Handlungsleitfaden nach Übergriffsituationen. Hilfe und Unterstützung für Beschäftigte der Stadt Heilbronn nach Übergriffen

February 19, 2018 | Author: Falko Vogel | Category: N/A
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Handlungsleitfaden nach Übergriffsituationen Hilfe und Unterstützung für Beschäftigte der Stadt Heilbronn nach Übergriffen 1 Handlungsablauf_nF_v2.indd 1

11.05.2009 16:29:38 Uhr

Inhalt

0

Inhaltsverzeichnis

2 Handlungsablauf_nF_v2.indd 2-3

Seite

1  Einleitung

5

2­  Phase I – Akutintervention: Hilfeleistende/r

6

3  Phase II – Stabilisierung: Direkte/r Vorgesetzte/r

12

4  Amtsleitung des betroffenen Amtes

18

5  Amtsleitung des Personal- und Organisationsamtes

20

6  Betriebsarzt/-ärztin – Fachkraft für Arbeitssicherheit

22

7  Was Sie sonst noch wissen sollten

24

8 Wichtige Telefonnummern

28

9 Übersicht Handlungsablauf

30

3 11.05.2009 16:29:38 Uhr

Einleitung

1

Hilfe und Unterstützung für Beschäftigte von kommunalen Einrichtungen nach Übergriffen Der vorliegende Handlungsleitfaden beschreibt den bewältigungsorientierten professionellen Umgang mit Übergriffsituationen auf Beschäftigte von kommunalen Einrichtungen. Unter Übergriff versteht man alle gewalttätigen Verhaltensweisen gegen Beschäftigte. Hierzu gehören beispielsweise tätliche Gewalt, verbale Aggression oder auch nonverbale Machtdemonstrationen. Verbale Beschimpfungen und Drohungen kommen weitaus häufiger vor als Übergriffe mit physischen Verletzungsfolgen. Auch angedrohte oder praktizierte Selbstaggression darf hinsichtlich der psychischen Belastungen von Mitarbeitern nicht unberücksichtigt bleiben. Daher sind sie ähnlich einzustufen wie körperliche Übergriffe. Neben einer Sensibilisierung für die Problematik zielt der Handlungsleitfaden auf die Prävention von posttraumatischen Belastungsreaktionen und -störungen1 und dadurch unter anderem auch auf die Verringerung von Arbeitsunfähigkeitszeiten ab. Das ganzheitliche Betreuungskonzept reicht von der Akutbetreuung bis hin zur Wiedereingliederung für den Betroffenen. Es kümmert sich ebenfalls um die möglicherweise beteiligten Kollegen im Sinne der Fürsorgepflicht.

4 Handlungsablauf_nF_v2.indd 4-5

Dieser Handlungsleitfaden wurde für die betrieblichen Strukturen einer Großstadt entwickelt. Großbetriebe können aufgrund der größeren personellen Ressourcen Erstbetreuungskonzepte innerbetrieblich umsetzen. In kleineren Städten und Gemeinden wird auf überbetriebliche Lösungen und Netzwerke für die psychologische Erstbetreuung zurückgegriffen werden, da die belastenden Ereignisse zu selten auftreten und der Aufbau einer Organisationsstruktur dafür nicht angemessen ist. Wichtig ist, dass die durch den Übergriff betroffene Person im Mittelpunkt steht und die Betreuung in jedem Fall organisiert und gewährleistet ist. Die einzelnen Aktivitäten und Maßnahmen werden in zwei verschiedene Phasen gegliedert: Die erste Phase beschreibt die Maßnahmen des Hilfeleistenden für die betroffene Person unmittelbar nach dem Übergriff (Akutintervention), die zweite Phase umfasst die weitere Betreuung des Betroffenen und die weiterführenden Maßnahmen durch Führungskräfte (Prävention möglicher Störungen und Stabilisierungsmaßnahmen). Diese finden sich im vorliegenden Handlungsablauf wieder. Darauf aufbauend werden die einzelnen Interventionsmaßnahmen im Folgenden beschrieben.

1 Die Posttraumatische Belastungsstörung fasst unterschiedliche psychische und psychosomatische Symptome zusammen, die als Langzeitfolgen eines Traumas oder mehrerer Traumata auftreten können. Dabei übersteigt das Ausmaß des belastenden Ereignisses die Bewältigungsstrategien des menschlichen Organismus.

5 11.05.2009 16:29:41 Uhr

Phase I – Akutintervention: Maßnahmen der/des Hilfeleistenden für die/den Betroffene/n unmittelbar nach dem Übergriff 6 Handlungsablauf_nF_v2.indd 6-7

Interventionsmaßnahmen

Erläuterung

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation! Bewahren Sie Ruhe! Handeln Sie situationsangemessen!

Was ist geschehen? Wer und wie viele Personen sind betroffen? Gibt es Verletzte? Wo befindet sich der Täter?

Bringen Sie die/den Betroffene/n aus dem Gefahrenbereich!

Schaffen Sie eine Schutzatmosphäre, um die/den Betroffene/n auch vor Neugierigen zu schützen. Hier sollten keine Hinweise auf den gerade abgelaufenen Vorfall ersichtlich sein (z.B. zertrümmertes Mobiliar). In jedem Fall sollten Sie die/den Betroffene/n vom Täter trennen. Dies kann auch in der Weise geschehen, dass der Täter des Zimmers verwiesen wird (z.B. bei verbalen Übergriffen). Bringen Sie auch weitere betroffene oder während des Vorfalls zufällig anwesende Personen in Sicherheit. Die wichtigsten Ziele bei der Betreuung der/des Betroffenen sind physische Sicherheit, psychisches Wohlbefinden und individuelle Fürsorge. Entscheidend ist in jedem Fall, die/den betroffene/n Mitarbeiter/in selbst bestimmen zu lassen, welche Hilfsangebote er/sie wahrnehmen will. Diese orientieren sich immer an den gesundheitlichen, praktischen, beruflichen oder emotionalen Bedürfnissen der/des Betroffenen. Hier darf keinesfalls nach einem Schema verfahren werden.

Hilfeleistende/r

2

7 11.05.2009 16:29:44 Uhr

Phase I – Akutintervention: Maßnahmen der/des Hilfeleistenden für die/den Betroffene/n unmittelbar nach dem Übergriff 8 Handlungsablauf_nF_v2.indd 8-9

Interventionsmaßnahmen

Erläuterung

Organisieren Sie die physische und psychische Erstversorgung/-betreuung Informieren Sie ggf. den Rettungsdienst (Tel. 112)

Ist bei dem/der Betroffenen eine körperliche Verletzung sichtbar, ist unmittelbar ein/e Ersthelfer/in bzw. bei schweren körperlichen Verletzungen sofort der Rettungsdienst zu verständigen. Die aktuelle Liste der Ersthelfer liegt in den jeweiligen Vorzimmern der Ämter aus. Sind keine äußeren physischen Verletzungen sichtbar, kann bei Bedarf die psychische Nachbetreuung einsetzen. Dies erfolgt zunächst durch die/den Psychologische/n Erstbetreuer/in. Hierbei handelt es sich nicht um eine therapeutische Intervention, sondern um eine Erstmaßnahme, auf deren Basis dann über das weitere – unter Umständen therapeutische – Vorgehen zu entscheiden ist. In dieser Interimsphase ist es wichtig, eine unterstützende Beziehung zwischen Helfer und Betroffenem herzustellen, Empathie zu zeigen und Orientierung zu geben. Weisen Sie auf die Möglichkeit hin, dass die/der Betroffene den Arbeitsplatz verlassen und professionelle Hilfe durch Traumatherapeuten in Anspruch nehmen darf.

Informieren Sie die direkte Führungskraft der betroffenen Person

Sobald die Akutbetreuung organisiert ist (Sicherheit und Stabilität der/des Betroffenen), ist die direkte Führungskraft der/des Betroffenen in jedem Fall über den Übergriff zu informieren.

Hilfeleistende/r

2

9 11.05.2009 16:29:46 Uhr

2

Maßnahmen der/des Hilfeleistenden unmittelbar nach dem Übergriff auf die/den Betroffene/n

Übergriff

Hilfeleistende/r

Betroffene/n aus Gefahrenbereich bringen

Schutz vor Neugierigen

Schutz anderer Personen

Info

Info

Info

Info

10 Handlungsablauf_nF_v2.indd 10-11

Ersthelfer/in

Psychologische/r Erstbetreuer/in

Ggf. Polizei Tel. 110

Direkte/r Vorgesetzte/r der betroffenen Person

Rettungsdienst Tel. 112

Interventionsmaßnahmen

Erläuterung

Verfolgung des Täters unter Berücksichtigung des Eigenschutzes (Keine „Heldentaten“!) Informieren Sie ggf. die Polizei (Tel. 110)

Evtl. Sachbeschädigung fotografieren.

Rechtliche Aspekte

Notwehr Notwehr ist die erforderliche Abwehr bzw. Verteidigung eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs durch einen Menschen. Nothilfe Erfolgt die Verteidigung zugunsten eines Dritten, spricht man von Nothilfe. Hinweis: Weitere Informationen zu rechtlichen Aspekten finden Sie in der Broschüre des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg mit dem Titel „Informationen zur Sicherheit für Behörden mit Publikumsverkehr“.

Hilfeleistende/r

Interventionsmaßnahmen

11 11.05.2009 16:29:48 Uhr

12 Handlungsablauf_nF_v2.indd 12-13

Phase II – Prävention möglicher Störungen und Stabilisierungsmaßnahmen: Weitere Maßnahmen und Informationsweitergabe durch Vorgesetzte

Interventionsmaßnahmen

Erläuterung

Verschaffen Sie sich einen Überblick!

Sie erhalten entweder direkt von der/dem Betroffenen oder von Dritten (Kollegen) Kenntnis von dem Übergriff. Da Sie eine zentrale Position in der Informationskette innehaben, ist es sehr wichtig, dass Sie sich einen Überblick über das Geschehene anhand folgender Fragen verschaffen: Was ist geschehen? Wo ist etwas geschehen? Wer ist/war in Gefahr? Wer ist verletzt? Welche Verletzungen (physischer und/oder psychischer Art) liegen vor? Wie viele Personen sind betroffen?

Informieren Sie •d  irekte Kolleginnen/ Kollegen

Die Information der Kollegen ist von großer Bedeutung, um Gerüchten über den Übergriff entgegenzuwirken. Ein Gerücht kann in einer stark subjektiv gefärbten Wahrnehmung, in einer Vermutung oder einem Missverständnis wurzeln und führt möglicherweise zu Schuldzuweisungen. Gerade in den ersten Stunden und Tagen ist eine effektive soziale Unterstützung sicherzustellen. Die Bewältigungsformen und die Reaktionen auf das Geschehene sind sehr individuell und zu respektieren.

Direkte/r Vorgesetzte/r

3

13 11.05.2009 16:29:51 Uhr

14 Handlungsablauf_nF_v2.indd 14-15

Phase II – Prävention möglicher Störungen und Stabilisierungsmaßnahmen: Weitere Maßnahmen und Informationsweitergabe durch Vorgesetzte

Interventionsmaßnahmen

Erläuterung

Informieren Sie •d  irekte Kolleginnen/ Kollegen

Weisen Sie auf die Möglichkeit hin, professionelle Hilfe durch Traumatherapeuten in Anspruch nehmen zu dürfen. Nach Rücksprache mit dem Unfallversicherungsträger werden für die/den Betroffenen und auch für direkt beteiligte Kollegen und Kolleginnen nach psychisch belastenden Ereignissen zunächst 5 probatorische Sitzungen genehmigt. Durch diese vorbereitenden psychotherapeutischen Sitzungen sollen auftretende psychische Störungen, z.B. akute Belastungsreaktionen erkannt werden.

Informieren Sie • Angehörige der/des Betroffenen • Amtsleitung des betroffenen Amtes • Amtsleitung des Personal- und Organisationsamtes • Betriebsarzt/-ärztin bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit

Diese Personen sollten sofort von dem Übergriff in Kenntnis gesetzt werden.

• weitere Hierarchieebenen

In einem weiteren Schritt informieren Sie bitte auch die Hierarchieebenen zwischen Ihnen und der Amtsleitung.

Direkte/r Vorgesetzte/r

3

15 11.05.2009 16:29:53 Uhr

3

Direkte/r Vorgesetzte/r der betroffenen Person

Info des/der Hilfeleistende/n

Direkte/r Vorgesetzte/r der betroffenen Person

Info

in Abstimmung mit

Event. psych. Betreuung Kriseninterventionsdienst (KID)

Betriebsarzt/-ärztin Fachkraft für Arbeitssicherheit

Supervision (Aufarbeitung des Ereignisses)

Amtsleitung Personalund Organisationsamt

Handlungsablauf_nF_v2.indd 16-17

Erläuterung

in Abstimmung mit

Halten Sie Kontakt zu der/dem Betroffenen!

Halten Sie in jedem Fall laufend Kontakt zu der/dem Betroffenen, um auf deren/dessen Bedürfnisse eingehen zu können! Es gehört zu den zentralen Aufgaben der Stabilisierungsphase, den Verlauf der psychischen Belastung bei der/dem Betroffenen zu beobachten, zu begleiten und zur richtigen Zeit auf die notwendige psychotherapeutische Hilfe zu verweisen und diese ggf. auch mit zu organisieren. Sie leisten damit auch einen erheblichen Beitrag für die folgende Wiedereingliederung der/des Betroffenen (z. B. Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell).

Betroffene/r

Stimmen Sie sich mit den beteiligten Amtsleitungen über eventuellen Umfang und Art weiterer psychischer Hilfemaßnahmen für die/den Betroffenen und auch weitere Kollegen/-innen ab!

Sicherlich nicht alle von einem Übergriff betroffenen Personen benötigen eine weitergehende Nachsorge. Dennoch ergeben viele Studien, dass ein nicht zu unterschätzender Anteil traumatisierter Personen keine professionelle Hilfe in Anspruch nimmt. Gerade für diesen Personenkreis ist eine institutionell organisierte Nachsorge unverzichtbar (z.B. Angebot von Supervisionen, außerordentliche Teambesprechungen etc.). Im Einzelfall kann der Unfallversicherungsträger Maßnahmen zur Bewältigung von psychisch belastenden Ereignissen übernehmen. Dies ist vorher mit der UKBW abzuklären.

Betroffene/r Leitung des betroffenen Amtes Amtsleitung Personal- und Organisationsamt Betriebsarzt/-ärztin

Direkte Kolleginnen/Kollegen

Info

Angehörige der/des Betroffenen

Info

Amtsleitung und weitere Hierarchieebenen

Info

Amtsleitung Personalund Organisationsamt

Info

Betriebsarzt/-ärztin Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wiedereingliederung

16

Interventionsmaßnahmen

Betroffene/r

Direkte/r Vorgesetzte/r

Interventionsmaßnahmen

17 11.05.2009 16:29:55 Uhr

4

Amtsleitung des betroffenen Amtes

Amtsleitung des betroffenen Amtes

Direkte/r Vorgesetzte/r der betroffenen Person

Amtsleitung

Info

Info

18 Handlungsablauf_nF_v2.indd 18-19

in Abstimmung mit

Dezernent/in

Pressestelle

Rechtsamt

Strafanzeige

Betroffene/r

Unfallanzeige UKBW

Betriebsarzt/-ärztin Fachkraft für Arbeitssicherheit

Interventionsmaßnahmen

Erläuterung

in Abstimmung mit

Informieren Sie das jeweilige Dezernat!

Sobald Sie von der direkten Führungskraft der betroffenen Person Kenntnis von dem Übergriff erhalten haben, informieren Sie das jeweilige Dezernat.

Informieren Sie die Pressestelle!

Durch den direkten Kontakt mit der Pressestelle können Sie erheblichen Einfluss auf die Pressearbeit nehmen.

Prüfen Sie die Möglichkeit einer Strafanzeige!

Um die Möglichkeit einer Strafanzeige prüfen zu können, benötigt das Rechtsamt von Ihnen die wichtigsten Angaben zum jeweiligen Vorfall wie z.B. „Tat“ort, -uhrzeit, die Beschreibung des Tathergangs oder die Namen von Zeugen. Bitte verwenden Sie hierzu den entsprechenden Vordruck.

Betroffene/r Rechtsamt

Melden Sie den Unfall!

Bitte beachten Sie, dass eine Unfallanzeige nicht nur bei einem klassischen Arbeitsunfall, wie z.B. einem Treppensturz erstellt werden muss, sondern auch bei Übergriffen auf kommunale Beschäftigte! Eine physische Verletzung ist keine zwingende Voraussetzung für die Erstellung einer Unfallanzeige, eine psychische Verletzung kann zu einer posttraumatischen Belastungsreaktion führen. Sie liefern die nötigen Informationen zur Erstattung einer Unfallanzeige bei der Unfallkasse Baden-Württemberg. Die Unfallanzeige wird in Zusammenarbeit mit dem/der Betriebsarzt/-ärztin oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit gestellt. Diese/r ist durch die direkte Führungskraft der/des Betroffenen bereits informiert worden.

Betriebsarzt/-ärztin bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit

Amtsleitung des betr. Amtes

Interventionsmaßnahmen

19 11.05.2009 16:29:57 Uhr

Interventionsmaßnahmen

Amtsleitung des Personalund Organisationsamtes

Direkte/r Vorgesetzte/r der betroffenen Person

Amtsleitung Personal- und Organisationsamt

in Abstimmung mit

in Abstimmung mit

Kontaktaufnahme und Koordination der psychologischen Betreuung durch Traumatherapeuten

Nach Rücksprache mit dem Unfallversicherungsträger werden für die/ den Betroffenen nach psychisch belastenden Ereignissen zunächst 5 probatorische Sitzungen genehmigt. Durch diese vorbereitenden psychotherapeutischen Sitzungen sollen auftretende psychische Störungen, z.B. akute Belastungsreaktionen erkannt werden. In Gesprächen zwischen dem Therapeuten und dem Betroffenen wird versucht, bereits frühzeitig die Verletzungsfolgen des Übergriffs zu bessern oder zu lindern. Diese sollen möglichst innerhalb einer Woche beginnen und eine Frequenz von mindestens einer Sitzung pro Woche einhalten. Die Weiterführung der Therapie als Kurzzeittherapie bis 25 Stunden, darüber hinaus als Langzeittherapie, ist nur auf Antrag nach Genehmigung des Unfallversicherungsträgers nach einer individuellen Beurteilung möglich.

Welche/r Traumatherapeut/in beauftragt werden kann, ist mit der zuständigen Sachgebietsleitung Entschädigung/Rehabilitation der UKBW abzustimmen. Betroffene/r

Stimmen Sie sich mit dem/der Betriebsarzt/-ärztin bzw. der Fachkraft für Arbeitssicherheit ab! Beteiligen Sie sich bei der Wiedereingliederung der/ des Betroffenen!

Die Amtsleitung des Personal- und Organisationsamtes agiert in enger Abstimmung mit dem/der Betriebsarzt/-ärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie übernimmt im Vertretungsfall deren/dessen weiterführende koordinierende Aufgaben. Die Amtsleitung des Personal- und Organisationsamtes unterstützt ggf. bei der Wiedereingliederung der/des Betroffenen.

Betriebsarzt/-ärztin Fachkraft für Arbeitssicherheit

Betroffene/r

Wiedereingliederung

Abstimmung

Handlungsablauf_nF_v2.indd 20-21

Erläuterung

Genehmigung probatorische Sitzungen bei der Unfallkasse Baden-Württemberg

Traumatherapie

20

Interventionsmaßnahmen

Betriebsarzt/-ärztin Fachkraft für Arbeitssicherheit

Amtsleitung Personal & Orga

5

Amtsleitung des Personal- und Organisationsamtes

Betroffene/r

21 11.05.2009 16:29:58 Uhr

Interventionsmaßnahmen

Direkte/r Vorgesetzte/r der betroffenen Person

Betriebsarzt/-ärztin Fachkraft für Arbeitssicherheit

in Abstimmung mit

Betriebsarzt/-ärztin; Fachkraft für Arbeitssicherheit Unfallanzeige UKBW

Unfalluntersuchung - Erarbeitung und Durchfüh- rung von Maßnahmen - Dokumentation - Evaluation - Wurde Strafanzeige gestellt?

Unterweisung

22 Handlungsablauf_nF_v2.indd 22-23

Betroffene/r

Interventionsmaßnahmen

Erläuterung

Unterstützung in der Akutund in der Stabilisierungsphase

Unterstützung der (psychologischen) Erste-Hilfe-Maßnahmen, insbesondere nach psychisch belastenden Ereignissen.

Unterstützung bei der Erstellung der Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger

Die Unfallanzeige wird gemeinsam mit der Amtsleitung des betroffenen Amtes erstellt.

Betroffene/r Leitung des betroffenen Amtes

Durchführung einer anlassbezogenen Unfalluntersuchung

Nach dem Ereignis wird eine anlassbezogene Unfalluntersuchung durchgeführt. Erforderliche Maßnahmen werden gemeinsam mit den Vorgesetzten diskutiert und dokumentiert (technische und organisatorische Maßnahmen sind gegenüber verhaltensbedingten Maßnahmen als nachhaltiger anzusehen). Die Maßnahmen unterliegen einer Wirksamkeitsprüfung.

Direkte/r Vorgesetzte/r der betroffenen Person Leitung des betroffenen Amtes

Unterstützung bei der Durchführung einer anlassbezogenen Arbeitsschutzunterweisung

Aufbereitung möglicher thematischer Schwerpunkte. Gegebenenfalls gemeinsame Durchführung in enger Abstimmung mit der/dem Vorgesetzten.

Direkte/r Vorgesetzte/r der betroffenen Person

Amtsleitung

Direkte/r Vorgesetzte/r der betroffenen Person

in Abstimmung mit

Betriebsarzt/-ärztin; Fachkraft für Arbeitssicherheit

6

Betriebsarzt/-ärztin – Fachkraft für Arbeitssicherheit

23 11.05.2009 16:30:00 Uhr

Was Sie sonst noch wissen sollten …

24 Handlungsablauf_nF_v2.indd 24-25

Thema

Erläuterung

Schadensersatz wegen zerstörter Kleidung etc.

Werden durch einen Übergriff persönliche Gegenstände von Mitarbeitern wie z.B. Kleidung beschädigt oder zerstört, ist für etwaige Schadensersatzforderungen grundsätzlich das Rechtsamt zuständig. Dieses prüft den Schadensersatzanspruch und wendet sich dann ggf. mit Regressforderungen an den Schädiger/Täter. Die/der Betroffene selbst muss sich nicht mit dem Schädiger auseinandersetzen.

Hausverbot

Je nach Intensität des Übergriffs besteht die Möglichkeit, ein Hausverbot gegen den Schädiger zu verhängen. Zuständig ist die Amtsleitung des jeweiligen Amtes. Die Voraussetzungen zum Erlass eines Hausverbots sind nicht generalisierbar, sondern im Einzelfall zu prüfen. Von Bedeutung sind Aspekte wie z.B. die Intensität des Übergriffs, Erst- oder Wiederholungstäter etc. Zudem ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, d. h. es ist zu prüfen, ob im konkreten Fall ein mündlicher Verweis, ein befristetes oder ein unbefristetes Hausverbot in Betracht kommt. Hilfe bei der Beurteilung im Einzelfall bietet das Rechtsamt.

Übergriffe durch Tiere (z.B. Hundebiss)

Kommt es zu einem Übergriff durch ein Tier, z.B. zu einem Hundebiss, ist entscheidend, ob das Tier erkennbar aufgehetzt und somit als „Waffe“ gebraucht wurde. Wenn ja, gilt der Halter des Tieres als Schädiger, gegen den Strafanzeige erhoben werden kann. Wenn nicht, handelt es sich um einen Arbeitsunfall, bei dem nicht gegen den Halter vorgegangen werden kann.

Weitere Informationen

7

25 11.05.2009 16:30:04 Uhr

Was Sie sonst noch wissen sollten …

Thema

Erläuterung

Verhaltensempfehlungen für die/den Betroffenen bei verbalen und tätlichen Angriffen2

Aktiv werden (nicht lähmen lassen: zeigen Sie, dass Sie bereit sind, nach Ihren Möglichkeiten einzugreifen). Verlassen Sie die Ihnen zugewiesene Opferrolle (treten Sie ruhig, sicher und selbstbewusst auf, verhalten Sie sich nicht unterwürfig). Stellen Sie Blickkontakt zum Täter her und versuchen Sie, die Kommunikation herzustellen bzw. aufrechtzuerhalten. Teilen Sie das Notwendige mit und hören Sie genau zu, was der Täter sagt. Vermeiden Sie, den Täter zu „duzen“. Nicht drohen oder beleidigen. Vermeiden Sie Körperkontakt.

Allgemeine Empfehlungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz2

Empfangen Sie nach Möglichkeit immer nur eine Person in Ihrem Büro. In kritischen Situationen die Türen zum Flur geschlossen halten, um Solidarisierungseffekte zu vermeiden. Bei der Gestaltung und Einteilung Ihres Büros sollten Sie auf eine ausreichende Distanz zwischen Ihnen und den Kunden sowie auf persönliche Fluchtwege achten, um in Bedrängungssituationen schnell ausweichen zu können. Verstauen Sie „Wurfgeschosse“, wie z.B. Scheren, Locher oder Hefter in Ihrem Schreibtisch.

Weitere Informationen

7

2 Auszug aus der Broschüre des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg mit dem Titel „Informationen zur Sicherheit für Behörden mit Publikumsverkehr“.

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27 11.05.2009 16:30:08 Uhr

Funktion

Telefonnummer

Ersthelfer/in Psychologische/r Erstbetreuer/in Direkte/r Vorgesetzte/r Amtsleitung Amtsleitung Personal- und Organisationsamt Dezernat Pressestelle Rechtsamt

Wichtige Telefonnummern

28 Handlungsablauf_nF_v2.indd 28-29

Betriebsarzt/-ärztin Fachkraft für Arbeitssicherheit Traumatherapeut/in Rettungsdienst

112

Polizei

110

Unfallkasse Baden-Württemberg

0711/ 9321-0 oder 0721/ 6098-1

Name

Wichtige Telefonnummern

8

29 11.05.2009 16:30:11 Uhr

30

Handlungsablauf_nF_v2.indd 30-31 Rettungsdienst Tel. 112

Wiedereingliederung

Supervision (Aufarbeitung des Ereignisses)

Event. psych. Betreuung Kriseninterventionsdienst (KID)

Betriebsarzt/-ärztin Fachkraft für Arbeitssicherheit Unfallanzeige UKBW

Abstimmung

Wiedereingliederung

Betriebsarzt/-ärztin; Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unterweisung

Amtsleitung

Unfalluntersuchung - Erarbeitung und Durchführung von Maßnahmen - Dokumentation - Evaluation - Wurde Strafanzeige gestellt?

Direkte/r Vorgesetzte/r der betroffenen Person

Betroffene/r

Betriebsarzt/-ärztin Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unfallanzeige UKBW

Amtsleitung Personalund Organisationsamt

Traumatherapie

Genehmigung probatorische Sitzungen bei der Unfallkasse Baden-Württemberg

Betroffene/r

Betroffene/r

Rechtsamt

Betroffene/r

Amtsleitung Personal- und Organisationsamt

Betriebsarzt/-ärztin Fachkraft für Arbeitssicherheit

Strafanzeige

Amtsleitung des betroffenen Amtes

Pressestelle

Info

Dezernent/in

Info

Phase II – Stabilisierung Direkte/r Vorgesetzte/r

Info Betriebsarzt/-ärztin Fachkraft für Arbeitssicherheit

Info Amtsleitung Personal- und Organisationsamt

Info Amtsleitung und weitere Hierarchieebenen

Info Angehörige der/des Betroffenen

Direkte Kolleginnen/ Kollegen

Info

Phase I – Akutintervention: Hilfeleistende/r

Direkte/r Vorgesetzte/r der betroffenen Person

Ggf. Polizei Tel. 110

Info

Info

Psychologische/r Erstbetruer/in

Ersthelfer/in

Schutz anderer Personen

Schutz vor Neugierigen

Info

Info

Betroffene/n aus Gefahrenbereich bringen

in Abstimmung mit

Übersicht Handlungsablauf

Betriebsarzt/-ärztin Fachkraft für Arbeitssicherheit

Direkte/r Vorgesetzte/r der betroffenen Person

Amtsleitung Personal- und Organisationsamt

Direkte/r Vorgesetzte/r der betroffenen Person

Amtsleitung

Direkte/r Vorgesetzte/r der betroffenen Person

Direkte/r Vorgesetzte/r der betroffenen Person

Info des/der Hilfeleistende/n

Hilfeleistende/r

Übergriff

Interventionsmaßnahmen

Übersicht Handlungsablauf

9

31

11.05.2009 16:30:15 Uhr

Impressum Hauptsitz: Augsburger Straße 700 70329 Stuttgart Telefon: 0711/93 21-0 Sitz: Waldhornplatz 1 76131 Karlsruhe Telefon: 0721/60 98-1 E-Mail: [email protected] Autorin: Alexandra Theiler

Stadt Heilbronn Personal- und Organisationsamt Marktplatz 7 74072 Heilbronn Telefon: 07131/56-2350

Konzept & Gestaltung: Jedermann Verlag Postfach 103140 69021 Heidelberg Telefon: 0 62 21 / 14 51-0 Telefax: 0 62 21 / 27 87 0 Internet: www.jedermann.de E-Mail: [email protected]

32 Handlungsablauf_nF_v2.indd 32

11.05.2009 16:30:16 Uhr

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