Handwerkspreis im Rahmen der Lünale 2015 Erfolgsfaktor Web 2.0 & Social Media - (Attr)aktiv im Netz!

January 8, 2017 | Author: Britta Keller | Category: N/A
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Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Udo Kaethner Johannisstraße 13 21335 Lüneburg Telefon 04131 712-205

Handwerkspreis im Rahmen der Lünale 2015 „Erfolgsfaktor Web 2.0 & Social Media - (Attr)aktiv im Netz!“

Hiermit bewerbe ich mich um den Handwerkspreis 2015: Name: Unternehmen: Anschrift: Telefon Telefax: E-Mail: Titel des Beitrages: Die Ausschreibungsbedingungen habe ich erhalten und erkenne sie hiermit an. Meine vollständigen Bewerbungsunterlagen sind anliegend beigefügt.

Ort, Datum

Unterschrift

Kurzer Leitfaden zur Bewerbung für den Handwerkspreis 2015

Erfolgsfaktor Web 2.0 & Social Media - (Attr)aktiv im Netz! Wurden zu Beginn der 90er Jahre die Möglichkeiten des Internets selbst von IT-Experten noch unterschätzt, so hat es sich mittlerweile zu einem der wesentlichen Kommunikations- und Absatzkanäle entwickelt. Mit dem Umfang der Nutzung sind auch die Möglichkeiten der verschiedenen Nutzergruppen gestiegen. Konnten Informationen zu Beginn nur von Experten eingestellt werden, ist es mittlerweile auch mit geringen technischen Kenntnissen möglich, Inhalte zu generieren und auf diese Weise Kommunikation aktiv mitzugestalten. Längst sind Soziale Medien kein Hype mehr und Social Media Marketing ist nicht mehr nur eine Guerillamaßnahme für namhafte Markenhersteller. Soziale Plattformen, vorne weg Facebook und Twitter, haben mittlerweile das Potenzial, die breite Masse der Bevölkerung zu erreichen. Diese Entwicklung birgt für Sie als Handwerksbetrieb ein hohes Potenzial hinsichtlich der Kundenbindung und –gewinnung. Gleichzeitig stellt sie Ihr Unternehmen jedoch vor neue, medienspezifische Herausforderungen bezüglich der Entwicklung, Umsetzung und Betreuung Ihrer Aktivitäten. Wir suchen Betriebe, die sich dieser Herausforderung bereits gestellt haben. Sie betreiben einen Blog, in dem Sie für Ihre Kunden ihre Dienstleistungen transparent darstellen? Sie informieren Ihre Kunden über eine Facebook-Seite, Google+-Seite oder über Twitter? Sie lassen sich von Ihren Kunden auf sogenannten Bewertungsportalen wie Yelp bewerten? Oder Sie haben ganz andere Social Media Aktivitäten entwickelt um mit Ihren Kunden ins Gespräch zu kommen? Der diesjährige Handwerkspreis würdigt daher innovative Ansätze zum Thema Social Media und deren erfolgreiche Umsetzung im Handwerk. Beschreiben Sie bitte kurz, aber aussagekräftig die Aspekte Ihrer Social Media Aktivitäten. Dabei sollte auf folgende Aspekte eingegangen werden:

1. Angaben zum Betrieb ■■ ■■

Wann wurde Ihr Betrieb gegründet (Eintragung in die Handwerksrolle)? Anzahl Mitarbeiter, Gewerk/Geschäftsfeld, Standort, Leistungsspektrum?

2. Beschreibung der Social Media Aktivitäten Beschreiben Sie Ihre Social Media Aktivitäten, die aus einem/beiden der folgenden Bereiche stammen können: Intern (Ausrichtung auf Betrieb, Mitarbeiter, Personalentwicklung, Arbeitsplätze) Z. B. Maßnahmen zur Entwicklung, Umsetzung und Betreuung Ihrer Aktivitäten auch durch Mitarbeiter des Unternehmens, Maßnahmen zur Mitarbeitergewinnung und -bindung, Nachwuchskräftesicherung, Wissenstransfer, Qualifizierung, Ausstattung der Mitarbeiter mit Tabletts und oder Smartphones, Einbindung der Mitarbeiter in die Kommunikation mit Kunden über Soziale Medien, Auslagerung von Unternehmensprozessen auf die „Baustelle“ (mobiles Büro), Digitalisierung von Prozessen usw. Extern (Ausrichtung auf Markt, Kunden, Produkte, Dienstleistungen) Z. B. zielgerichtete Ansprache Ihrer Kunden, transparente Darstellung Ihrer Produkte und Dienstleistungen und somit die Darstellung der Wertigkeit, Einbindung des Kunden in Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, Aktivitäten zur Kundenbindung, User-generated-Content, Crowdfunding, usw.

Beachten Sie bei Ihrer Beschreibung, dass folgende Kriterien in die Bewertung einfließen: ■■ Neuartigkeit: Innovationsgehalt, kreativer Ansatz ■■ Nachhaltigkeit: Wirksamkeit, Zeithorizont der Wirkung ■■ Übertragbarkeit: Anwendbarkeit in anderen Betriebsbereichen, Vorbildwirkung für das Handwerk Gehen Sie bitte auch auf Aspekte wie Ausgangsüberlegungen, Markt- und Bedarfsanalysen, Zielgruppen und Marketingmaßnahmen sowie auf Hürden bei der Umsetzung Ihrer Idee und deren Bewältigung ein. Bitte belegen Sie Ihre Angaben ggf. zusätzlich z. B. Screenshots Ihrer Aktivitäten, Flyer die auf Ihre Aktivitäten hinweisen und ähnliches. Grundsätzlich gilt: Die eingereichten Aktivitäten müssen vom Bewerber/vom bewerbenden Unternehmen bereits realisiert oder gestartet sein.

3. Beschreibung von Erfolg/Wirtschaftlichkeit Bitte erläutern Sie den Erfolg/den Nutzen Ihrer Social Media Aktivität. Dies können Sie beschreibend oder anhand von Kennzahlen tun. Gehen Sie dabei auch auf die wirtschaftliche Verwertbarkeit und Wettbewerbsvorteile ein (Kosten, Einsparungspotentiale, Umsatz-/Gewinnsteigerung etc.) Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Sie mit Tipps bei der Ausgestaltung Ihrer Bewerbung unterstützen können. Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen schriftlich mit dem ausgefüllten Kopfbogen bis zum 31. Juli 2015 ein bei:

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Udo Kaethner Johannisstraße 13 21335 Lüneburg

Ausschreibungsbedingungen Teilnahmezeitraum Wettbewerbsstart: 1. Mai 2015 Einsendeschluss: 31. Juli 2015 Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 31. Juli 2015 in der Handwerkskammer Braunschweig-LüneburgStade, Johannisstraße 13, 21335 Lüneburg, eingegangen sein. Es gilt das Datum des Poststempels. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Nachsendungen oder Teilsendungen können nicht berücksichtigt werden. Eingänge per Fax oder via E-Mail können ebenfalls nicht akzeptiert werden. Die Preisverleihung findet am 13. November 2015 im Seminaris in Lüneburg statt. Der Preis ist mit 1.500 Euro dotiert.

Teilnahmebedingungen ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■

Die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Teilnehmen können alle in der Handwerksrolle der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade eingetragenen Betriebe der Region Lüneburg. Der Sitz des Unternehmens muss sich in der Region Lüneburg (Landkreise Lüneburg, Harburg, LüchowDannenberg und Uelzen) befinden. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind an der Ausrichtung des Handwerkspreises beteiligte Mitarbeiter der durchführenden Institutionen sowie die Jurymitglieder. Die Beratungen der Jury sind nicht öffentlich, die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Stellt sich nach der Preisvergabe heraus, dass ein Bewerber wissentlich gegen die Wettbewerbsbedingungen verstoßen hat, kann nach Anhörung der Jury der Gewinn des Preises mit allen Konsequenzen entzogen werden. Gegen diese Entscheidung können keine Rechtsmittel geltend gemacht werden.

Dokumente und Regeln 1. Jeder Teilnehmer bewirbt sich mit der Beschreibung seiner Social Media Aktivitäten, die eine interne und/oder externe Ausrichtung haben können. Hierzu ist der von den Ausrichtern zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen zwingend auszufüllen. 2. Folgende Kriterien fließen in die Bewertung der Jury ein: ■■ Neuartigkeit ■■ Nachhaltigkeit ■■ Übertragbarkeit ■■ Erfolg/Wirtschaftlichkeit 3. Bewerbungs- und Bewertungsverfahren: ■■ Schriftliche Bewerbung im DIN A4-Format anhand des Bewerbungsleitfadens. Die Seiten sollten einseitig beschrieben sein und ungebunden eingereicht werden. Der Eingang der Bewerbung wird per E-Mail bestätigt. ■■ Jurysitzung und Gewinnerermittlung. Es erfolgt eine Information an alle Bewerber, ob ihr Wettbewerbsbeitrag zu den fünf besten gehört und somit eine Einladung eines Firmenvertreters zur Preisverleihung folgt. ■■ Die Bekanntgabe des Gewinners und die Übergabe des Preises erfolgt im Rahmen des Lünale-Festakts am 13. November 2015 in Lüneburg.

4. Alle Personen, die die Bewerbungsunterlagen lesen und beurteilen, verpflichten sich, die Informationen und Daten vertraulich – insbesondere gegenüber unbeteiligten Dritten – zu behandeln. 5. Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmerdaten des Wettbewerbs in einer Datei gespeichert und mit automatischen Verfahren verarbeitet werden. 6. Schadensersatzansprüche jeglicher Art aus der Überlassung der Unterlagen, der Geschäftsidee und/oder des Geschäftsplans sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen besteht nicht. 7. Ein Rechtsanspruch auf Prämierung wird ausgeschlossen. 8. Mit der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen werden diese Ausschreibungsbedingungen verbindlich.

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