January 6, 2018 | Author: Götz Baumann | Category: N/A
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Leitfaden für Patinnen und Paten in der Flüchtlingshilfe der Samtgemeinde Sickte
Stand Juli 2015
Dieser Leitfaden ist ein Gemeinschaftsprodukt der Patinnen und Paten in der Samtgemeinde Sickte. Er erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Insofern muss er fortlaufend ergänzt werden. Besonders bei Rechtsfragen ist fachkundige Hilfe erforderlich.
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Vorwort
Die große Hilfsbereitschaft von gegenüber Flüchtlingen in der Samtgemeinde Sickte brachte eine große Zahl sich bisher fremder Bürgerinnen und Bürger zusammen. Mit den Aufgaben wuchs die Herausforderung, das Selbstverständnis der Helfer und Helferinnen zu formulieren. Dieser Prozess mündete in den Begriff des Paten*. Aus der griechischen Mythologie ist die Bedeutung des Ratgebers überliefert. Die christliche Tradition kennt den Taufpaten, der den Täufling auf seinem Lebensweg begleitet, ihm Beistand und Hilfe zusichert. Gleichzeitig repräsentiert die Patin in gewisser Weise die umgebende Gemeinschaft, die Gemeinde. Die Patenschaft geht zunächst einmal von asymmetrischen Verhältnissen aus: Es besteht ein fürsorgliches Verhältnis zwischen einem Fürsorgenden und einem der Fürsorge Bedürftigen. Patenschaften allgemein und Patenschaften als Modell des bürgerschaftlichen Engagements konfrontieren mit der Realität ungleicher Verhältnisse und machen auf Defizite von einzelnen Personen oder sozialen Gruppen sowie von sozialen Strukturen aufmerksam. Sie fordern zum sozialen Handeln auf, in dem sie Alternativen gegenüber diesen Defiziten anbieten. Die Patenschaft gegenüber Flüchtlingen hat nach diesem Verständnis ein weites Aufgabengebiet, das alle Dimensionen des Lebens in der Gemeinschaft bzw. der Gesellschaft erfasst. Sie begründet außergewöhnliche Verantwortung, die sich aus dem Vertrautmachen zwischen Menschen begründet. Erfahrungsgemäß bringt ein solches zwischenmenschliches Engagement neben hohem zeitlichem und finanziellem Aufwand auch hohe psychische Belastung in das Leben des einzelnen Paten. Daher ist es unerlässlich, dass der Austausch untereinander, aber auch professionelle Unterstützung gewährleistet ist. Der hier vorgestellte Leitfaden soll die Dimensionen der Patenschaft verdeutlichen. Gleichzeitig gibt er Hinweise und Anregungen für das notwendige und das mögliche Tun.
*Wegen der besseren Lesbarkeit wird abwechselnd die männliche oder die weibliche Form verwandt. 3
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Inhalt Pate-Sein bedeutet für mich …
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Anregungen für die Patenarbeit
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Grundsätzliches������������������������������������������������������������������������������������������� 6 Spezielles���������������������������������������������������������������������������������������������������� 6 Wohnen und Leben��������������������������������������������������������������������������������� 8 Deutsche Eigenheiten����������������������������������������������������������������������������� 9 Internet und Telefon������������������������������������������������������������������������������� 9 Einkaufen���������������������������������������������������������������������������������������������� 10 Müll������������������������������������������������������������������������������������������������������ 11 Hausordnung���������������������������������������������������������������������������������������� 11 Mobilität����������������������������������������������������������������������������������������������� 13 Deutsch-Kurse��������������������������������������������������������������������������������������� 14 Freizeit�������������������������������������������������������������������������������������������������� 14 Finanzen����������������������������������������������������������������������������������������������� 17 Beschäftigung/Arbeitsaufnahme����������������������������������������������������������� 17 Gesundheit������������������������������������������������������������������������������������������� 18 Kinder��������������������������������������������������������������������������������������������������� 20 Rechtsanwälte für Ausländer-/Asylrecht���������������������������������������������������� 22 Allgemeiner Rat und Hilfe für Flüchtlinge und Paten���������������������������������� 22 Psychologische Betreuung der Flüchtlinge������������������������������������������������� 23 Notfälle allgemein������������������������������������������������������������������������������������� 24 Behördliche Kontakte�������������������������������������������������������������������������������� 24 Versicherungsfragen���������������������������������������������������������������������������������� 25 Adressenliste Paten – Stand Juli 2015
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Flüchtlinge nach Herkunft, Geschlecht und Wohnort - Stand Juli 2015
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Bilderbogen
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Pate-Sein bedeutet für mich ... … etwas von dem
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Anregungen für die Patenarbeit Grundsätzliches Wertschätzung und Respekt Ein gut gemeintes Hilfsangebot läuft bisweilen Gefahr, kulturelle Eigenarten und traumatische Lebenserfahrungen zu übersehen. Aus diesem Grunde ist es besonders wichtig, auf Augenhöhe und respektvoll miteinander umzugehen, damit sich Vertrauen entwickeln kann. Hilfe zur Selbsthilfe Wir Helfer neigen dazu, vorwegnehmend einzugreifen. Wir glauben oft, den Hilfebedarf bereits zu kennen. Dabei vergessen wir bisweilen, die Flüchtlinge selbst zu befragen. Besser aber sind: Sensibilität, Achtsamkeit, Empathie, aber auch: direkte Ansprache und Fragen, sprich: einfühlsame Zurückhaltung im eindeutigen Hilfeangebot! „Gib einem Mann einen Fisch und du ernährst ihn für einen Tag. Lehre einen Mann zu fischen und du ernährst ihn für sein Leben.“ Konfuzius, chinesischer Philosoph
Ausdauer, Geduld und Dosierung der Kräfte Flüchtlingsarbeit ist ein Langstreckenlauf, kein Sprint. Seine eigenen Kräfte und Grenzen richtig einzuschätzen, bewahrt vor Selbstüberforderung. Austausch und Information Unerlässlich sind der Austausch mit anderen Helferinnen und die Rückversicherung bei den einschlägigen Behörden und Organisationen, z.B. Samtgemeinde Sickte (Ordnungsamt Tel: 05305/209946), Ausländerbehörde des Landkreises Wolfenbüttel (Tel. 053 31-84300 ) Refugium e.V. Braunschweig (Tel. 0531-2409800) wg. Rechtshilfe bei Refugium: Ketema Wolde Georgis (Tel: 0531-240 98 02 - Mobil: 0171 833 57 97 nur donnerstags: 09:00 bis 16:00 Uhr) Migrationsberatungsstellen von Diakonie (Tel. 05331-996990), Caritas (Tel: 05331-26005/6) und Deutsches Rotes Kreuz (Tel. 05331-9750280)
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Spezielles Angebote für Flüchtlinge • Als Ansprechpartner vor Ort präsent sein • Zuhören • Bei behördlichen Schreiben unterstützen (lesen/ übersetzen/ verstehen/ vermitteln) - WICHTIG: Bei behördlichen Schreiben besonders auf die Fristen achten, Umschläge aufbewahren • Termine vereinbaren (z.B. mit Behörden, Arzt, Anwalt, Schulen) • Begleitung zum Arzt oder zur Behörde anbieten • Bei Alltags fragen weiterhelfen (z.B. Mülltrennung) • Mit dem Auto beim Einkaufen helfen • Aufzeigen, wo man ggf. auch landestypische Lebensmittel aus der Heimat der Flüchtlinge oder besondere Lebensmittel bekommen kann (halal = das Erlaubte) • Bahn- und Bustickets kaufen, sowie Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erklären (Fahrplan ausdrucken, Busverbindungen zum Supermarkt im nahe gelegenen Ort oder in die Stadt aufzeigen) • Wenn öffentliche Verkehrsmittel schwer erreichbar oder zu teuer sind: z.B. Fahrgemeinschaften zum Einkauf oder zum Amt organisieren • Für Flüchtlinge mit längerem Aufenthalt: Lokale Betriebe nach Möglichkeiten für Praktika/ Ausbildung/Jobs befragen und ggf. vermitteln Anregungen für gemeinsame Aktivitäten • Unterkunft gemeinsam verschönern • Babysitten während des Sprachkurses anbieten • Hausaufgabenhilfe für Kinder organisieren • Zum Tee oder Kaffee einladen/ einladen lassen • Fahrräder organisieren/ gemeinsam reparieren • Ausflüge machen • Bei Arbeitseinsätzen gemeinsam/ gegenseitig helfen • Sportereignisse gemeinsam verfolgen • Fernsehen/ Internetzugang organisieren Mehrsprachigkeit Sie ist immer wünschenswert, aber keine Voraussetzung. Manchmal ist einfach der Einsatz von Händen und Füßen, v.a. von Bildmaterial gefordert. Die Kommunikation mit Flüchtlingen braucht in erster Linie Behutsamkeit und Geduld, aber auch Klarheit. Wenn Sie den Eindruck haben, dass es ohne Dolmetschende nicht geht, wenden Sie sich gern an die Samtgemeinde oder die Diakonie Wolfenbüttel, die Ihnen Dolmetscher vermitteln können.
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Stolpersteine Eine der großen Herausforderungen im ehrenamtlichen Engagement mit Flüchtlingen sind sicher die „Sprachbarrieren“, die aus unterschiedlichen sprachlichen und schulischen Vorbildungen, aber auch aus unterschiedlichen Formen der Kommunikation, manchmal auch aus fehlendem Vertrauen, herrühren. Rechnen Sie - schon allein deshalb - immer damit, dass im Umgang mit Flüchtlingen Geduld und Ausdauer gefragt sind. Es ist auch sehr wahrscheinlich, dass Sie Verhaltensweisen oder Gewohnheiten antreffen, die Ihnen fremd sind oder ihnen als „unangemessen“ erscheinen. Vielleicht haben Sie schon ein klares Konzept vor Augen, wie sich die Flüchtlinge hier integrieren sollten, und stellen fest, dass ihre Erwartungen nicht erfüllt werden. Es könnte sein, dass Ihre Ratschläge und Hilfen nicht angenommen werden. Dafür Vieles verantwortlich sein: Vielleicht ist der Zeitpunkt zu früh, der Flüchtling hat andere Prioritäten. Befindet er sich noch in einer Schock- oder Trauerphase? Vielleicht kommt er aus ganz anderen sozialen Verhältnissen, fühlt sich überfordert oder schämt sich gar, dass er Ihnen - so empfindet er es vielleicht - nichts zurückgeben kann. Meistens empfiehlt es sich, nicht vorschnell zu urteilen, sondern ein wenig abzuwarten und eventuell zu einem späteren Zeitpunkt auf das Thema oder Anliegen zurückzukommen. Gerade zu Beginn des Kontaktes ist es ratsam, viel Zeit zum Kennenlernen einzuplanen und Vertrauen aufzubauen. Hören Sie zu und stellen Sie nur behutsam Fragen (nicht „ausfragen“). Es werden Ihnen voraussichtlich Verschlossenheit, Misstrauen, zögerliche Reaktionen begegnen, gerade im Kontakt mit schwer traumatisierten Verfolgten und Flüchtlingen. Es ist gut, wenn Sie diese Reaktionen akzeptieren können
und nicht als persönliche Zurückweisung einordnen.
Sie haben schon gelesen, teilweise auch in den Medien verfolgt, dass Sie im Kontakt mit Flüchtlingen mit vielschichtigen Themen und existentiellen Nöten konfrontiert werden können: Dramatische Vorflucht- und Fluchterlebnisse, Verlust von Familienangehörigen, psychische und körperliche Erkrankungen, Armut, Abschiebegefahr, ungünstige Wohnverhältnisse und vieles mehr. Gerade, wenn Flüchtlinge Vertrauen zu Ihnen fassen, werden diese Themen stärker ins Gespräch kommen. Das kann auch bei Ihnen zu Betroffenheit und Belastungen führen – jedenfalls
wäre das die ganz normale Reaktion.
Die eigene „Psychohygiene“, der seelische und vielleicht auch körperliche Ausgleich ist also auch für Sie wichtig und im Blick zu behalten. Scheuen Sie sich nicht, sich mit Ansprechpartnerinnen oder weiteren Ehrenamtlichen dazu auszutauschen. Für den Aufbau von Beziehungen braucht es oft auch Sympathie und Humor, um gut miteinander umgehen zu können. Es kann tatsächlich sein, dass Ihnen der Flüchtling oder die Familie nicht „liegt“, um die zu kümmern Sie sich vorgenommen haben. Dann überlegen Sie lieber noch einmal – und nehmen vielleicht in diesem Fall Abschied und starten an anderer Stelle neu. Quelle:http://www.caritaslimburg.caritas.de/spendeundengagement/fluechtlingshilfe/fluechtlingshilfe - Diakonie im Land Braunschweig, Kreisstelle Helmstedt
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Wohnen und Leben Von der zuständigen kommunalen Behörde, hier: Samtgemeinde Sickte erhalten Flüchtlinge mindestens diese Grundausstattung: Bett, Tisch, Stuhl, Waschmaschine, Herd, Kühlschrank, Deckenbeleuchtung, Schrank, Putzzeug (Eimer, Wischer, Handfeger, Putzmittel), Besteck, Teller, Tassen, Gläser… Diese Ausstattung konnte bisher aufgrund der hohen Spendenbereitschaft in der Bevölkerung durch vielerlei Gegenstände zur Vereinfachung und Verschönerung des täglichen Lebens ergänzt werden. Die Paten sollten durchaus auf die Qualität der Gegenstände achten.
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Deutsche Eigenheiten Neben den extremen Erlebnissen und Erfahrungen, die alle Flüchtlinge mit sich tragen, bringen sie in der Regel einen sehr verschiedenen kulturellen Erfahrungsschatz mit sich. Eine der wesentlichen Aufgaben für Patinnen und Paten wird also sein, das Willkommen bei uns so zu gestalten, dass die Flüchtlinge allmählich mit den „deutschen Eigenheiten“ vertraut werden. Gleichzeitig muss unbedingt die Würde dieser Menschen gewahrt bleiben. Neben ständigem Austausch miteinander steht uns hilfreiches Material zur Verfügung. So bietet das Goethe-Institut eine Internetseite zum Thema: „In Deutschland leben“. Diese Seite kann in mehr als 15 Sprachen abgerufen werden: http://www.goethe.de/lrn/prj/wnd/deindex.htm Es gibt dort auch kostenlose Online-Deutschkurse. Eine weitere gut einsatzbare Hilfe stellen „Willkommens-Kärtchen“ dar. Sie umfassen 47 Themenkarten, die den Flüchtlingen die zentralen Dinge des Alltags in Deutschland veranschaulichen und zum Gespräch anregen sollen. Vieles, was in unserem Alltag selbstverständlich ist, ist für ankommende Flüchtlinge und Asylbewerber fremd und auf den ersten Blick sehr verwirrend. Aus diesem Grund wird ihnen anhand von kurzen, einfachen Sätzen und Bildern die „neue Heimat“ mithilfe dieses Kartenfächers nicht nur vorgestellt, sondern auch der Einstieg in den „deutschen“ Lebensalltag verständlicher gemacht und dadurch erleichtert. Sowohl Anfangsschwierigkeiten als auch Missverständnisse können auf diese Weise behoben werden. http://tavir-ravensburg.de/Trailer%20Willkommenskaertchen.pdf Schließlich können auch Erst-Informationen für das „Leben in Deutschland“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) genutzt werden:
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/LebenInDeutschland/lebenindeutschland-node.html
Broschüre „Willkommen in Deutschland“: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/willkommen-in-deutschland.html;jsessionid=F89CD3979 614BD56B2FB2C61A9A244EF.1_cid294?nn=1366068
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Internet und Telefon Mobilfunk-Anbieter schließen in den ersten Monaten mit Flüchtlingen keine Verträge ab. Daher haben nur Wenige von Ihnen die Möglichkeit, das Internet zu nutzen. In den Städten stehen kostenpflichtige Internet-Cafés und Hotspots zur Verfügung. Kostenlose Möglichkeiten bieten das Braunschweiger Schloss (großes Foyer hinter dem Haupteingang) oder öffentliche Cafés und Märkte (wie etwa Starbucks und Real-Kauf Frankfurter Straße). Es ist den Patinnen überlassen, dem Flüchtling den eigenen Internet-Zugang zu öffnen, um mit den Angehörigen zu skypen oder Mails zu schreiben. Die Risiken dieser Nutzung trägt der/die Patin. In Dettum und Evessen wurde geprüft, mit welchem Aufwand Internetzugänge hätten installiert werden können. Die Kosten hierfür und auch die monatlichen Kosten sowie solche für mögliche Reparaturen müssten die Flüchtlinge selbst tragen. Der Beitrag des EInzelnen würde entsprechend der Anzahl der Flüchtlinge ermittelt und monatlich von den Barleistungen einbehalten. Die Kalkulation ergab einmalige Kosten pro Person in Höhe von mind. 50.--€, eine monatliche Belastung von mind. 10.--€. Mögliche Reparaturkosten sind nochnicht eingerechnet. Außerdem könnten sich Probleme infolge von Fluktuationen bei den Bewohnern ergeben. Fazit: es sollte eine weitere Variante in den Gemeinden geprüft werden: Internet-Cafés vor Ort. Es bieten sich die Dorfgemeinschaftshäuser, vielleicht auch Häuser der Kirchengemeinden an. Ansprechpartner wären die Bürgermeister sowie die Pastorinnen/Kirchenvorstände. Die Einrichtungskosten sollten sich die Betreiber und Sponsoren teilen. Zur Abdeckung der laufenden Kosten müssten Nutzergebühren erhoben werden.
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Einkaufen Ein neuer Ort, neue Menschen und der Wunsch, einen neuen Alltag zu finden und zu gestalten … all das beschäftigt Menschen, die als Flüchtling nach Deutschland kommen. Flüchtlinge brauchen Unterstützung dabei, sich in ihrer neuen Umgebung zu orientieren. Dazu gehört auch, günstige und gut erreichbare Einkaufsmöglichkeiten zu finden. Möglichst früh sollte ein gemeinsamer Einkauf im nächsten Supermarkt stattfinden. In den folgenden Tagen können dann die Wege / Busverbindungen zu den in der Nähe befindlichen Lebensmittelläden erklärt werden. Auch hier sollte eine gute Balance zwischen notwendiger Begleitung und Unterstützung sowie der Eigeninitiative und Selbständigkeit gefunden werden. Für eine Familie oder Wohngemeinschaft ist es schwierig, den gesamten Wocheneinkauf mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause zu schaffen, und es wäre hier sicher sinnvoll, einmal in der Woche gemeinsam einzukaufen. Viele der Flüchtlinge sind gläubige Muslime. Sie richten sich beim Essen nach den Regeln des Korans. In Braunschweig und auch in Wolfenbüttel gibt es türkische Lebensmittelläden, die Halal Lebensmittel (halal kommt aus dem arabischen und bedeutet: erlaubt) führen. Dort bekommt man auch landestypische Lebensmittel aus der Heimat der Flüchtlinge. In Afro-Shops werden u. a. Afrikanische Kosmetikprodukte und – Lebensmittel angeboten. Günstige Einkaufsmöglichkeiten, soziale Läden etc.: DRK Kleiderkammer: Am Exer 15 in Wolfenbüttel, Tel. 05331/9278464 Montag Mittwoch
15.30 – 18.00 Uhr und 09.30 – 12.00 Uhr
Rotkreuz-Shop: Am Alten Tore 1 in Wolfenbüttel, Tel. 05331/948655 Montag – Freitag 10.00 – 17.00 Uhr Samstag 10.00 – 13.00 Uhr Verkauf gegen geringes Entgelt Caritas Kleiderkammer: Krumme Straße 56 in Wolfenbüttel, Tel: 05331/26005 für alle, die zur Sicherung ihrer Grundbedürfnisse Kleidung oder Textilien benötigen 1,- Euro / Kilogramm Montag 09.00 – 11.00 Uhr Dienstag 09.00 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 17.00 Uhr Freitag 09.00 – 11.30 Uhr Diakonie – Möbelkontor: Goslarsche Sr. 55, 38304 Wolfenbüttel, Tel. 05331/996970 Diakonie – Möbelkontor: Paul Jonas Meier Str. 38 – 42 in Braunschweig, Tel. 0531/5807813 Angebot: gut erhaltene gebrauchte Möbel, Elektrogeräte, Lampen, Hausrat, Bekleidung und Kinderartikel. Erwerb über Berechtigungsschein, Gutschein oder Bargeld 19
Wolfenbütteler Tafel: Ausgabestelle Am Alten Tore 1 in Wolfenbüttel, Tel. 05331/948655 1 x wöchentlich gegen 1,- Euro Gebühr für Familien Einzelpersonen alle 2 Wochen Montag – Freitag 11.00 – 13.50 Uhr Dienstag 11.00 – 16.30 Uhr Bezugskarten beantragen: mit Ausweisdokument und aktuellem Leistungsnachweis.
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Hausordnung Allgemein Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Bewohner. Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich. Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn alle Hausbewohner aufeinander Rücksicht nehmen. Die Grundausstattung der Wohnräume (Möbel sowie alle in der Wohnung befindlichen Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Herd etc.), die beim Einzug vorgefunden wurde, gehören der Samtgemeinde Sickte bzw. dem Vermieter. Schäden müssen sofort in der Samtgemeindeverwaltung gemeldet werden. Gegebenenfalls muss der Mieter den Schaden bezahlen. In jedem Fall muss er dafür gerade stehen, wenn er Gegenstände der Grundausstattung an andere weiter gibt oder verkauft. Lärm Die Mieter sind gehalten, vermeidbaren Lärm in Wohnung und Umgebung zu vermeiden. Es gelten folgende Ruhezeiten: Mittagsruhe: 13:00 Uhr – 15:00 Uhr - Nachtruhe: 22:00 Uhr – 07:00 Uhr Kinderspiel Kinder dürfen auf den dafür vorgesehenen Flächen, auf dem Hof und der zum Haus gehörenden Wiese spielen. Die Eltern haben dafür zu sorgen, dass Spielplatz und Spielgeräte sauber gehalten werden. Sicherheit Aus Sicherheitsgründen sind Haustüren, Kellereingänge und Hoftüren in der Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr ständig geschlossen zu halten. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind auch Fluchtwege. Daher dürfen sie nicht verstellt werden. Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen und Gehhilfen, soweit dadurch kein Fluchtweg versperrt wird. Das Grillen mit Holzkohle ist in der Wohnung sowie auf den Balkonen nicht erlaubt. Zum Grillen steht eine geeignete Fläche unweit des Gebäudes zur Verfügung. Bei Mängeln an den Strom-, Gas- und Wasserleitungen muss sofort der Vermieter und die Samtgemeinde informiert werden. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, dürfen keine elektrischen Schalter betätigt werden und die Fenster sind zu öffnen. Der Hauptsperrhahn ist sofort zu schließen. Reinigung Die Mieter sorgen für einen sauberen Zustand von Haus und Grundstück. Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen entsorgt werden. Die Regeln der Mülltrennung müssen beachtet werden (siehe Mülltrennungsplan). Müll Die deutsche Mülltrennung unterscheidet sich sehr von dem, was die Flüchtlinge aus ihrer Heimat kennen. Um es ihnen leichter zu machen, ist eine Auf21
klärung durch die Paten notwendig. Lüften Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Hierfür werden die Fenster morgens und im Laufe des Tages für mindestens 10 Minuten komplett geöffnet (Stoßlüften). Geklappte Fenster sind hierfür nicht empfehlenswert, weil dadurch im Winter zu viel Energie verschwendet wird. Fahrzeuge Fahrzeuge und Fahrräder dürfen grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden.
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Mobilität Fahrpläne (Bus und Bahn) – Fahrräder – Mitfahrgelegenheiten Busverkehr zum Deutschkurs (dieser findet am Montag und Donnerstag von 10 – 12 Uhr in Sickte statt):
Dettum Buslinie 731 Abfahrt Dettum
09:41 Uhr
Ankunft Sickte
09:52 Uhr
--------------------------------------Abfahrt Sickte
11:51 Uhr
Ankunft Dettum
12:04 Uhr
Buslinie 741 Abfahrt Sickte
12:19 Uhr
Ankunft Dettum
12:38 Uhr
Evessen Buslinie 730 Abfahrt Evessen
09:30 Uhr
Ankunft Sickte
09:50 Uhr
--------------------------------------Abfahrt Sickte
12:17 Uhr
Ankunft Evessen
12:35 Uhr
Veltheim Buslinie 730 Abfahrt Veltheim
09:43 Uhr
Ankunft Sickte
09.50 Uhr
--------------------------------------Abfahrt Sickte
12:17 Uhr
Ankunft Veltheim 12:22 Uhr Viele Teilnehmer sind bereits mit Fahrrädern ausgestattet, die sie auch nutzen. Weitere gespendete Fahrräder stehen bereit. Unregelmäßig bzw. bei Bedarf werden Reparatur-Aktionen (Fahrradwerkstätten) durchgeführt. Ausbaufähig sind die Mitfahrgelegenheiten. Hier gibt es viele Ideen, die der Umsetzung harren.
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Deutsch-Kurse Zurzeit werden in Dettum und Sickte zweimal wöchentlich Sprachkurse von Ehrenamtlichen angeboten. Weitere eintägige Kurse finden in Evessen und Mönchevahlberg statt. Über den Inhalt der Kurse kann man sich direkt bei den Leitern informieren.
Sickte
Leiter: Ralph Schoening (0531-892862, 0160-95044963); Lernbegleiter: Sieglinde Köcher (05305-4630073), Albrecht Kraft (05331-9963338), Ingrid Meiners (05331-9963338) Ort: Gemeindehaus der ev. Kirche, Bahnhofstraße 2, Sickte Termin: Montag und Donnerstag, 10:00 bis 12:00 Uhr
Dettum
Leiterinnen: Petra Maste-Tammen (05333-948962) und Friedel Neff (05333-1030) Ort: Beeke-Hus, Wolfenbütteler Straße 23, Dettum Termin: Montag und Mittwoch, 15:30 bis 17:00 Uhr Es gibt eine Anfänger- und eine Fortgeschrittenengruppe
Evessen
Leiter: Wolf-Rüdiger Grube (05305-1609) Ort: Pfarrhaus Pastorentwete, 38173 Evessen Termin: Mittwoch, 10:00 bis 12:00 Uhr Zusätzlich ist eine Anfängergruppe geplant (Heiko Judith und Sabine Jakobi).
Mönchevahlberg Veltheim
Leiterin: Herma Schenke (05333-947644) Ort: Schützenhaus Mönchevahlberg Termin: Freitag, 13:30 bis 15:30 Uhr Leiter: Wilfried Jeschke (05305-489) Ort: Pfarrhaus Straße, 38173 Veltheim Termine:
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Freizeit In der Samtgemeinde Projektchor Im Chor singen Flüchtlinge und Patinnen gemeinsam an jedem zweiten Freitag (ungerade Kalenderwoche) um 11 Uhr im Pfarrhaus in Evessen. Leiter ist Rainer Allewelt. Weitere Sängerinnen und Sänger sind immer willkommen. In den Gemeinden Flüchtlinge sind in den Vereinen und den Kirchen willkommen. Vereinsbeiträge müssen entrichtet werden, Härtefälle werden berücksichtigt. Sickte TSV Sickte Sparten: Fußball, Badminton, Cheerleading, Gymnastik, Handball, Judo, Leichtathletik, Tanzen, Tennis, Turnen, Volleyball, Wandern, Yoga Ansprechpartner: Christian Multerer (05305-901005) Eltern-Kind-Gruppe Sickte Montag bis Freitag: 9.30 bis 11.30 Uhr Kantorweg 3, Sickte Ansprechpartner: Ev. Pfarramt Sickte (05305/448) Bastelkreis für Kinder Dienstag: 16.00 Uhr Kirchengemeinde Sickte Ansprechpartner: Heike Rieckmann (05305/90 15 11) DLRG Ortsgruppe Sickte Schwimmkurse für das Bronze-Abzeichen (Montag 17.00 Uhr bis 17.45 Uhr und 17.45 Uhr bis 18.30 Uhr ab 5 Jahren in Neuerkerode) Seniorenschwimmen mit Wassergymnastik (Mittwoch 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr in Neuerkerode) Während der Freibadsaison im Freibad Sickte Ansprechpartner: Tronje Gerlach (05333-947087 oder Email:
[email protected]) Musikalische Frühförderung für Kinder von 3 bis 6 Jahren Musikraum der Grundschule Sickte Ansprechpartner: Frau Dietrich (05331/8 41 40) Kinderkantorei St. Petri Sickte (Musizieren) Freitag: 15.30 bis 16.00 Uhr Ev. Kirchengemeinehaus St. Petri Sickte Ansprechpartner: Gisela Schneider (05305/38 58) Kinderkirche St. Petri Sickte Sonntag: 09.30 Uhr Männergesangsverein Sickte Ansprechpartner: Frank Pape (0531/2809744)
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Evessen Ev. Kirche Pastorentwete, 38173 Evessen Tel. 05333-425 Info unter: http://www.pfarrverband-evessen.de/ TTV Evessen Sparten: Tischtennis, Gymnastik, Volleyball Ansprechpartner: Klaus Bertram (05333-1257) Bunter Chor Donnerstag: 20 bis 21:30 Uhr Lied-Repertoire: u.a. afrikanische Lieder Ansprechpartner: Rainer Allewelt (05333-948575) Veltheim Ev. Kirche Info unter: http://www.kirche-veltheim-schulenrode.de/ Kath. Kirche Info unter: http://www.heilig-kreuz-veltheim.de/ Amphibiengruppe Veltheim (Ohe) Adresse: Alte Straße 6, 38173 Veltheim (Ohe) Tel.: 05305/28 02 Ansprechpartner/in: Heinz Künne Freiwillige Feuerwehr Veltheim http://www.ffveltheimohe.de/ Jugendfeuerwehr Veltheim Adresse: Vor der Ohe 2, 38173 Veltheim (Ohe) Ansprechpartner/in: Sven Lupp Männergesangverein Veltheim (Ohe) Adresse: Neue Straße 24, 38173 Veltheim (Ohe) Tel.: 05305/31 12 Ansprechpartner/in: Gerhard Helmsen Pilgerverein Veltheim e. V. Adresse: Wasserweg 2A, 38173 Veltheim (Ohe) Tel.: 05305/3495 Ansprechpartner/in: Ursula Ahlswede Schützenverein Veltheim Adresse: Stadtweg 1, 38173 Veltheim (Ohe) Tel.: 0176-22682627 Ansprechpartner/in: Beate Wirth Sportverein Veltheim Adresse: Harzblick 44, 38173 Veltheim (Ohe) Tel.: 05305/32 81 Ansprechpartner/in: Wolf-Dietrich Brunswig
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Finanzen Finanzielle Versorgung – Umgang mit Geld Die Flüchtlinge erhalten von der Samtgemeinde pro Person pro Monat einen Betrag (ca. 350 €), der etwas unter dem Hartz IV-Satz liegt. Davon müssen sie alle Kosten des täglichen Lebens wie Lebensmittel, Mobil-Telefon, Fahrkarten, Möbel etc. begleichen. Es ist ratsam, den Flüchtlingen nahezulegen, Rücklagen für außergewöhnliche Ausgaben (Anwalt etc.) zu schaffen. Gelegentlich ist eine Hilfestellung bei sog. Haustür-Käufen nötig. Beispiel: Zeitungs-Abonnement durch Unterschrift bei Übergabe einer kostenlosen Ausgabe. Es muss schnell reagiert werden, damit diese Verträge unwirksam werden.
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Beschäftigung/Arbeitsaufnahme Ein Asylgesuch ist von seiner Absicht nicht unmittelbar mit dem Zweck einer Arbeitsaufnahme verbunden. Dementsprechend ist die Erwerbsmöglichkeit von Asylbewerbern eingeschränkt, bis positiv über den Asylantrag entschieden wurde (siehe Übersicht unten). Personen mit Gestattung und Duldung (ohne individuelles Arbeitsverbot) haben ab dem ersten Tag des Aufenthalts Anspruch auf Beratung. Ab der dreimonatigen Wartefrist besteht Anspruch auf Beratung und Vermittlung sowie Zugang zu zahlreichen arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumenten. Infomaterial des Nds. Flüchtlingsrates: http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2014/01/erstinformationen_broschuere_4te_auflage_WEB.pdf. Praktika im Sinne des „Hereinschnupperns in Arbeitsabläufe“ sind möglich (Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport - Referat 61 (- Ausländer- und Asylrecht) - vom 19.11.2014: http://azf2.de/wpcontent/uploads/2009/02/MI_zum_Praktikum_Hospitation2.pdf). Für Genehmigungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sind zunächst die Ausländerbehörden zuständig. Auf den Ausweisdokumenten der Ausländer (Gestattung, Duldung, Aufenthaltserlaubnis) sind auch Hinweise über Erlaubnisse bzw. Einschränkungen zur Arbeitsaufnahme enthalten. Mit der Anerkennung (-> Aufenthaltserlaubnis) geht die Zuständigkeit auf die Arbeitsagentur (Jobcenter) über. Im Einzelfall ist daher zu empfehlen, zuerst auf die Hinweise auf dem Ausweisdokument (teils auch mit Zusatzblatt) zu achten und ggfs. bei der zuständigen Ausländerbehörde um Auskunft zu bitten. Die folgende Übersicht zeigt die Zugänge zur Beschäftigung:
(Quelle: GGUA Flüchtlingshilfe e.V., Projekt Q, 48153 Münster)
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Gesundheit Ärztliche Versorgung – Umgang mit Krankheiten Gerade Flüchtlinge stehen vor spezifischen Problemen, die es zu bewältigen gilt. Bei Flüchtlingen und Asylsuchenden erschweren in ihrem Rechtsstatus begründete Hindernisse eine angemessene Gesundheitsversorgung. Sie finden schwerer den Zugang zu sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen und ihren Hilfeangeboten und benötigen dabei Unterstützung. Die große Mehrheit von ihnen hat es mit sprachlichen und anderen kulturell bedingten Kommunikationsschwierigkeiten zu tun. Kommunikation ist jedoch für Prävention, Diagnose und Behandlung im Krankheitsfall eine wesentliche Voraussetzung, um der Patientin oder dem Patienten schnell und in Erfolg versprechender Weise helfen zu können. Gesundheit ist eine Grundlage für ein selbstbestimmtes aktives Leben. Das gilt für Flüchtlinge genauso wie für alle anderen. Der Zugang zu Gesundheitseinrichtungen und zu Ärztinnen und Ärzten ist wichtig für jeden einzelnen, aber auch für die gesamte Gesellschaft. Wer Hilfe erfährt, wenn er krank ist, gewinnt Vertrauen. Wer gesund ist, kann sich einbringen. Es ist sinnvoll, bereits im Vorfeld gemeinsam mit dem Flüchtling eine MiniHausapotheke für „kleinere Notfälle“ anzulegen. Inhalt: Fieberthermometer (von Fieber spricht man ab einer Temperatur von 38,5 Grad), Paracetamol gegen Kopfschmerzen, Hustenbonbons, Nasenspray, Pflaster, Wundcreme und Desinfektionsspray zur Wundreinigung (bekommt man alles kostengünstig im Drogeriemarkt und in der Apotheke), verschiedene Tees (Erkältung, Magen, …) So kann man eventuell kleinere Beschwerden bereits im Vorfeld und ohne großen Aufwand beheben. Vorgehensweise im Krankheitsfall: • Termin beim jeweiligen Arzt vereinbaren • Krankenschein für die Behandlung in der Samtgemeinde Sickte abholen • Arzttermin wahrnehmen Allgemeinmediziner und praktische Ärzte in der Samtgemeinde Sickte und Umgebung Hausarztpraxis: Gemeinschaftspraxis Dr. med. Klaus Peter Brucker, Im Moorbusche 23, 38162 Cremlingen, Telefon: 05306-990440 Hausarztpraxis: Gemeinschaftspraxis Drs. Florian Kaul, Dagmar Milde, Schewe, Helmut Tautorat Salzdahlumer Str. 4a, 38173 Sickte, Telefon: 05305-912980 Hausarztpraxis: Prof. Dr. med. Joachim Drevs (Internist und hausärztl.Versorg.), Apothekenweg 6, 38173 Sickte, Telefon: 05305-1301 - Mail:
[email protected] Kinderarzt: Dr. Detlef Schiekirka und Dr. Oliver Busch, 33
Kleiner Zimmerhof 10, 38300 Wolfenbüttel, Telefon: 05331-26799 Zahnarzt: Dr. med. dent. Michael Sörgel und Anja Richter, Salzdahlumer Str. 4a, 38173 Sickte, Telefon: 05305-2995 Hinweis: Eine ausführliche Liste zu allen Ärztinnen und Ärzten (Augenarzt, Frauenarzt, HNO, Zahnmedizin etc.) in der Region Braunschweig (auch mit Angabe der Sprachkenntnisse) findet man im „Gesundheitswegweiser für Migrantinnen und Migranten“ der Stadt Braunschweig auf folgender Internetseite: https:// www.braunschweig.de/leben/soziales/migration/ Gesundheitswegweiser.pdf (Stand: Juni 2015).
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Kinder Kindergarten Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Gesetzlich verankert wurde der Anspruch im Achten Sozialgesetzbuch - SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), §24. Bei geringem Einkommen sind die Kosten dafür ganz oder teilweise vom Jugendamt zu tragen. Das gilt auch, wenn das Kind eine Aufenthaltserlaubnis, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung hat. Eine frühzeitige Anmeldung ist ratsam, da der Bedarf an Betreuungsplätzen häufig sehr hoch ist. Bei einem Kindergartenbesuch können auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden (siehe unter Schule). In der Regel findet im vorletzten Kindergartenjahr ein Sprachtest für alle Kinder statt. Bestehen Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache, müssen die Kinder im letzten Kindergartenjahr an Sprachfördermaßnahmen teilnehmen, die von Grundschullehrkräften durchgeführt werden und in der Regel im Kindergarten stattfinden. Schule Die gesetzliche Schulplicht beträgt in Niedersachsen 12 Jahre. Sie beginnt für alle Kinder, die hier ihren Wohnsitz haben, wenn sie bis zum 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden (§ 63ff NSchG). Flüchtlingskinder mit Aufenthaltsgestattung werden schulpflichtig, wenn sie nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen. Dies ist spätestens drei Monate nach der Einreise der Fall. Zuvor haben sie - wie auch Kinder ohne Papiere - ein Schulbesuchsrecht. Flüchtlingskinder haben ihren Schulbesuch häufig wegen Vertreibung, Krieg und Flucht unterbrechen müssen. Einige hatten in ihren Herkunftsländern gar nicht erst die Chance, zur Schule zu gehen. Nach der Ankunft in Deutschland können zudem weitere Verzögerungen durch mehrfaches Umziehen eintreten. In den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen Bramsche und Friedland wird eine Beschulung für die Dauer des Aufenthaltes vorgehalten. In Braunschweig soll ein entsprechendes Schulangebot aufgebaut werden. In Niedersachsen entscheiden die Schulen eigenständig darüber, in welche Klasse Flüchtlingskinder, die bereits im schulpflichtigen Alter sind, eingestuft werden. Die Schulen haben zudem die Möglichkeit, eine spezielle Sprachförderung für nicht Deutsch sprechende Kinder und Jugendliche insbesondere in sogenannten „Sprachlernklassen“ anzubieten. Aufgrund eines Erlasses des Nds. Kultusministeriums vom 01.07.2014 sind die Schulen verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe und Förderung von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in das Schulkonzept aufzunehmen. In Niedersachsen gibt es bislang 70 spezifische Klassen an allen Schulformen (Grund-, Haupt-, Real-, Ober-, Gesamtschule, Gymnasium usw.). Voraussetzung für diese Förderung sind mindestens zehn Schüler, die dem Unterricht in einer Regelklasse aufgrund eines hohen Unterstützungsbedarfes in der deutschen Sprache noch nicht folgen können. Dabei sind die Schüler, die in ihrer Herkunftssprache nicht alphabetisiert sind, über eine geringe oder keine schulische Grundbildung in ihrem Herkunftsland verfügen oder Alphabetisierungsbedarf in deutscher Sprache im Sekundarbereich I haben, doppelt zu zählen. Daher sind diese Klassen entsprechend kleiner. 35
Nach dem mindestens neunjährigen Schulbesuch im Primar- und Sekundarbereich I müssen junge Flüchtlinge, wie alle schulpflichtigen Jugendlichen, die keine allgemeinbildende Schule besuchen und keine betriebliche Berufsausbildung beginnen, ihre Schulplicht durch den Besuch einer Berufsbildenden Schule (BBS) mit Vollzeitunterricht erfüllen. Für Schüler ohne die erforderlichen Deutschkenntnisse können an einer BBS Sprachförderklassen (BVJ-A) eingerichtet werden. Im Zusammenhang mit dem Schulbesuch sind folgende Behördengänge erforderlich: • die Schuleingangsuntersuchung des Kindes beim Gesundheitsamt, • die Anmeldung bei der Schule, • die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beim Sozialamt, wenn Leistungen nach dem AsylbLG bezogen werden bzw. beim JobCenter, wenn Leistungen nach SGB II bezogen werden, • die Beantragung eines Schülertickets bei entsprechend weiter Entfernung des Schulortes von der Unterkunft, • die Beantragung der Schulerstausstattung (Ranzen, Schreibutensilien, Hefte etc.) in Höhe von € 70,-- im ersten und € 30,-- im zweiten Schulhalbjahr (Beim JobCenter ist hierfür kein eigener Antrag erforderlich.), • die Beantragung der Mittel für Mittagessen in der Schule oder im Hort (Eigenanteil), • Mittel für Schulauslüge und Klassenfahrten, • Mittel für das Mitmachen in Kultur, Sport, Freizeit (bis € 10,-- monatlich), • die Beantragung der Mittel für Lernförderung, wenn die Schule den Bedarf bestätigt, weil insbesondere die Versetzung gefährdet ist. Für Menschen ohne deutsche Sprachkenntnisse, die sich zudem mit dem deutschen Schulsystem, Formularen, Behörden und den Verkehrswegen (noch) nicht auskennen, sind diese Schritte große Herausforderungen und unter Umständen auch Hürden. Unterstützung ist gefragt. Kooperation von Eltern und Schule / Kita Elternabende, gemeinsam mit Eltern organisierte Schulfeste oder Hausaufgabenkontrollen sind - anders als in Deutschland - in vielen Ländern unüblich. Die „deutsche“ Idee einer geteilten Bildungsförderung von Schule und Elternhaus kennen viele der geflüchteten Eltern nicht. In ihren Heimatländern wird häufig den Schulen die alleinige Verantwortung für die Ausbildung der Kinder zugesprochen. Auch deutschen Lehrern und Erziehern sind diese Unterschiede meist nicht bewusst. Sehr hilfreich ist es, die Eltern z.B. zu den Elternabenden zu begleiten und zu informieren, dass vor allem im Primarbereich Kinder eine Mitteilungsmappe haben, wo Elternbriefe, Mitteilungen usw. abgeheftet werden und die Eltern jeden Tag Einblick nehmen können. (Quelle: Flüchtlinge in Niedersachsen - Was kann ich tun Hrsg: Diakonie, Caritas, Haus kirchlicher Dienste)
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Rechtsanwälte für Ausländer-/Asylrecht Michael Anding Ruhfäutchenplatz 3 38100 Braunschweig Tel: 05 31 / 24 47 40 Fax: 05 31 / 24 47 447 E-Mail:
[email protected] www.anding-kanzlei.de Jürgen Carsten Gieselerwall 7 38100 Braunschweig Tel: 05 31 / 24 07 778 Fax: 05 31 / 24 25 340 E-Mail:
[email protected] www.anwaltsbuero-carsten.de Gärtner & Friedrichs Bruchtorwall 15 38100 Braunschweig Tel: 05 31 / 24 24 040 Fax: 05 31 / 24 24 041 Petra Schaeffer – HUS-Recht Lange Str. 1 38100 Braunschweig Tel: 05 31 / 24 25 322 Fax: 05 31 / 24 25 340 E-Mail:
[email protected] www.hus-recht.de Anwaltliche Beratung empfiehlt sich immer nach Zustellung der Ablehnung des Asylantrags. Hier ist eine einwöchige Frist zur Erhebung einer Klage zu beachten. Gleiches gilt, wenn ein Folgeantrag auf Asyl gestellt werden soll. Bedeutsam sind allerdings die Anwaltskosten. Sie betragen für ein komplettes Verfahren bis zu 1.200 €. Der Flüchtling hat in der Regel einen Vorschuss in Höhe von 100 bis 300 € zu zahlen. Der Rest iat dann über Raten von 20 bis 30 € pro Monat zu begleichen. Refugium bietet in Einzelfällen einen Zuschuss von 150 € für den Start des Verfahrens. Prozess- (Gerichts-)kosten entfallen für die erste Gerichtsinstanz.
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Psychologische Betreuung der Flüchtlinge Der Zugang zu therapeutischer Hilfe ist für Flüchtlinge leider etwas erschwert. Trotzdem gibt es auch hier die Möglichkeit, Ihrem Schützling eine Therapie zu ermöglichen. Hierzu können Sie sich an folgende Adresse wenden: Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen e.V. Marienstraße 28 30171
[email protected] Öffnungszeiten Montag 10:00 bis 14:00 offene psychologische Sprechstunde (für Krisen & andere erste Anfragen) Freitag 10:00 bis 14:00 offene allgemeinmedizinische Beratung Dienstag, Mittwoch, Donnerstag Termine nach Vereinbarung Telefonische Sprechzeiten Montag 10:00 bis 14:00, Dienstag 9:00 bis 11:00, Mittwoch 9:00 bis 11:00 und 14:00 bis 16:00, Donnerstag 9:00 bis 11:00, Freitag 10:00 bis 14:00 Telefon: 0511-856445-0 www.ntfn-ev.de Infomaterial Therapiesuche Psychotherapeuten in Braunschweig & Wolfenbüttel Kontakt über NTFN e.V. Psychosoziales Dienstleistungszentrum Langer Garten 23b 31137 Hildesheim Tel: 05121/8889761 Suizidalität und Krisenintervention Sollte es zu einer Situation kommen, in der Sie befürchten müssen, dass Ihr Patenkind sich etwas antun könnte, gibt es nur die Möglichkeit einer stationären Einweisung. In der Regel werden Sie Ihren Schützling davon überzeugen können, dass er oder sie Hilfe braucht und sich freiwillig einweisen lässt. Wenden Sie sich in diesem Fall dann bitte an folgende Adressen: Notfallambulanz Salzdahlumer Straße Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Salzdahlumer Straße 90 38126 Braunschweig Tel: 0531 595-24 52 Psychiatrische Station Notfallaufnahme Tel: 0531 595-2284 http://www.klinikum-braunschweig.de/235.0.html AWO-Psychiatriezentrum (der leitende Arzt hier ist Syrer und es gibt dort weitere
arabisch-sprachige Ärzte)
Vor dem Kaiserdom 10 38154 Königslutter Tel: 05353 / 90-0 www.awo-psychiatriezentrum.de Oberarzt Dr. Rainer Jung (Spezialist für Traumatologie) Sollten Sie in oben genannter Situation den Flüchtling nicht davon überzeugen können, sich freiwillig in eine Klinik bringen zu lassen, und es besteht akute 39
Gefahr, dass der Flüchtling sich oder auch einer anderen Person etwas antun könnte (d.h. eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt), sollte zum Schutz eine Einweisung auch gegen den ausdrücklichen Willen der betreffenden Person erfolgen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den Sozialpsychiatrischen Dienst: Sozialpsychiatrischer Dienst Wolfenbüttel Friedrich-Wilhelm-Straße 2A 38302 Wolfenbüttel Tel: 05331 84-516 Sozialpsychiatrischer Dienst Braunschweig Hamburger Straße 226 38114 Braunschweig Mo – Do 9.00 – 16.00 Uhr, Fr 8.30 – 13.30 Uhr Tel: 0531 470-7272
Notfälle allgemein
Rettungsdienst: Tel. 112
Polizei:
40
Tel. 110
Behördliche Kontakte Samtgemeinde Sickte Erster Ansprechpartner für Paten ist Steffen Köppe, Tel.: 05305/209946 Er händigt die jeweiligen Identitätsnachweise (Aufenthaltsgestattung oder -erlaubnis) aus und veranlasst die monatlichen Auszahlungen. Ebenso sind bei ihm die Behandlungsscheine für Ärzte erhältlich. Landkreis Wolfenbüttel (Ausländerbehörde) Zu den aufenthalts- und passrechtlichen Angelegenheiten gehören insbesondere u.a. • die Erteilung und Verlängerung von Erlaubnissen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (selbständig und unselbständig), aber auch • die Erteilung von Duldungen nach Ablehnung eines Asylverfahrens und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländerinnen und Ausländern, die in der Bundesrepublik Deutschland kein Aufenthaltsrecht erlangen können sowie • die Aufenthaltsbeendigung, wenn ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer nicht freiwillig ausreisen. Zuständig nach Buchstabenbereichen:
A – Fid Fie – Kl Km – Q R – Z
Herr Hadamik Frau Weber Frau Schwanke Frau U. Kruse
Bahnhofstraße 11 - 38300 Wolfenbüttel - Tel. 05331 84-300 Email:
[email protected] - website: www.lk-wolfenbuettel.de Verbände Migrationsberatung Diakonie Elli Kurzrock Harzstraße 1, 38300 Wolfenbüttel - Tel: 05331/996990
[email protected] Beratungszeiten: Di 9-12 Uhr, Do 10-12 + 14-16 Uhr Migrationsberatung Caritas Gerhard Senski, Frau Schäfer Krumme Str. 56, 38300 Wolfenbüttel - Tel: 05531 / 26 005 Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 9-12 u. Do 15-17 E-Mail:
[email protected] Migrationsberatung AWO Ekrem Benli Im Kamp 3, 38300 Wolfenbüttel - Tel: 05331/903521
[email protected] Beratungszeiten: Mo 8.30-12 + 14-16 Uhr, Mi 13-16 Uhr, Fr 8.30-12 Uhr Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Sickte Margit Richert Am Kamp 12, 38173 Sickte Telefon: 05305/209912 Mail:
[email protected] 41
Allgemeiner Rat und Hilfe für Flüchtlinge und Paten Refugium Flüchtlingshilfe e.V. Braunschweig Jeden Mittwoch von 10:30 bis 13:30 Uhr Beratungsstunden im Sitzungszimmer in der Samtgemeindeverwaltung Sickte (Am Kamp 12). Die kostenfreien Beratungen werden von Sozialarbeiter Andrzej Rybczynski durchgeführt. Geboten wird Hilfe bei Fragen rund um das Asylverfahren (z.B. Aufenthaltssicherung, Sozialleistungen, Anhörungsvorbereitung, aufenthaltsrechtliche Informationen, arbeitsrechtliche und mietrechtliche Fragen).
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Versicherungsfragen Die Paten können sich über die Freiwilligenagentur in Wolfenbüttel versichern. Informationen unter http://www.freiwillig-engagiert.de/. Büro: Kleine Kirchstraße 3, 38300 Wolfenbüttel Tel: 05331 902626. dienstags geschlossen. Es empfiehlt sich den Anmeldebogen vor Ort auszufüllen und gleich die Erklärung zu unterschreiben. Ein Fahrtenbuch wird von der Freiwilligenagentur zur Verfügung gestellt. Des Weiteren kann man sich beim DRK Kreisverband Wolfenbüttel registrieren lassen (auch als Nichtmitglied). Somit ist man als Pate versichert, we nn man ein Projekt des DRK in der Samtgemeinde unterstützt. Ist die Flüchtlingshilfe einer Kirchengemeinde angeschlossen, sind die Ehrenamtlichen automatisch versichert. Hier wird der Auftrag der Kirchengemeinde unterstellt. Mit der Gründung eines Paten-Vereins kommt eine weitere Lösung in Frage.
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Adressenliste Paten – Stand Juli 2015
Name
Telefon
1
Berndt, Christian + Stephanie
05305-901353 01736393239
[email protected]
2
Beyer, Wolfgang + Sybille
05333-1017
[email protected]
3
Boos, Michael
05305-901729 01715214640
[email protected]
4
Boos, Sabine
05305-901729 01709646129
[email protected]
5
Busch, Fabienne
05305-9019318 01788585559
[email protected]
6
Dube, Astrid
05333-1827
[email protected]
7
Haar, Rüdiger
05305-2456 01702968349
[email protected]
8
Herzog, Angelika
01716226606
[email protected]
9
Heyden-Rynsch, Claudia v.d.
10
Homann, Christa
05333-9488189
[email protected]
11
Klotz, Hannes
017693644857
[email protected]
12
Ibrahim, Christel
13
Köppe, Steffen
05305-209946
[email protected]
14
Kumpis-Giersig, Nicole
05305-202466 016096211194
[email protected]
15
Lässig, Claudia
05305-912229
[email protected]
16
Pabst, Barbara
05333-332
17
Sauer, H.-Peter
05333-1474 015752229328
05305-2807
Mailadresse
[email protected]
0157772682
[email protected] [email protected]
45
46
18
Schenke, Matthias
05333-947644
[email protected]
19
Senghor, Helena
01786989348
[email protected]
20
Stolte, Sieglinde
05305-930150
[email protected]
21
Symalla-Düker, Ina
05305-3245 015751085972
[email protected]
22
Thiede-Huster, Sabrina
05333-8445
[email protected]
23
Uphoff-Mayer, Kerstin
015751224071
[email protected]
24
Welsch, Jane
05305-3347
[email protected]
Flüchtlinge nach Herkunft, Geschlecht und Wohnort - Stand Juli 2015 Herkunft Albanien
Anzahl
Wohnort
1 Frau
Hötzum
Aserbaidschan
1 Mann, 3 Frauen
Dettum
Elfenbeinküste
10 Männer, 6 Frauen
Eritrea Georgien
4 Männer, 3 Frau
Dettum, Evessen und Veltheim Evessen, Dettum
3 Frauen
Dettum
Iran
1 Mann, 2 Frauen
Dettum
Liberia
1 Mann, 2 Frauen
Dettum
Nepal
3 Männer
Mönchevahlberg
Nigeria
2 Männer
Evessen
Ruanda
2 Frauen
Hötzum
Russ. Föderation
3 Frauen
Dettum
Simbabwe
1 Mann
Mönchevahlberg
Somalia Sudan Südsudan Syrien ungeklärt
4 Männer, 7 Frauen
Dettum und Veltheim
5 Männer, 1 Frau, 3 Kinder
Evessen und Hötzum
7 Männer
Evessen
4 Männer, 2 Frauen
Dettum
2 Männer
Evessen
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