patienten mit Borderline-Persönlichkeitsstörungen besprochen werden. ❚ Auskunft: S. Scheffler, Psychiatrische Klinik, Kliniken Sonnenberg, Saarbrücken

21. November 2003 ❚ 8P ❚ Qualitätszirkel für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie Psychotherapie bei Älteren / Effizienz von Psychotherapien ❚ Referenten und Moderatoren: Dres. Birkenbach und Leipig ❚ 18.00 Uhr (Dauer: 5 Std.) ❚ Nervenarztpraxis Collet-Birkenbach, Am Marktplatz 1, 66346 Püttlingen ❚ Auskunft: Dr. med. T. Kajdi ❚ Tel. (0 68 98) 2 33 44

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21./22. November 2003 Saarländischer Ärztetag 2003 ❚ Konferenzgebäude des Saarländischen Rundfunks, Schloss Halberg, Saarbrücken ❚ Auskunft: Dr. med. J. Meiser ❚ Tel. (0 68 31) 64 31 544 Fax 64 31 545 (sh. hierzu auch Seite 35)

21. – 22. November 2003

❚ E-mail: robert.gard@ multimedica.de

24. November 2003

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❚ 22 P ❚ Doppler-Duplex-Kurse Seminare und Hospitationswochen CW - Duplex periphere Arterien und Venen (Abschlusskurs) ❚ „Alte Dorfmühle“, Gusenburger Weg 5, NonnweilerBierfeld ❚ Auskunft und ausführliches Programm: Dr. (B) Robert Gard, Gusenburger Weg 5, 66620 Nonnweiler-Bierfeld ❚ Tel. (0 68 73) 9 10 14 Fax 90048 ❚ E-mail: robert.gard@ multimedica.de

23. – 24. November 2003 ❚ 21 P ❚ Doppler-Duplex-Kurse Seminare und Hospitationswochen Duplex retroperitoneale Gefäße (Abschlusskurs) ❚ „Alte Dorfmühle“, Gusenburger Weg 5, NonnweilerBierfeld ❚ Auskunft und ausführliches Programm: Dr. (B) Robert Gard, Gusenburger Weg 5, 66620 Nonnweiler-Bierfeld ❚ Tel. (0 68 73) 9 10 14 Fax 90048

saarländisches ärzteblatt ❚ 10/2003



Saarbrücker Hospizgespräch 19.00 Uhr Kongresshalle Saarbrücken, Konferenzraum III Auskunft: Förderverein St. Jakobus Hospiz e. V., Am Ludwigsplatz 5, 66117 Saarbrücken Telefon (06 81) 9 27 00 – 0 Telefax 9 27 00 – 13 E-mail: st.jakobus.hospiz@ t-online.de Internet: www.stjakobushospiz.de

25. – 26. November 2003 ❚ 21 P ❚ Doppler-Duplex-Kurse Seminare und Hospitationswochen Transcranieller Doppler (Abschlusskurs incl. Farbduplex) ❚ Auskunft und ausführliches Programm: Dr. (B) Robert Gard, Gusenburger Weg 5, 66620 Nonnweiler-Bierfeld ❚ Tel. (0 68 73) 9 10 14 Fax 90048 ❚ E-mail: robert.gard@ multimedica.de

26. November 2003 ❚ 1P ❚ Fortbildungsveranstaltung der Abteilung für Nuklearmedizin der Radiologischen Universitätsklinik, Homburg/Saar Aktuelle Entwicklung bei PET-Tracern ❚ Priv.-Doz. Dr. Samnick ❚ 16.00 – 16.45 Uhr ❚ Besprechungsraum der Arbeitsgemeinschaft Kern-

spintomographie, Geb. 50.1, Universitätskliniken, Homburg/Saar ❚ Auskunft: Oberarzt Dr. D. Hellwig ❚ Tel. (0 68 41) 162 22 01

26. November 2003



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Veranstaltungsreihe Fortbildung für Ärztinnen des Ausschusses „Ärztinnen“ der Bezirksärztekammer Nordbaden Ärztin und Mutter? Informationsveranstaltung zum Thema: Vereinbarkeit von Familie und Beruf 19.00 Uhr Gästehaus des Max-PlanckInstituts für medizinische Forschung, Gerhard-Hauptmann-Str. 36, 69120 Heidelberg Auskunft: Dr. B. KuhnertFrey, Chefärztin der Abt. für Anästhesie und Intensivtherapie, Kreiskrankenhaus Sinsheim, Alte Waibstadter Str. 2, 74889 Sinsheim Tel. (0 72 61) 66 – 1301 Fax 66 – 29 16 E-mail: [email protected]

27. November 2003

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Qualitätszirkel Kinderund Jugendmedizin 20.00 Uhr Haus der Ärzte Faktoreistr. 4, Saarbrücken 6. Etage, Saal 618 Moderation: Dr. K. Kühn Tel. (06 81) 857 99 99

27. – 28. November 2003 ❚ 21 P ❚ Doppler-Duplex-Kurse Seminare und Hospitationswochen CW-Duplex extracranielle Arterien (Abschlusskurs) ❚ Auskunft und ausführliches Programm:

Ärztliche For tbildung Dr. (B) Robert Gard, Gusenburger Weg 5, 66620 Nonnweiler-Bierfeld ❚ Tel. (0 68 73) 9 10 14 Fax 90048 ❚ E-mail: robert.gard@ multimedica.de

28. – 29. November 2003 Seminarkurs „Palliativmedizinische Grundversorgung“ der Ärztekammer des Saarlandes und der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland Interaktives Seminar mit Gruppenarbeit und Diskussion an praktischen Beispielen ❚ Krankenhaus St. Michael, Völklingen und Caritasklinik St. Theresia, Saarbrücken (im Wechsel) ❚ Medizinische Leitung: Dr. M. Blatt-Bodewig, Dr. D. Wördehoff ❚ Seminarkurs über 40 Std., 3 Blöcke à 14 (bzw. 12) Std. Freitag, 17.00 – 20.30 Uhr Samstag, 9.00 – 12.15 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr ❚ Inhalte: Definition und Grundlagen Symptomkontrolle fachspezifische Aspekte ganzheitliche Aspekte Ethik und Recht Fallbeispiele ❚ Nähere Auskünfte (detailliertes Programm) und Anmeldung: Sekretariat der Kassenärztlichen Vereinigung, Frau Fricker ❚ Tel. (06 81) 40 03 256 Fax 40 03 350 ❚ E-mail: [email protected] oder Sekretariat der Inneren Abteilung, Krankenhaus St. Michael, Völklingen, Frau P. Zenner ❚ Tel. (0 68 98) 17 22 01 Fax 17 22 02 ❚ E-mail: P.Zenner@ voe.st-elisabeth.de

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29. November 2003

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9. HNO-Tagung Saar-Lor-Lux HNO-Tagung der HalsNasen-Ohren-Ärzte aus Saarland, Lothringen und Luxemburg sowie den angrenzenden Regionen 9.00 – 13.00 Uhr Hörsaal der UniversitätsHNO-Klinik, Homburg/Saar Auskunft: Prof. Dr. P. K. Plinkert, Dr. Ph. A. Federspil, Klinik und Poliklinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie, Universitätskliniken des Saarlandes, Kirrberger Str., 66421 Homburg/Saar Tel. (0 68 41) 162 29 84 Fax 162 29 97 E-mail: [email protected]











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29. November 2003 ❚

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Fortbildungskurs zur Aktualisierung der Fachkunde gem. § 30 StrlSchV und § 18a RöV Universitätskliniken Homburg/Saar Programm: 8.00 – 9.30 Uhr Aktuelle Rechtsvorschriften 9.30 – 11.00 Uhr Strahlenschutz allgemein, das neue Strahlenschutzrecht, Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen, -beauftragten 11.15 – 12.00 Uhr Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosismessungen) 12.00 – 13.00 Uhr Pause 13.00 – 13.45 Uhr Anwendung ionisierender Strahlung (RöV, StrlSchV) 13.45 – 14.30 Uhr Strahlenschutz für Patienten und medizinisches Personal (RöV, StrlSchV) Orientierungsaspekte bei

saarländisches ärzteblatt ❚ 10/2003



der Anwendung ionisierender Strahlung 14.30 – 15.15 Uhr Neue Techniken und Verfahren in der Röntgendiagnostik 15.30 – 16.15 Uhr Neue Techniken und Verfahren in der Nuklearmedizin 16.15 – 17.45 Uhr Qualitätssicherung bei der Anwendung ionisierender Strahlung (RöV, StrlSchV) 18.00 – 18.45 Uhr Strahlentherapie – Neue Behandlungstechniken 19.00 – 20.00 Uhr Erfolgskontrolle und Abschlussdiskussion Teilnehmergebühr: 90,-- Euro Auskunft: Saarländische Krankenhausgesellschaft e. V., Talstr. 30, 66119 Saarbrücken, Frau S. Schröder Tel. (06 81) 9 26 11 - 14 Fax 5 52 44 Internet: www.skgev.de

5. – 8. Februar 2004

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200-Stunden-Seminar „Qualitätssicherung/Ärztliches Qualitätsmanagement“ Teil A Veranstaltungsort: Saarbrücken / Blieskastel Weitere Seminarteile: 25.-28.3., 3.-6.6., 9.-12.9., 1.-14.11.2004 Abschluss: Zertifikat Teilnahmegebühr: 600,-- € / Seminarteil Auskunft: Schloss Akademie für Medizin und Management GmbH, Am Hang 11, 24113 Molfsee/Kiel Tel. (04 31) 65 94 99 89 Fax 65 99 772 E-mail: [email protected] Internet: www.schlossakademie.de

13. – 14. Februar 2004 ❚ (Zertifizierung beantragt!) ❚ 3. Südwestdeutscher Syndromtag ❚ veranstaltet von Prof. Dr. J. Mücke, St. Ingbert, in Zusammenarbeit mit dem Institut für Humangenetik und der Klinik für Kinderund Jugendmedizin der Universität des Saarlandes ❚ 9.00 Uhr ❚ Großer Hörsaal des Anatomischen Instituts der Universität, Klinikum Homburg/Saar, Gebäude 61 Hauptthema: „Hören-Sehen-Fühlen: genetisch bedingte Störungen der sinnlichen Wahrnehmung“ Postersession zu freien Themen ❚ Auskunft: Prof. Dr. J. Mücke, Oststr. 68, 66386 St. Ingbert ❚ Tel. (0 68 94) 20 92 Fax 38 31 66 ❚ E-mail: Jmuecke@ t-online.de Während der Tagung wird der mit 1.500,-- € dotierte Frank-Majewski-Preis verliehen (für das beste Poster) Anmeldefrist für Abstracts: 30.11.2003

Kardiologisches Seminar ❚ 20 P ❚ ❚ unter Leitung von Prof. Dr. Fröhlig am 30.10., 13.11., 27.11., 11.12.2003, 15.1., 29.1., 12.2., 26.2., 11.3. und 25.3.2004 ❚ 20.00 Uhr ❚ Seminarraum „Kardiologie“, Univ.-Kliniken, Homburg, Gebäude 51 ❚ Gebühr: für niedergelassene Ärzte 77,-- €, für angestellte Ärzte 51,-- €

Bekanntmachungen

Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland Redaktionelle Änderungen des HVM ab 1.7.2003

Seit dem 1.7.2003 gilt im Bereich der KV Saarland ein neuer HVM. Insoweit verweisen wir auf unser letztes Rundschreiben und die Veröffentlichung im Saarländischen Ärzteblatt, Heft 7/2003. Zwischenzeitlich haben sich in folgenden Punkten redaktionelle Änderungen ergeben.

1. Änderung der Bezeichnung „Fachärztliche Allgemeinärzte“ in „Übrige Fachärzte“ Aus vielen Anfragen zu unserem neuen HVM war zu entnehmen, dass die Bezeichnung der Fachgruppe „Fachärztliche Allgemeinärzte“ zu einigen Irritationen und zu Verwechslungen mit der Bezeichnung „Facharzt für Allgemeinmedizin“ geführt hat. Der Gruppe „Fachärztliche Allgemeinärzte“ sind im wesentlichen Praktische Ärzte oder Allgemeinärzte zugeordnet, die aufgrund ihres speziellen Schwerpunktes ausschließlich fachärztliche Leistungen erbringen und infolge dessen sowohl zulassungsrechtlich als auch abrechnungstechnisch ausschließlich an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen. Die betroffenen Ärzte dürfen keine hausärztliche Leistungen berechnen, erhalten keine hausärztliche Grundvergütung und müssen daher auch aus dem fachärztlichen Gesamtvergütungsanteil vergütet werden. Um künftig eine eindeutige Differenzierung zwischen „Facharzt für Allgemeinmedizin“ und „Fachärztliche Allgemeinärzte“ auszudrücken, hat der Vorstand beschlossen die Bezeichnung

„Fachärztliche Allgemeinärzte“ in „Übrige Fachärzte“ zu ändern. 2. Neuzuordnung fachübergreifender Gemeinschaftspraxen unter Berücksichtigung des jeweiligen Leistungsspektrums Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland hat den Wegfall der Praxisbudgets und die Einführung des neuen HVM ab dem 01.07.2003 zum Anlass genommen, fachübergreifende Gemeinschaftspraxen hinsichtlich ihrer sachgerechten Zuordnung zu einer Fachgruppe zu überprüfen. Aus dieser Überprüfung haben sich Änderungen für die Fachgruppe der „Hautärzte“ und für die Fachgruppe der „Übrigen Fachärzte“ ergeben. Eine bisher den „Hautärzten“ zugeordnete Pra-

xis wird entsprechend ihres Leistungsspektrums künftig der Fachgruppe der „Übrigen Fachärzte“ zugeordnet. Im Hinblick auf den neuen HVM hat diese Entscheidung jedoch auch Auswirkungen auf die Berechnung des Durchschnittswertes der „Hautärzte“ und der „Übrigen Fachärzte“ zur Bestimmung des Individualvolu-mens. In den bisher im Saarländischen Ärzteblatt 07/2003 veröffentlichten Durchschnittswerten war die betroffene Praxis noch in den Werten der „Hautärzte“ enthalten. Nach erfolgter Neuberechnung ergeben sich ab 01.07.2003 nun folgende Durchschnittswerte: Hautärzte 1.071.459,0 Übrige Fachärzte 1.721.436,0

Anlage 3 zum HVM der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland (KVS) gültig ab 1.7.2003 Gemäß Beschluss der VV der KVS vom 11.6.2003 Arztgruppenbezogenes Durchschnittsvolumen (DVFG) zur Bestimmung des Individualvolumens nach § 5 II Abschnitt C Nr. 3 und Abschnitt D Nr. 5 HVM

Fachgruppe

Arztgruppenbezogenes Durchschnittsvolumen (DVFG) in Punkten

HAUSÄRZTE Hausärztliche Internisten Kinderärzte Allgemeinärzte / Praktische Ärzte

1.042.468,8 Punkte 929.661,8 Punkte 974.644,6 Punkte

Anmerkung: Für ermächtigte Krankenhäuser und Institute wird der jeweils nach Anwendung der Begrenzungsregelung gemäß § 5 II D Nr. 3 anzuerkennende Leistungsbedarf in der vollen Höhe dem Individualvolumen zugeordnet.

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Bekanntmachungen

FACHÄRZTE I. Niedergelassene Fachärzte Anästhesisten Augenärzte Chirurgen Frauenärzte HNO-Ärzte Hautärzte Fachärztliche Internisten: Schwerpunkt Angiologie Schwerpunkt Gastroenterologie Schwerpunkt Hämatologie/Onkologie Schwerpunkt Kardiologie Schwerpunkt Nephrologie Schwerpunkt Pneumologie Schwerpunkt Rheumatologie Ohne Schwerpunkt Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen Nervenärzte/Neurologen/Psychiater Kinder- und Jugendpsychiater Neurochirurgen Orthopäden Pathologen Radiologen Urologen Ärzte für Physikal.u.Rehabilitative Medizin Übrige Fachärzte

Fachgruppe

2.601.906,7 Punkte 1.511.924,0 Punkte 626.424,4 Punkte 1.649.309,0 Punkte 1.002.080,6 Punkte 1.802.373,1 Punkte 1.664.901,9 Punkte 1.120.541,9 Punkte 152.302,1 Punkte 1.242.259,8 Punkte 1.007.605,0 Punkte 1.858.004,7 Punkte 1.766.852,4 Punkte 1.569.893,6 Punkte 3.079.839,5 Punkte 1.183.621,7 Punkte 929.144,4 Punkte 1.721.436,0 Punkte

Arztgruppenbezogenes Durchschnittsvolumen (DVFG) in Punkten

II. Ermächtigte Ärzte Ermächtigte Anästhesisten Ermächtigte Augenärzte Ermächtigte Chirurgen Ermächtigte Frauenärzte Ermächtigte HNO-Ärzte Ermächtigte Fachärztliche Internisten FG 20 Ermächtigte Fachärztliche Internisten FG 22 Ermächtigte Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen Ermächtigte Nervenärzte/Neurol./Psychiater Ermächtigte Orthopäden Ermächtigte Pathologen Ermächtigte psychotherapeut. tätige Ärzte Ermächtigte Radiologen Ermächtigte Strahlentherapeuten Ermächtigte Nuklearmediziner Ermächtigte Urologen

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1.110.441,4 Punkte 1.333.110,0 Punkte 1.575.529,4 Punkte 872.126,9 Punkte 1.400.690,4 Punkte 1.071.459,0Punkte

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127.157,1 Punkte 1.388.292,6 Punkte 477.470,8 Punkte 342.204,3 Punkte 1.392.594,0 Punkte 208.906,3 Punkte 1.415.150,0 Punkte 48.693,3 Punkte 167.060,5 Punkte 530.828,1 Punkte 1.218.459,6 Punkte 6.080,0 Punkte 630.034,8 Punkte 5.154.278,2 Punkte 1.055.386,4 Punkte 282.632,8 Punkte

Bekanntmachungen

Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Impfstoffen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und der AOK – Die Gesundheitskasse im Saarland, dem BKK Landesverband RheinlandPfalz und Saarland, der IKK des Saarlandes,der LKK Hessen, RheinlandPfalz und Saarland, der Bundesknappschaft, Verwaltungsstelle Saarbrücken und der VdAK/AEV-Landesvertretung Saarland

§1 Verordnungsfähige Impfstoffe (1) Verordnungsfähig sind nur vorbeugende Impfstoffe zur aktiven Immunisierung gegen die in der Anlage zu dieser Vereinbarung aufgeführten Infektionskrankheiten.

(Paul-Ehrlich-Institut) registriert oder zugelassen und allgemein in öffentlichen Apotheken erhältlich sein.

Gewährung von Heilfürsorge haben (z.B. Bundeswehrangehörige, Angehörige des Bundesgrenzschutzes),

§2 Anwendungsbereich

d) Personen, bei denen der Sozialhilfeträger die Kosten der ärztlichen Behandlung trägt,

(1) Die nach dieser Vereinbarung bezogenen Impfstoffe sind ausschließlich für Anspruchsberechtigte der AOKen, der Betriebskrankenkassen, der Innungskrankenkassen, der Landwirtschaftlichen Krankenkassen, der Angestellten-Ersatzkassen, der Arbeiter-Ersatzkassen, der Bundesknappschaft, der Seekrankenkasse

Bundesversorgungsgesetz (BVG), Häftlingshilfegesetz (HHG), Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

(3) Die Anforderung und Verwendung von Impfstoffen ist bei stationärer Behandlung – auch bei belegärztlicher Behandlung – nicht zulässig.

(2) Nicht zulässig ist die Verwendung von Impfstoffen u.a. für

(5) Eventuelle Festbetragsregelungen sind bei der Verordnung von Impfstoffen zu beachten. Die Krankenkasse trägt die Kosten bis zur Höhe des Festbetrages. (6) Die Impfstoffe müssen beim Bundesamt für Sera und Impfstoffe

f) Personen, für die die gesetzliche Krankenkasse als aushelfender Träger für einen ausländischen Träger der Sozialversicherung fungiert. §3 Wirtschaftlichkeit der Verordnungsweise

sowie für Patienten, die nach dem

(2) Der Umfang der verordneten Impfstoffe muss in angemessenem Verhältnis zu der Zahl der Behandlungsfälle der in § 2 genannten Anspruchsberechtigten und dem Leistungsspektrum des Vertragsarztes auf dem Sektor „Schutzimpfungen“ stehen.

(4) Die Anforderung von Impfstoffen zur aktiven Immunisierung durch Bereitschaftsdienst- bzw. Notdienstpraxen ist nicht zulässig.

e) Unfallverletzte bei Arbeits- und Wegeunfällen und Patienten mit anerkannten Berufskrankheiten, bei denen Zahlungspflicht eines Unfallversicherungsträgers besteht,

(1) Bei der Verordnung und Verwendung von Impfstoffen ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.

betreut werden, sowie für Zivildienstleistende zu verwenden.

a) Privatpatienten bzw. Mitglieder der privaten Krankenversicherung,

(2) Die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztichen Versorgung (Arzneimittelrichtlinien) in der jeweils gültigen Fassung gelten auch bei der Verordnung von Impf-stoffen. §4 Verordnung und Bezug von Impfstoffen

b) Personen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG), Bundesseuchengesetz (BSeuchG), Bundesvertriebenengesetz (BVFG), Opferentschädigungsgesetz (OEG), Heimkehrergesetz. betreut werden, c) Personen, die aufgrund dienstrechtlicher Vorschriften einen Anspruch auf

(1) Die Impfstoffe zur aktiven Immunisierung gegen die in der Anlage enthaltenen Infektionskrankheiten für die Anspruchsberechtigten nach § 2 Abs. 1 dieser Vereinbarung sind zu Lasten der AOK – Die Gesundheitskasse im Saarland zu verordnen, wobei der Bezug nach Möglichkeit in kostengünstigen Mehrdosenpackungen erfolgen soll.

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Bekanntmachungen

Verordnungen von Impfstoffen nach dieser Vereinbarung auf den Namen von Versicherten sind nicht zulässig. (2) Der Bezug von Impfstoffen erfolgt ohne Namensnennung des Patienten auf einem gesonderten Arzneiverordnungsblatt (Muster 16 der Vordruckvereinbarung), das im Personalienfeld mit der Kennzeichnung „Impfstoffe“ zu versehen ist; dabei ist das Statusfeld „8“ und „9“ einzudrucken bzw. anzukreuzen, im Adressfeld die gültige Arztnummer anzugeben, die AOK – Die Gesundheitskasse im Saarland als Kostenträger anzugeben und die Kassennummer 73101 einzutragen. Das Verordnungsdatum ist grundsätzlich maschinell einzutragen. (3) Jede Verordnung muss vom Vertragsarzt unterschrieben und mit dem Vertragsarztstempel versehen werden.

den Verbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland getroffenen Prüfvereinbarung.

§6 Inkrafttreten und Kündigung (1) Diese Vereinbarung tritt am 01.07.2002 in Kraft. Sie löst die Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Impfstoffen vom 29.03.1995 ab. (2) Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Änderungen der Anlage können durch die Vereinbarungspartner einvernehmlich erfolgen, ohne dass es einer Kündigung oder Neufassung dieser Vereinbarung bedarf.

Saarbrücken, Mainz, den 09.04.2003 (4) Der Bezug der Impfstoffe muss zeitgleich mit der Verordnung erfolgen. (5) Bei der Anwendung von Kombinationsimpfstoffen muss sichergestellt sein, dass beim jeweiligen Patienten für alle Impfstoffbestandteile die Indikationen entsprechend der gültigen STIKOEmpfehlungen gegeben sind.

§5 Prüfung der Impfstoffe (1) Werden andere als die nach dieser Vereinbarung zulässigen Mittel verordnet, so sind die dafür entstandenen Kosten von der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland auf Antrag im Wege sachlich-rechnerischer Richtigstellung festzusetzen und vom Vertragsarzt zu erstatten. Anträge auf Berichtigung können längstens bis zum Ablauf des auf das Ausstellungsdatum der Verordnungen von unzulässigen Mitteln folgenden Kalenderjahres gestellt werden.

Kassenärztliche Vereinigung Saarland Dr. med. Reiner Flöthner Vorsitzender IKK des Saarlandes Frank Spaniol Vorstand LKK Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Helmut Heinz Direktor Leiter

Anlage zur Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Impfstoffen

(2) Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Verordnung von Impfstoffen erfolgt nach den Bestimmungen der zwischen

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Aufstellung der im Rahmen von Leistungen zur Krankheitsverhütung gemäß § 23 Abs. 9 SGB V – mit Angabe „Impfstoffe“ und Status 8 und 9 – verordnungsfähigen Impfstoffe

Zulässig sind Impfstoffe zur aktiven Immunisierung gegen: - Diphterie - Frühsommermeningonzephalitis (FSME) - Haemophilus inluenza b-Infektion - Hepatitis A - Hepatitis B - Influenza (Virusgrippe) - Masern - Meningokokken (ab 01.07.2003) - Mumps - Pertussis (Keuchhusten) - Pneumokokken-Infektion - Poliomyelitis (Kinderlähmung) - Röteln - Tetanus (Wundstarrkrampf) - Tollwut - Varizellen (Windpocken)

AOK – Die Gesundheitskasse im Saarland Heinz Eichner Vorstand BKK Landesverband Rheinland-Pfalz und Saarland Axel Benz Vorsitzender des Vorstandes VdAK/AEV-Landesvertretung Saarland Armin Lang Leiter

Bekanntmachungen

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen zur Wiederbesetzung durch einen Nachfolger (§ 103 Abs. 4 SGB V) Von der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland werden auf Antrag der derzeitigen Praxisinhaber folgende Vertragsarztsitze zur Wiederbesetzung ausgeschrieben: Kreis Saarpfalz ➢

Kennziffer 20/2003 Arztgruppe: Hausärzte



Kennziffer 21/2003 Gruppe: Psychologische Psychotherapeuten

Kennziffer anzugeben. Gleichzeitig sind der Bewerbung die für die Zulassung erforderlichen Unterlagen beizufügen bzw. zu beantragen: • ein Auszug aus dem Arztregister* • Bescheinigungen über die seit der Approbation ausgeübten Tätigkeiten* • ein Lebenslauf • ein polizeiliches Führungszeugnis, Belegart „O“ • Antragsgebühr € 25,00 * Die Vorlage der Unterlagen entfällt bei Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen

Schriftsteller gesucht! Haben Sie ein ausgefallenes Hobby? Aktuell suchen wir Ärztinnen und Ärzte, die als Hobby schriftstellerisch aktiv sind. Schreiben Sie gelegentlich Kurzgeschichten oder Gedichte? Arbeiten Sie vielleicht sogar an einem Roman? Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Dipl.-Kffr. Eva-Maria Regitz, Referentin der Geschäftsführung Öffentlichkeitsarbeit Tel. (0681) 4003-354 Fax (0681) 4003-350 E-mail: [email protected]

Vereinigung Saarland

Kreis Merzig-Wadern ➢

Kennziffer 22/2003 Arztgruppe: Nervenärzte

Kreis Saarlouis ➢

Kennziffer 23/2003 Arztgruppe: Urologen



Kennziffer 24/2003 Arztgruppe: Chirurgen

Bei Bewerbung um einen der vorgenannten Vertragsarztsitze ist die o. g.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen. Bewerbungen sind bis zum 17. Oktober 2003 an die Kassenärztliche Vereinigung Saarland, Faktoreistraße 4, 66111 Saarbrücken, zu senden. Weitere Auskünfte erhalten Sie über die Kassenärztliche Vereinigung Saarland, Telefon (06 81) 40 03 – 211 oder 40 03 – 213.

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Bekanntmachungen

Bedarfsplan für die vertragszahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung Nachstehend veröffentlichen wir den in § 99 Abs. 1 SGB V vorgeschriebenen Bedarfsplan für die vertragszahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung. Die Aufstellung des Bedarfsplanes erfolgte nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen sowie im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden. Der Bedarfsplan ist aufgestellt mit dem Stichtag 31. Dezember 2002.

Zahnärztliche Versorgung

Kieferorthopädische Versorgung

„Entwicklung und Revolution in der Medizin“ Die medizinische Entwicklung von 1800 bis heute am Beispiel medizinischer Geräte, die die französische Medizin revolutioniert haben Diese Ausstellung wurde von der „Association des Anciens Internes en Médecine des Hôpitaux de Paris“ und von dem „Conservatoire National des Arts et Métiers“, Paris anlässlich des 200. Jubiläums des „Internat des Hôpitaux de Paris“ (Vereinigung der Fachärzte der Pariser Krankenhäuser) konzipiert. Nachdem die Ausstellung 2002 im Musée des Arts et des Métiers, Paris (Gewerbemuseum) Furore gemacht hat (20.000 Besucher in 9 Wochen), wird sie nun bis 2005 in verschiedenen französischen Städten präsentiert werden. Die erste Stadt in der die Ausstellung gezeigt wird, ist Petite-Rosselle (Lothringen). Anhand von ca. 60 medizinischen Geräten, die von großen französischen Universitätskliniken, von nationalen Museen, von den Universitätskliniken Homburg (Saar) und von dem Museum der Faculté de Médecine – Nancy ausgeliehen wurden, stellt diese Ausstellung die historischen und technischen Entwicklungen der wichtigsten Fachgebiete der französischen Medizin (Kardiologie, Pädiatrie, Chirurgie, Ophthalmologie...) vor.

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Die Vielfalt der ausgestellten Exponate sowie die besonders gelungene Aufmachung der Ausstellung ermöglichen es, sowohl Schülern als auch neugierigen Besuchern oder Fachleuten aus dem Gesundheitswesen, die fantastischen Innovationen und die zahlreichen Erfindungen, die in Frankreich in den letzten 200 Jahren entwickelt wurden, zu entdecken. Das Highlight der Ausstellung: …zwischen der Kunst der Fotografie und den Wundern der Biologie und der Natur … Eine faszinierende Welt, die Welt des menschlichen Körpers, kann das Publikum durch einen ästhetischen und emotionellen Raum, der Röntgen-Bilder präsentiert, entdecken. Diese Röntgenbilder wurden der Ausstellung „Im Herzen unseres Körpers“, die von William Ewing (Direktor des Musée de l’Elysée, Luzern) konzipiert wurde, entnommen. Die 40 in Leuchtkästen integrierten Bilder, werden in einem runden Turm präsentiert. So entsteht der Eindruck, es wären die Kirchen-Fenster der „Kapelle des Kör-

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pers“. Diesen Bildern, die schon in Luzern, Lissabon und London ausgestellt wurden, brachte das Publikum großes Interesse entgegen. Für die Besucher, die ihr Wissen über Medizin erweitern möchten, werden zahlreiche Vorträge zu aktuellen Themen angeboten. Die Vorträge werden von Universitätsprofessoren aus Homburg und Nancy auf Französisch gehalten. Technologische Innovationen aus dem Gesundheitsbereich werden ebenfalls während Vorträgen vorgestellt. Der Eintritt ist frei ! Die Ausstellung und die Vorträge sind offen für alle! Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das: Centre Lorrain des Technologies de la Santé Tél : 03.87.87.23.99 Fax : 03.87.87.23.54 Email : [email protected]

Bekanntmachungen

AUS DEM ÄRZTEVERBAND

SAARLÄNDISCHER ÄRZTETAG 2003 21. bis 22. November 2003 Konferenzgebäude des Saarländischen Rundfunks Schloss Halberg Saarbrücken Freitag, 21. November 2003

begleitet von Liedern, vorgetragen von Bass-Sänger Patrick Simper

11.00 – 12.00 Uhr: Der heiße Stuhl – Diskussion mit Frau Ministerin Dr. Regina Görner

Fachärztlicher Teil „Schmerztherapie – eine interdisziplinäre Herausforderung“ 15.00 Uhr: Eröffnung Dr. Mertz 15.05 Uhr: Begrüßung Facharztforum Saar, Psycholog. Psychoth., ÄK, KV, Hausärzteverband, SÄS 15.30 Uhr: „Aktueller Stand der Schmerztherapie“ N. N. 16.00 Uhr: „Praxis der Schmerztherapie“ Dr. Distler 16.30 Uhr: Pause 16.45 Uhr: „Psychotherapeutische Aspekte der Schmerztherapie“ Dr. Kühn-Becker 17.15 Uhr: „Die Bedeutung der schmerztherapeutischen Versorgung aus Sicht einer Krankenkasse“ Frau Schmill 17.45 Uhr: Round table: Thema „Ist die Schmerztherapie bezahlbar?“ mit Vertretern der Klinik, Niedergelassener, Psychologe, Vertreter der Kassen, MdK. Moderator: N.N 19.00 Uhr: Ausklang im Foyer des Konferenzgebäudes mit Imbiss,

Samstag, 22. November 2003

Hausarzttag

12.00 – 13.00 Uhr: Mittagspause mit Imbiss

Therapiefreiheit contra Staatsmedizin

Saarländisches Ärzte-Syndikat

9.00 – 9.30 Uhr: Begrüßung durch den Vorsitzenden des Saarländischen Hausärzteverbandes, Dr. Joachim Meiser

13.00 – 13.30 Uhr: Bericht zur Lage Dr. Kurt Jörg, Vorsitzender des Ärzteverbandes des Saarlandes

und Grußworte

13.00 – 15.00 Uhr: „Auf das Eigentliche hören“- Seminar nicht nur für Arzthelferinnen Referentin: Frau Sabine Rothe, Dresden, Präsidentin BdA

9.15 – 11.00 Uhr: „Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) - Ein Leitfaden für die Arztpraxis“ Referent: Peter J. Kuhl, Leiter Marketing I, Institut Bioscientia, Ingelheim 9.15 – 11.15 Uhr: „Wertorientierte Kommunikation in der Arztpraxis“ - Seminar für Helferinnen Referent: Jürgen Hach, Bristol-Myer-Squibb 9.30 – 10.00 Uhr: Bericht zur Lage Dr. Joachim Meiser, Wolfgang Meunier 10.00 – 10.30 Uhr: Pause 10.30 – 11.00 Uhr: Vermeidbare Fehler in der Arzt-Patientenkommunikation Referent: Richard Rimbach, Rhetorik-Trainer

13.30 – 15.00 Uhr: Podiumsdiskussion „Kinderarmut – Kindergesundheit“ Moderation: Peter Springborn, Saarländischer Rundfunk Teilnehmer: Dr. Wolfgang Wahlen, Kinder- und Jugendarzt Dr. Reinhold Henß, Kinder- und Jugendpsychiater Angelika Kraus, Soziologin, Stadt Saarbrücken Frau Müller-Biehl, Sozialarbeiterin (FH), Suchtberatung „Die Brigg“, Neunkirchen Frau Ulrike Kleer, Leiterin der Gesamtschule Rastbachtal, Saarbrücken 15.00 – 17.00 Uhr: Musikalischer Ausklang mit Essen, Trinken und Klezmer Musik mit Helmut Eisel

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Bekanntmachungen

Veranstaltung des Ärzteverbandes 7. Oktober 2003 ❚ 4P ❚ Arbeitskreis Angiologie ❚ 19.00 Uhr ❚ Haus der Ärzte, Faktoreistr. 4, 66111 Saarbrücken, 10. OG, Großer Saal ❚ Themen: „Ist die interventionelle Therapie der Nierenarterienstenosen noch zeitgemäß?“ Oberarzt Priv.-Doz. Dr. med. Uder „Die interventionelle Therapie distaler Aortenstenosen“ Chefarzt Dr. med. Keßler ❚ Auskunft: Dr. med. G. Leipnitz, Brunnenstr. 86, 66538 Neunkirchen ❚ Tel. (0 68 21) 1 44 66 Fax 1 44 67 ❚ E-mail: [email protected]

14. Oktober 2003 ❚ AiP/2 P ❚ 195. Schmerzkonferenz (SSK) des Arbeitskreises Schmerztherapie ❚ 19.00 Uhr ❚ Haus der Ärzte, Saarbrücken, Faktoreistr. 4, 10. Etage, Großer Saal ❚ Tel. (06 81) 40 03 295 Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Thema: Basiswissen medikamentöse Schmerztherapie Dr. G. Deynet, Schmerztherapie, Knappschaftsklinik Püttlingen 3. Diskussion ❚ Moderation: Dr. Ludwig Distler Die Saarländischen Schmerzkonferenzen (SSK) sind Veranstaltungen des Arbeitskreises Schmerztherapie im Ärzteverband des Saarlandes. Die Teilnahme steht Angehörigen aller Berufsgruppen, die Interesse an der Schmerztherapie und -diagnostik sowie an den damit verbundenen Problemen haben, offen. Auf Wunsch zahlreicher Teilnehmer der Schmerzkonferenz werden in diesem und nächsten Jahr von saarländischen Schmerztherapeuten Vorträge über

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Basiswissen im Bereich der Therapie chronischer Schmerzen gehalten. diese Vorträge sollen in einfacher und verständlicher Form Basiswissen auf der Grundlage des derzeitigen Wissensstandes vermitteln helfen. Die Organisatoren der Saarländischen Schmerzkonferenzen möchten damit auch Studenten und Therapeuten ansprechen, die sich nicht überwiegend mit der Problematik des chronischen Schmerzes befassen. Für alle anderen sollen die Vorträge eine willkommene Auffrischung des bereits vorhandenen Wissens sein. Zur angeregten Diskussion sind sowohl die niedergelassenen Kassenärzte als auch Krankenhausärzte eingeladen und aufgefordert. Der Tradition der SSK entsprechend können aus dem Bereich der gesamten Ärzteschaft Anmeldungen zur Übernahme eines Kurzreferates bzw. zur Patientenvorstellung ergehen. Diese werden erbeten an: Dr. Ludwig Distler, Caritasklinik St.-Theresia, Rastpfuhl, Saarbrücken, Schmerzklinik, Tel.-Durchwahl (06 81) 406-1910 Dr. Peter Rohr, Ärztl. Leiter der Abteilung Schmerztherapie des Klinikum Saarbrücken, Tel.-Durchwahl (06 81) 963-2023 Dr. Max Naber, Marktstraße 1, 66333 Völklingen, Tel. (0 68 98) 2 23 69

30. Oktober 2003 Arbeitskreis Akupunktur ❚ 19.00 – 22.00 Uhr ❚ Haus der Ärzte, Faktoreistr. 4, Saarbrücken, 10. OG, Großer Saal ❚ Tel. (06 81) 40 03 295 Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Thema: „Diagnose und Behandlung von Rückenschmerzen“ ❚ Referentin: Dr. med. Beate Strittmatter Die Kollegin ist für ihre Publikationen und jahrelange Arbeit in der Störfeld- und Schmerztherapie bekannt. In Lehrtätig-

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keit und eigener Praxis beschäftigt sich Frau Dr. Strittmatter sehr differenziert mit Akupunktur und Ohrakupunktur im Besonderen. Im Anschluss an den Vortrag wird Herr Michael Hoffmann, in der Geschäftsführung der Ärztekammer kompetent in Sachen Fort- und Weiterbildung, ein Statement abgeben über den Beschluss der Bundesärztekammer, die Akupunktur als Zusatzbezeichnung einzuführen. 3. Diskussion ❚ Moderation: Dr. med. Winfried Maas Der Arbeitskreis Akupunktur versteht sich als neutrale Anlaufstelle und Integrationsmöglichkeit für alle Akupunkturtreibenden und entsprechenden Vereinigungen. Anmeldungen zur Übernahme eines Kurzreferates bzw. zur Patientenvorstellung erbeten an: Dr. med. Winfried Maas, Eisenbahnstr. 70, 66117 Saarbrücken Tel. (06 81) 9 27 99 31 Bernadette Schmitt, Hohlstr. 4, 66564 Ottweiler Tel. (0 68 24) 61 72

5. November 2003 ❚ 4P ❚ Fachgruppe der Kinder- und Jugendärzte Kinderärztlicher Nachmittag ❚ 16.00 Uhr c. t. ❚ Schulsaal der Kinderkrankenpflegeschule, Kinderklinik Kohlhof, 2. OG des Hochhauses ❚ Programm: 1. „Rezidivierende Harnwegsinfektionen im Kindesalter: Diagnostik, Prophylaxe und Therapie“ Priv.-Doz. Dr. R. Beetz 2. Fallvorstellungen Ärzte der Kinderklinik Kohlhof

6. November 2003 Saarländisches Facharzt-Forum ❚ 20.00 Uhr ❚ Casino am Staden, Bismarckstr. 47, 66111 Saarbrücken ❚ Tel. (06 81) 6 23 64

Bekanntmachungen

Wir gratulieren zum 80. Geburtstag am 31. Oktober Dr. med. Lucie BUND Fachärztin für Innere Medizin Saarbrücken am 6. November Dr. med. Dorothea KATSCH-KIEFER Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Saarbrücken

zum 70. Geburtstag

zum 65. Geburtstag

am 16. November Dr. med. dent. Walter MAURER Zahnarzt Marpingen

am 14. November Prof. Dr. med. Rudolf BOCK Facharzt für Anatomie Homburg

am 18. November Prof. Dr. med. Klaus WANKE Facharzt für Neurologie und Psychiatrie ehem. Direktor der Universitäts-Nervenklinik Psychiatrie Homburg

zum 60. Geburtstag am 14. Oktober Dr. med. Heinz KRATZ Facharzt für Augenheilkunde Saarlouis am 12. November Dr. med. Eberhard NEST Facharzt für Innere Medizin Saarbrücken

zum 75. Geburtstag am 27. November Dr. med. Harry SPEICHER Facharzt für Allgemeinmedizin Püttlingen

am 22. November Johannes HEISEL Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Blieskastel am 21. November Dr. med. Dr. jur. Lothar Hans SCHREIBER St. Wendel

Prof. Dr. Paul Gerhardt Scheurlen 80 Jahre

Im bayerischen Gräfelfing konnte am 1. September 2003 der emeritierte Professor für Innere Medizin und frühere Direktor der Homburger Medizinischen Universitätsklinik und Poliklinik, Dr. med. Paul Gerhardt Scheurlen, seinen 80. Geburtstag begehen.

Als Sohn des Pfarrers und Dekans Paul Scheurlen und seiner Ehefrau Margarete in Biberach an der Riss geboren und nach dem Namen des bekannten protestantischen Liederdichters getauft, wurde er nach dem Abitur am Gymnasium seiner Heimatstadt zum Arbeitsdienst und zur Wehrmacht eingezogen und war von 1941 bis 1944 bei einer Sanitätskompanie in Russland eingesetzt. Nach der Rückkehr aus französischer Kriegsgefangenschaft nahm Scheurlen im Dezember 1945 an der EberhardKarls-Universität Tübingen sein Studium der Medizin wieder auf, das er dort bei einem Studienurlaub im Sommer 1944 begonnen hatte. Der ärztlichen Vorprüfung im April 1947 folgten das klinische Studium in Heidelberg und Tübingen und im Juni 1950 das Staatsexamen. Im September jenes Jahres wurde der Jubilar in Heidelberg mit einer von Viktor von Weizsäcker betreuten Studie über „Erscheinungsformen und Wesen des Zeremoniells“ promoviert.

Erste Stationen seines ärztlichen Wirkens waren die Innere Abteilung des RotKreuz-Krankenhauses in Stuttgart-Bad Cannstatt, das Pathologische Institut der Universität Tübingen, das Kantonsspital Winterthur und seit 1954 die Assistenz in der Medizinischen Universitätsklinik Tübingen unter den Professoren Dres. Hans-Hermann Bennold und Hans Erhard Bock. Im November 1961 folgte die Habilitation für Innere Medizin mit „Untersuchungen über die Beziehungen zwischen Urin- und Serumeiweiß. Ein Beitrag zur Frage der glomerulären Eiweißfiltration“. Aufgrund seiner Arbeit „Nachweis der heterogenen Zusammensetzung von Plasmozytom-y-Globulinen“ zeichnete ihn die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin 1962 mit dem „Theodor Frerichs-Preis“ aus. Zwei Jahre später wechselte er als Oberarzt mit seinem Chef Prof. Dr. Rudolf Gross an die Medizinische Universitätsklinik Köln und wurde im August 1967 zum außerplanmäßigen Professor und im Juni 1969

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Ve r s c h i e d e n e s

zum Wissenschaftlichen Rat und Professor ernannt. Nachdem er vor der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes im Juni 1969 einen Vortrag über „Störungen der Immunabwehr bei inneren Krankheiten“ gehalten hatte, folgte er zum 1. April 1970 dem Ruf auf das freie Ordinariat für Innere Medizin I, das durch die Emeritierung des Homburger Gründungsprofessors für Innere Medizin, zeitweiligen Dekans und Prorektors, Prof. Dr. Friedrich Doenecke, vakant geworden war. Er blieb der Homburger Fakultät bis zu seiner Emeritierung am Ende des Wintersemesters 1988/89 verbunden und präsentierte dann seine im „Saarländischen Ärzteblatt“ gedruckte Abschiedsvorlesung „Über Differentialdiagnose und einiges mehr“. Sein wissenschaftliches Oeuvre umfasst 230 Aufsätze und Vorträge sowie 24 Bücher und Buchbeiträge, darunter seine Betrachtungen zu „Erkran-

kungen des lymphoretikulären Systems“, seine 1982 erschienene „Aktuelle Therapie bösartiger Blutkrankheiten“ und seine 1989 publizierte „Differentialdiagnose in der inneren Medizin“. In seinen Arbeiten wandte er sich vor allem dem Eiweißstoffwechsel zu, der Struktur normaler Proteine und von Paraproteinen, aber auch dem Feld der Immunbiologie mit Arbeiten über tumorale und zelluläre Immundefekte und der Immunpathologie bei der Lymphogranulomatose. Der Jubilar gehört zahlreichen wissenschaftlichen Vereinigungen wie der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin, der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und der Gesellschaft Deutscher Naturforscher und Ärzte an. 1980 präsidierte er in Homburg dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie und 1982 dem XXVI. Saarländisch-Pfälzischen Internistenkongress. Neben seinem 1978 durch die Verleihung der

Ernst-von-Bergmann-Plakette gewürdigten Engagement für die ärztliche Fortbildung verdient insbesondere der Anfang der 80er Jahre mit dem Kollegen Friedrich Trendelenburg betriebene Aufbau der Saarländischen Krebszentrale, des Tumorzentrums, Erwähnung. Seit 1953 ist der Jubilar, der sich unter anderem für mittelalterliche Geschichte interessiert, verheiratet mit der Ärztin Dr. Rosemarie Scheurlen, die von 1977 bis 1985 als Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung in den Kabinetten der Ministerpräsidenten Röder und Zeyer der Regierung des Saarlandes angehörte. Auch die drei Söhne folgen als Mediziner dem elterlichen Beruf.

Dr. Wolfgang Müller Archiv der Universität des Saarlandes Postfach 15 11 50 66041 Saarbrücken

Kinderophthalmologie an der Universitätsklinik des Saarlandes Barbara Käsmann-Kellner

Seit Gründung des Landeskrankenhauses und später der Universitätskliniken ist die perinatologisch-ophthalmologische sowie die pädiatrisch-ophthalmologische Kooperation unerlässlicher Bestandteil der Versorgung der Früh- und Neugeborenen sowie Kleinkindern und älteren Kindern. Die Kooperation zwischen Kinder- und Augenärzten reicht bis in das junge Erwachsenenalter der Jugendlichen hinein. Hierzu nur kurz einige Stichworte, bevor die perinatologisch-ophthalmologische Kooperation im eigentlichen Sinn vorgestellt wird. Die Zusammenarbeit zwischen Augen- und Kinderärzten der Universitätsklinik des Saarlandes nach dem ersten Lebensjahr des Kindes bezieht sich unter anderem auf folgende Aspekte kindlicher Erkrankungen und Entwicklungsstörungen (Auswahl):

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– Screening auf Amblyopie, Schielen, Refraktionsfehler (hier vor allem frühzeitiges Erkennen von therapierbaren Sehfehlern) – Kooperative Betreuung der an Hirntumor und anderen Malignomen oder progressiven neurodegenerativen Syndromen erkrankten Kindern (pädiatrische Neuroophthalmologie) – Syndromabklärung bei entwicklungsverzögerten Kindern – Kooperative Betreuung und Syndromdiagnostik mehrfachbehinderter Kinder – Kooperation in der Einleitung von Frühfördermaßnahmen generell vs speziell Low Vision FF) – Betreuung nach Schädel-Hirn-Trauma – Seit einigen Jahren in sehr effektiver Weise etabliert ist die Kooperation der Versorgung von Kindern mit juveniler rheumatoider Arthritis (Auge: Uveitis, Iritis)

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Perinatal-Ophthalmologie an der Universitätsklinik des Saarlandes Aufgrund der in Homburg hohen Anzahl von Frühgeborenen, die an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin betreut werden, oft über Monate stationär, und infolge des großen Intensivbereiches der Neugeborenenstation betrifft die Kinderophthalmologie in der Perinatalzeit nicht nur die eigentliche „PeriNatal“-Zeit, sondern reicht oft bis zum 6. – 8. Lebensmonat der Kinder. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die perinatologisch-ophthalmologisch relevanten Erkrankungsbilder und über den Anteil der Kinderophthalmologie an der Betreuung der Kinder, eingeteilt in Diagnostik (z.B. Syndromdiagnostik), augenärztliche Therapie unter Hilfe der Kinderklinik, kinderklinische Therapie mit augenärztlicher Hilfe, kooperative Förderung.

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• Kataraktbildung möglich • Glaukom häufig • Risiko einer Amotio retinae in späteren Jahren erhöht – Schlussfolgerung: das Screening auf RPM ist eine der wichtigsten perinatalophthalmologischen Leistungen, da hierdurch Blindheit / Sehbehinderung vermieden oder im Verlauf gemildert werden kann. Die Kinder benötigen lebenslange augenärztliche Überwachung aufgrund des häufigen Auftretens von Spätkomplikationen. 2. Screening auf Stoffwechselstörungen mit Augenbeteiligung

++ immer + oft (+) gelegentlich # abhängig von der Grunderkrankung variabel zwischen immer und nie - nein Tabelle 1: Auswahl perinatologisch-ophthalmologisch relevanter Erkrankungsbilder sowie augenärztlicher und kinderärztlicher Anteil an Diagnostik und Therapie

Im Folgenden werden die wesentlichen Bereiche der Perinatal-Ophthalmologie an der Universitätsklinik des Saarlandes genannt und stichwortartig die Klinik, diagnostische und therapeutische Optionen sowie der Langzeitverlauf nach Abschluss der Perinatalzeit beschrieben. 1. Screening von Frühgeborenen auf Retinopathia praematurorum – RPMScreening – Auftreten eines jeglichen Stadiums einer RPM geburtsgewichtsabhängig bei 2% - 80% (bei VLBW [very-lowbirth-weight]-Kindern unter 500gr in nahezu 90%), wobei überwiegend nur Stadien 1 und 2 sowie Schwellenstadium 3 auftreten, die in der Regel eine Spontanregression zeigen. – Screening nach standardisierten inter-

nationalen Protokollen ab der 4. – 6. Lebenswoche post partum. – Kontrollintervalle abhängig von Befund – Bei Stadium 3 + (definierte Kriterien) Anwendung der Dioden-Laserkoagulation, um ein Fortschreiten zu verhindern. – Bei Fortschreiten trotz Lasertherapie oder Spätzuweisung aus externen Kliniken Netzhaut-Glaskörperchirurgie (Cerclage, Vitrektomie, Kryotherapie), um die Traktionen zu entfernen und die abgehobene Netzhaut wieder anzulegen. – Folgen nicht erkannter / nicht therapierter RPM: • Netzhautablösung bis Amaurose • Mikrophthalmie, Phthisis bulbi • Glaukom • Erblindung – Langzeitverlauf nach durchgemachter RPM: • Kinder häufig hochmyop

– Routinemäßig werden bei Neugeborenen Screening-Untersuchungen auf angeborene metabole Störungen durchgeführt, von denen einige mit angeborenen Augenbeteiligungen einhergehen können. Die enge Kooperation zwischen Kinder- und Augenklinik ist hier von besonderer Relevanz, da zum einen aus den augenärztlichen Befunden richtungweisende Hinweise zur Diagnosestellung erwachsen können und zum anderen die Kinder frühzeitig in regelmäßiger ophthalmologischer Therapie (Kataraktextraktion, ggf. Hornhauttransplantation) und Kontrollen sein müssen, um schweren Sehbehinderungen vorzubeugen. – Bei Galaktosämie kann es zu einer beidseitigen Cataracta congenita kommen, die ggf. diätetisch reversibel ist oder, falls dies sich nicht zügig abzeichnet, dringlich ophthalmo-mikrochirurgisch entfernt und entsprechend optisch ausgeglichen werden muss. – Die Phenylketonurie zeigt okulär deutliche Hypopigmentationen und ggf. eine Linsensubluxation durch eine Insuffizienz der Zonulafasern. – Seltene angeborene metabole Störungen sind die Gruppe der Mucopolysacharidosen (Auge: je nach Typ bereits im Säuglingsalter Hornhauttrübungen, retinale Degenerationen, Optikusatrophien und Glaukom), die Gangliosidosen (Typ 2: M. Tay-Sachs → kirschroter Fleck der Makula und retinale Degene-

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Bekanntmachungen

ration), aus der Gruppe der Mucolipidosen der Typ 2 mit kongenitaler / frühkindlicher Hornhauteintrübung sowie die verschiedenen Typen des M. Niemann-Pick, die wie der M. TaySachs mit einem kirschroten Fleck der Makula und einer retinalen Degeneration, bisweilen auch Hornhauttrübungen einhergehen. – Die Universitätskliniken des Saarlandes sind zudem in Deutschland Anlaufstelle für die Stoffwechselerkrankung Albinismus, da die Ärztliche Beratung der Nationalen Organisation für Albinismus und Hypopigmentation (NOAH Albinismus Selbsthilfe) Deutschland e.V. Personalunion mit der Leitung der Kinderophthalmologie ist. 3. Bilaterale kongenitale Katarakt: eilige diagnostische und therapeutische Herausforderung an Perinatologie und Kinderophthalmologie

• Z.n. intrauteriner Toxoplasmoseinfektion (Hydrocephalus?) • Trisomien (Down-Syndrom, EdwardSyndrom, Pätau-Syndrom) • Lowe-Syndrom (Nieren?) 4. Genetische / syndromale Erkrankungen mit und ohne Augenbeteiligung – Grundsätzlich muß bei jedem Verdacht auf genetisch bedingtes Syndrom (also auch bei Gedeih- und Entwicklungsstörungen) eine augenärztliche Diagnose eingeholt werden, da genetisch bedingte Erkrankungen häufig Augenbeteiligungen zeigen. – In manchen Fällen kann die ophthalmologische Diagnose richtungweisend sein (z.B. CHARGE-Assoziation: perinatal oft schwerkranke Kinder mit Herzfehler, Choanalatresie, Genitalhypoplasie und Iris-Netzhaut-Kolobomen, siehe auch Tabelle 2).

– Sowohl die bilaterale als auch die unilaterale kongenitale Katarakt sind perinatalophthalmologische Notfälle, da bei zu spät eingeleiteter Therapie irreversible Folgen eintreten: • Nystagmus • Wesentliche Sehbehinderung auch nach Kataraktoperation, da Nystagmus irreversibel • Bei unilateraler Katarakt tiefe Amblyopie – Therapie: Mikrochirurgische Kataratextraktion, optische Versorgung mit Kontaktlinsen, pleoptische Therapie bis zum Jugendlichenalter, Kontrollen aufgrund hoher Glaukomprävalenz und Amotiogefahr lebenslang – Trotz der Dringlichkeit ophthalmologischen Handelns in den ersten Lebenstagen muß gleichzeitig von perinatologischer Seite eine umfangreiche Abklärung erfolgen, da bilaterale Katarakte häufig mit anderen systemischen und syndromatischen Erkrankungen verbunden sind (unilat.: i.d.R. Spontanmutationen). – Auswahl: • Galaktosämie (s.o.) • Z.n. intrauteriner Rötelninfektion (Gehör? Herz?)

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Tabelle 2 zeigt die wichtigsten genetisch bedingten Syndrome mit Augenbeteiligung auf sowie deren diagnostische und therapeutische Relevanz in der Perinatalzeit. Die später manifest werdenden syndromatischen Erkrankungen mit okulären Veränderungen wie Alport-Syndrom, Ålstrøm-Syndrom oder auch Laurence-Moon- und Bardet-Biedl-Syndrom (Retinopathia pigmentosa) werden hier nicht mit aufgeführt. 5. Neurologische Probleme der Perinatalzeit In der direkten Perinatalzeit finden sich vor allem bei Frühgeborenen (Z.n. Hirnblutungen), bei Kindern mit Dysmorphie- und Fehlbildungssyndromen (z.B. mit Pachygyrie, Balkenhypoplasie, Holoprosencephalie) sowie bei Neugeborenen mit schweren Infektionserkrankungen (Enzephalitis, Meningitis) ophthalmologi-

Tabelle 2 : Die wichtigsten genetisch bedingten kongenital manifesten Syndrome mit Augenbeteiligung und deren ophthalmologische diagnostische und therapeutische Relevanz in der Perinatalzeit

Bekanntmachungen

sche Auffälligkeiten. Diese können sein: – Nystagmus – Fehlende Fixation • Differentialdiagnose gerade in den ersten Lebenswochen oft schwierig: zentrale visuelle Wahrnehmungsstörung oder verzögerte visuelle Reifung – Blickdeviationen – Optikusatrophie – Optikusdysplasie bei Hirnfehlbildungen – Infra- und supranukleäre Augenbewegungsstörungen, Paresen Die augenärztliche Kooperation bietet gerade hinsichtlich der Hirnfehlbildungssyndrome auch Hilfe zur Syndromdiagnostik. In der Perinatalzeit sind folgende Befunde jedoch mit Vorsicht zu beurteilen: – Papillenblässe (die Papile ist bei Säuglingen oft physiologisch noch hell) – Stauungspapille – sie kann erst dann auftreten, wenn die Fontanellen geschlossen sind. – Fixationsverhalten und die Augenbewegungen erfordern eine besondere kinderophthalmologische Erfahrung, um in der Perinatalzeit noch physiologische Befunde von neurologisch krankhaften Befunden unterscheiden zu können. Auf der anderen Seite gibt es einige neuroophthalmologische Befunde, die häufig mit deutlichen zentralnervösen Fehlbildungen einher gehen: Kinder mit Papillenkolobomen sollten in jedem Fall auf Balkenhypoplasie und auf Veränderungen im Sinne einer septo-optischen Dysplasie beurteilt werden. 6. Traumatologie Bei der Traumatologie in der Perinatalzeit ist vor allem das Shaken Baby Syndrome zu erwähnen (SBS). Beim SBS handelt es sich um intrazerebrale und häufig auch intraokulare Blutungen, hervorgerufen durch die Ruptur der noch zarten und fragilen Arachnoidealgefäße des Babies bei Schütteltrauma des Gehirnes. Ophthalmologisch findet sich ein Bild, welches einer Purtscher-Retinopathie (Netzhaut- und Glaskörperblutun-

gen nach Thoraxkompression) ähnelt. Intraretinale oft flächige, am Rand streifenförmige Blutungen sowie oft ausgedehnte Glaskörperblutungen und zugleich peripapilläre Blutungen (fortgeleitet von zentral) sind vereinbar mit dem klinischen Bild einer Retinopathie bei SBS. Der ophthalmologische Befund kann daher – mit aller gegebenen notwendigen Vorsicht! – zur ätiologischen Klärung beitragen. Beim SBS handelt es sich um einen Befund, dessen Diagnostik massive Änderungen für die Familie bedeuten kann (Gabe der Kinder in Pflegschaft, evtl. Freiheitsentzug für einen / beide Elternteile) und der somit eine erfahrene kinderophthalmologische Beurteilung erfordert. Bleibt die Spontanheilung und Resorption des Blutes intravitreal aus, steht zudem eine schwierige operativen Weiterversorgung (Vitrektomie) an. 7. Infektionserkrankungen der ersten 2 Lebenswochen Die klassischen okulären Infektionen in der Perinatalzeit, die GonokokkenKeratokonjunktivitis (5 – 8 Tage nach Geburt) und die Chlamydien-Keratokonjunjktivitis (10 – 14 Tage nach Geburt) sind dank der Prophylaxe und der reduzierten Anzahl maternaler Infektionen selten geworden und bei frühzeitiger antibiotischer Abdeckung ohne Folgen reversibel. Perinatal-ophthalmologisch muss daneben noch die kongenitale Toxoplasmose erwähnt werden, die beim Kind zu erheblichen kongenitalen zerebralen Veränderungen (Verkalkungen) führen kann und bei der der Augenarzt diagnostisch durch den Nachweis retinaler Narben den Verdacht auf Toxoplasmose bestätigen kann. 8. Kongenitales Glaukom ohne Frühgeburtlichkeit – Buphthalmus Das „klassische“ kongenitale Glaukom, ein- oder beidseitig auftretend, zeichnet sich okulär durch folgende Charakteristika aus: – Asymmetrie der Augengrößen (betrof-

fenes Auge größer durch Dehnung der Sklera) – Blendungsempfindlichkeit – Epiphora (beides durch dehnungsbedingte Risse der Descemet´schen Membran in der Hornhaut (Haab´sche Leisten) und Hornhauttrübungen – Augendruckerhöhung – Glaukomatöse Papillenexkavation – Fehldifferenzierter Kammerwinkel als morphologisches Substrat – Manchmal verbunden mit anderen Vorderabschnittsdysgenesien (Rieger Anomalie, Petersche Anomalie, Axenfeld Anomalie), häufiger jedoch isoliert Eine rechtzeitige Therapie innerhalb von einigen Tagen ist entscheidend, damit das Sehvermögen an dem / an den betroffenen Augen erhalten werden kann. Eine Therapie ist hier nur operativ möglich. Bei Kindern, die rechtzeitig diagnostiziert und therapiert werden, besteht die Chance, dass eine glaukomatöse Exkavation der Papille wieder rückläufig ist, was beim Glaukom des Erwachsenen nie eintritt. Bei rechtzeitiger Diagnostik und kooperativer Therapie (Aufnahme der Säuglinge in der Regel in der Kinderklinik) kann jedoch eine restitutio ad integrum erreicht werden. Größte Gefahr, den Buphthalmus kinderärztlich zu verkennen besteht bei: – beidseitigem und relativ symmetrischen Buphthalmus („große schöne Augen“) – bei Verkennung der Epiphora als häufige Tränenwegsstenose 9. Kongenitales Glaukom bei Frühgeburtlichkeit Die Tatsache, dass sich bei ehemaligen Frühgeborenen deutlich gehäuft Glaukome finden, die sich innerhalb des ersten Lebensjahres, manchmal aber auch erst später manifestieren, hat bislang zu wenig Berücksichtigung in der Literatur gefunden (eigene Daten in Vorbereitung). Ophthalmologisch konzentrierte sich die Betreuung von Frühgeborenen vor allem auf die Retinopathia

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praematurorum, wohingegen die Prävalenz zur Sehbehinderung führender Glaukome wesentlich höher ist als die der zur Sehbehinderung führenden RPM. Häufig kann ein Glaukom noch während der stationären Betreuungszeit eines Frühchens erfasst werden und die Einstellung auf Lokaltherapie (cave systemische Nebenwirkungen bei den kreislaufinstabileren Frühgeborenen) noch unter stationären Bedingungen erfolgen. Zeichen des Glaukoms bei ehemaliger Frühgeburtlichkeit: – langsame Zunahme der Papillenexkavation – Papille oft sehr schwer beurteilbar, da: • Ohnehin säuglingsblass • Oft atrophisch im Rahmen der neurologischen Problematik – Tensio kann ab dem 3. Lebensmonat, aber auch erst später ansteigen – Ursache: Unreife und unvollständige Ausdifferenzierung des Kammerwinkels – Tensio nie so hoch, dass es zu buphthalmischen Zeichen und Epiphora etc kommt → Beginn oft verschleiert Die Therapie des Glaukoms bei Frühgeburtlichkeit gelingt in der Regel konservativ durch drucksenkende Lokaltherapie, operative Maßnahmen sind nur in Ausnahmefällen indiziert. Aufgrund des schleichenden Beginnes ist jedoch die frühe Diagnostik wesentlich – ehemalige Frühgeborene sollten daher in jedem Fall 6 Monate und 12 Monate postpartal kinderophthalmologisch untersucht werden. 10. Retinoblastom und Leukokorie Das Retinoblastom ist einer der häufigsten Tumore im Säuglings- und Kleinkindesalter und bei einem Teil der Kinder, insbesondere bei den bilateral betroffenen und genetisch prädisponierten Kin-

dern, bereits bei Geburt vorhanden. Auch hier liegt die Last der primären Verdachtsdiagnose auf den Schultern der Perinatologie und des weiterbetreuenden Kinderarztes: zu jeder Untersuchung sollte daher der Durchleuchtungstest nach Brückner (Reflektion roten Funduslichts) gehören. Fällt dieser Test asymmetrisch aus oder findet sich ein weißlicher Reflex, besteht die Notwenigkeit der Abklärung folgender schwerer kinderophthalmologischen Erkrankungen. – Retinoblastom – Kongenitale ein- oder bds. Cataract – PHPV Primär persistierender hyperplastischer Glaskörper – Amotio retinae (z.B. nach RPM) – Große zentrale Kolobome / Toxoplasmosenarben Alle Erkrankungen haben quoad visum eine schlechtere Prognose, je später die Diagnose fällt. Beim Retinoblastom kommt auch eine direkte Korrelation zu quoad vitam hinzu – bei später Diagnose besteht oft die Notwendigkeit zusätzlicher Chemotherapien (neben der Enukleation) und von Bestrahlungen, zudem zeigen die Kinder wesentlich häufiger im Kindesalter zweite Primärtumore. 11. Kraniofaziale Syndrome Das Spektrum kraniofazialer Syndrome reicht von einfachen vorzeitigen Nahtverschlüssen einzelner oder mehrerer Schädelnähte, die erst in den ersten postnatalen Wochen manifest werden, bis hin zu bereits bei der Geburt apparenten massiven kraniofazialen Fehlbildungen wie zum Beispiel dem Apert-Syndrom, Crouzon-Syndrom oder auch den lateralen und medianen Gesichtsspalten unter Einbeziehung von Lidern und Auge

(Mikrophthalmus, Kolobome, Anophthalmus). Therapeutisch ist hier ein ausschliesslich interdisziplinär ausgerichtetes Verfahren zwischen Kinderärzten, MundKiefer-Gesichtschirurgen, Augenärzten und ggf. Neurochirurgen und HNO-Ärzten notwendig. Bei den Kraniostenosen steht die kontinuierliche Mitbeurteilung des Sehnerves im Vordergrund – Atrophie und Stauungszeichen sind Zeichen für die Notwendigkeit schneller operativer Intervention. Zusammenfassung Die Perinatalophthalmologie ist ein Gebiet, welches gerade an einem großen Klinikum mit großer perinatalmedizinischer Abteilung, vielen FrühgeborenenBetten und einer Intensivpflegestation für schwerkranke Neugeborene und Säuglinge einen maßgeblichen Stellenwert hat. Die Perinatalophthalmologie hat sowohl diagnostischen Wert (Syndromdiagnostik) als auch gerade in den frühesten Wochen unmittelbare therapeutische Ziele (Cataractoperation, Operation bei Retinopathia praematurorum, Buphthalmus) und dient somit der Vermeidung von Blindheit und Sehbehinderung. Hier kommt es auch auf ein schnelles Handeln an, da bereits Tage verzögerter Therapie zu einer unwiderruflichen Erblindung führen können. Aufgrund der speziellen Problematik der Untersuchung und Betreuung von Frühgeborenen und Neugeborenen ist eine umfassende kinderophthalmologische und perinatalophthalmologische Erfahrung notwendig. Literatur bei der Verfasserin Anschrift der Verfasserin: Priv.-Doz. Dr. B. Käsmann-Kellner Universität Augenklinik, 66421 Homburg

Würdigung besonderer Leistungen Arzthelferinnen in einer Feier geehrt In einer kleinen Feierstunde am 3. September 2003 im Haus der Ärzte in Saarbrücken begrüßte der Präsident der

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Ärztekammer des Saarlandes, Sanitätsrat Dr. F. Gadomski, die Auszubildenden, die die Abschlussprüfung mit der Note „sehr

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gut“ abgelegt haben. Ebenso begrüßte er die Mitglieder des Kammervorstandes, die Vorsitzenden der ärztlichen Organisa-

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tionen, die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses und der Prüfungsausschüsse, die Direktoren der Berufsschulen sowie die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Lehrer. Zur Erläuterung legte der Präsident einige Zahlen vor: An der Sommerprüfung haben insgesamt 214 Auszubildende teilgenommen, davon 85 in Saarbrücken 75 in Neunkirchen 54 in Saarlouis. 14 Auszubildende haben die Prüfung nicht bestanden. 4 Auszubildende haben die Prüfung mit der Note „sehr gut“ bestanden, davon 2 in Neunkirchen und jeweils 1 in Saarbrücken und Saarlouis. Der Präsident gratulierte den Absolventinnen auch im Namen des Vorstandes zu dieser hervorragenden Leistung und überreichte ein Buchgeschenk. Anschließend gab er einen Ausblick auf den Ausbildungsberuf der Arzthelferin.

Zum Stichtag 31. Dezember 2001 hat sich die Zahl der Ausbildungsverhältnisse nach einem deutlichen Rückgang seit Mitte der 90er Jahre weiter stabilisiert. Die Gesamtzahl ist mit 46.581 nahezu identisch mit den beiden Vorjahren. Der Negativtrend in den neuen Bundesländern hat sich mit minus 1,4 % abgeschwächt. Im Vergleich zum 31. Dezember 2000 ist sowohl in den alten als auch den neuen Bundesländern bei den Neuabschlüssen ein Plus von 1,5 bzw. 3,00 % und damit im gesamten Bundesgebiet ein Zuwachs von 1,6 % zu verzeichnen. Insgesamt kann man deshalb sagen, dass die Talfahrt bundesweit vorerst abgebremst zu sein scheint und sich die Zahl der Ausbildungsplätze zur Zeit wohl auf ein niedrigeres Niveau einpendelt.

ferinnen im März 2002 auf dem niedrigsten Stand seit September 1999 und ist mit 5,4 % gegenüber der Gesamtarbeitslosenquote nur etwa halb so hoch. Auch in den neuen Bundesländern ging die Arbeitslosenquote im Vergleichszeitraum von 8,2 % auf 6,2 % zurück; es bleibt also einiges zu tun!

Die Auswirkungen der Budgetierungspolitik bei den niedergelassenen Ärzte führte in den letzten Jahren verstärkt zu Rationalisierungen und zwischenzeitlich, zumindest in den Praxen der alten Bundesländer, zu einem deutlichen Arzthelferinnen-Mangel. Qualifiziertes Personal steht derzeit auf dem Arbeitsmarkt kaum noch zur Verfügung. Die Arbeitslosigkeit war bei den Arzthel-

Wenn wir uns die Verhältnisse im Saarland anschauen, so spiegelt sich das auch in der Zahl der neu abgeschlossenen Verträge wider; während zum 31. Juli 2002 230 Verträge eingetragen bzw. zur Eintragung vorgelegen haben, ist die Zahl der Verträge zum 31. Juli 2003 um 17 % auf 191 zurückgegangen. Dies ist eindeutig auf die drohenden gesundheitspolitischen Maßnahmen zurückzuführen, die die Ärzte einfach zur Zurückhaltung veranlasst haben. Wenn sich die Politik dazu durchringt, die Rahmenbedingungen für die Ärzteschaft wieder zu verbessern, dann wird die Zahl der Ausbildungsverträge wieder steigen.

Sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene werben die Kammern verstärkt für die Ausbildung zum Beruf der Arzthelferin. Man kann es aber durchaus nachvollziehen, wenn diese unsere Appelle nicht gerade freudig aufgenommen werden, denn wer ist in der heutigen Situation bereit, auch über den eigenen Bedarf hinaus auszubilden. Denn niemand kann vorher sehen wohin sich die Gesundheitspolitik bewegt.

Zuletzt dankte der Präsident Oberstudiendirektor Freidinger, der viele Jahre das Kaufmännische Berufsbildungszentrum Saarbrücken geleitet hat und zum 31. Juli 2003 aus dem Schuldienst ausgeschieden ist. Seit Übernahme des Amtes als Schulleiter ist Direktor Freidinger Mitglied im Berufsbildungsausschuss der Ärztekammer. Seinem Nachfolger im Amt, Studiendirektor Fuhrmann, wünschte der Präsident eine erfolgreiche Tätigkeit.

Kammerpräsident Dr. F. Gadomski mit Karina Paul, Nicole Ladwein und Sabrina Lessel

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saarländisches

ärzteblatt Gerhard Zeiger im Ruhestand Saarbrücken und studierte an den Universitäten Saarbrücken und Mannheim. Am 1. Februar 1970 wurde er bei der Ärztekammer des Saarlandes eingestellt und war bis zuletzt in der Abteilung Versorgungswerk in verschiedenen Bereichen tätig.

Bei der Verabschiedungsfeier am Tabaksweiher in Saarbrücken

Gerhard Zeiger, langjähriger Mitarbeiter im Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes, trat am 1. August 2003 in den wohlverdienten Ruhestand. 1941 in Saarbrücken geboren, besuchte er das Knaben-Realgymnasium

Antrittsvorlesung Frau Dr. Heinrike Wilkens, Privatdozentin für Innere Medizin, hielt am 23. Juli 2003 vor der Medizinischen

Gerhard Zeiger hat seine Arbeit stets sorgfältig und gewissenhaft ausgeübt. Der Präsident, Sanitätsrat Dr. F. Gadomski, dankte ihm für seine langjährige treue und tatkräftige Mitarbeit und sprach ihm seine Anerkennung für die vorbildliche Arbeit aus. Ebenso dankte er ihm für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit während der langen Jahre. Herr Zeiger war darüber hinaus sehr kollegial eingestellt: schließlich hat er rund zwanzig Jahre lang das Amt des Personalrats ausgeübt und die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschickt vertreten.

Fakultät der Universität des Saarlandes ihre Antrittsvorlesung über das Thema „Der Lungenkreislauf: Hochdruck im Niederdrucksystem“.

Wir betrauern den Tod der Kollegen Kurt ODENTHAL Zahnarzt Cap d’agde geb. 27. November 1928, verst. 2. Februar 2003 Dr. med. Arnold Walter SCHÄFER Facharzt für Allgemeinmedizin Neunkirchen-Wiebelskirchen geb. 19. Oktober 1918, verst. 14. Juli 2003 Dr. med. Erich BECK Facharzt für Anästhesiologie ehem. Chefarzt am St. Josef-Krankenhaus Neunkirchen geb. 12. August 1930, verst. 17. Juli 2003 Dr. med. Reiner LENSCH Facharzt für Orthopädie und Chirurgie St. Ingbert geb. 20. September 1950, verst. 23. Juli 2003 Gabriele HÖHNE Ärztin Tholey geb. 15. Dezember 1955, verst. 1. August 2003

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Sanitätsrat Dr. med. Hans Hermann GENENGER Facharzt für Allgemeinmedizin Saarbrücken geb. 27. August 1915, verst. 7. August 2003 Prof. Dr. med. Georg BECKER Facharzt für Neurologie Direktor der Neurologischen Universitätsklinik Homburg/Saar geb. 12. Mai 1961, verst. 5. August 2003 Gerhard RAUSCHNING Zahnarzt Kleinblittersdorf gb. 26. Juli 1928, verst. 20. August 2003 Sanitätsrat Dr. med. Otmar EBERHARDT Facharzt für Radiologie Waldmohr geb. 6. April 1921, verst. 26. August 2003 Dr. med. Annemarie HUBERT Medizinaldirektorin a. D. Fachärztin für Lungen- und Bronchialheilkunde Neustadt/Wstr. geb. 29. April 1918, verst. 26. August 2003

Offizielles Mitteilungsblatt der Ärztekammer des Saarlandes, Abteilung Ärzte und Zahnärzte, der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland, des Ärzteverbandes des Saarlandes und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Saarland. Herausgeber: Ärztekammer des Saarlandes Faktoreistraße 4, 66111 Saarbrücken Schriftleitung: Wolfgang Loris Faktoreistraße 4, 66111 Saarbrücken Postfach 10 02 62, 66002 Saarbrücken Telefon 0681 4003-0 Telefax 0681 4003-340 E-mail: [email protected] Internet: http://www.aerztekammer-saarland.de Zuschriften redaktioneller Art bitten wir nur an diese Anschriften zu richten. Für die Richtigkeit der Darstellung der auf den vorstehenden Seiten veröffentlichten Zuschriften wissenschaftlicher und standespolitischer Art kann die Redaktion keine Verantwortung übernehmen. Die darin geäußerten Ansichten decken sich nicht immer mit denen der Herausgeber der Zeitschrift. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch unter der Ärzteschaft und ihr nahestehender Kreise. Diese Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes bedarf der Zustimmung der Schriftleitung. Verlag: Leipziger Verlagsanstalt GmbH, Käthe-Kollwitz-Straße 60, 04109 Leipzig Telefon 0341 22555-0 Telefax 0341 22555-25 http://www.leipziger-verlagsanstalt.de E-mail: [email protected] Geschäftsführer: Dr. Rainer Stumpe Anzeigenleitung: Kristin Böttger Anzeigendisposition: Melanie Bölsdorff Druck: Druckhaus Dresden GmbH Bärensteiner Straße 30, 01277 Dresden Erscheinungsweise und Bezug: Das „Saarländische Ärzteblatt“ erscheint jeweils zum 1. eines Monats. Die Zeitschrift wird von allen Ärzten und Zahnärzten des Saarlandes im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zur Ärztekammer bezogen. Der Bezugspreis ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nichtmitglieder können das „Saarländische Ärzteblatt“ beim Verlag abonnieren. Der Jahresbezugspreis (12 Ausgaben) beträgt im Inland € 86,00 (einschließlich Versand), innerhalb der EU € 80,00 zzgl. € 24,00 Versandkosten. Die Kündigung des Abonnements ist nur schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf möglich. Einzelheftpreis: € 5,60 zzgl. € 2,00 Versandkosten. Redaktionsschluss: jeweils der 5. des Vormonats

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