Informationen I Beratung I Seminare I Gefährdungsbeurteilung an Bildschirmarbeitsplätzen Themenschwerpunkt Inhalt Ausgabe Oktober

August 20, 2018 | Author: Norbert Albrecht | Category: N/A
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K 51677

Ausgabe Oktober

10/09

Informationen I Beratung I Seminare I Inhalt Orientierungsberatung

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Guter Rat ausnahmsweise kostenlos

Heißer Draht zur Leiharbeit

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Die Hotline Zeitarbeit stellt sich vor

Chancen genutzt – KollegInnen qualifiziert

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Mobbing Fachtagung: Fairer Umgang im Betrieb – was können Arbeitnehmervertreter tun? 3 Immer noch aktuell: Gefährdungsbeurteilung an Bildschirmarbeitsplätzen

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So lief die Gefährdungsbeurteilung bei der Hamburg-Mannheimer

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Arbeitnehmerdatenschutz – ein heißes Eisen

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Unser Seminarprogramm

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Seminare für Kurzentschlossene

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Seminarvorschau 2010

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Neues Jahrbuch „Gute Arbeit“

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„Gute Arbeit in Call-Centern“

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eGovernment – Bausteine für Dienstvereinbarungen

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Surftipp: www.tarifregister.nrw.de

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www.tbs-nrw.de

Themenschwerpunkt

Gefährdungsbeurteilung an Bildschirmarbeitsplätzen

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Kompetent & Praxisnah

Friedrich Weddige

Eva von Buch

ist Diplom-Ingenieur und TBS-Berater. Seine Arbeitsschwerpunkte sind betriebliche Veränderungsprozesse, betriebliche Entgeltmodelle, Arbeit und Gesundheit.

ist TBS-Beraterin. Die Arbeitsschwerpunkte der Gesundheitswissenschaftlerin sind betriebliche Gesundheitsförderung, Personalentwicklung und Leiharbeit.

„Orientierungsberatung“

Heißer Draht zur Leiharbeit

Guter Rat ausnahmsweise kostenlos

Die Hotline Zeitarbeit stellt sich vor

In der Krise stehen Betriebsräte vor einer großen Aufgabe: Sie sollen Arbeitsplätze sichern und Entlassungen verhindern. Sie müssen deshalb

01803-100218 – „Anruf genügt“: Seit November 2008 ist die Hotline Zeitarbeit in Betrieb. Vier Beraterinnen und Berater der TBS beim DGB in NRW bieten den Beschäftigten in der Zeitarbeit ihre Unterstützung bei der Klärung aller Fragen rund ums Thema Leiharbeit an.

• die Darstellung der Unternehmenssituation durch die Geschäftsleitung überprüfen, • die Risiken für die Beschäftigten abschätzen und Chancen für die Zukunft erkennen, • kurzfristig Handlungsoptionen ausarbeiten und verhandeln. Damit der Betriebsrat in der Krise erfolgreich handeln kann, ist es wichtig, dass er sich schnell Klarheit verschafft – schon nach den ersten Anzeichen der Krise. Die Orientierungsberatung unterstützt ihn dabei. Beispielhafte Anlässe für diese Beratung sind drohende Unterbeschäftigung, der Absprung von Investoren, Finanzierungsprobleme, drohende Entlassungen. Um eine schnelle Unterstützung des Betriebsrates in der Krise sicherzustellen, haben der DGB NRW und das Arbeitsministerium NRW die Förderung einer solchen Orientierungsberatung vereinbart. Sie ist kostenlos und erfolgt in drei Schritten: 1. Situationserhebung In einem Einstiegsgespräch werden die Fakten und Einschätzungen zur Situation des Betriebs und den Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats aufbereitet. 2. Orientierungsworkshop Gemeinsam mit dem Betriebsrat werden Lösungen und Handlungsmöglichkeiten entwickelt und eine Arbeitsplanung entworfen. 3. Klärung „Handlungsperspektive Beschäftigungssicherung“ Die Ergebnisse der Situationserhebung und des Workshops werden zu einer betriebsspezifischen „Handlungsperspektive Beschäftigungssicherung“ zusammengefasst. Voraussetzung für die Durchführung einer Orientierungsberatung ist die potenzielle oder tatsächliche Bedrohung der Beschäftigung im Unternehmen. Die Beratung wird vom Betriebsrat bei der TBS beantragt. Daraufhin findet kurzfristig ein Erstgespräch zur Bedarfsklärung und Entscheidung statt. Kontakt:

TBS Regionalstelle Dortmund TBS Regionalstelle Bielefeld TBS Regionalstelle Düsseldorf

TBS NRW

Tel. 02 31 / 24 96 98 - 0 Tel. 05 21 / 9 66 35 - 0 Tel. 02 11 / 17 93 10 - 0

Im Auftrag des Arbeitsministeriums und des DGB in NRW beraten wir an drei Nachmittagen in der Woche überwiegend Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer, aber auch Arbeitsuchende, denen eine Stelle in der Zeitarbeit angeboten wurde. Wir Hotline-MitarbeiterInnen verstehen uns als Lotsen, die eine erste telefonische Anfrage bearbeiten können. Geht es in Details, leiten wir die Anfragen an die Expertinnen und Experten der DGB-Gewerkschaften weiter. Die Anrufe bei der Hotline Zeitarbeit haben ganz unterschiedliche Inhalte. So werden häufig Fragen zu den Ansprüchen der ZeitarbeitnehmerInnen gestellt, beispielsweise in Bezug auf Urlaub, Entgelte oder Fahrtkostenzuschüsse. Hinzu kommen Fragen zur Zumutbarkeit von Einsätzen. Das kann beispielsweise die Entfernung zum Arbeitsort betreffen oder die Entlohnung. Anfang 2009, als der Leiharbeitsboom abebbte, weil viele Beschäftigte entlassen wurden, mehrten sich die Fragen zum Kündigungsschutz und zur sozialen Absicherung. Manchmal dient ein Anruf bei der Hotline auch einfach dem Zweck, sich den Frust von der Seele zu reden. Oft sind die AnruferInnen nicht gewerkschaftlich organisiert und es gibt weder im Verleih- noch im Entleihbetrieb einen Betriebsrat. Existiert eine Arbeitnehmervertretung im Unternehmen, machen wir die Leihkräfte darauf aufmerksam. Die Hotline Zeitarbeit dient auch der Unterstützung von Betriebsräten. Betroffene und Interessierte können übers Internet (www.zeitarbeit.nrw.de) telefonisch und schriftlich Kontakt zum Beratungsteam der TBS NRW aufnehmen. Kontakt: 01 72/70 031 62 www.zeitarbeit.nrw.de Hotline: 018 03 / 10 02 18

[email protected]

Aktuelles

Chancen genutzt – KollegInnen qualifiziert Der Betriebsrat von Infineon Technologies in Warstein bei Arnsberg kümmert sich um Weiterbildung. Die stellvertretende Vorsitzende Diane Vitale: „Die berufliche Weiterbildung war immer schon ein Schwerpunkt unserer Betriebsratsarbeit. Im letzten Jahr haben wir deshalb, zusammen mit der TBS, eine Betriebsvereinbarung erarbeitet und gleichzeitig über die betriebliche Umsetzung und die Fördermöglichkeiten der Qualifizierung diskutiert. So waren wir auf dem neusten Stand, konnten schnell reagieren und die Betriebsleitung davon überzeugen, in der Kurzarbeitsphase zu qualifizieren und dafür Fördermittel zu beantragen. Die Agentur für Arbeit wurde eingeschaltet, 207 Kolleginnen und Kollegen haben an Schulungsmaßnahmen teilgenommen. Mal dauerten sie zwei, mal 32 Tage. Nach jeder Schulung gab es ein Zertifikat, einige endeten mit einer Prüfung und die Teilnehmer erhielten einen anerkannten Stufen-Abschluss, zum Beispiel als Mikrotechniker. Wir mussten uns nicht besonders anstrengen, die Kurse voll zu kriegen. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben die Angebote gerne angenommen. Besonders hoch war die Nachfrage im Produktions-

„Fairer Umgang im Betrieb – was können Arbeitnehmervertreter tun?“ Was können Betriebs- und Personalräte tun, um Mobbing und unfairen Umgang in Betrieb und Verwaltung zu verhindern? Wie können sie Mobbing-Prävention anschieben, mitgestalten und zum Erfolg führen?

Geschafft: TeilnehmerInnen der Qualifizierungsmaßnahme

bereich, obwohl die Beschäftigten dort durch den Schichtbetrieb zusätzliche Belastungen verkraften müssen. Deshalb hat uns die rege Nachfrage dort besonders gefreut, zumal die Qualifizierung gerade im Produktionsbereich immer mehr an Bedeutung gewinnt.“ Kontakt: [email protected]

3. Mobbing FACHTAGUNG

Die TBS-Fachtagung bietet nicht nur eine interessante Mischung aus Vorträgen, Präsentationen und Arbeitsgruppen, in denen praktische Beispiele zur Mobbing-Prävention diskutiert werden, sondern auch eine gute Möglichkeit zum Meinungsaustausch zwischen den Teilnehmern und mit den Referenten. Die Tagung beginnt am 24. November 09 um 12 Uhr und endet am 25. November 09 gegen 14 Uhr. Sie findet im künstlerisch gestalteten Art-Fabrik-Hotel in Wuppertal statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 399 Euro bei einer Anmeldung bis zum 31. Oktober 09. Flyer anfordern unter www.tbs-nrw.de

24. und 25. November 2009 Art Fabrik & Hotel, Wuppertal

Anmeldungen bitte an TBS beim DGB NRW e.V., z. Hd. Ulrike Henseleit Westenhellweg 92-94 | 44137 Dortmund | Tel. 02 31-24 96 98-20 | Fax 02 31-24 96 98-41 Weitere Informationen: Karsten Lessing | Tel. 02 11 / 17 93 10–18 | Fax 02 11 / 17 93 10–29 eMail: [email protected]

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Gefährdungsbeurteilung an Bildschirmarbeitsplätzen

Wie kann der Prozess gesteuert werden? Der gesamte ABETO-Prozess wird von einer betrieblichen Projektgruppe gesteuert, in der alle vertreten sein sollen, die im Unternehmen Verantwortung für die Bildschirmarbeit tragen. Als Mitglieder kommen je nach Betriebsgröße in Frage: • Vertreter der Benutzer • zuständige Führungskräfte • Vertreter der EDV- oder Organisationsabteilung • Mitglieder des Betriebs- beziehungsweise Personalrats • die Sicherheitsfachkraft • der Betriebsarzt • ein Externer (Technologie- oder Unternehmensberater).

Was wird analysiert? Es werden folgende Bereiche analysiert: • Arbeitsplatz • Arbeitsumgebung • Software • Arbeitstätigkeit

Immer noch aktuell: Gefährdungsbeurteilung an Bildschirmarbeitsplätzen

Welche Schritte werden durchlaufen? Das Verfahren besteht aus vier Schritten: 1. Einrichtung einer Projektgruppe 2. Auswahl von Arbeitsplätzen 3. Arbeitsplatzbeurteilung

80 Prozent der zwei Millionen Betriebe in Deutschland haben Bildschirmarbeitsplätze und 60 Prozent der Beschäftigten arbeiten an Bildschirmen. Für die meisten von ihnen hat die Gesundheit bei der Bildschirmarbeit einen sehr hohen Stellenwert – so jedenfalls der Deutschland-Bericht zur Bewertung der EU-Bildschirmrichtlinie aus dem Jahre 2008. Die Zahl der Betriebe, die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben, liegt nach Umfragen unter 50 Prozent. Bei der Mehrzahl davon handelt es sich um größere Betriebe. Dabei ist der Aufwand nicht so groß wie oft geglaubt wird. Vermutlich befürchten viele Betriebe die Konsequenzen; denn wenn bei der Gefährdungsbeurteilung Probleme entdeckt werden, müssen sie natürlich gelöst und Maßnahmen ergriffen werden. Gleichwohl ist die wiederholte Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die Dokumentation der Ergebnisse eine Pflicht des Arbeitgebers, die durch die Bildschirmarbeitsverordnung präzisiert wird. Und zwei Drittel aller Betriebe halten den Umsetzungsaufwand für lohnenswert. Wie können Betriebe vorgehen? Es gibt inzwischen eine Reihe von Verfahren; wichtig für die betriebliche Interessenvertretung ist, dass der Aufwand akzeptabel und das Verfahren beteiligungsorientiert ist. Für Bildschirmarbeitsplätze hat die TBS ein seit über 15 Jahren bewährtes und anerkanntes Verfahren mitentwickelt: ABETO (www.abeto-online.de).

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4. Maßnahmen Die Auswahl unter 2. erfolgt durch eine Grobanalyse mit den Fragebögen des Ergonomieprüfers zu „Ausführungsbedingungen“, „Software“ und „Arbeitstätigkeit“.

Wer kann das Verfahren durchführen? Das Verfahren wird beispielsweise auch angeboten von • der bao GmbH – Büro für Arbeits- und Organisationspsychologie (www.bao.de) • dem Büro für Arbeitsgestaltung und Arbeitsschutz (www.dr-peter-martin.de)

Was ist sonst noch wichtig? Maßnahmen, die aufgrund der Gefährdungsbeurteilung getroffen werden, sparen Geld, denn sie verringern den Krankenstand, den Stress und machen Arbeit „gut“. Die Meinung, dass sich Standardsoftware nicht ergonomisch gestalten lässt, hält sich hartnäckig, ist aber falsch. Für das verbreitete Programm SAP gibt es hier viele Möglichkeiten (siehe www.ergusto.de). Das Verfahren ABETO kann bei Bedarf unternehmensspezifisch angepasst werden und lässt sich mit dem Thema „Gute Arbeit“ verbinden.

... aus der Praxis

So lief die Gefährdungsbeurteilung bei der Hamburg-Mannheimer Die Hamburg-Mannheimer ist einer der führenden deutschen Lebens- und Unfallversicherer. Das Unternehmen blickt auf eine über 100-jährige erfolgreiche Firmengeschichte zurück. Seit 1997 gehört die Hamburg-Mannheimer zur ERGO-Versicherungsgruppe, eine der großen europäischen Versicherungen, deren Großaktionär die Münchner Rück ist. Die Gruppe hat 50 000 Beschäftigte inklusive selbstständiger Vermittler. Das Thema Gefährdungsbeurteilung wurde erst 2002 aktuell, nachdem der Betriebsrat über eine Einigungsstelle eine Betriebsvereinbarung dazu durchgesetzt hatte. Dabei wurde das ABETO-Verfahren zur Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen ausgewählt und die bao GmbH - Büro für Arbeits- und Organisationspsychologie, Berlin, mit der Durchführung beauftragt. Eine gemeinsame Projektgruppe aus Arbeitgebervertretern und Betriebsrat passte die Fragebögen an den Bedarf des Unternehmens an. 2003 begann die Befragung in mehr als 300 Betrieben und unterschiedlichen Abteilungen wie Innendienst und Außendienst. Erschwert wurde die Durchführung durch die vielen Umstrukturierungen im Unternehmen. Oft verschwanden im Laufe des Verfahrens Betriebe oder Führungskräfte. Hinzu kam 2003 eine völlig neue EDV-Landschaft. Die Rücklaufquote für die Fragebögen war sehr gut und die ersten Maßnahmen wie neue Flachbildschirme oder Lichtschutz wurden schnell umgesetzt. Schwieriger wurde es beim Raumklima. Es gab zum Beispiel in Hamburg Beschwerden und zahlreiche Erkrankungen. Nach eingehender Untersuchung wurde die computergesteuerte Klimaanlage völlig umgestaltet und sogar für einen Teil des Hauses eine neue angeschafft. Auch die Analyse der Software führten zu einer neuen Denkweise im Unternehmen: Selbst Standardprogramme wie SAP können den Arbeitsbedürfnissen der Nutzer angepasst werden, was zu effektiverer und stressfreierer Arbeit führt.

... zu den Autoren Dr. Gerd von Harten ist Regionalleiter der TBS NRW in Dortmund und seit vielen Jahren als Berater in den Tätigkeitsschwerpunkten betriebliche Veränderungsprozesse, betriebliche EDVProzesse, betriebswirtschaftliche Fragestellungen, Ergonomie und Gefährdungsbeurteilung aktiv.

Prof. Dr. Jochen Prümper leitet das Fachgebiet Wirtschaftsund Organisationspsychologie an der FHTW-Berlin und ist Seniorpartner der bao GmbH (Büro für Arbeits- und Organisationspsychologie).

Dr. Peter Martin ist seit vielen Jahren als Berater im Bereich Ergonomie, Organisationsgestaltung und Gesundheitsschutz aktiv und Mitinhaber des Büros für Arbeitsgestaltung und Arbeitsschutz.

Wer die Arbeitsbedingungen von Bildschirmarbeitsplätzen beurteilen will, braucht den Ergonomieprüfer. Das Buch enthält Informationen über neue Bürokonzepte, über Büroarbeit für Ältere, über Mitbestimmung, sowie neue Arbeitsformen wie mobile Arbeit. Es stellt umfassende praktische Erläuterungen, direkt umsetzbare Arbeitshilfen und verlässliche Beurteilungsmethoden zur Verfügung (auch auf CD). Bestellungen an

Holger Ahrens, Betriebsrat Hamburg-Mannheimer Die Gefährdungsbeurteilung ist ein langwieriger Prozess, und der Betriebsrat braucht einen langen Atem. Aber es lohnt sich. Wir haben relativ schnell konkrete Verbesserungen der Beleuchtung und des Klimas durchgesetzt. Maßnahmen müssen auch zeitnah umgesetzt werden, weil sonst bei den Beschäftigten Frustration entsteht. Das Wort „Ergonomie“ (frei übersetzt: die bestmögliche, wechselseitige Anpassung des Menschen an seine Arbeitsbedingungen) hat sich in allen Köpfen im Unternehmen festgesetzt; es wurden Schulungen dazu angeboten. Die Führungskräfte haben begriffen, dass Ergonomie wichtig ist, dass fehlende ergonomische Gestaltung krank machen kann und dass es Ansatzpunkte gibt, dies zu ändern. Umstrukturierungen oder eine gravierend neue EDV-Landschaft erschweren den Prozess ebenso wie neue Entscheider. Ein Wechsel von Führungskräften kann den Prozess behindern. Mit der Software-Ergonomie haben Arbeitgeber meist wegen mangelnder Sachkenntnis Schwierigkeiten und die psychischen Belastungen werden nur sehr zurückhaltend angegangen. Arbeitgebervertreter, die auf Betriebsversammlungen verkünden, „Gesundheit ist das Wichtigste“, müssen beim Wort genommen werden. Die gesetzlichen Verpflichtungen umzusetzen sollte dann das Mindeste sein. Für den Betriebsrat gilt: Ständig am Ball bleiben, den Prozess vorantreiben und sich durchsetzen – zur Not mit rechtlichen Mitteln.

Bund-Verlag GmbH, 60424 Frankfurt am Main, per Fax: 0 69 / 79 50 10 11 oder E-Mail: [email protected], Preis: 24,90 €

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Arbeitnehmerdatenschutz Unser Klassiker: Kompetente Beratung zum EDV-Einsatz im Betrieb 25 Beraterinnen und Berater der TBS NRW unterstützen euch bei allen Fragen zum EDV-Einsatz im Betrieb – von der Einführung begrenzter Zutrittskontroll- oder Arbeitszeiterfassungssysteme sowie der betrieblichen eMail- und Internet-Nutzung bis hin zu unternehmensübergreifenden Softwarepaketen wie SAP oder Oracle. Gerne organisieren wir auch einen Workshop für den Betriebsrat zum Arbeitnehmerdatenschutz oder betriebsspezifischen Problemen. Wichtig: Häufig stehen Fragen der Überwachung, der Begrenzung von Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten im Vordergrund. Aber es geht oft um mehr: Weil für viele Beschäftigte der Computer das wichtigste Arbeitsmittel ist, haben sie konkrete Erwartungen an gut ausgestattete IT-Arbeitsplätze oder gebrauchstaugliche Programme.

Arbeitnehmerdatenschutz – ein heißes Eisen Dass das Thema „Arbeitnehmerdatenschutz” auch für Betriebsräte in NRW ein heißes Eisen ist, zeigte die große Beteiligung an der TBS-Fachtagung „Überwachung am Arbeitsplatz verhindern, Arbeitnehmerrechte stärken!“ am 2. September in Dortmund. Mehr als 80 Betriebsräte diskutierten über ihre Erfahrungen bei der Überwachung am Arbeitsplatz. Neben Informationen zum Stand der Rechtssprechung wurden Einsatzfelder und Handlungsmöglichkeiten bei mobiler Überwachung, beim eMail-Ausspähen, im Handel und bei der Videoüberwachung vermittelt. Einige Aussagen von Teilnehmern stehen auf dieser Doppelseite. Das Gesamtergebnis der Tagung sowie ein Link zum geplanten Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz finden sich unter www.tbs-nrw.de. Zudem stehen dort zahlreiche Hintergrundinformationen und Handlungshinweise für die praktische Betriebsratsarbeit.

Vor diesem Hintergrund bieten wir auch Unterstützung an, z.B. zu folgenden Aspekten: • Auswertung der vorgelegten Informationen und Systembeschreibungen • Ermittlung von Forderungen und Gestaltungsansätzen für gute EDV-Arbeit • Software-Ergonomie • Maßnahmen zur Begrenzung von Kontrollen und zur Gewährleistung des Datenschutzes • Entwurf von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen • Unterstützung bei Verhandlungen oder in Einigungsstellen • Einhaltung der abgeschlossenen Regelungen

Rainer Blömke, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Witten Überwachung stoppen Gemäß Bundesdatenschutzgesetz darf eine Überwachung nur nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durchgeführt werden. Die Maßnahme, zum Beispiel eine Videoüberwachung, muss geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen sein, um den erstrebten Zweck zu erzielen. Der Arbeitgeber muss also ein starkes, begründetes Interesse an den Aufzeichnungen vorbringen, damit sie zulässig sind: Wenn er beispielsweise Straftaten verhindern will, darf er aufzeichnen – aber auch dann nur in bestimmten Bereichen und zeitlich begrenzt. Ansonsten braucht er die Zustimmung der Arbeitnehmer, die sich genau überlegen sollten, wann sie ihre Zustimmung erteilen und wann nicht. Das ist oft nicht einfach, weil sie in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen.

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Soweit technische Überwachungseinrichtungen ohne Zustimmung des Betriebsrats benutzt werden, kann man sie per einstweiliger Verfügung vom Arbeitsgericht abschalten lassen. Die Gerichte sind da sehr konsequent. Per Betriebsvereinbarung kann eine Videoüberwachung gestaltet werden, indem Aufstellungsort und Nutzungszweck, das Ein- und Ausschalten der Geräte und die Löschung der Aufzeichnung geregelt werden. Zudem muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat umfassend Auskunft geben über alle Formen der personenbezogenen Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten, denn der Betriebsrat überwacht laut Paragraph 80 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes.

Überwachung stoppen

Martin Buch, TRANSNET, Abteilung Unternehmensmitbestimmung Beim Datenskandal der Deutschen Bahn wurden die Interessenvertretungen ins kalte Wasser gestoßen. „Es gab nie eine Überwachung oder Ausspähung“: Mit dieser Antwort der Konzernleitung mussten wir uns lange bescheiden. Die Beschäftigten und viele Interessenvertretungen hatten aus verschiedenen Gründen großes Vertrauen zu Hartmut Mehdorn, da er sich immer wieder für den integrierten Bahnkonzern einsetzte, die Beschäftigungssicherung mitgetragen hat und seinen Worten stets Taten folgen ließ. So war es schließlich die Medien-Öffentlichkeit, die den Datenskandal bei der Deutschen Bahn anfänglich aufdeckte. Die Presse meldete, dass die DB mehr als 1000 Mitarbeiter und sogar deren Ehepartner ausforschen ließ. Ohne konkrete Verdachtsgründe gab es beispielsweise eine Rasterfahndung, ob ToppManager und ihre Ehepartner wirtschaftlich engagiert sind und möglicherweise Bahninternas für ihre Interessen nutzten. Wahllos wurden eMails, private Geld- und Kontobewegungen (z.B. Geldverbindungen von Mitarbeitern zu Zulieferern) sowie Reisetätigkeiten und Familienverhältnisse ausgeforscht. Alle Überprüfungsmaßnahmen liefen ins Leere. Ein Beweis dafür, dass die Mutmaßungen gegen die Eisenbahnerfamilie zu Unrecht angestellt wurden. Auch bei der DB Sicherheit wurden über mehrere Jahre Krankheitsdaten gespeichert und ausgewertet – und das höchstwahrscheinlich mit Wissen des damaligen Vorstands.

Der Konzernbetriebsrat und der Konzernaufsichtsrat haben sich auf Empfehlung der Gewerkschaft TRANSNET sehr schnell juristischen Beistand zur weiteren Aufklärung eingeholt. Es wurde geprüft, ob gegen Betriebsvereinbarungen, das Bundesdatenschutzgesetz oder gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen wurde. Das Vertrauen der Belegschaft wurde jedoch erst einmal zerstört. Der Aufsichtsrat hat auf Initiative der Gewerkschaften TRANSNET und GDBA eine lückenlose Aufklärung gefordert und beschlossen. Inzwischen wurden auf der Ebene der Konzern-Aufsichtsräte paritätische Ausschüsse eingerichtet. Sehr viele Mitarbeiter sind aufgrund des Überwachungsdrucks (durch psychische Belastungen, Ausgrenzung, Mobbing) nicht mehr, oder nur eingeschränkt, arbeitsfähig. Eine Wiedergutmachung wird in diesen besonders schwerwiegenden Fällen individuell eingefordert, wenn nötig auch auf gerichtlichem Wege. Statt sich allein auf die rechtliche Ebene zu konzentrieren, nutzen die Interessenvertretungen umso mehr die betriebliche Öffentlichkeit. Kleine Parzellen sind auf der örtlichen Ebene zur Wahrnehmung der Kontrollrechte gebildet worden. Auch die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten kann sich dabei bezahlt machen. Bis zur abschließenden Klärung aller noch offenen Fragen wird es sicherlich noch ein langer Weg sein.

Martina Perreng, DGB-Bundesvorstand, Referatsleiterin Individualarbeitsrecht Warum ein Gesetz zum Datenschutz am Arbeitsplatz? Das Bundesdatenschutzgesetz ist nicht auf das Arbeitsverhältnis zugeschnitten. Es setzt die Einwilligung der Betroffenen beim Umgang mit deren Daten voraus – und diese Einwilligung ist im Arbeitsverhältnis nichts wert, weil Arbeitnehmer eine solche Einwilligung immer erteilen müssen, wenn sie einen Job erhalten oder behalten wollen. Seit knapp zehn Jahren versuchen wir deshalb, die Gesetzgebung zu einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz anzustoßen. Dank der jüngsten Skandale dachten wir, rasch erfolgreich zu sein. Verspätet hat der Arbeitsminister nun endlich einen Entwurf zu einem Arbeitnehmerdatenschutz vorgelegt, der aber in dieser Legislaturperiode nicht mehr behandelt wird: Alle wollen es, keiner tut es! Die Praxis zeigt die Notwendigkeit: Viele Prozesse werden von Interessenvertretungen geführt – bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Datenschutz ist ein Grundrecht auch im Arbeitsverhältnis. Moderne Technik und gefühlte Gefahr bedrohen dieses Grundrecht. Neue Regelungen müssen her. Im Bewusstsein von uns allen hat der Datenschutz an Bedeutung verloren, das zeigen die zwanglosen Handytelefonate in aller Öffentlichkeit.

Wir fordern ein eigenständiges Gesetz. Es muss transparent sein und das gesamte Arbeitsverhältnis abdecken, von der Anbahnung bis zur Beendigung. Es muss berücksichtigen, dass ein Arbeitnehmer gleichzeitig Kunde oder Patient sein kann. Und es muss – wie das Bundesdatenschutzgesetz – ein grundsätzliches Verbot für die Verwendung personenbezogenen Daten vorsehen, die Erlaubnistatbestände müssen klar definiert werden. Im Grundsatz muss die Datenermittlung beim Beschäftigten liegen, sehr problematisch sind Scoring und Screening-Verfahren durch das Internet. Wir fordern das Verbot biometrischer Daten und ein Verbandsklagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften, denn Arbeitnehmer klagen nicht im Arbeitsverhältnis. Langfristig denkende Arbeitgeber haben auch kein Interesse an einer umfassenden Überwachung, weil das negativ auf den Arbeitsschutz und die Produktivität zurückschlägt; sie brauchen Vertrauen, das zur Kreativität anregt.

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Unser Seminarprogramm rfahrung aus der betrieblichen Praxis sowie in der Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen zeichnen die TBS-ReferentInnen aus. In jährlich über 200 Seminaren vermitteln wir dieses Wissen und betrieblich erprobte Handlungsstrategien an Betriebsräte, Personalräte und interessierte Beschäftigte. Die didaktische Kompetenz des DGB-Bildungswerks und seine Verankerung in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit tragen zum Erfolg unseres gemeinsamen Angebots „von Profis für Profis“ bei. In den Seminaren legen wir besonderen Wert auf einen intensiven Erfahrungsaustausch und Handlungsmöglichkeiten im betrieblichen Alltag. Eine Nachbetreuung vor Ort durch die BeraterInnen der TBS kann verabredet werden.

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Zielgruppe: Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Datenschutzbeauftragte, IT-Verantwortliche

von

profis

für profis

Referent: Peter Bittner, Dipl.-Informatiker, TBS-Berater Arbeitsschwerpunkte: Arbeit und EDV, partizipative Gestaltung von Informations- und Kommunikationstechnologie, SoftwareErgonomie Dortmund: 28.01.2010 Anmeldeschluss: 14.01.2010 Preis: 185 € + 55 € Verpfl. + Übern. Sem.-Nr. D2-109511-133

Internet und eMail: Private Nutzung im Betrieb

Videoüberwachung im Betrieb

Gelegentlich private eMails schreiben oder kurze private Ausflüge ins Internet starten – das ist gängige Praxis am Arbeitsplatz. Das Seminar zeigt, dass Betriebe und Verwaltungen bei fehlender Nutzungsregelung ihre eigenen Beschäftigten und sich selbst gefährden.

Immer häufiger wird in Betrieben Videoüberwachung eingeführt – sei es, um Diebstähle zu verhindern, Warenbewegungen zu verfolgen oder einfach eine Zertifizierung zu erfüllen. Dies geschieht häufig ohne genaue Analyse der Risiken und in Unkenntnis der Rechtslage.

Ziel: Einen fachlichen Einblick und praktisches Handlungswissen für die Gestaltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen zur privaten Nutzung von Internet und eMail erhalten.

Ziel: Die Teilnehmer lernen die Bedingungen kennen, unter denen Videoüberwachung erlaubt ist, sowie Möglichkeiten, diese zu regeln.

Inhalt:

Inhalt:

• Technische Grundlagen zu Internet und eMail im Betrieb

• Technik der Videoüberwachung

• Datenspuren und Kontrollmöglichkeiten

• Anwendungsbereiche

• Abgrenzung von dienstlicher und privater Nutzung

• Rechtliche Rahmenbedingungen

• Modelle zur Gestaltung privater Nutzung: Pauschalerlaubnis, Bereitstellung

• Hinweise auf das Bundesdatenschutzgesetz

• Spezielle Privatsurfplätze, Pauschalverbot, stillschweigende Duldung

• Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

• Rechtlicher Regelungsrahmen: Telemedienrecht, Telekommunikationsrecht

• Betriebsvereinbarungen zur Videoüberwachung

• Datenschutzrecht, Betriebsverfassungsgesetz

Zielgruppe: Betriebliche Interessenvertretungen

• Besonderheiten bei erlaubter privater Nutzung • Filterung und Archivierung von eMails • Regelungsbedarfe und Ausgestaltungsvarianten von Betriebs- und Dienstvereinbarungen

• Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung • Vorgehen der Interessenvertretung

Referent: Dr. Gerd von Harten, Dipl.-Mathematiker, TBS-Berater Arbeitsschwerpunkte: Arbeit und EDV, Arbeits- und Gesundheitsschutz, betriebswirtschaftliche Fragestellungen Düsseldorf: 22.02.2010 Preis: 185 € + 55 € Verpfl.

Anmeldeschluss: 29.01.20010 Seminar Nr. D2-109513-133

* Verpfl. zzgl. USSt.

TBS NRW

i Infoline: 0211 / 17 93 10 11 oder Internet: www.tbs-nrw.de

Unser Seminarprogramm

Belegschaften und Betriebe im demografischen Wandel Bereits 2020 werden auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland fast 40 Prozent der erwerbsfähigen Menschen älter als 50 Jahre sein. Im Jahr 2000 lag diese Zahl noch bei 30 Prozent. Unternehmen müssen sich rechtzeitig auf die Alterung ihrer Belegschaft einstellen. Sie müssen die Beschäftigungsfähigkeit aller Mitarbeitenden – der Ältern und der Jüngeren – fördern. Betriebliche Interessenvertretungen können darauf drängen. Die Teilnehmer des Seminars bewerten die Auswirkung der betrieblichen Altersentwicklung auf den betrieblichen Alltag. Sie lernen im Rahmen ihrer gesetzlichen Mitwirkungsmöglichkeiten Instrumente und Verfahren der Altersstrukturanalyse, der Einschätzung gesundheitlicher Belastungen sowie der alters- und alternsgerechten Arbeitsgestaltung und Personalentwicklung kennen. Ziel: Handlungsansätze für alternde Belegschaften in Personalentwicklung, Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation entwikkeln. Inhalt: • Demografische Prognosen im internationalen Vergleich, für die Wirtschaft, ausgewählte Branchen und Betriebe • Abbau oder Wandel der Leistungspotenziale im Alter und deren betriebliche Auswirkung • Altersstrukturanalyse

Psychische Belastungen messen, aber wie? Quer durch alle Branchen und Betriebsgrößen nehmen Arbeitsverdichtung, ungünstige Arbeitszeiten und stressige Arbeitsatmosphäre zu – und das alles in wirtschaftlich besonders schwierigen Zeiten. Das bleibt für die Betroffenen nicht ohne Folgen, die psychischen Belastungen nehmen deutlich zu. Die Ermittlung dieser Belastungen erscheint vielfach schwierig und weniger objektiv zu sein als die Messung von Lärm oder Gefahrstoffen. Ziel: Kennenlernen von Methoden und Verfahren zur Messung von psychischen Belastungen und deren praktischer Anwendung im Betrieb. Inhalt: • Begriffsklärungen: psychische Beanspruchung – psychische Belastung • Messmethoden und Beurteilungsinstrumente

• Gesundheitliche Belastungsfaktoren im Unternehmen • Altersgerechte Arbeitsorganisation

• Psychische Belastungen im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung

• Gestaltung vorausschauender Personalentwicklung durch die betriebliche Interessenvertretung

• Konsequenzen aus den Ergebnissen

• Betriebliche Handlungsbedarfe und Gestaltungsmöglichkeiten

• Handlungsmöglichkeiten im Betrieb • Aufgabe und Rolle der Interessenvertretung

• Praxisbeispiele • Rechte und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen

Zielgruppe: Betriebs- und Personalräte, Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, Sicherheitsfachkräfte und -beauftragte, interessierte Beschäftigte

Zielgruppe: Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen Referent: Dr. Urs Peter Ruf, Soziologe, TBS-Berater Arbeitsschwerpunkte: betriebliche Beschäftigungsfähigkeit, demografischer Wandel, Arbeitsorganisation, EDV

Referent: Karsten Lessing, Dipl.-Ingenieur, TBS-Berater Arbeitsschwerpunkte: Umgang mit gefährlichen Stoffen, Gefährdungsbeurteilung, Mobbing und psychische Belastungen, Arbeitszeitmodelle

Bielefeld: 18.02.2010 Preis: 185 € + 49 € Verpflegung

Düsseldorf: 24.02.2010 Preis: 185 € + 55 € Verpflegung*

Anmeldeschluss: 28.01.2010 Seminar Nr. D2-109512-133

Anmeldeschluss: 02.02.2010 Seminar Nr. D2-109514-133

* Verpfl. zzgl. USSt.

i Infoline: 0211 / 17 93 10 11 oder Internet: www.tbs-nrw.de

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10 Unser Seminarprogramm Für Kurzentschlossene Seminare November / Dezember 09 Von Profis für Profis BWL-Reihe: Wirtschaftliche Kennzahlen – Grundkenntnisse für den Betriebsrat Dortmund: 04. / 05.11.09 Abfindung richtig gemacht

Dortmund: 12.11.09

Innovationsmanagement und KVP

Dortmund: 17.11.09

Inhouse Seminare und Workshops maßgeschneiderte Angebote der TBS NRW Betriebliche Seminare und Workshops bieten dann Vorteile, wenn besondere Anforderungen an eine Weiterbildung gerichtet werden.  Termine können frei gewählt  und Inhalte genau auf den Bedarf der Betriebe abgestimmt werden. Inhouse Seminare und Workshops  unterstützen die Interessenvertretung dabei, eigene Konzepte und Strategien zu entwickeln ohne hierfür eine Beratung durch einen Sachverständigen nach § 80.3 BetrVG in Anspruch zu nehmen. Merkmale im Überblick:

Ganzheitliche Produktionssysteme – Standardisierung als Rationalisierung? Düsseldorf: 01.12.09 Betriebliches Gesundheitsmanagement Haltern a. See: 08. / 09.12.09

TBS-Bildungsangebote Outsourcing oder Verlagerung von Betriebsteilen – Was kann der Betriebsrat tun? Hattingen 18./19.11.09 Workshop: 2-3-Personen-Büros für Sachbearbeitung Düsseldorf: 03.11.2009

Seminare mit Kooperationspartnern Die »zweite« Belegschaft – Leiharbeit und Düsseldorf: 10.11.2009 Werkverträge/Subunternehmen Essen: 12.11.2009

Weitere Informationen: www.tbs-nrw.de

Seminare in Kooperation mit Ver.di NRW und DGB Bildungswerk NRW Neues kommunales Finanzmanagement (NKF) Spätestens ab dem Haushaltsjahr 2008 müssen alle Gemeinden in NRW ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung erfassen und spätestens zum 31.12.2010 einen Gesamtabschluss mit Beteiligungsbericht vorlegen. Personalräten werden Grundlagen und Aufbauwissen vermittelt: Grundlagen-Seminar „Neues kommunales Finanzmanagement (NKF)“ Termine: 19.11. - 20.11.2009, 10.12. – 11.12.2009, 21.01. - 22.01.2010, CVJM-Hotel, Düsseldorf Aufbau-Seminar „Neues kommunales Finanzmanagement (NKF)“ Termin: 22.03. - 23.03.2010, CVJM-Hotel, Düsseldorf Weitere Informationen: Klaus Heß, TBS NRW, Tel. 0211 17 93 100

• Problembezogen Die betrieblichen Rahmenbedingungen und Planungen sind Grundlage der Seminarinhalte. Es wird direkt am praktischen Gegenstand gearbeitet. Beim Einsatz von EDV-Systemen werden z.  B. die Planungen des Arbeitgebers analysiert und die spezifischen EDV-Programme und ihre Auswirkungen bewertet.  • Lösungsorientiert Vor dem Hintergrund dieser Planungen und Bewertungen können konkrete Forderungen und Lösungsansätze für die Betriebsratsarbeit erarbeitet werden.  • Ergebnissicherung Im Seminar erarbeitete Ergebnisse, z. B. Forderungen nach einer Betriebsvereinbarung, werden dokumentiert und in der Betriebsratsarbeit weiter genutzt.  • Passgenaue Termine und Veranstaltungsorte Freie Seminare sind termingebunden. Bei Betriebsseminaren werden zwischen dem Betriebsrat, dem Personalrat oder der Mitarbeitervertretung und dem Referenten geeignete Termine  und Orte vereinbart.

Beispiele für Themen und Inhalte von Inhouse-Seminaren und Workshops • Krise, Kurzarbeit und Qualifizierung: Handlungsoptionen des Betriebsrats, Förder- und Beratungsmöglichkeiten für den Betrieb • Demografischer Wandel: Altersstrukturanalyse und Handlungsplan für den Betrieb • Betriebsratsarbeit strategisch ausrichten: Die Beteiligungsstrategiekarte als Hilfsmittel • ... Ihr Thema!

Fragen Sie uns! Sie haben Fragen, möchten gerne ein Seminar vor Ort durchführen  und auf den Bedarf des Betriebsratsgremiums oder einer bestimmten Gruppe zuschneiden? Die Inhouse Seminare und Workshops der TBS bieten flexible Lösungen für individuelle Anforderungen.

Seminar Infoline unter 02 11 / 17 93 10 11 Wir senden Ihnen gern ein unverbindliches Angebot und Informationen.

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i Infoline: 0211 / 17 93 10 11 oder Internet: www.tbs-nrw.de

Vorschau: Seminare 2010 11 Von Profis für Profis – Gemeinsames Seminarprogramm von TBS und DGB-Bildungswerk NRW Thema

Termin

Anmeldeschl.

Ort

Preis

Verpfl.*

Internet und eMail: Private Nutzung im Betrieb

28.01.10

14.01.10

Dortmund

185,-

55,-*

D2-109511-133

Seminar-Nr.

Belegschaften und Betriebe im demografischen Wandel

18.02.10

27.01.10

Bielefeld

185,-

49,-*

D2-109512-133

Videoüberwachung im Betrieb

22.02.10

29.01.10

Düsseldorf

185,-

55,-*

D2-109513-133

Psychische Belastungen messen – aber wie?

24.02.10

02.02.10

Düsseldorf

185,-

55,-*

D2-109514-133

Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss

16. -17.06.10

25.05.10

Wegberg

370,-

149,-**

D2-109515-133

Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – Struktur, Rechtliches, Interessen

28. - 29.06.10

04.06.10

Bielefeld

370,-

140,-**

D2-109516-133

Leistungs- und Verhaltenskontrolle beim Einsatz neuester EDV-Systeme – Grundlagen

05. - 07.07.10

11.06.10

Sundern-Langscheid 510,-

125,-**

D2-109517-133

Organisation eines zeitgemäßen Arbeits- und Gesundheitsschutzes

07.09.10

16.08.10

Bielefeld

185,-

49,-*

D2-109518-133

Beschäftigungssicherung – Was können Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss tun?

21. - 22.09.10

30.08.10

Haltern

370,-

197,-**

D2-109519-133

EDV Einsatz regeln – aber wie? Sichere und praktische EDV-Vereinbarungen

06. - 07.10.10

14.09.10

Sprockhövel

370,-

160,-**

D2-109520-133

SAP-Einsatz regeln, bestehende Vereinbarungen an neue Release Stände anpassen – Grundlagenseminar

26. -27.10.10

04.10.10

Sprockhövel

370,-

160,-**

D2-109521-133

Betriebsklima und Führungsverhalten im Unternehmen verbessern

09. - 11.11.10

18.10.10

Haltern

510,-

338,-**

D2-109522-133

Der Jahresabschluss – Bilanzanalyse und mehr

09. - 10.11.10

18.10.10

Wegberg

370,-

149,-**

D2-109523-133

Raus aus der Krise – Einflussmöglichkeiten des Betriebsrates

23.11.10

02.11.20

Dortmund

185,-

55,-*

D2-109524-133

Gesundheit am Arbeitsplatz – Beteiligung von MitarbeiterInnen 06. - 07.12.10

12.11.10

Bielefeld

370,-

140,-**

D2-109525-133

Betriebliches Eingliederungsmanagement

13. - 14.12.10

19.11.10

Haltern

370,-

197,-**

D2-109526-133

Thema

Termin

Anmeldeschl.

Ort

Preis

Verpfl.*

Energie- und Ressourcenmanagement

09.-10.06.10

19.05.10

Bielefeld

370,-

149,-**

289529

Gestaltung von Arbeitszeitkonten, Chancen und Risiken für Beschäftigte

04.-05.11.10

14.10.10

Köln

370,-

149,-**

309044

TBS-Bildungsangebote Seminar-Nr.

Seminare mit Kooperationspartnern (ver.di b+b) Thema

Termin

Anmeldeschl.

Ort

Preis

Verpfl.

Führungsverhalten und Betriebsklima verbessern?

04.-05.10.10

04.09.10

Borken

470,-

275,-**

Seminar-Nr.

V1400-1010043

Psychische Belastungen messen, aber wie?

06.-08.09.10

06.08.10

Gerolstein

670,-

302,-**

V1400-1009061

Datenschutzkonzepte für betriebliche Interessenvertretungen

15.-17.09.10

15.08.10

Lage-Hörste

670,-

225,50**

V1400-1009151

*zzgl. USSt.

Anmeldung

**inkl. Übernachtung

Alle Seminare werden nach § 37 (6) BetrVG, § 42 (5) LPVG NW bzw. § 46 (6) BPersVG durchgeführt. Ausfallkosten: Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d.h. 20-4 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1-3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100 % der Seminargebühr in Rechnung. Werden wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Der TBS e.V. kann bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl das Seminar absagen.

iNutzen Sie auch unsere Infoline 0211 / 17 93 10 11 oder das Internet www.tbs-nrw.de ANMELDUNG

Ausschneiden und zusenden oder faxen.

Seminar Nr.:

Wir nehmen mit __________ Personen verbindlich teil. Wir bitten um Hotelreservierung für ________Personen vom: _______________ bis: _______________

Titel: Name:

___________________________________________

Vorname: ___________________________________________ Betrieb/Institution: ___________________________________ Anzahl Beschäftigte: _________________________________

TBS NRW

Anschrift des Betriebes

Organisationseinheit Seminare

Straße:

Kurfürstenstraße 10

40211 Düsseldorf

PLZ/Ort:

__________________________________________ ________________________________________

Betriebl. Funktion:

________________________________

Telefon/Fax (tagsüber): eMail:

Fax 0211 / 17 93 10 29

_____________________________

__________________________________________

Datum/Unterschrift:

______________________________

12 Vorgestellt

TBS, Technologieberatungsstelle beim DGB NRW, Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund PVSt., Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, K 51677

Neues Jahrbuch „Gute Arbeit“ Jetzt gibt’s wieder Gute Arbeit, im November erscheint das Jahrbuch 2010. Dabei ist in der Krise gute Arbeit Mangelware geworden. Mehrere Millionen Menschen sind arbeitslos, andere erleben eine Arbeitswelt, die keine Sicherheit mehr bietet. Selbst wenn die Realität weit davon entfernt ist: Wir brauchen nicht nur mehr, sondern auch bessere Arbeitsplätze. Gute Arbeit bedeutet fairer Lohn und Gesundheitsschutz, Qualifizierung und soziale Sicherheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Mitbestimmung. Zu diesen Themen und einigen mehr äußern sich die 40 Autorinnen und Autoren des neuen Jahrbuches. Herausgeber sind die Vorstandsmitglieder der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der IG Metall, Lothar Schröder und Hans-Jürgen Urban. „Gute Arbeit“, Ausgabe 2010 (rund 300 Seiten, rund 39 €) Bestellungen an Bund-Verlag, 60424 Frankfurt/Main | Fax: 069/79501011 eMail: [email protected]

www.tbs-nrw.de

„Gute Arbeit“ in Call Centern – Vision oder Illusion? Unter diesem Titel haben das TBS-Netz und der ver.di Fachbereich Besondere Dienstleistungen interessante Beiträge zum Thema zusammengestellt und in einer Broschüre (18 Seiten) veröffentlicht. Ziel der Herausgeber: Die Zustände in den Call Centern verbessern. Denn auch wenn die Stimmen am Telefon etwas anderes suggerieren: Call Center sind kein Land des Lächelns. Vielerorts herrschen Zustände wie im Frühkapitalismus: Hungerlöhne, überlange Arbeitszeiten, ruppige Chefs. Ideen, das zu ändern, gibt es viele: Tarifverträge, die Einkommen und Arbeitszeit regeln, fördern statt kontrollieren, Coaching statt Kontrolle. Dazu liefert die Broschüre Informationen und Anregungen. Das Heft kostet 4,50 Euro plus Porto und kann bestellt werden bei: TBS NRW, Regionalstelle Düsseldorf Kurfürstenstraße 10, 40211 Düsseldorf

Hotline Zeitarbeit Fragen zum Thema Leiharbeit? Unter 01803-100218 (9 Cent pro Min.) stehen Experten der TBS drei Mal in der Woche vier Stunden lang zur Verfügung: dienstags und donnerstags von 14 bis 18 Uhr, mittwochs von 16 bis 20 Uhr. Mehr Infos: www.zeitarbeit.nrw.de

eGovernment – Bausteine für Dienstvereinbarungen eGovernment – übersetzt „elektronisches Regieren und Verwalten“ – vernetzt die Verwaltungen von Kommunen, Ländern und Bund untereinander sowie mit Unternehmen und Bürgern. So wichtig das virtuelle Rathaus ist – auch die digitalisierte Arbeitswelt braucht soziale Standards, damit die Interessen der Beschäftigten nicht unter die Räder geraten. Das ist das Anliegen von www.governet.de, einer Initiative der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Gemeinsam mit ver.di hat die TBS eine Broschüre (34 Seiten) herausgegeben, die Betriebs- und Personalräten bei der Regelung der sozialen Rahmenbedingungen von eGovernment hilft. Ihr Titel: „Bausteine für Dienstvereinbarungen zur Einführung neuer Technologien“. Die Broschüre ist kostenlos und kann gegen Porto bei der TBS NRW bestellt werden.

Surftipp: www.tarifregister.nrw.de Im Tarifregister des Arbeitsministeriums NRW werden sämtliche Tarifverträge gesammelt, die in NordrheinWestfalen gültig sind. Egal, ob sie überregional abgeschlossen worden sind oder nur regional eingeschränkt gelten. Sie möchten wissen, ob ein Tarifvertrag für Sie gilt und wenn ja, welcher? Was drinsteht, wie hoch die Grundoder Ausbildungsvergütung in Ihrer Branche oder Ihrem Beruf ist? Sie wollen sich über die Entgelte im sogenannten Niedriglohnsektor informieren? Das Call Center NRW ist erreichbar unter 01803-100115 (9 Cent pro Min.), von montags bis freitags 8 bis 18 Uhr. Rechtsauskünftige werden nicht erteilt, Auskünfte zu Firmentarifverträgen und schriftliche Auskünfte nur in Ausnahmefällen.

TBS NRW Regionalstelle Dortmund

TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf

TBS NRW Regionalstelle Bielefeld

Westenhellweg 92 - 94 44137 Dortmund Tel. 02 31/24 96 98-0 Fax 02 31/24 96 98-41 eMail [email protected]

Kurfürstenstraße 10 40211 Düsseldorf Tel. 0 21 1/17 93 10-0 Fax 0 21 1/17 93 10-29 eMail [email protected]

Nikolaus-Dürkopp-Straße 17 33602 Bielefeld Tel. 05 21/9 66 35-0 Fax 05 21/9 66 35-10 eMail [email protected]

Herausgeber: Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e.V. Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund Verantwortlich: Jürgen Grumbach Redaktion: Jürgen Grumbach, Klaus Hess, Norbert Hüsson, Silvia Lorenz, Titelfoto: © Thomas Weitzel/fotolia.com Grafik/Layout: Elisabeth Fellermann Druck: H. Rademann GmbH, Lüdinghausen Die TBS ist eine vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NordrheinWestfalen geförderte Einrichtung.

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