Maßnahmenkatalog. Lokale Agenda 21. Bericht des Magistrats zum

December 13, 2017 | Author: Hajo Althaus | Category: N/A
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Lokale Agenda 21 Bericht des Magistrats zum

Maßnahmenkatalog

Kassel im Januar 2007

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Inhaltsverzeichnis

Themenfeld

I. Nachhaltiges Konsumverhalten in Kassel

Seite

1

II. Bürgerbeteiligung in Kassel

11

III. Lebensqualität in Kassel

15

IV. Mobilität in Kassel

26

V. Nachhaltige Gestaltung der Kasseler Fließgewässer

49

VI. Wasserversorgung im Kasseler Raum

53

VII. Landwirtschaft im Raum Kassel

55

VIII. Landschaftsverbrauch und Flächenversiegelung

60

IX. Nachhaltiges Wirtschaften

67

X. Nachhaltige Energieversorgung in Kassel

69

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Einleitung In ihrem Beschluss zur Lokalen Agenda 21 für Kassel forderte die Stadtverordnetenversammlung im September 2003 den Magistrat u.a. auf, „zu den im Handlungsprogramm vorgeschlagenen Maßnahmen einen Katalog vorrangig einzuleitender und umzusetzender Maßnahmen vorzulegen“ sowie „der Stadtverordnetenversammlung und der interessierten Öffentlichkeit alle zwei Jahre Bericht zum Stand der Umsetzung des Handlungsprogramms“ zu erstatten. Die thematische Bandbreite der Lokalen Agenda 21 für Kassel – immerhin erstreckt sie sich über 10 Themenfelder – erforderte ein komplexes Beratungs- und Beschlussverfahren mit Beteiligung des Fachwissens aus vielen Bereichen der Stadt. Dieses war auch in der nun vorliegenden Berichterstattung aufgrund der Vielzahl der beteiligten fachlichen Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung und im Konzern Stadt der Fall. Maßgeblich orientieren sich die fachlich zuständigen Ämter und Einheiten im Konzern Stadt in ihrer Berichterstattung an dem vom Magistrat im November beschlossenen Katalog vorrangig zu ergreifender Maßnahmen zur Umsetzung des Handlungsprogramms zur Lokalen Agenda 21 für Kassel. Selbstverständlich war es allen Beteiligten unbenommen, andere bzw. weitere Maßnahmen in die Berichterstattung einzubringen, die aus ihrer Sicht zur Umsetzung der im Handlungsprogramm beschlossenen Leitbilder und Leitlinien beitragen. Die Berichterstattung übernimmt die Reihenfolge der Themen so, wie sie zu Zeiten intensiver Bürgerbeteiligung in den Jahren 1998 – 2000 mit der damaligen „Nummerierung“ der entsprechenden Agenda-Arbeitsgruppen „historisch gewachsen“ ist. Von der Darstellung her ist jede Maßnahme in kursiver Schrift und als Zitat aus dem Maßnahmenkatalog ausgewiesen. Dem Zitat schließt sich die Berichterstattung der jeweiligen Einheit/en der Stadt Kassel an. Bei der Koordination der Berichterstattung wurden keine inhaltlichen, sondern, soweit erforderlich, lediglich stellenweise kleine redaktionelle Änderungen vorgenommen.

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Maßnahmenberichterstattung; Stand: 02.02.2007

I.

Nachhaltiges Konsumverhalten in Kassel

Handlungsfeld Information und Motivation der Verbraucherinnen und Verbraucher „Die Stadt Kassel unterstützt durch ihre Kooperation mit anderen Akteuren zielgruppenspezifische Aktionen und Informationskampagnen. Sie fördert dabei die Nutzung öffentlicher Räume und wirbt für die Nutzung von Räumen mit großem Publikumsverkehr (z.B. Banken, Postfilialen).“ „Die Stadt Kassel nimmt – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – Einfluss auf die Bildungsinhalte und Rahmenbedingungen von Schulen und Kindertagesstätten hinsichtlich einer nachhaltigen Konsumweise (Speiseplan, Projektwochen, Ausflüge, Klassenfahrten etc.).“ Hierzu berichtet das Schulverwaltungsamt (-40-): Die Maßnahmen erfolgten sowohl durch die Bereitstellung von Schulräumen für Informationskampagnen als auch durch die Einflussnahme auf Bildungsinhalte und Rahmenbedingungen hinsichtlich einer nachhaltigen Konsumweise. - URBAN-Projekte Im Rahmen der URBAN-Projekte „Vom Müll zum Wertstoff“ wurden an der Josephvon Eichendorff-Schule und der Agathofschule Maßnahmen zum sparsamen Umgang mit Energie, Müllvermeidung und Recycling eingeführt bzw. weiterentwickelt. Im Rahmen der Netzwerktagung von BLK 21 „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ wurden die oben genannten Maßnahmen den teilnehmenden Programmschulen präsentiert und erläutert (siehe auch X. Nachhaltige Energieversorgung). Der ökologische Gedanke konnte aus dem schulischen Raum in den Stadtteil an Familie, Freunde und Nachbarn weiter getragen werden. - Informationsveranstaltung Im Dezember 2004 fand an der Luisenschule eine von der Stadträtin für Gesundheit und Soziales organisierte Veranstaltung zum Thema „Handy als Schuldenfalle“ für alle Eltern statt. Als Referentin konnte die Leiterin der Verbraucherzentrale Hessen e.V. gewonnen werden. Die Schulen erhielten zusätzlich Informationsmaterial zum Thema „Risiken der Mobilfunknutzung“. - Waldschule Die Waldschule steht den Schülerinnen und Schülern der Kasseler Grundschulen und Förderschulen für Tagesaufenthalte zur Verfügung. Diese Maßnahme bietet gerade Kindern aus dem Innenstadtbereich Naturerlebnisse ohne lange Anreise. Durch Unterstützung des Fördervereins und mit Hilfe eingeworbener Spenden konnte das Angebot erweitert werden (Restaurierung der Gebäude; Schaffung eines zusätzlichen Klassenraumes; Bau eines Brunnens; Einsatz einer Waldschulpädagogin). Das Angebot wird sehr gut angenommen. Hierzu berichtet das Gesundheitsamt (-53-):

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Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst ist in der Arbeitsgruppe „Ernährung“ beteiligt, die, geleitet von Frau Dr. Bielefeld-Hart, seit 2003 Aktivitäten zum Welternährungstag (16. Oktober d.J.) organisiert. Dieser Tag wird schwerpunktmäßig von der CarlAnton-Henschel-Schule und der Elisabeth-Knipping-Schule zum Thema „regionaler und ökologischer Anbau sowie Zubereiten und Verzehr von selbst geernteten Kartoffeln“ ausgerichtet. Es besteht in der Arbeitsgruppe eine Zusammenarbeit mit der Verbraucherberatung, Schulleiterinnen, Landwirten, die ökologischen Landbau betreiben, und Ernährungsberaterinnen. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst unterstützt die Schulen und Kindertagesstätten bei Unterrichtseinheiten und Elternabenden zum Thema „Gesunde Ernährung und Schulfrühstück“. Der Jugendzahnärztliche Dienst bietet allen Grundschulklassen flächendeckend zweimal jährlich Unterrichtseinheiten über gesunde Ernährung und Mundhygiene an. In den Gesamtschulen und Sonderschulen werden auch höhere Jahrgangsstufen einbezogen. Weitere Unterrichtseinheiten oder Schulveranstaltungen zu präventiven und eine gesunde Lebensführung fördernden Themen werden nach Wunsch der Lehrer/innen sowie der Schulen mitgestaltet. Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): Das Umwelt- und Gartenamt konnte im Berichtszeitraum jeweils 400 Grundschulkinder auf spielerische Weise mit Umweltthemen vertraut machen: - So gastierte das Umwelttheater „Unverpackt“ zweimal in Kassel zum Themen Energiesparen, einmal zum Thema Abfallvermeidung und einmal zum Thema Wassersparen. Die Theateraufführungen wurden begleitet von Aktivitäten der städtischen Energieberatung sowie den Stadtreinigern. In 2004 war ein weiteres Umwelttheater zu Gast in Kassel, das die Zielgruppe Kindergärten mit dem Thema Klimaerwärmung vertraut machte. „Die Stadt Kassel fördert im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Aufbau und die Arbeit eines Netzwerkes unterschiedlicher Akteure zur Förderung des nachhaltigen Konsums.“ Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): Die o.g. Arbeitsgruppe „Ernährung“ ist mittlerweile ein stabiles, sich ausweitendes Netzwerk, dessen Aktivitäten von den Beteiligten eine hohe Wertschätzung erfährt. Darüber hinaus fand es in 2005 ebenfalls die Anerkennung durch die Marketinggesellschaft Gutes aus Hessen sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Dies drückt sich darin aus, dass - die Marketinggesellschaft Gutes aus Hessen in diesem Jahr ihre Kampagne „Unsere Region schmeckt lecker“ nach Nordhessen vergeben hat, wo unter der Koordination der Verbraucherzentrale u.a. 25 Schulklassen aus der Stadt Kassel sowie den Landkreisen Kassel und Schwalm-Eder-Kreis mit 20 (Bio)Bauern kooperieren. - die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erstmals in 2005 Kassel in die bundesweit begehrte Kinderliedertour „Apfelklops & Co., eine Revue mit Seite 2 von 69

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Rock und Liedern rund um Ernährung und Bewegung“ aufgenommen hat. 2000 Grundschulkinder konnten im Oktober 2005 daran teilzunehmen. Ein begleitender Multiplikatorenworkshop verstetigte die Arbeit. Das Umwelt- und Gartenamt kooperierte im Berichtszeitraum eng mit dem Umwelthaus Kassel e.V. in der Organisation des „Tages der Erde“ als großes Umwelt- und Kulturfest, das ein zunehmend größer werdendes Spektrum an Gewerbetreibenden und Initiativen aus dem ökologischen, sozialen und kulturellen Bereich zur Präsentation von Produkten und Informationen nutzt und der jährlich mehrere Tausend BesucherInnen aus der Stadt Kassel und dem Umland, vor allem junge Familien, anspricht. Darüber hinaus unterstützte das Umwelt- und Gartenamt im Berichtszeitraum das Netzwerk Biologische Lernorte in Stadt und Landkreis Kassel (Bioleka) regelmäßig und in unterschiedlicher Form (Sitzungsleitung, Protokollführung, personelle Unterstützung bei Informationsständen und Aktionen. „Die Stadt Kassel leistet einen angemessenen Beitrag zur weiteren Etablierung und zur Unterstützung der Arbeit der Verbraucherzentrale.“ Hierzu berichtet das Hauptamt (-10-): Seit 2003 fördert die Stadt die Beratungsstelle Kassel der Verbraucher-Zentrale Hessen e.V. mit Euro 27.000. Handlungsfeld Förderung regionaler, langlebiger und fair gehandelter Produkte „Die Stadt Kassel unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Verbraucherberatungen bei der Werbung für Produkte des fairen Handels.“ Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): Im Berichtszeitraum gab es seitens der Verbraucherzentrale keine diesbezüglichen Anfragen / expliziten Aktivitäten. „Wenn Akteure in Kassel Aktivitäten/Aktionen für den fairen Handel entwickeln, werden sie von der Stadt Kassel im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt.“ Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): Im Berichtszeitraum gab es in 2006 im Rahmen der Ausstellungseröffnung „Hessen FAIRändert“ eine Podiumsdiskussion zum Thema „Fairer und regionaler Handel in Nordhessen“; hieran nahm das Umwelt- und Gartenamt teil und schlug u.a. vor, dem Vorbild anderer Städte folgend, zur documenta 12 einen fairen „Kassel-Kaffee“ auf den Markt zu bringen. Diesbezügliche und weitere Schritte werden in einer Zukunftskonferenz Anfang Dezember 2006 konkretisiert werden. Hierzu berichtet das Hauptamt (-10-):

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Mit Beschluss vom 23.01.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung die Verwaltung aufgefordert, sich hinter die Kampagne „Aktiv gegen Kinderarbeit“ zu stellen. Unter anderem soll bei Ausschreibungen darauf geachtet werden, dass künftig keine Produkte angeschafft werden, die durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt oder vertrieben werden. Die Kampagne gründet sich auf eine Konvention der Arbeitsorganisation der UNO, die am 19.11.2001 in Kraft getreten ist und von der Bundesregierung am 18.04.2002 ratifiziert wurde. Sie wird mittlerweile in vielen bundesdeutschen Städten umgesetzt. In Gesprächen mit Fachämtern wurde festgelegt, dass dies nicht in jedem Fall ein Prüfkriterium ist, der Bieter aber im Zweifel nachweisen muss, dass die angebotenen Produkte der Konvention entsprechen. Der gesamte Text der Konvention ist auf der Website www.ilo.org/ilolex/german/docs/ac182.htm veröffentlicht und kann dort im Bedarfsfall herunter geladen werden. Da die gesetzlichen Vorgaben zum Vergabeverfahren zu dieser Thematik keine verbindlichen Aussagen treffen und die Allgemeinen Vergaberichtlinien der Stadt Kassel (AVR) bzw. die besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Kassel (BVB) daher nicht geeignet sind, diese Passage aufzunehmen, sollen ab sofort sämtliche Leistungsverzeichnisse um die nachfolgende Passage ergänzt werden: „Es dürfen ausschließlich Produkte angeboten werden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 (Internationale Arbeitsorganisation der UNO) vom 19.11.2000 hergestellt oder vertrieben wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Für die Einhaltung dieser Vorgabe ist der Bieter verantwortlich und hat dies ggf. nachzuweisen.“ Insbesondere die ausschreibenden Stellen bei -10- und -60- werden gebeten darauf zu achten, dass diese Ergänzung Eingang in die Leistungsverzeichnisse gefunden haben. „Es wird ein Einkaufsführer „Wo bekomme ich in Kassel ‚fair’ gehandelte Produkte mit Adressen und Produktliste erstellt.“ Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): Im Berichtszeitraum standen für die Erarbeitung dieses Einkaufsführers keine personellen Ressourcen zur Verfügung. „Entwicklungspolitische Gruppen und Bildungsträger, die über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den s.g. Entwicklungsländern informieren, vernetzen sich und stimmen ihre Arbeit ab. Soweit sie dabei Unterstützung seitens der Stadt Kassel benötigen, wird ihnen diese im Rahmen der städtischen Möglichkeiten gewährt.“ Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): Der „Tag der Erde“, der vom Umwelt- und Gartenamt in Kooperation mit dem Umwelthaus Kassel e.V. organisiert wird, wird auch von mehreren entwicklungspolitisch engagierten Initiativen (z.B. DED) und Institutionen (z.B. Ev. Kirche Kurhessen-Waldeck) als Forum genutzt, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu Seite 4 von 69

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machen. Eine darüber hinausgehende Unterstützung wurde im Berichtszeitraum nicht angefragt. „Der vom Umwelt- und Gartenamt herausgegebene Reparaturführer wird fortgeschrieben. Er enthält auch Informationen zu Second-Hand-Möglichkeiten.“ Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): Der Reparaturführer „Reparieren statt wegwerfen“ Wer repariert was und wo?“ wurde in 1999 erstmals herausgegeben; aufgrund der großen Resonanz gab es in 2000 eine 2. Auflage mit ebenfalls 5.000er Exemplaren. Für die Recherche und Redaktion stand in 1999 eine ABM-Kraft zur Verfügung. Im Berichtszeitraum gab es im Umweltund Gartenamt keine personellen Ressourcen zur Aktualisierung und Erweiterung des Reparaturführers. Handlungsfeld Sanfter Tourismus (Freizeitaktivitäten) „Die Notwendigkeit des sanften Tourismus zur Erhaltung der Schönheiten und der individuellen kulturellen Identitäten in dieser Welt wird der Kasseler Bevölkerung nahe gebracht, z.B. durch Vorträge an der VHS (durch ehemalige Entwicklungshelfer beispielsweise), Reiseberichte, Reisebörsen von Anbietern des sanften Tourismus etc.“ Hierzu berichtet die Volkshochschule (-41vhs-) des Kulturamtes (-41-): Die Volkshochschule hat im Berichtszeitraum 2003 bis Mitte 2005 hierzu insgesamt 24 Veranstaltungen (Reiseberichte, Exkursionen) angeboten und durchgeführt, die von insgesamt 821 Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen wurden. Reiseberichte und Exkursionen bei der Volkshochschule behandeln entweder explizit die Themen sanfter Tourismus und Ökologie oder implizieren beides gemeinsam mit anderen thematischen Schwerpunktsetzungen wie Landeskunde und Zeitkritik. Auswahl aus der Themenpalette: - Führungen durch das Freilandlabor Dönche - Die Sahara, Reisebericht mit Dias - Das romantische Oberwesertal, Reisebericht mit Dias - Mit dem Schiff von Burgund bis ins Mittelmeer, Filmbericht - Dubai und Oman – eine Reise vom Öl-Emirat zum arabischen Sultanat, Reisebericht mit Dias - Mit dem Fahrrad der Natur auf der Spur, Exkursion - Mit dem Postschiff Norwegens Küste entdecken, Reisebericht mit Dias - Danzig, Königsberg und Masuren, Reisebericht mit Dias - Die Dolomiten – leuchtende Felsburgen und blumenreiche Bergwelten, Reisebericht mit Dias - Ecuador – vom Regenwald bis zu den Galapagos-Inseln, Reisebericht mit Dias - Island per Fahrrad – Zauber des Nordens - Der Reinhardswald – eine waldgeschichtliche Wanderung, Exkursion - Schlesien und Krakau, Reisebericht mit Dias.

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„Die Stadt Kassel fördert Projekte des sanften Tourismus (Naherholung, Freizeitangebote, Sportangebote) in Kassel und der Region, so dass das Bedürfnis nach Erholungs- und Freizeitangeboten auch in der Nähe befriedigt werden kann.“ Hierzu berichtet die kassel tourist GmbH wie folgt: Die kassel tourist GmbH, als verantwortliche Agentur für die touristische Vermarktung der Stadt Kassel, fördert die Bereiche Naherholung und Freizeitangebote in der Stadt Kassel in Ausrichtung an den sanften Tourismus. Kassel ist eine sehr grüne Stadt mit sehr großen und attraktiven Parkanlagen, wie z.B. der Karlsaue und dem Bergpark, aber auch im Landkreis Kassel dem Park Wilhelmsthal und dem Tierpark Sababurg. All diese Angebote befinden sich unmittelbar in den Angeboten und den Arrangements der kassel tourist GmbH wieder. Mit der Neugründung der kassel tourist GmbH haben wir im Rathaus eine InnenstadtTouristinformation aufgebaut, mit den inhaltlichen Schwerpunkten Tourismusinformation für Kassel und Schaufenster für Nordhessen, so dass wir hier auch die Freizeitangebote des Umlandes vom Edersee bis Karlshafen mit anbieten. Darüber hinaus gibt es eine neue Vereinbarung mit der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten, dass die kassel tourist GmbH alle Führungen in den Parkanlagen Bergpark, Karlsaue und auch Wilhelmsthal aus einer Hand anbietet. Im Jahr 2003 haben wir mit dem Landkreis Kassel eine gemeinsame Imagebroschüre produziert, wo wir alle Facetten des Tourismus wie Städtetourismus, Kulturtourismus, Aktivtourismus und Urlaubstourismus gemeinsam anbieten. Im Jahr 2004 haben wir das mit einer gemeinsamen Broschüre der Unterkünfte in der Stadt Kassel und dem Landkreis Kassel komplettiert. Kassel ist auch eine behindertenfreundliche Stadt in der Verkehrsanbindung und der Stadtstruktur. Wir sind derzeit dabei, ein Konzept zu erstellen, behindertenfreundliche Angebote auch in die Parks zu verlagern. Das ist ein Projekt, was wir gemeinsam mit der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten entwickeln werden. Die Strukturen des Marketing der kassel tourist GmbH richten sich sowohl nach innen als auch nach außen, weil wir der Meinung sind, nur mit einem guten Innenmarketing kann man ein überzeugendes Außenmarketing gestalten. So sind unsere Aktivitäten stark auf Netzwerke orientiert, die wir für unsere Arbeit und unsere Maßnahmen gewinnen wollen. Beispiele dafür sind die sog. „Kassel-Nacht-Initiative“, die Workshops in Bad Wilhelmshöhe, aber auch Veranstaltungen, die wir in Vorbereitung der documenta und in Zusammenarbeit mit der Kulturhauptstadtbewerbung gemacht und hierzu die einzelnen Branchen eingeladen haben zur „Kulturhauptstadt- bzw. „documenta-fit-Veranstaltung“. Ziel dieser Veranstaltung ist es, einen hohen Informationsgrad bei allen Leistungsträgern, die im und mit dem Tourismus arbeiten, zu bieten. Das Ganze wurde begleitet durch ein Wohlfühlbarometer, das wir entwickelt haben innerhalb der Zielstellung, Kassel zur gastfreundlichsten Stadt Deutschlands zu entwickeln. Dieses Barometer ist ein gutes Arbeitsinstrument, um die Ist-Situation in der Zufriedenheit der Touristen mit der Stadt Kassel zu messen, aber auch Maßnahmen festlegen zu können, wie wir uns strategisch entwickeln wollen.

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Inhaltlich konzentrieren wir uns auf die drei Schwerpunktthemen: Mythen, Märchen und Moderne, die parallel mit der Kulturhauptstadtbewerbung entwickelt wurden. Die Mythen bedienen Parks und Schlösser und in dem Zusammenhang auch die Museumslandschaft, die Märchen bedienen insbesondere die Brüder Grimm und die Deutsche Märchenstraße, und die Moderne die documenta. Das sind unsere Marken, die wir nach innen und nach außen vermarkten und die kassel tourist in Deutschland fast eine Ausnahmestellung gewährleisten. Es gibt Fragen, die man weltweit vermarkten kann und damit einen hohen Wiedererkennungswert unserer Arbeit schaffen. Kassel ist durch die kassel tourist GmbH im Regionalmanagement im Cluster Tourismus vertreten. Nordhessen ist ein sehr attraktives Radtourismus-Quartier. Dabei stehen insbesondere die Wälder wie Habichtswald und Reinhardswald, aber auch die wunderschönen Flussradwege Werra, Fulda, Diemel und Weser im Zentrum, so dass der Fahrradtourismus auch für Kassel einen hohen Förderwert darstellt. Aktiv ist Kassel in zwei Initiativen vertreten, einmal im Fulda-Werra-Radweg und einmal im Herkules-Wartburg-Projekt. Innerhalb der Stadt Kassel gibt es noch Entwicklungsmöglichkeiten, die in der weiteren strukturellen Entwicklung der Stadt Kassel Berücksichtigung finden sollen. Handlungsfeld Ernährung „Die Stadt Kassel stellt geeignete Flächen für das Auslegen von Informationsmaterial zur Verfügung.“ Hierzu berichtet das Hauptamt, Zentrale Dienste und Wahlen (-105-): Den Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Institutionen dieser Stadt steht im Rathaus, 1. Etage vor der Treppe zum Bürgersaal ein drehbarer Ständer zur Verfügung, der einschlägiges Informationsmaterial aufnehmen kann. Darüber hinaus können durch die Verwaltung Plakate in den Eingangs- und Wartebereichen gehängt werden, die ebenfalls Informationen übermitteln. Das Informationsmaterial und die Plakate dürfen jedoch keine Werbung für wirtschaftliche und/oder politische Zwecke enthalten. „Die Stadt Kassel bietet im Rahmen ihres Volkshochschulprogrammes ein entsprechendes Kursprogramm an.“ Hierzu berichtet die Volkshochschule (-41vhs-) des Kulturamtes -41-): Im Berichtszeitraum 2003 bis Mitte 2005 wurden insgesamt 22 Kurse zum Themenbereich Ernährung und Kochen durchgeführt, an denen 203 Bürgerinnen und Bürger regelmäßig teilnahmen. Jeder Kurs umfasste im Durchschnitt 20 Unterrichtsstunden. Auswahl aus der Themenpalette: - Neues Lebensgefühl durch Fasten - Kochen für Singles - Italienische Landküche – Genießen wie am Mittelmeer - Gesunde Ernährung – Grundlagen und Tipps - Dinner for one (or two) Seite 7 von 69

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Kochkurs für Kinder – Eine Entdeckungsreise durch’s Land der Gerüche und des Geschmacks Indische Küche und internationale Currygerichte Antipasti und Wein Die kulinarischen Provinzen Italiens Kulinarisches aus Persien Asiatische Kochkunst aus dem Wok Wildkräuter – Bärlauch und Co.

„Die Verpflegung in den städtischen Kindertagesstätten soll künftig weitgehend auf Lebensmittel aus regionalem und ökologischem Anbau sowie fairem Handel umgestellt werden.“ Hierzu berichtet die Abteilung Kindertagesstätten (-51 9-) des Jugendamtes (-51-): Den Kindern in den städtischen Kindertagesstätten werden stadtweit an 31 Standorten warme Mahlzeiten angeboten. An drei Standorten werden komplette Mahlzeiten von einer Kasseler Großküche angeliefert. Diese bezieht ihre Rohware weitgehend aus der Region. An den übrigen 28 Standorten wird zu 80 % vorgegarte Tiefkühlkost eingesetzt, die vor Ort aufbereitet wird. Frische Salate, Obst, Milch und Molkereiprodukte für Nachtisch werden ausschließlich regional zugekauft. Durch den erklärten Verzicht der Firmen auf den Einsatz von Gluten, Geschmacksverstärkern, Konservierungsstoffen, Alkohol und gentechnisch veränderten Lebensmitteln ist die Versorgung der Kinder mit kindgerechter Nahrung gewährleistet. Hierzu berichtet das Schulverwaltungsamt (-40-) Übergewicht und ungesunde Ernährung bei Kindern erweisen sich zunehmend als Risikofaktoren für eine gesunde Entwicklung. Hier kommt den Schulen eine steigende Bedeutung bei der Vermittlung einer nachhaltig angelegten gesunden Ernährung zu. Das Programm „Schule und Gesundheit“ unterstützt mit verschiedenen Modulen im Bereich der Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung die Schulen auf diesem Weg. Ziel des Programms ist die Zertifizierung als „gesundheitsfördernde Schule“. - Mittagstisch Durch die Entwicklung im Bereich der schulischen Ganztagsangebote ist ein steigender Bedarf an Angeboten für einen Mittagstisch zu verzeichnen. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, wird die Anzahl der Schulen mit Mittagstisch von 12 im Jahr 2003 auf 18 bis Ende 2006 erhöht. Durch die Ausweitung der Angebote konnte die Abgabe der Essensportionen von 2003 bis 2005 um fast 25 % gesteigert werden. Ein Teil der Schulen mit Mittagstisch nutzt ein Bio-Catering, das auf regionale Anbieter mit ökologischem Anbau zurückgreift. - Schulmilch Die Schulmilch wird überwiegend von der Upländer Bauernmolkerei (Biomilch) geliefert. Leider wird dieses Angebot nur noch von wenigen Schulen wahrgenommen. Um diesem Trend entgegen zu wirken, wurden die Schulen über Seite 8 von 69

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die gemeinsame Aktion von Herrn Staatsminister Dietzel und der Landesvereinigung für Milch und Milcherzeugnisse Hessen e.V. zur Verbesserung der Schulmilchversorgung informiert. - Gesundes Pausenfrühstück „Schule isst fit“ Zum Schuljahres beginn 2005/2006 wurde von den Schülerinnen und Schülern der EIBE-Klassen an der Elisabeth-Knipping-Schule ein gesundes Pausenfrühstück aus Produkten der Region für die fast 2000 Erstklässler und Kinder der Vorklassen an den Grund- und Förderschulen der Stadt Kassel zubereitet. Das Frühstück, bestehend aus Wurst- und Käsebroten, Bio-Äpfeln und Milchgetränken, wurde in Sportbeutel verpackt, um gleichzeitig zu mehr Bewegung anzuregen. Die Aktion wurde unterstützt durch regionale Anbieter, die Handwerkskammer und die Kasseler Sparkasse. Ziel dieser Aktion war, Eltern und Kinder darauf aufmerksam zu machen, wie wichtig ein gesundes Pausenfrühstück und Bewegung für eine positive Entwicklung der Kinder sind. - Kasseler Gesundheitstag 2005 „Jugend und Gesundheit“ Im Rahmen des 3. Kasseler Gesundheitstages fand auch der „Kinder- und Jugendschutztag“ mit den Schwerpunktthemen „Sucht und Prävention“ und „Ernährung und Bewegung“ statt. Zu beiden Schwerpunktthemen wurden Foren und Workshops für Kinder und Jugendliche eingerichtet. Die Schulen erhielten die Möglichkeit, eigene Projekte in diesen Bereichen vorzustellen. Die Angebote stießen bei den Schulen auf große Resonanz. - URBAN-Projekt Die Agathofschule legt besonderen Wert auf die Führung der Cafeteria unter ökologischen Gesichtspunkten. Aus diesem Grunde wurde der Verkauf von Trinkpäckchen eingestellt und durch klasseneigene Mineralwasserzubereiter ersetzt. - „Wir essen gut und gesund“ – Wettbewerb für Grundschulen im Frühjahr 2005 Mit diesem Wettbewerb sollten die Schulen in ihrer Entwicklung zur gesundheitsfördernden Schule unterstützt werden. Das Möbelhaus IKEA konnte als Sponsor gewonnen werden und stellte als Preis eine komplett ausgestattete Küche zur Verfügung. „Die Stadt Kassel setzt sich dafür ein, dass die örtlichen Medien über Bedeutung und praktische Möglichkeiten eines nachhaltigen Konsumverhaltens informieren.“ Hierzu berichtet das Hauptamt, Pressestelle (-103-): Damit die örtlichen Medien über die Bedeutung und praktischen Möglichkeiten eines nachhaltigen Konsumverhaltens informieren können, ist Voraussetzung, dass die jeweiligen Fachämter der Abteilung -103- die inhaltlichen Vorgaben machen. Diese werden dann zeitnah und pressegerecht aufbereitet und von -103- den jeweiligen Medien zugeleitet. Inwieweit diese dann veröffentlicht werden, entzieht sich aber letztlich dem Einfluss der Stadt.

II. Bürgerbeteiligung in Kassel „Herstellung von Transparenz der Funktionen und Aufgaben politischer Gremien durch geeignete Informationsmaterialien, um ihre Popularität und Zugänglichkeit zu erhöhen.“ Hierzu berichtet das Büro der Stadtverordnetenversammlung (-16-):

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Informationen über die Stadtverordnetenversammlung, ihre Mitglieder, Fraktionen und Ausschüsse sowie die Ortsbeiräte werden ausführlich im Internet unter www.stadt-kassel.de im Bereich Politik dargestellt. Seit der 16. Wahlzeit sind dort auch sämtliche Sitzungstermine, Einladungen, Niederschriften und Beschlüsse zu finden. Weiterhin werden die Gremien im Rahmen eines Begrüßungsschreibens des Stadtverordnetenvorstehers an alle Neubürger bzw. Neubürgerinnen in Kurzform vorgestellt. Für Schulklassen und andere interessierte Gruppen werden durch die Amtsleitung des Büros der Stadtverordnetenversammlung Führungen im Rathaus mit dem Schwerpunkt Kommunalpolitik angeboten und durchgeführt. „Optimierung der Ankündigung und Ausgestaltung von Stadtteilspaziergängen und Ortsbegehungen.“ Hierzu berichtet das Hauptamt/Bürgerreferat (-10-): Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung des Bürgerreferats sind Stadtteilbegehungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Bürgerversammlungen vorgesehen. Dabei werden Stadtteilroute und Treffpunkt durch den jeweils zuständigen Ortsbeirat festgelegt. Nach erfolgter Terminierung werden die Termine für die Stadtteilbegehungen ins Internet eingestellt und des weiteren in zeitlicher Nähe zum Termin auch der lokalen Presse zur Ankündigung übermittelt. Darüber hinaus wird zeitnah auf dem klassischen Postweg informiert. „Kommunikationsfördernde und aktivierende Beteiligungsmethoden (wie z.B. Zukunftswerkstätten, Open-Space-Konferenzen, Bürgerbefragungen).“ „Nutzung neuer technischer Möglichkeiten im Rahmen der Beteiligung bei der Bauleitplanung mit dem Ziel dezentraler, problemorientierter und damit nachvollziehbarer Präsentation und Kommunikation von Planungen (inkl. möglicher Alternativen.“ „Berücksichtigung der Kosten der Beteiligungsmaßnahmen bei Rahmenplanungen und Projekten.“ Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-): Die rechtlich verankerten Beteiligungsformen, die das Baugesetzbuch vorschreibt, werden in Kassel auf allen Ebenen der Planung, von der Rahmenplanung der Entwicklungsplanung als informelle Planungsebene über die vorbereitende Bauleitplanung in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband und die verbindliche Bauleitplanung umfassend umgesetzt. Die Kinder- und Jugendbeteiligung ist über die Beteiligung der Ämter im Hause (Kinderbeauftragte) gewährleistet. Die Berücksichtigung der Interessen z.B. der Senioren und Behinderten ist durch die

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Beteiligung der Beiräte gewährleistet. Die Ortsbeiräte sind in das Beschlussfassungsverfahren aller Planungsebenen einbezogen. Neue innovative Beteiligungsprozesse werden durchgeführt. Das Forum Unterneustadt bzw. das Beteiligungsverfahren für den Wiederaufbau der Unterneustadt war insgesamt Vorbild und Pilotprojekt für neue Beteiligungsprozesse in allen Stadtteilen. Es wird keine Entwicklungs- oder Rahmenplanung durchgeführt, bei der nicht neben Beteiligung der örtlich zuständigen Ortsbeiräte Runde Tische installiert werden, in denen die Planung mit den jeweiligen Interessengruppen der Stadtteile, Initiativen und Institutionen diskutiert werden und deren Anregungen mit in die Planung einbezogen. Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt, Freiraumplanung und Freiflächenbau (671-): Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei größeren Planungsprojekten ist für das Umwelt- und Gartenamt selbstverständlich. Im Rahmen von Workshops werden gemeinsam vor Ort Konzepte mit Bürgerinnen und Bürgern entwickelt, die von Fachplanern ausgearbeitet und nach Möglichkeit umgesetzt werden. Erstmals wurde 1999 für eine große Parkanlage, den Nordstadtpark, eine öffentliche Planungswerkstatt durchgeführt. Seither werden insbesondere für Stadt- und Quartiersplätze Beteiligungen durchgeführt. Als Beispiel sind zu nennen: Brückner-Kühner-Platz, Georg-StockPlatz, Platz an der Bardelebenstraße, Henner-Piffendeckel-Platz und Kirchplatz. Spielplätze, Schulhöfe und andere Anlagen für Kinder und Jugendliche werden grundsätzlich in enger Kooperation mit dem Kinder- und Jugendbüro durchgeführt, um eine bedarfsgerechte Ausstattung zu erzielen. „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und Berücksichtigung ihrer spezifischen Bedürfnisse bei der Erstellung teilraumbezogener Leitbilder.“ Hierzu berichtet die Kinderbeauftragte (-51K-) des Jugendamtes (-51-): 1997 entschied die Kasseler Stadtverordnetenversammlung, eine „Lokale Agenda 21“ in Auftrag zu geben. Fast gleichzeitig erließ der damalige Oberbürgermeister Georg Lewandowski eine Verfügung zur „Reglung der projektorientierten Kinder- und Jugendbeteiligung in Kassel“. In den letzten neun Jahren hat sich die Vorgehensweise in der Praxis bewährt und ist von einigen hessischen Städten kopiert worden. Ausschlaggebend sind die „Beauftragten für Kinder- und Jugendbeteiligung“ in den Fachämtern und die ämterübergreifenden Absprachen. Kompetent, bedarfsnah und wirtschaftlich werden die Interessen der Kinder und Jugendlichen umgesetzt. Das Verfahren ist erprobt in über 100 Projekten. 21 Schulhöfe sind in der Zwischenzeit mit Hilfe der Kinder von tristen Asphaltflächen zu Spielräumen verwandelt worden. Es sind ganz außergewöhnliche Spielräume für Kinder entstanden, mit Wasserpumpen, Spielmöglichkeiten am Bach und Kriechtunnel. Auch die Wünsche

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der Jugendlichen finden sich vermehrt im Stadtbild wieder. Es gibt legale Flächen für Sprayer, Skateanlagen und überdachte Cliquentreffs. Kassel ist auf dem Weg zur kinder- und jugendfreundlichen Stadt. Das Netzwerk von Bürgern, Verwaltung, Politik, Vereinen und Sponsoren hat diese Entwicklung ermöglicht. Es liegen noch viele Handlungsfelder vor uns. Hauptsächlich für Jugendliche im Alter von 12 – 18 Jahren fehlen noch Aktionsräume für Trendsportarten und Treffpunkte. Im letzten Jahr stellten wir durch Umfragen fest, dass Kinder und Jugendliche viele gute Ideen haben, wie man die Innenstadt familienfreundlicher gestalten könnte.

Hierzu berichtet das Schulverwaltungsamt (-40-): Das Schulverwaltungsamt der Stadt Kassel hat in Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt und den Landkreis Kassel im Juni 2006 eine zweitägige Zukunftskonferenz mit den Schulleitungen der Stadt Kassel, die im Kasseler Norden/Osten liegen, und Beteiligten der Jugend- und Erziehungshilfe, der Ortsbeiräte, den Elternvertretern und der Schülervertretung durchgeführt. Vereinbartes Ziel ist eine langfristige Perspektive und Qualitätssicherung nicht nur für die drei im Kasseler Norden/Osten gelegenen Gesamtschulen (Carl-SchomburgSchule, Joseph-von-Eichendorff-Schule, Schule am Hegelsberg) zu entwickeln, sondern alle Grund- und Mittelstufenschulen im Kasseler Norden und Osten mit einzubeziehen. Der Aspekt der sozialräumlichen Vernetzung soll im Schulentwicklungsplan ein Schwerpunkt sein, d.h. eine konsequente Öffnung von Schulen in den Stadtteil und attraktive sozialräumliche Angebote der Schulen werden realisiert. Die aus der Zukunftswerkstatt entwickelten Vorschläge und Perspektiven wurden in drei sozialräumlich orientierten Arbeitsgruppen in den Folgemonate konkretisiert. Unter der Fragestellung „Was brauchen junge Menschen, um ihr Leben erfolgreich zu gestalten?“ und „Wie können die bestmöglichen Abschlüsse und Übergänge für die jeweilige Schülerin/den jeweiligen Schüler erreicht werden?“ wurden die unterschiedlichen Ausgangslagen des Standortes, der Bedeutung für den Stadtteil, der Kooperationsbeziehungen und der konzeptionellen Ausrichtung bzw. des Schulprofils betrachtet. Zentrales Ergebnis der Zukunftswerkstatt ist der Vorschlag für ein Haus des Lernens als kooperatives Schulzentrum mit verschiedenen Erziehungs- und Bildungsangeboten unter einem Dach. Dieses Fernziel wurde in den Arbeitsgruppen durch ein jeweiliges Nahziel ergänzt. Durch Kooperationsvereinbarungen aller Schulen im jeweiligen Sozialraum und durch die Vernetzung mit Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen und einer damit verbundenen sozialräumlichen Profilbildung soll der jeweilige Schulstandort gesichert werden. Eine Zukunftswerkstatt für die Förderschulen der Stadt Kassel wird im Dezember 2006 stattfinden.

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III.

Lebensqualität in Kassel

„Förderung eines wirkungsvollen Stadt- und Tourismusmarketing mit hohem Wiedererkennungswert nach außen und nach innen.“ Hierzu berichtet das Hauptamt (-10-): Das Marketing für den touristischen Standort Kassel hat sich in den zurückliegenden Jahren in vielfältiger Weise professionalisiert, die Kooperation und Vernetzung der relevanten Akteure wurde optimiert, und die verschiedenen Segmente (Kur, Tagungen, Kurz-, Kultur- und Städtetourismus) konnten durch konzeptionell und strukturell verbesserte Marktbearbeitung zunehmend besser ausgeschöpft werden. Diese nachhaltig positive Entwicklung zeigt sich anhand eines dauerhaft positiven Trends bei Anzahl und Verweildauer der Gäste in den verschiedenen Segmenten (Übernachtungen, Tagesgäste, Tagungen, Absatz touristischer Produkte/Angebote) und findet bemerkenswerter Weise gegen einen in Teilen negativen Branchentrend und innerhalb sich verschärfender Marktbedingungen statt. Ein wichtiger und nachhaltiger Impuls für die Stadt im Innen- und Außenmarketing ging von der Kasseler Bewerbung zur Kulturhauptstadt 2010 aus. Dieser Prozess unter dem Motto „Kassel gewinnt“ wurde von Beginn an als umfassender bürgerschaftlich getragener Stadtentwicklungsprozess angelegt und hat – auch wenn die Bewerbung als solche nicht erfolgreich war – für die Bewusstwerdung die positive Selbsteinschätzung und die strukturierte Reflexion lokaler Stärken und Besonderheiten (Stichwort: die drei Weltmarken Brüder Grimm, documenta und Herkules) einen wichtigen Beitrag geleistet. Im Laufe des mehrjährigen Bewerbungsprozesses haben sich in der Stadt zahlreiche neue Kommunikationsbeziehungen, Netzwerke und Kooperationen entwickelt, die im Sinne von endogenen Potenzialen auch zukünftig positiv in der Stadt weiter wirken werden. Darüber hinaus hat der Bewerbungsprozess auch im Außenmarketing der Stadt zu einem insgesamt quantitativ und qualitativ verbesserten Bekanntheitsgrad beigetragen. „Unterstützung gemeinschaftlicher und alternativer Wohnprojekte.“ Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-): Das Planungsamt unterstützt durch Fach- und Verfahrensberatung gemeinschaftliche und alternative Wohnprojekte und bezieht diese bei der Entwicklung von Stadtentwicklungskonzepten und Standortplanungen ein. Bereits umgesetzte Beispiele sind das alternative Wohnprojekt in der Marbachshöhe und das autofreie Quartier in der Unterneustadt. Aktuelle Projekte sind das in Bau befindliche HeilhausProjekt in Rothenditmold und zwei im Entstehen befindliche gemeinschaftliche Bauprojekte in der Unterneustadt und in der Samuel-Beckett-Anlage. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung sieht das Planungsamt im Bereich von Baugemeinschaften ein zunehmend wichtiger werdendes Handlungsfeld sowohl für Neubau- als auch für Umnutzungs-Projekte. Grundsätzlich ist – mit erweiterten Kapazitäten – auch eine die Entstehung weiterer Projekte aktiv fördernde Beratung als Leistungsangebot des Planungsamtes Seite 13 von 69

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denkbar. Andere Städte wie z.B. Hannover oder Hamburg haben mit einem solchen aktiven Angebot gute Erfahrungen in der Realisierung von BaugemeinschaftsProjekten gemacht. Hierzu berichtet das Sozialamt (-50), Referat für Altenarbeit (-5002-): Die Stadt Kassel begleitet beratend Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens im Alter und beteiligt sich an entsprechenden Veranstaltungen, z.B. - Mitwirkung bei Fachtagungen des Vereins AlterNatives Wohnen - Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zur Schaffung eines „AbbeyfielHauses“ in Kassel - Beratung von Wohnungsbauunternehmen bei der Schaffung alternativer und barrierefreier Wohnmöglichkeiten für ältere Menschen (Vereinigte Wohnstätten 1889, GWG) - Mitarbeit an der Entwicklung eines Konzeptes für eine ambulante Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz (WIB – Wohnen im Brückenhof) mit GWH und Diakonischem Werk/ZEDA. „Förderung barrierefreien Bauens (bezogen auf Häuser und Außenraum) und betreuten Wohnens (im eigenen Wohnraum).“ „Selbstverpflichtung der Stadt Kassel zur Barrierefreiheit bei allen kommunalen oder kommunal wesentlich geförderten Bauvorhaben (Neubauten und wesentliche Umbauten).“ Hierzu berichtet die Gebäudewirtschaft (-65-): Bei allen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, die von der Gebäudewirtschaft der Stadt betreut werden, wird ein barrierefreier Zugang zu den öffentlichen Bereichen der Gebäude geschaffen. Umgesetzt wird dies mit Hilfe von Rampen, elektrischen Türöffnern und –antrieben sowie behindertengerechten Aufzugsanlagen mit entsprechenden Bedienfeldern und akustischen Signalen. Neben den aktuellen Neubauten Grundschule Wolfsanger/Hasenhecke, Reformschule und Carl-Schomburg-Schule wurden und werden u.a. auch die Sanierungsobjekte Goetheschule II (Wimmelgebäude), Luisenschule, Jacob-GrimmSchule, Carl-Anton-Henschel-Schule, Fasanenhofschule, Naturkundemuseum, OlofPalme-Haus, Stadtmuseum, Kulturhaus Dock IV und Anne-Frank-Haus entsprechend ausgestattet. „Verstärkte Beratung und Unterstützung älterer Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Ziel, ihr Lebensumfeld an geänderte Bedürfnisse anzupassen.“ Hierzu berichtet das Sozialamt (-50-), Referat für Altenarbeit (-5002-): In Kassel wurde eine leistungsfähige Beratungsinfrastruktur für die Lebensgestaltung im Alter aufgebaut. Hierzu behören: - Beratungsstelle ÄLTER WERDEN des Sozialamtes/Referat für Altenarbeit - Beteiligung der Stadt Kassel am Bundesmodellprogramm „Pflegebudget“ mit dem Ziel, Menschen mit Pflegebedarf eine größere Autonomie und Individualität bei der Gestaltung eines Lebens mit Pflege zu ermöglichen Seite 14 von 69

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Projekte „Stadtteilmanagement Älter Werden“ in Harleshausen (2003 – 2005) und im Wesertor (2004 – 2006) zur Stärkung freiwilligen Engagements und sozialer Teilhabe im Alter Seit 2006 fachliche Beratung und organisatorisch-räumliche Unterstützung des selbstorganisierten Stadtteilbüros Älter Werden in Harleshausen ZEDA – Anlauf-, Beratungs- und Betreuungsangebot für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen; Träger: Diakonisches Werk; finanzielle Förderung durch kommunale Mittel, ESF/Landesmittel und Mittel der Pflegeversicherung Wohnungsberatungsstelle des Caritas Verbandes zur individuellen Wohnraumanpassung, Vermittlung barrierefreien Wohnraums und Bauherrenberatung; Finanzierung durch kommunale Mittel Finanzielle Förderung und fachliche Beratung von dezentralen Angeboten der Altenarbeit (Stadtteilzentren Agathof und Niederzwehren und Programm Offene Altenarbeit in der Nordstadt mit einem Schwerpunkt bei der Beratung von älteren türkischsprachigen Migranten) Fachliche Beratung der Vereinigten Wohnstätten 1889 / des Vereins Hand in Hand e.V. bei der Schaffung von mittlerweile vier Nachbarschaftstreffs und der Einwerbung von Landes-/ESF-Mitteln.

„Beachtung baubiologischer Aspekte und Verwendung umweltverträglicher Baustoffe bei öffentlichen Bauvorhaben.“ Hierzu berichtet die Gebäudewirtschaft (-65-): Bei allen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, die von der Gebäudewirtschaft der Stadt betreut werden, werden umweltverträgliche Baustoffe bevorzugt eingesetzt. Beispiele hierfür sind die gewählten Dämmmaterialien, lösungsmittelfreie Farben, Lacke und Kleber sowie die Materialien für die Inneneinrichtung und Dekoration wie Bodenbeläge usw. „Ausweisung von attraktivem Bauland für Familien.“ Hierzu berichtet das Liegenschaftsamt (-23-): I. Thematischer Überblick Städte und Gemeinden haben für ihre Einwohner „Daseinsfürsorge“ zu betreiben. Zu den wesentlichen Aufgaben des kommunalen Gemeinwesens gehört eine effiziente Baulandpolitik. Diese bewirkt eine Stabilisierung der Einwohnerzahl, der Altersstruktur und ein stabiles Steueraufkommen für die Gemeinden zur Erfüllung ihrer zahlreichen Aufgaben. Insbesondere die Stadt Kassel, die vom Land Hessen die Funktion eines Oberzentrums zugewiesen bekommen hat und die in einem strukturschwachen Raum liegt, ist angesichts des einsetzenden demographischen Wandels mehr denn je auf die Stabilisierung der Bevölkerungsschichten angewiesen, die eine Zukunftsorientierung ermöglichen – dies sind die Familien bzw. die demnächst Familien bildenden Einwohner. Zur Vermeidung einer Abwanderung dieser wichtigen Bevölkerungsgruppen muss daher ausreichend und kontinuierlich Bauland in guter Qualität bereit stehen.

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Die Stadt Kassel betreibt seit Jahrzehnten gezielt Bodenbevorratung, um auch in den verschiedenen Stadtteilen langfristig Baulandangebote unterbreiten zu können. Ziel ist dabei ein nachfragegerechtes Angebot an Baugrundstücken. Die Nachfrage nach individuellem Wohnen im eigenen Einfamilienhaus ist ungebrochen hoch. Keine Nachfrage gibt es seit einigen Jahren im Bereich der Eigentumswohnungen, deren Neubau praktisch zum Erliegen gekommen ist. II.

Ausweisung von attraktivem Bauland

Die Stadt Kassel ist bereits seit Jahren bemüht, verstärkt Baugebiete für die Eigentumsbildung in der Form des individuellen Bauens anzubieten. Beispielhaft sind hier die Baugebiete „Schwarzwaldweg“ im Stadtteil Helleböhn, „Hannah-Arendt-Straße“ im Stadtteil Oberzwehren, „Klosterwiese“ zwischen Oberzwehren und Nordshausen und „Goldbach“ zwischen Niederzwehren und Oberzwehren genannt. Allein in diesen vier Baugebieten konnten von der Stadt Kassel rund 170 Baugrundstücke an Bauwillige verkauft werden, die somit als Kasseler Bürger gehalten bzw. gewonnen werden konnten. Käufer der Grundstücke sind überwiegend Familien. Für Familien ist Haus- und Grundstückseigentum in Kassel aus folgenden Gründen besonders attraktiv, da - die Baugebiete immer im näheren Bereich von Stadtteilzentren liegen und damit alle Bereiche des täglichen Lebens wie Einkauf, Ärzte aller Fachrichtungen, Kindergärten und Schulen gut und schnell erreichbar sind. - von allen Baugebieten eine gute und unmittelbare Anbindung an Straßenbahn und Bus (ÖPNV) besteht (Wege zur Arbeit, Schule, in die City). - Grünflächen und Parkanlagen gut erreichbar sind, teilweise sogar direkt angrenzen; im Baugebiet Goldbach baut die Stadt Kassel eine neue Parkanlage. - in zwei der vier Baugebiete neue Spielplätze gebaut werden (bei den beiden anderen Gebieten sind bereits Spielplätze in der Nähe). - die Grundstücke selten größer als 600 qm und damit gut bezahlbar sind, aber alle Möglichkeiten des individuellen Bauens möglich bleiben und insgesamt eine flächenschonende Bodennutzung erfolgt. - die Baugebiete nicht an Durchgangsstraßen liegen, sondern lediglich Anliegerstraßen zur internen Erschließung gebaut werden. - bis Ende 2005 im Rahmen des Programms „Junge Familie“ eine Förderungsmöglichkeit der Stadt Kassel durch zinsgünstige Kredite für Familien bestand. - auch im Vergleich mit dem Umland attraktive Grundstückspreise verlangt werden, aber mit dem Vorteil der städtischen Infrastruktur. - der Verkauf der Bauplätze voll erschlossen erfolgt ist. Damit sind die Baukosten übersichtlich, da keine zusätzlichen Kosten der Stadt für Straßen-, Kanalbau und naturschutzrechtlichen Ausgleich mehr anfallen. III.

Ausblick – wie geht es weiter

Derzeit werden in Wolfsanger zwei neue Baugebiete erschlossen, der Grundstücksverkauf ist ab Ende 2006 möglich. Weitere Baugebiete werden vorbereitet. Seite 16 von 69

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Seit Frühjahr 2006 ist das Wohnlandangebot der Stadt Kassel praktisch erschöpft, es sind nur noch Einzelgrundstücke zum Verkauf vorhanden. Da in der Vergangenheit die Nachfrage nach qualitativ hochwertigem Bauland immer höher war als das Angebot, wurde ein Wohnbauland-Entwicklungsprogramm für die Stadt Kassel aufgestellt. Mit der kontinuierlichen Entwicklung von Flächen zu Bauland soll erreicht werden, dass ein ständiges Angebot in verschiedenen Stadtteilen vorhanden ist. Damit soll die Wohnbevölkerung Kassels in Zahl und Struktur auch in den Zeiten den demographischen Wandels stabilisiert werden. „Erhalt der für das Klima der Stadt Kassel lebenswichtigen Frischluftschneisen.“ Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-): Der Schutz der vorhandenen Frischluftschneisen, Kaltluftentstehungsgebiete und innerörtlichen Grünzüge erfolgt in einem gestuften Verfahren: über den Regionalen Raumordnungsplan, den Flächennutzungsplan auf der Ebene des Zweckverbandes Raum Kassel, über die Landschaftsschutzverordnung, über die Satzung zur Festlegung der Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 Absatz 2 Bundesbaugesetz und über die Bauleitplanung genießt der Schutz der Frischluftschneisen eine hohe Priorität, die Siedlungsentwicklung wird entsprechend gesteuert. Sofern eine geringfügige bauliche Verdichtung in Randbereichen von Frischluftschneisen klimatisch vertretbar ist, wie z.B. bei den Baugebieten Am Goldbach oder Todenhäuser Straße, werden in den jeweiligen Bebauungsplänen Festsetzungen getroffen, die Teile der Baugrundstücke von Bebauung gänzlich freihalten bzw. sind, um den Frischluftfluss nicht zu behindern, nur eingeschossige Gebäude genehmigungsfähig. „Erarbeitung einer Stadtteilentwicklungsplanung mit Bestandsaufnahme, Perspektiventwicklung und Kommunikation mit den Bewohnerinnen und Bewohner (Beginn mit Nordstadtprojekt über URBAN-Stadtteile bis nach Wilhelmshöhe).“ Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-): Stadtteilentwicklungsplanungen sind erheblich zeit- und arbeitsaufwändige Projekte. Sie werden vom Planungsamt dort erarbeitet, wo über entsprechende inhaltliche Anforderungen und finanzielle Ausstattungen (Fördergebiete URBAN, Stadtsanierung, Stadtumbau, Soziale Stadt) eine unmittelbare Chance zur Umsetzung und Realisierung von Projekten bestehen. Differenziert werden muss hier zwischen Konzepten, die sich auf den ganzen Stadtteil beziehen, und solchen, die Teilbereiche des Stadtteils unter bestimmten Aspekten betrachten. Grundsätzlich werden aber die Zusammenhänge und Abhängigkeiten stadtteilintern und gesamtstädtisch untersucht. Beispiel für eine Planung auf der Ebene des gesamten Stadtteils ist das „Stadtteilkonzept Bad Wilhelmshöhe“, das in einer breit geführten fachlichen Diskussion vor dem Hintergrund des Konzeptes „Museumspark Wilhelmshöhe“ die Themen Städtebau, Wirtschaft, Kultur und Freizeit, Stadtlandschaft und Verkehr bearbeitet.

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Die „Rahmenplanung Stadtteil Wesertor“ bezieht sich ebenfalls auf den gesamten Stadtteil. Sie untersucht den Schwerpunkt Städtebau und Freiraum und verknüpft diesen mit den Bereichen Lokale Ökonomie, private Infrastruktur und Versorgung, Kinder und Jugendliche, Senioren und Soziales, Gesundheit und Kultur. Die „Städtebauliche Rahmenplanung Harleshausen“ und die „Städtebauliche Rahmenplanung Gelände der ehemaligen Bereitschaftspolizei in Kassel“ richten den Focus auf abgegrenzte Bereiche mit hohem Entwicklungsdruck und –potential (Verdichtung im Ortskern, Konversionsfläche). Entwicklungschancen und –risiken werden vor dem Hintergrund der Verflechtungen im ganzen Stadtteil und der gesamten Stadt (Entwicklungsschwerpunkte, zeitliche Abläufe, Vermarktungsabhängigkeiten etc.) betrachtet. „Ausweisung des Angebots an attraktiven, sicheren und gesundheitsfördernden Aufenthalts- und Kommunikationsorten für Kinder und Jugendliche im ganzen Stadtgebiet auf der Grundlage von Sozialraumanalysen und Beteiligung.“ Hierzu berichtet das Jugendamt (-51-): Die Kinder- und Jugendförderung hat Sozialraumanalysen und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen inzwischen konzeptionell fest in ihrer Arbeitsweise verankert. Sozialraumanalysen dienen zur Einschätzung der Ressourcen, der Ressourcennutzung und der Vernetzung im Stadtteil als Grundlagen für eine fachliche Bedarfsplanung. Nach fachlicher Einschätzung der Versorgungs-, Lebensund Bedarfslagen schließt sich die Zielentwicklung und Angebotsplanung an, die sich direkt auf die Daten der Sozialraumanalyse beziehen. Die Daten werden regelmäßig in der Jahresplanung auf ihre Aktualität überprüft und bei Bedarf nach folgendem Raster aktualisiert: Fragen zur Beurteilung von Aktualisierungsbedarf: - Sind unsere statistischen Daten aktuell und berücksichtigt? - Sind die Strukturen des Stadtteils bekannt und berücksichtigt? - Ist das Stadtteilportrait aktuell? - Ist das Sozialraumprofil noch aktuell? - Gab es Veränderungen in der sozialen Landschaft des Stadtteils? - Sind die Bedarfslagen mit Blick auf das Hausangebot zeitgemäß umgesetzt? - Sind die Bedarfslagen im Stadtteil bekannt und berücksichtigt? - Gibt es Hinweise, Problemschilderungen oder Wünsche aus Ortsbeirat, Politik oder Bevölkerung bzw. von Kooperationspartnern? - Sind die Wirkungsziele noch aktuell? - Sind die Handlungsziele noch aktuell? Folgende Methoden der Sozialraumanalyse kommen je nach fachlicher Einschätzung zum Einsatz: Für die Zielgruppen/Schwerpunkte im Haus der offenen Tür und/oder im Stadtteil werden folgende Methoden angewandt: - Abfrage der Öffnungszeit(-wünsche) über Bepunktung eines Zeitrasters - Wunschkasten für Wunschangebote Seite 18 von 69

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„Wenn ich König/in von … wäre, würde ich …“ unterstützt durch Videodokumentation und Videostatements Leitfadeninterviews (auch per Kamera möglich) Nadelkarte („Wer kommt wo her?“) – auf einer Stadtkarte werden die Positionen mit Nadeln visualisiert Zukunftswerkstatt Fragebogen (hat sich bisher als schwierig in der Umsetzung und aufwändig in der Auswertung erwiesen) Hit- und Shit-Wand (Gutes und Schlechtes) Beobachtungsbogen für Treffpunkte Nadel-Methode an Stadtteilkarte (Treffpunkte, Wunschorte, Angstorte etc.) Stadtteilspaziergänge – einen anderen Blickwinkel einnehmen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Ortsbeirat, Fachleute etc. führen durch „ihren“ Stadtteil).

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist dabei zentrales Handlungs- und Gestaltungsinstrument. Beteiligungsprojekte können ebenfalls ein Resultat einer Sozialraumanalyse sein. Dabei entstehen gestaltete Wunschorte wie z.B. eine Kletterwand im Stadtteil (siehe Oberzwehren, Georg-August-Zinn-Schule) oder ein unter Kinder- und Jugendbeteiligung mit Planern entwickelter Kinderspiel- und Jugendbolzplatz (Beispiel: Meißnerstraße in Helleböhn) u.v.m. Bei diesen Maßnahmen besteht eine enge Verzahnung mit dem Kinder- und Jugendbüro und beruht u.a. auf einer Verfügung von –I- vom Juni 2006 (Kassel ist kinder- und jugendfreundlich, Regelung für projektorientierte Kinder- und Jugendbeteiligung).

„Mitarbeit im Präventionsrat zur Verhinderung von Gewalt.“ Hierzu berichtet das Hauptamt (-10-): Der Präventionsrat der Stadt Kassel hat in Ausführung des Magistratsbeschlusses zur Lokalen Agenda 21 folgende Maßnahmen durchgeführt: - Kasseler Präventionstage finden jährlich im November statt. Es wurden Themen wie „Gewalt im Alter – Sehen-Helfen“, „Gewalt in der Schule“, „Gewalt-sehen-Helfen“ und „Gewalt im häuslichen Bereich“, „1. Internationales Stalkingsymposium“ behandelt. - Kasseler Jugendfilmpreis: Jugendliche sind aufgefordert, über eigene Gewalterfahrungen zu berichten, daraus wird ein Drehbuch entwickelt. Die Jugendlichen schreiben anschließend die Dialoge und dann entsteht mit Hilfe von Fachleuten ein Film. Der 1. Kasseler Jugendfilmpreis 2003/2004 wurde mit dem Landespräventionspreis Hessen ausgezeichnet. - Es wurde eine Arbeitsgemeinschaft Nordhessischer Präventionsräte gegründet, um Erfahrungen auszutauschen und Handlungsweisen abzusprechen. - Es wurde ein Faltblatt „Gewalt-Sehen-Helfen“ an alle Kasseler Haushalte verteilt. Jeder Neubürgermappe liegt dieses Faltblatt bei. - In Kassel fährt eine Straßenbahn mit dem Logo „Gewalt-Sehen-Helfen“. Dort liegen auch die Flyer aus. Hierzu berichtet das Gesundheitsamt (-53-):

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Das Gesundheitsamt ist Mitglied im „Nordhessischen Aktionsbündnis gegen häusliche Gewalt“. In der Unterarbeitsgruppe „Gesundheit“ wurde ein Untersuchungs- und Dokumentationsbogen mit gerichtsverwertbaren Angaben entwickelt. Die Fortbildung im medizinischen und pflegerischen Bereich soll noch geplant werden. Das Gesundheitsamt ist Mitglied beim „Runden Tisch Drogen“. „Fortführung guter Ansätze und Projekte, wie die nachfolgend beispielhaft genannten: niedrigschwellige Angebote im Bereich der Gesundheitsvorsorge, zielgruppengerecht aufbereitete und angebotene Aufklärung und Information, Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS), Beratungsverbund Pflege.“ „Aktive Mitgliedschaft im Netzwerk „Gesunde Städte“ sowie in der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserziehung (HAGE).“ Hierzu berichtet das Gesundheitsamt (-53-) Niedrigschwelle Angebote im Bereich der Gesundheitsvorsorge: Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst führt als niedrigschwelliges Angebot zur vermehrten Wahrnehmung der Kindervorgeuntersuchung die Aktion „Ich geh’ zur U und Du?“ durch. Mit einfachen Informationsmaterialien werden die Eltern persönlich in sozial benachteiligten Stadtteilen in den Kindertagesstätten angesprochen und über die Möglichkeit und Notwendigkeit der Vorsorgeuntersuchungen informiert. Der Zirkus Buntmaus macht ein Freizeit- und Bildungsangebot für behinderte und nicht behinderte Kinder und Jugendliche. Er ist in der Trägerschaft von Gesundheitsamt, Jugendamt und Verein ZirkuTopia und wird unterstützt durch EUGelder im URBAN-Projekt. Zielgruppengerecht aufbereitete und angebotene Aufklärung und Information: Im Rahmen der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft unter Leitung des Gesundheitsamtes wird die Fachöffentlichkeit regelmäßig institutionsübergreifend zu aktuellen Gesundheitsproblemen von Kindern und Jugendlichen informiert. Hier werden beispielsweise Themen vorgestellt wie Aufmerksamkeitsstörungen, Suchtverhalten Minderjähriger, Anfallsleiden bei Kindern und vieles andere mehr. Die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen KISS beim Gesundheitsamt der Stadt Kassel informiert Selbsthilfeinteressent/innen und unterstützt Selbsthilfegruppen bereits seit 1988. In Selbsthilfegruppen schließen sich Menschen zusammen, um gemeinsam Krankheiten und/oder soziale Problemstellungen, die sie selbst oder ihre Angehörigen betreffen, zu bewältigen. Sie tauschen Erfahrungen und Informationen aus und werden so zu Experten ihrer eigenen Situation. Bei KISS fragen im Jahr zwischen 600 und 700 Personen nach Selbsthilfegruppen für die Themen chronische Erkrankungen/Behinderungen, psychische Probleme, Sucht und besondere Lebenslagen nach. Hier werden sie beraten, ob Selbsthilfe die geeignete Hilfestellung in ihrer Situation ist, welche Selbsthilfegruppen oder andere

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Hilfestellungen für sie in Frage kommen und wie sie Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe aufnehmen können. Im Berichtszeitraum stieg die Anzahl der Selbsthilfegruppen in Kassel von 180 auf 205 an. Schätzungsweise sind in Kassel in der Selbsthilfebewegung 4000 Menschen und mehr aktiv. Dies ist auch auf die gute Infrastruktur für Selbsthilfegruppen in Kassel zurückzuführen. Die Gruppen können bei KISS kostenlos Räume im Selbsthilfetreffpunkt Wilhelmshöher Allee 32 A nutzen, kopieren und Post versenden. Die Gruppenleiter/innen erhalten Unterstützung bei der Gründung der Gruppen, in Krisen, bei öffentlichen Veranstaltungen und bei der Pressearbeit. Zusätzlich können sie sich zu Themen der Gruppenarbeit fortbilden, an einer regelmäßigen Supervision und an speziellen PC-Kursen teilnehmen. Die KISS setzt sich für die Verbreitung des Selbsthilfegedankens in Kassel ein. Die Kontakt- und Informationsstelle gibt diesbezügliche Infobroschüren und spezielle Aushänge für Arztpraxen heraus. Eine eigene Internetseite mit der Präsentation aller Kasseler Selbsthilfegruppen gibt es unter der Adresse www.selbsthilfe-kassel.de. Höhepunkt des Jahres ist jeweils an einem Samstag im Juni die Präsentation der Selbsthilfegruppen in Infozelten in der Kasseler Innenstadt, die vom Publikum immer sehr gut angenommen wird. Gesunde Städte Netzwerk: Das Gesundheitsamt ist aktives Mitglied im „Gesunde Städte Netzwerk“ und war 2004 berichtspflichtig bei der Bundestagung in Halle. Es wurde ein mündlicher Bericht zu den Aktivitäten in der Stadt abgegeben. In einem Plakat erfolgte eine knappe visuelle Darstellung von beispielhaften gesundheitsförderlichen Projekten in Kassel. Mitgliedschaft in der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserziehung (HAGE): Das Gesundheitsamt ist aktives Mitglied in der HAGE und unterstützt deren Arbeit. Der Nutzen für die Stadt liegt in der Nutzung der von der HAGE entworfenen Materialien im Bereich der Prävention. „Betriebliche Gesundheitsförderung“ Hierzu berichtet das Gesundheitsamt (-53-): Gesundheit im Betrieb – Netzwerk Nordhessen e.V. Die Erfolge von betrieblicher Gesundheitsförderung sind beeindruckend: Das Betriebsklima verbessert sich, die Arbeitszufriedenheit steigt, die Arbeitsmotivation nimmt zu, die Produktivität wird gesteigert, der Krankenstand geht zurück, die Fluktuationsrate sinkt und das Image des Unternehmens wird positiv beeinflusst. Um Betriebe zu motivieren, sich dieses Themas anzunehmen, wurde 1993 der Arbeitskreis „Betriebliche Gesundheitsförderung Kassel“ gegründet. Er entwickelte sich aufgrund der großen Resonanz auf das dezentrale „EXPO 2000“-Projekt mit Beispielen gelungener betrieblicher Gesundheitsförderung im Jahr 2001 zum Verein „Gesundheit im Betrieb – Netzwerk Nordhessen e.V. – (GiB). In Diskussionsforen und themenbezogenen Arbeitsgruppen konkretisierte der Verein das Konzept der „Salutogenese“ für die betriebliche Gesundheitsförderung. Dabei Seite 21 von 69

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geht es um Fragen wie: Welche Gesundheitspotentiale können erschlossen und genutzt werden und wie können betriebliche Rahmenbedingungen, individuelles Verhalten und Gestaltung der Arbeitsorganisation verändert werden mit dem Ziel der Gesundheitserhaltung und der Gesundheitsförderung. Kontinuierlich sammelt GiB e.V. Beispiele der Umsetzung von gesundheitsförderlichen Maßnahmen in Betrieben. Alle Akteure im Betrieb, wie Betriebsleitung, Personalvertretung, Arbeitssicherheitsdienst und Arbeitsmediziner, können sich an GiB zu Fragen nachhaltiger Gesundheitsförderung wenden und werden ohne eigene finanzielle Interessen beraten. Durch das große Netzwerk von Akteuren in ganz Nordhessen kann GiB einen umfassenden Erfahrungsaustausch und ein breites Angebot an Gesundheitsförderung vermitteln und schnell persönliche Kontakte herstellen. Der Verein, unter Vorsitz der damaligen Stadträtin für Gesundheit und Soziales, Ilona Caroli, wurde bis zum Sommer 2004 vom Gesundheitsamt der Stadt Kassel organisatorisch betreut. Seitdem ist der Verein selbständig und über das Sozialwerk Kassel am Holzmarkt 1 erreichbar. Hierzu berichtet das Hauptamt, Arbeitssicherheitsdienst (-10 A-): Der Arbeitssicherheitsdienst ist eine dem Oberbürgermeister zugeordnete beratende Stabsstelle. Die Arbeit dieser Stabsstelle unterstützt die betriebliche Gesundheitsförderung durch - Arbeitsplatzbeurteilungen bei Planung, Einrichtung und Nutzung einschließlich der Maßnahmevorschläge - Beratung der MitarbeiterInnen hinsichtlich Ergonomie und gesundheitsgerechtem Verhalten - Schulung und Information zur Rechtssicherheit der Stadtverwaltung wie Organisation von Rettungswegen und Notfallsituationen - Unterstützung und Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen - Durchführung und Beurteilung von Lärmmessungen an städtischen Arbeitsplätzen und Maschinen (Mitarbeiter- und Umweltschutz) - Messung der Raumluft von Innenräumen zur Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen - Organisation der Fortbildung städtischer MitarbeiterInnen an berufsgenossenschaftlichen Seminaren - Organisation des betrieblichen Sicherheitsbeauftragtenwesens - Bewertung und Reflexion des Arbeitsunfallgeschehens auf präventive Maßnahmen - Mitarbeit in der Beratungsgruppe Sucht und in der Projektgruppe Gesundheitsmanagement.

IV Mobilität in Kassel Lokale Agenda 21 – das Handlungsprogramm -

Gesamtverkehrsplan des Zweckverbandes Raum Kassel (GVP ZRK) Fortschreibung des Generalverkehrsplans (GVP) für die Stadt Kassel Seite 22 von 69

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Nahverkehrsplan für die Stadt Kassel und den NVV

Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66): -

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Die Bearbeitung des Gesamtverkehrsplans für das Gebiet des Zweckverbandes Raum Kassel (GVP ZRK) ist abgeschlossen; entsprechende Beschlussfassungen durch die Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2003 und der ZRK-Verbandsversammlung vom 10.12.2003 liegen vor. Eine fallbezogene Ergänzung des GVP ZRK in der Stadt Kassel erfolgt zurzeit im Rahmen einer Untersuchung über die verkehrlichen Auswirkungen der Nord-Süd-Verbindungsstraße im Stadtgebiet. Fertigstellung und Übergabe des Schlussberichtes im Mai 2005. Die Beschlussfassung durch die ZRKVerbandsversammlung vom 22.11.2005 ist als Anlage beigefügt (Anlage 1). Als weiteres Beispiel kann die noch ausstehende Klärung über den Neu/Ausbau der Helmarshäuser Straße genannt werden. Eine Verkehrsuntersuchung über einen Ausbau der Loßbergstraße zwischen Bruchstraße und Teichstraße/Hessbergstrasse befindet sich ebenfalls in der Bearbeitung. Baubeginn: frühestens im Jahre 2010. Den Nahverkehrsplan der Stadt Kassel hat die Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2003 beschlossen. Durch die Bildung einer Lokalen Nahverkehrsorganisation im Hause der KVG ist von dort spätestens im Jahre 2008 darüber zu entscheiden, ob eine Neuaufstellung des NVP erfolgen soll.

Lokale Agenda 21 – der Maßnahmenkatalog Handlungsfeld Ausbau des ÖPNV Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Die Bearbeitung der ÖPNV-Themen erfolgt in enger Abstimmung (planungs- und ggf. ausführungsbegleitend) mit der KVG, die seit dem 03.08.2004 durch den zwischen KVG und Stadt Kassel abgeschlossenen Aufgabenübertragungs- und Beleihungsvertrag als Lokale Nahverkehrsgesellschaft agiert. „Fortführung des Straßenbahnausbaus in die direkten Umlandgemeinden der Stadt Kassel (Ihringshausen, Sandershausen, Kaufungen, Lohfelden, Schauenburg, Vellmar).“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Eine Realisierung des Straßenbahnausbaus in den genannten Städten und Gemeinden des Umlandes ist grundsätzlich von deren Mitwirkungs- und Finanzierungsbereitschaft abhängig. - Straßenbahnverlängerung nach Vellmar (Nord) Derzeitiger Projektstand: Nach Beendigung des laufenden Planfeststellungsverfahrens wird mit einem Baubeginn im September 2007 gerechnet (Umbau der Wendeschleife Holländische Straße). - Straßenbahnverlängerung nach Kaufungen/Helsa Bereits im Juni 2001 realisiert. Seite 23 von 69

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Hierzu berichtet die Kasseler Verkehrsgesellschaft: Kaufungen in 2001; Hessisch Lichtenau in 2006 „Umsetzung des RegioTram-Konzeptes.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): RegioTram Innenstadt - Unterfahrung Hauptbahnhof: Fertigstellung der Rohbauarbeiten Ende 2006, voraussichtliche Inbetriebnahme der Strecke im Frühjahr 2007. - Rudolf-Schwander-Straße: Die Baumaßnahmen wurden Ende 2004 abgeschlossen. Die Freigabe der Verkehrsanlagen erfolgte im Sommer 2005 gemeinsam mit dem Scheidemannplatz. - Leipziger Straße: Die Fertigstellung war im Jahre 2006 abgeschlossen. - Harleshäuser Kurve: Baubeginn war im Oktober 2006 durch die DB AG (Gleisbauarbeiten). Herstellung der Stationsneubauten (Jungfernkopf und Kirchditmold) voraussichtlich ab Frühjahr 2007. - Die zusätzliche Straßenbahnhaltestelle Querallee/Friedrich-Ebert-Straße wurde im Dezember 2005 in Betrieb genommen. Hierzu berichtet die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft: -

Umbau der Lutherstraße/Lutherplatz und Rudolf-Schwander-Straße in 2004 Umbau des Scheidemannplatzes in 2005 Haltestellen Rathaus und Friedrichsplatz Rathausbogen in 2005 Ausbau Frankfurter Straße für RegioTram in 2004 Ausbau Leipziger Straße (Hallenbad Ost bis Leipziger Platz) 2004-2006 Beginn des Ausbaues RegioTram in 08/2005.

„Erhöhung der Erschließungsqualität bestehender Strecken durch den Neubau von Haltepunkten und verdichteter Siedlungsplanung.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): -

Die zusätzliche Straßenbahnhaltestelle Querallee/ Friedrich-Ebert-Straße wurde im Dezember 2005 in Betrieb genommen. Zusätzliche Straßenbahnhaltestelle in der Eugen-Richter-Straße/LudwigErhard-Straße: Vorplanung durch die KVG in Abstimmung mit -66- ist erfolgt; Baubeginn voraussichtlich Mitte 2007.

Hierzu berichtet die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft: Keine Maßnahmen. Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-): Verkehrsvermeidung ist eines der wesentlichen Ziele in der Bauleitplanung. Dabei ist durchgängige Zielsetzung, auch neue Baugebiete so anzuordnen, dass die Seite 24 von 69

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vorhandene Verkehrsinfrastruktur genutzt werden kann. Die Dichte der Bebauung ist dabei neben ihrem positiven Effekt bei der Effizienz der Verkehrssysteme und ihres ökologischen Effekts zum sparsamen Umgang mit Flächen auch eine Zielgröße zur besseren Ausnutzung von öffentlichem Personennahverkehr. „Unterstützung der Schienenverkehrs- und ÖPNV-Nutzung durch abgestimmte Verkehrsangebote (Verknüpfung Fuß/Rad/Bus/Kfz mit Schiene).“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Wird bereits grundsätzlich bei der Planung oder durch nachträgliche Einzelmaßnahmen/-projekte berücksichtigt: Park & Ride- oder Bike & Ride-Angebote, gute fußläufige Erreichbarkeit von Haltestellen etc. Der Radverkehr hat an den jeweiligen Haltestellen im Verlauf der Stadtgrenze Abstellmöglichkeiten, um dort auf die Schiene umsteigen zu können. In zentraleren Bereichen sind Bike & Ride-Anlagen nicht erforderlich, da der Weg zur Innenstadt vollständig per Fahrrad zurückgelegt wird. An den beiden bedeutendsten Bahnhöfen besteht Erweiterungsbedarf für Abstellanlagen. Am ICE-Bahnhof sind die Erweiterungen im Rahmen der baulichen Maßnahmen für den Herkules-Wartburg-Radweg in Bearbeitung. Ihre Realisierung ist u.a. vom Ergebnis einer Einigung mit der DB AG abhängig. Anbindung des Bahnhofs Wilhelmshöhe für den Radverkehr im Rahmen der Fahrradroute 10 Brasselsberg-Bad Wilhelmshöhe-Innenstadt: Ausführung frühestens ab Herbst 2007 im Zusammenhang mit den Vorschlägen im Stadtteilentwicklungskonzept Bad Wilhelmshöhe sowie in Abhängigkeit zu den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. In Verbindung mit der Umgestaltung des Bahnhofsplatzes am Kulturbahnhof wird auch eine neue Lösung für Fahrradabstellanlagen vorgesehen. In diesem Zusammenhang soll die Anzahl der Stellplätze erhöht werden. Die Umbaumaßnahmen am Scheidemann-Platz sind – bis auf eine fehlende Überquerungsmöglichkeit für den Fahrradverkehr in Höhe des EAM-Hochhauses – abgeschlossen. Mit den bereits geschaffenen Überwegen hat sich die Anbindung des Kulturbahnhofs für den Radverkehr an die Innenstadt wesentlich verbessert. Hierzu berichtet die Kasseler Verkehrsgesellschaft: -

Scheidemannplatz Leipziger Platz im Zuge der Maßnahmen zur RegioTram Umbau Weserspitze in 2003

„Wo nötig Ausbau der Straßenbahntrassen im Stadtgebiet zu Nahverkehrsspuren (Bus-Mitbenutzung).“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-):

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Nahverkehrsspur Frankfurter Straße: Es wird eine endgültige Fertigstellung bis zum Beginn der documenta im Juni 2007 angestrebt. Nahverkehrsspur Holländische Straße zwischen Wiener Straße und Hauptfriedhof: Fertigstellung bereits Ende 2002.

Hierzu berichtet die Kasseler Verkehrsgesellschaft: Weserspitze in 2003. „Niederflurgerechter Ausbau und barrierefreie Gestaltung von ÖPNV-Haltestellen.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): - Bushaltestellenausbauprogramme Niederflurgerechter Ausbau beispielsweise folgender Bushaltestellen im Berichtszeitraum: Brasselsberg, Documenta Urbana, Westfriedhof, Landesfeuerwehrschule, Reuterstraße. Das Ausbauprogramm wird laufend aktualisiert und fortgeschrieben. - Haltestellen Rathaus und Friedrichsplatz Die Schließung des Fußgängertunnels Rathauskreuzung bzw. Herstellung der ebenerdigen Fußgängerüberwege erfolgte im Frühjahr 2006. Damit verbunden war auch ein vorhergehender behinderten-/niederflurgerechter Umbau der Haltestellen vor dem Rathaus und am Friedrichsplatz. - Haltestellenbereich Weserspitze ÖPNV-gerechter Ausbau und barrierefreie Gestaltung im Jahr 2003 abgeschlossen. - Straßenbahnhaltestellen Breidscheidstraße und Aschrottstraße Umbau der Gleisanlagen in der Breitscheidstraße von Gilsastraße bis Aschrottstraße und im Kirchweg mit niederflurgerechtem Neubau der Haltestellen Breitscheidstraße und Aschrottstraße; Projektstand: Entwurfsplanung der KVG; Ämter- und Behördenbeteiligung eingeleitet. „Verbesserung der Nutzungsqualität des ÖPNV (Verhinderung von Vandalismus, Verschmutzung).“ Hierzu berichtet die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft: Einrichten von Videoanlagen in Baunatal und im Lossetal. „Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten durch Weiterentwicklung des ÖPNVMarketing.“ Hierzu berichtet die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft: Jobticket-Akquise; Kundenrückholaktionen; Großflächenwerbung (Montagskarten günstiger als Tankfüllung); Neuzuzüglerwerbung; Fahrbegleiter- und Fahranfängerschulung.

Handlungsfeld Bessere Wege für den Radverkehr

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„Weiterentwicklung bzw. Erweiterung des Radverkehrskonzeptes mit bisher nur sternförmig zur Innenstadt verlaufenden Fahrradrouten um ein tangentiales Verbindungsnetz.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Tangentiale Netzplanung ist erst im Anschluss an die Realisierung des Routenkonzeptes vorgesehen. Von den 12 geplanten und zentral auf die Innenstadt ausgerichteten Routen wurden bisher fünf realisiert, kurz- bis mittelfristig sollen zwei weitere fertig gestellt werden – die Route 3 (Wolfsanger – Innenstadt) und die so genannte „Hochschulroute“. „Verbesserung der Erreichbarkeit wichtiger Ziele (Bahnhöfe, öffentliche und soziale Einrichtungen, Sportanlagen, weiterführende Schulen, Berufsschulen, Jugendherberge, Stadthalle, Eissporthalle, Messehallen etc.) durch Wegweisung und sicheren Anschluss an benachbarte Fahrradrouten.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): (siehe hierzu auch „Unterstützung der SPNV- und ÖPNV-Angebote durch abgestimmte Verkehrsangebote) Eine Bestandsaufnahme der Wegweisung mit dem Ziel einer Aktualisierung, Erweiterung, Vereinheitlichung und Verbesserung (im Sinne der aufgeführten Punkte) wurde in den Fahrradsaisons der Jahre 2005 und 2006 durchgeführt. „Herstellung von Radverkehrsanlagen (Radwege und Radfahrstreifen) an Hauptverkehrsstraßen (insbesondere im Rahmen von Straßenneu- bzw. -umbau, Straßenunterhaltungsmaßnahmen, ÖPNV-Baumaßnahmen etc.; siehe dazu Generalverkehrsplan von 1990).“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): In Verbindung mit dem realisierten Straßenbauprojekt Leipziger Straße (von der Straße Kunigundishof bis zum Leipziger Platz im Jahre 2006) und der in Ausführung befindlichen Sandershäuser Straße (Fertigstellung Sommer 2007) sowie der Fuldatalstraße zwischen Ostring und der Straße Wolfsgraben bis Mitte des Jahres 2007 wurden jeweils separate Radverkehrsflächen hergestellt. Als Einzelmaßnahme wurde im Steinweg auf der Ostseite zwischen Hugenottenstraße und Renthof der Gehweg für die Mitbenutzung durch Radler im Jahre 2005 realisiert. „Herstellung und Verdichtung sicherer und möglichst überdachter Fahrradabstellanlagen (z.B. Bahnhöfe, Innenstadt).“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Im Innenstadtbereich werden Fahrradabstellanlagen kontinuierlich weiter verdichtet. Aufgrund stadtgestalterischer Aspekte wird in der Innenstadt auf öffentlichen Flächen grundsätzlich auf Überdachungen verzichtet. Seite 27 von 69

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„Ausbau, Verbesserung und Vereinheitlichung der Wegweisungssysteme.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Siehe hierzu unter „Erreichbarkeit wichtiger Ziele“. „Grundsätzliche Berücksichtigung von Radverkehrsanlagen in der Bauleit- bzw. Masterplanung.“ Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-): Der Radverkehr ist ein grundlegender Bestandteil der städtischen Entwicklungsplanungen sowohl auf der Ebene von städtebaulichen Rahmenplanungen als auch in der verbindlichen Bauleitplanung. Ein aktuelles Beispiel ist hier der Technologiepark Marbachshöhe in der ehemaligen LüttichKaserne. Das Gelände wird für den Kfz-Verkehr ausschließlich von der EugenRichter-Straße erschlossen. Zusätzlich werden aber für den Rad- und Fußverkehr vier weitere Wegeverbindungen gebaut, die das Gebiet nach Norden und Süden in das städtische Wegenetz einbinden. „Freigabe weiterer Einbahnstraßen für den Radverkehr zur Vermeidung von Umwegen.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Die nach StVO mögliche Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung (ohne bauliche Veränderung) wurde in 18 Fällen vollzogen. Weitere Freigaben werden derzeit nicht für notwendig erachtet und nur im konkreten Bedarfsfall betrieben, da sie nur nach baulichen Veränderungen, also mit hohem Kostenaufwand, realisierbar sind bzw. wegen fehlender rechtlicher Voraussetzungen abgelehnt wurden. „Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung des ‚Fahrradklimas’.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Eine Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung des Fahrradklimas ist derzeit nicht vorgesehen und soll erst dann betrieben werden, wenn konkrete neue Projekte fertig gestellt sind. „Förderung des Fahrradtourismus (Regional- und Fernradwege verlaufen durch Kassel).“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Als weitere touristische Fahrradroute wurde der Wartburg-Herkules-Radweg im Juni 2006 eröffnet (ausgeschildert). Damit verbunden war die Herausgabe einer Fahrradkarte, die unter anderem auch für Kassel wirbt. Weitere Verbesserungen der Wegweisungssysteme sind beabsichtigt (siehe dazu unter: Erreichbarkeit wichtiger Ziele). Seite 28 von 69

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„Grundsätzliche Berücksichtigung der Belange von Radfahrerinnen und Radfahrern bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen im Rahmen von Baustellen und Umleitungen.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Die Radverkehrsführung wird nach Möglichkeit beim Baustellen- und Umleitungsverkehr beachtet. Die Anordnung obliegt der Straßenverkehrsbehörde. Sie ist bemüht, die Belange des Radverkehrs zumindest auf allen radfahrrelevanten Strecken gemäß der regionalen Radroutenkarte (Fahrradverbindungen, ausgeschilderte Radrouten und Radwanderwege sowie baulich angelegte Radwege an Straßen) zu berücksichtigen. Hierbei sind in erster Linie die Verkehrssicherheit, die verbleibenden Straßenquerschnitte, die Kosten und die Zumutbarkeit für den Radverkehr zu bewerten. „Berücksichtigung des Radverkehrs bei der Signalplanung.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Der Radverkehr wird bei allen Eingriffen in die Signalisierung berücksichtigt. Als Folge nimmt die für die Sicherheit von Radfahrern erforderliche Rotzeit zu. Hieraus kann ein Konflikt entstehen, wenn den relativ langen Räumzeiten keine ausreichende Nachfrage im Radverkehr gegenüber steht. Bei Um- und Neubauten von Signalanlagen werden daher nach Möglichkeit separate Radverkehrsanlagen erstellt und getrennt vom motorisierten Individualverkehr (MIV) signalisiert. Beispiele: - Altmarkt - Lutherplatz.

Handlungsfeld Erhöhung der Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger „Konsequente Überwachung der vorgegebenen Geschwindigkeiten (20/30/50 km/h).“ Hierzu berichtet das Ordnungsamt (-32-): Die Kontrollmaßnahmen werden i.d.R. auf Grund von Mitteilungen aus der Bevölkerung oder des Ortsbeirates durchgeführt. Im Zeitraum konnten 10.190 Stunden für Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen aufgewendet werden. 32 % der Kontrollmaßnahmen fanden auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit größer gleich 50 km/h statt. Die restlichen, 68 %, wurden auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit kleiner gleich 30 km/h durchgeführt. Die durchschnittliche Anzahl der Geschwindigkeitsverstöße pro Stunde lagen in Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit größer gleich 50 km/h, bei 19,76, in Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit kleiner gleich 30 km/h, bei 12,73.

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Die erheblichsten Geschwindigkeitsüberschreitungen lagen bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bei 129 km/h, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h bei 99 km/h. „Schaffung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten, insbesondere an Hauptverkehrsstraßen, je nach Verkehrssituation kann dies eine Ampel, ein Zebrastreifen oder eine Mittelinsel sein.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Im Berichtszeitraum wurden die folgenden zusätzlichen Querungsmöglichkeiten im Verlauf von Hauptverkehrsstraßen geschaffen: - Tischbeinstraße in Höhe Langenbeckstraße (Zebrastreifen, 2004) - Druseltalstraße in Höhe Frankenstraße (signalisierter Überweg, 2003) - Wilhelmshöher Allee/Schönfelder Straße/Querallee (zusätzlicher signalgeregelter Übergang auf der Ostseite der Kreuzung) - Friedrich-Ebert-Straße/Annastraße (Inselverbreiterung und signaltechnische Verbesserung der Querungsqualität) - Wilhelmshöher Allee/Landgraf-Karl-Straße (Inselverbreiterung und signaltechnische Verbesserung der Querungsqualität) - Grenzweg vor neuer Fuldatalschule (Fahrbahneinengung durch Gehwegaufweitung) - Höheweg/Grenzweg (Einbau einer Fußgängerschutzinsel) - Ihringshäuser Straße/Mittelring/Ostring (Vollsignalisierung des Knotenpunkts) - Ihringshäuser Straße/Fuldatalstraße/Weserstraße (Vollsignalisierung) - Ihringshäuser Straße/Kaulbachstraße (signalisierter Überweg) - Friedrich-Ebert-Straße/Bürgermeister-Brunner-Straße/Karthäuserstraße (Vollsignalisierung des Knotenpunkts) - Konrad-Adenauer-Straße/Birkenkopfstraße (Fußgängerschutzinsel, 2004) - Fuldatalstraße in Höhe des ALDI-Marktes (seit dem 01.11.2006 eingerichtet) - Holländische Straße/Mombachstraße: Ergänzung des bisher noch fehlenden vierten Überweges im südlichen Knotenbereich (2006) - Leipziger Platz: Vollsignalisierung des Knotenpunktes im Sommer 2006 unter Einbeziehung eines signalisierten Überweges über die Pfarrstraße - Wilhelmshöher Allee/Rathenauplatz (breitere Verkehrsinseln neben dem besonderen Bahnkörper mit einspuriger Führung des Kfz-Verkehrs. „Weitere oberirdische Querungsmöglichkeiten bei noch vorhandenen Fußgängertunneln.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): An wichtigen Kreuzungen wurden in den vergangenen Jahren bereits zusätzliche oberirdische Querungsmöglichkeiten geschaffen: - Hauptbahnhof/Bahnhofsvorplatz - Holländische Straße/Wiener Straße - Holländische Straße/Eisenschmiede - Weserstraße/Ysenburgstraße. - Scheidemannplatz - Fünffensterstraße/Obere Königsstraße/Rathaus - Haltestelle Dennhäuser Straße/Frankfurter Straße. Seite 30 von 69

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Für den Altmarkt wurde ein Planungsauftrag vergeben, der die Möglichkeiten der oberirdischen Querung aufzeigen soll. Lediglich für den Knoten Trompete wurden noch keine konkreten Planungs-/Umsetzungsschritte eingeleitet. „Ausreichend häufige und lange Grünzeiten an Ampeln; bei Rotzeiten von mehr als 30 Sekunden nimmt der Anteil der Fußgängerinnen und Fußgänger, die bei Rot die Straße überqueren, deutlich zu; ebenso müssen die Grünzeiten (und Schutzzeiten) lang genug sein, damit insbesondere ältere Menschen nicht gefährdet werden; die zugrunde gelegte Geschwindigkeit sollte 0,8 – 1m/sec nicht überschreiten.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Fußgängersignalisierungen entstehen in der Regel dort, wo die Verkehrsnachfrage größer ist als auf den verfügbaren Flächen abzuwickeln ist. Daher werden die Flächen durch Signalisierung zeitlich entkoppelt. Hieraus entsteht ein Zielkonflikt zwischen den signalisierten Verkehrsströmen. Die Verkehrssteuerung gleicht diesen Zielkonflikt durch einen möglichst optimalen Kompromiss aus. Zur Reduzierung der Wartezeiten wurden eine Reihe steuerungstechnischer Konzepte wie zum Beispiel - Progressive Steuerung mit zusätzlichen Signalen auf der Mittelinsel (Beispiel Stern, Tränkepforte, Mauerstraße, Ständeplatz) - Getrennte Fußgängerläufe mit unsignalisiertem Gleisbereich (Beispiel Stern) - Sekundärwellen des MIV. Hier wird der durchfahrende MIV koordiniert geführt. Die Haltestellenzugänge können aber mehrmals innerhalb eines Zyklus Grün erhalten. Anfahrende MIV-Fahrzeuge werden dann in einer sekundären Welle über den folgenden Überweg geführt werden (Beispiel Wilhelmshöher Allee) - Phasenminimierung (Beispiel Unterneustädter Kirchplatz) oder - Absicherung der ÖPNV-Spur durch Wechselblinker (Beispiel Neue Fahrt) realisiert. Trotzdem entstehen im Innenstadtbereich Wartezeiten bis zu 90 sec. Hier lassen sich weitere Verbesserungen nur durch umfangreiche bauliche Maßnahmen oder durch deutliche Leistungsminderungen im motorisierten Individualverkehr (MIV) erreichen. Die Fußgängergrünzeit dient primär dem Betreten des Konfliktbereiches und nicht dessen Überquerung. Diese Tatsache ist aber nicht hinreichend im öffentlichen Bewusstsein verankert. Daher werden die Grünzeiten für Fußgänger so bemessen, dass der folgende Signalquerschnitt mit einer Gehgeschwindigkeit von 1,5 m/sec bei Grün erreicht wird. Die nachfolgende Räumzeit sichert eine weitere geschützte Querungszeit bei einer Gehgeschwindigkeit von maximal 1,2 m/sec ab. Daraus ergibt sich eine Dimensionierungsgeschwindigkeit von ca. 0,7 m/sec. „Möglichst durchgängige Überquerbarkeit auch mehrspuriger Straßen in einer Grünzeit. Zur Ergänzung der Erreichbarkeit von Haltestellen kann zu Gunsten häufigerer Grünzeiten auf den durchgehenden Lauf verzichtet werden.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-):

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Im Rahmen des Projektes zur flächenhaften ÖPNV-Beschleunigung werden eine Reihe von Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit von Haltestellen umgesetzt. Zum Beispiel: - Sekundärwellen des MIV. Hier ergibt sich durch die Reduzierung der Wartezeiten auch eine bessere Erreichbarkeit der Haltestelle. - Zuwege-Signalisierung: Hier wird die Grüne Welle des MIV unterbrochen, wenn sich eine Straßenbahn mit vielen potentiellen Aussteigern nähert (Murhardstraße, Hegelsbergstraße). Alternativ oder zusätzlich wird die Grüne Welle des MIV unterbrochen, wenn sich eine Straßenbahn nähert. An stark frequentierten Haltestellen wird bei jeder ankommenden Straßenbahn automatisch eine Fußgängerphase geschaltet (Annastraße). Nach Beendigung der Bauarbeiten am Scheidemannplatz/Ständeplatz werden sämtliche Haltestellen im Citybereich ebenerdig zu erreichen sein. Handlungsfeld Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Fußgängerinnen und Fußgänger „Erhöhung der sozialen Sicherheit durch gut einsehbare und beleuchtete Gehwege.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Die Umsetzung dieser Forderung ist ein permanenter Prozess und erfolgt besonders im Rahmen der erforderlichen Unterhaltung oder Erneuerung der Anlagen. „Ausreichend breite Gehwege: Jeder Gehweg sollte mit dem Rollstuhl oder Kinderwagen nutzbar sein; in Straßen mit viel Fußgängerverkehr muss Verweilen, Begegnen und auch das Nebeneinandergehen problemlos möglich sein; daraus ergeben sich folgende Mindestanforderungen: - In Anliegerstraßen sollte die nutzbare Breite einseitig 2,50 m/beidseitig 2,0 m nicht unterschreiten. In Hauptgeschäftsstraßen soll die nutzbare Breite zwischen 3,0 und 4,0 m liegen.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Unter Berücksichtigung verschiedener Rahmenbedingungen wie: - öffentlicher Straßenraum zwischen nicht veränderbaren Grundstücksgrenzen vor privaten Liegenschaften - Abwägungen der Aufteilung des Straßenraumes auf alle Verkehrsteilnehmer - wirtschaftlich günstiges Verhältnis zwischen den Erschließungsflächen/Baugrundstücken wird die Gehwegbreite immer optimiert und dabei die Einhaltung der o.g. Breiten angestrebt. „Festlegung und Umsetzung eines durchgängigen Fußgängerwegenetzes – z.T. können durch die Schaffung kurzer zusätzlicher Verbindungen Umwege für Fußgängerinnen und Fußgänger vermieden und können Fußwege attraktiver gestaltet werden.“ Hierzu berichtet das Straßenvekehrsamt (-66-):

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Im Jahr 2004 wurden das Fußwegenetz im Kurzbezirk Bad Wilhelmshöhe vom Straßenverkehrsamt analysiert und Vorschläge zur Verbesserung/Beseitigung von Problempunkten benannt. Die Untersuchung wird Bestandteil des noch in Arbeit befindlichen Stadtteilentwicklungskonzeptes für Bad Wilhelmshöhe. „Die im Jahr 1991 für die Stadt Kassel erstellte Hauptfußwegenetzplanung soll überprüft und fortgeschrieben werden. Die Umsetzung von Maßnahmenprogrammen zur Förderung des Fußverkehrs soll forciert werden. Ein Schwerpunkt hierbei sollen die Stadtteilzentren und die Innenstadt sein, für die eine attraktive Erschließung und Gestaltung für Fußgänger von hoher Bedeutung ist.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): In diesem Zusammenhang liegt ein Beschluss zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für ein fußgängerfreundliches Kassel durch die Stadtverordnetenversammlung vom 21.02.2005 vor. Personelle und finanzielle Ressourcen für eine Überprüfung und Fortschreibung des Hauptfußwegenetzplans aus dem Jahr 1991 stehen momentan nicht zur Verfügung. Handlungsfeld Abbau von Belastungen durch den Autoverkehr „Ziel der verträglichen Gestaltung des Kfz-Verkehrs ist die Minimierung der Belastungen durch weiterhin bestehende Verkehre und eine möglichst konfliktarme Abwicklung der erforderlichen Güter- und Wirtschaftsverkehre. Durch geeignete Konzepte können die Schadstoff- und Lärmbelastungen verbleibender Verkehre reduziert werden und kann die Unfallgefährdung vermindert werden.“ „Entwicklung und Umsetzung baulicher Maßnahmen zur städtebaulichen Integration von Hauptverkehrsstraßen.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): In den letzten Jahren wurde ein seit Jahrzehnten diskutiertes Konzept zur Oberflächenbefestigung von Gehwegen verstärkt umgesetzt. D.h. es wird grundsätzlich auf Asphaltbauweise verzichtet und Betonsteinpflaster bzw. Gehwegplatten 30/30 cm diagonal oder orthogonal verlegt, mit und ohne Randplatten und in Verbindung mit Natursteinpflaster. Ausführungsbeispiele: Mauerstraße, Wolfsschlucht. „Umsetzung baulicher Maßnahmen zur Absicherung des Tempo-30-ZonenKonzeptes insbesondere vor Kindergärten, Schulen und sonstigen neuralgischen Punkten.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Die folgenden Maßnahmen (bauliche Gehwegerweiterungen) wurden realisiert: - Hildebrandstraße in Höhe Grundschule und Kindertagesstätte Bossental - Schanzenstraße/Zum Berggarten in Höhe Kindertagesstätte Kirchditmold - Rammelsbergstraße/Schulstraße im Bereich Kindertagsstätte Wilhelmshöhe und Reformschule Seite 33 von 69

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Osterholzstraße im Bereich der Agathofschule Zum Feldlager/Waldecker Straße im Kreuzungsbereich.

Handlungsfeld Stadtverträglicher Güterverkehr „Ausbau des Güterverkehrszentrums als Umschlagplatz Schiene-Straße und StraßeStraße“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Die Umschlaganlage der Projektgesellschaft GVZ P ist seit Frühjahr 2004 in Betrieb und nach Auskunft des ZRK gut ausgelastet. Im Bereich des GVZ stehen z.Z. noch ca. 30 ha (etwa 50 % der Gesamtfläche) für eine Vermarktung zur Verfügung. Die Erreichbarkeit über die Straße wird nach dem Baubeginn des sog. „Lohfeldener Rüssel“ (BAB-Anschluss) verbessert; die Fertigstellung (Verkehrsfreigabe) des „Lohfeldener Rüssels“ ist für Februar 2007 vorgesehen. Es gibt zum GVZ ein Faltblatt mit weiteren Informationen. Hierzu berichtet die Wirtschaftsförderung Region Kassel GmbH (WFG): Das „Güterverkehrszentrum Kassel“ ist als interkommunales Gewerbegebiet unter Beteiligung der Städte Kassel, Fuldabrück und Lohfelden errichtet worden. Die Flächen, insgesamt stehen hier 60 ha zur Verfügung, konnten bereits zum Großteil durch Logistikbetriebe mit zahlreichen neuen Arbeitsplätzen besiedelt werden. Fester Bestandteil des GVZ ist auch der durch die GVZ-Projektgesellschaft errichtete Umschlagbahnhof, der Ende 2003 eingeweiht wurde. Die Auslastung des von einer privaten Gesellschaft betriebenen Bahnhofs ist von Anfang an als sehr gut zu bezeichnen. „Erarbeitung und Darstellung eines Schwerverkehrswegenetzes sowie Beschilderungskonzept für den Schwerverkehr bei Bedarf.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht wird dies nicht für praktikabel und realisierbar gehalten. Aufgrund des Kasseler Straßennetzes mit selbst den Innenstadtbereich durchquerenden Bundesstraßen sehen wir für Kassel keine Umsetzungsmöglichkeit für ein Schwerverkehrswegenetz einschließlich eines entsprechenden Beschilderungskonzeptes. Aktueller Diskussionsbedarf zu diesem Punkt entsteht im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für den Ballungsraum Kassel durch das Land Hessen. „In Einzelfällen Beschränkung des Schwerverkehrs in sensiblen Bereichen ohne Beeinträchtigung der Funktionalität der Zentren (z.B. Innenstadt, Stadtteilzentren).“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-):

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Der Gebrauch öffentlicher Straßen ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet (§ 14 Hessisches Straßengesetz). Einschränkungen wie z.B. Anordnung eines Verkehrsverbotes für den Lkw-Verkehr sind nur auf der Grundlage des § 45 Abs. 1 und 3 StVO möglich. In diesem Zusammenhang sollte z.B. das Projekt „City-Logistik“ erneut diskutiert werden. „Bei Beschränkungen des Schwerverkehrs Ausweisung von Schwerverkehrsrouten und Beschilderung der Verkehrsführung.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Vgl. die beiden vorhergehenden Punkte.

Handlungsfeld Handlungsprogramm zur Verbesserung der Innenstadtattraktivität und –erreichbarkeit „Aufgrund der Nutzungsmischung bestehen hohe Anforderungen an die verkehrliche Erreichbarkeit. Die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fußgängerverkehr, Radverkehr, ÖPNV) sollten priorisiert werden, ohne dirigistische Maßnahmen zu ergreifen. Fußgängerinnen und Fußgänger: Verbesserung der Erreichbarkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Behinderten u.a. durch Verbesserung der Überquerbarkeit der umgebenden Hauptverkehrsstraßen, Ergänzung der vorhandenen Tunnel durch oberirdische Querungsmöglichkeiten.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Fußgängertunnel wurden durch oberirdisch gesicherte Fußgängerüberwege ersetzt oder mit denselben ergänzt, z.B. Kreuzung Holländische Straße/Eisenschmiede, Holländische Straße/Hegelsbergstraße, Holländische Straße/Wiener Straße, Scheidemannplatz, Fünffensterstraße/Obere Königsstraße. „Abbau von Barrieren für Mobilitätsbehinderte (z.B. durch Bordsteinabsenkungen, Errichtung von Rampen), Hör- und Sehbehinderte (z.B. ausreichende Beleuchtung).“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Der Abbau von Barrieren und die damit einhergehende Verbesserung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen ist ein laufender, kontinuierlicher Prozess im öffentlichen Straßenraum. Bei jeder Baumaßnahme, welche eine Straße direkt oder indirekt tangiert, erfolgt die Prüfung, ob eine Verbesserung der bestehenden Situation im Rahmen der anstehenden Arbeiten möglich ist. Bei Straßenneubau- und Straßenunterhaltungsprojekten wird im Vorfeld jeder Maßnahme eine detaillierte Erfassung der in der Örtlichkeit bestehenden Defizite durchgeführt und daran Seite 35 von 69

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anschließend eine zielgerichtete Verbesserung umgesetzt. Ebenso leisten einzelne Ortsbeiräte mit der Bereitstellung ihrer Dispositionsmittel für den Abbau von Barrieren im Straßenraum einen großen diesbezüglichen Beitrag. So konnten in einer Vielzahl von Kasseler Straßen in den letzten Jahren wesentliche Verbesserungen erzielt werden. Hierzu berichtet die Gebäudewirtschaft (-65-): Die im Maßnahmenkatalog zu III. „Lebensqualität in Kassel“ genannte Schaffung von barrierefreien Zugängen zu den städtischen Gebäuden betrifft selbstverständlich auch die Gebäude in der Innenstadt. „Verbesserung der Bedingungen innerhalb der Innenstadt durch Verbreiterung und Instandsetzung der Gehwege bei Erhalt der erforderlichen Fahrbahnbreiten.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Eine große Anzahl von Straßen innerhalb der Innenstadt haben in den letzten Jahren dahingehende wesentliche Verbesserungen erfahren. Straßen wie die Mauerstraße, Wolfsschlucht, Neue Fahrt (1. und 2. Bauabschnitt), Opernstraße, Schöne Aussicht und Rudolf-Schwander-Straße wurden unter diesen Aspekten umgebaut, und die nächsten Maßnahmen, z.B. Oberste Gasse und Untere Karlsstraße, werden bereits vorbereitet. „Installation und Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches innerhalb der City.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Der Umbau der Straßenzüge Wolfsschlucht/Neu Fahrt, teilweise Theaterstraße und Opernstraße, ist erfolgt bzw. wurde am 30.11. 2005 abgeschlossen, jedoch ohne Ausweisung als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Stattdessen wurde eine Tempo 20- bzw. Tempo 30-Beschilderung angeordnet. „Eine Ausweitung der Fußgängerzone in den Randbereichen ist anzustreben.“ Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-): Hierzu besteht kein aktuelles Handlungsziel. Das Konzept der Stadt zielt vielmehr auf eine Umgestaltung und Aufwertung der an die Fußgängerzone angrenzenden Straßen- und Platzräume ab. Dafür stehen aktuelle Beispiele wie der Umbau der Neuen Fahrt mit dem Florentiner Platz, der Umbau der Wolfsschlucht mit dem Lyceumsplatz und der Umbau der Mauerstraße und des Scheidemannplatzes. Radfahrerinnen und Radfahrer „Gesicherte Fahrradabstellplätze an allen zentralen Punkten.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Siehe vorherige Berichterstattung unter den Punkten 4 und 12. Seite 36 von 69

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Mit „gesicherten Fahrradabstellplätzen“ könnte die Aufstellung unter sozialer Kontrolle gemeint sein. Die Standorte werden vom Straßenverkehrsamt nach Möglichkeit so gewählt, dass sie nahe an zentralen Bereichen mit hoher Fußgängerfrequenz liegen und beleuchtet sind. Aufgrund von Erfahrungen mit der Aufstellung und Unterhaltung von abschließbaren Fahrradboxen wird dieses Angebot nicht weiter verfolgt. Im Innenstadtbereich ergaben sich zudem städtebauliche Probleme und Zielkonflikte bei der Standortfindung. „Zügiger Ausbau der Fahrradrouten in die Innenstadt.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Das Konzept fahrradfreundliches Kassel wird nach wie vor weiter verfolgt und in Abhängigkeit bereitstehender Mittel abgearbeitet. Die ehemalige Finanzierungsgrundlage durch Ablösebeträge besteht aufgrund der geänderten Stellplatzsatzung nicht mehr. Ab Herbst 2007 soll die Route 10 (Brasselsberg – Innenstadt) durch bauliche Maßnahmen am Bahnhof Wilhelmshöhe ergänzt und dann durchgehend vom Brasselsberg über Bad Wilhelmshöhe zur Innenstadt ausgeschildert werden. Die Route 2, Ihringshausen-Fasanenhof-Innenstadt, soll folgen, wenn die notwendigen Veränderungen Mönchebergstraße/Eisenschmiede in Zusammenhang mit dem Klinikneubau feststehen (nicht vor 2008). „Verbesserung der Überquerbarkeit der umgebenden Hauptverkehrsstraßen.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Solche Maßnahmen werden in der Regel im Zusammenhang mit der Einrichtung von Fahrradrouten vorgenommen. Als separate Einzelmaßnahme in Verbindung mit der Verbesserung der Überquerbarkeit der Wilhelmshöher Allee in Höhe Adolfstraße für Fußgänger ist in 2005 der Einbau von Mittelinseln neben dem Gleiskörper erfolgt. In jeder Fahrtrichtung muss dann jeweils nur noch eine Fahrspur überquert werden. Ansonsten wird auf die realisierten Überquerungsmöglichkeiten am Scheidemannplatz hingewiesen, wobei eine Radwegefurt in Höhe des EAMHochhauses fehlt. Öffentlicher Personennahverkehr „Erhalt der guten Erreichbarkeit der gesamten Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Die Erhaltung und Verbesserung einer guten Erreichbarkeit entspricht der Zielsetzung des NVP sowie den Aktivitäten im ÖPNV-Management von KVG und NVV. Hierzu berichtet die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft: Probleme entstehen nur bei Sperrung der Fußgängerzone Innenstadt. Ab Mitte 2006 wurden gemeinsam mit der Stadt Kassel begleitende Maßnahmen zur Verbesserung durchgeführt. Seite 37 von 69

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„Verknüpfung des Tramnetzes mit der RegioTram.“ Hierzu berichtet die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft: Maßnahmen laufen planmäßig, Verbindung ist für Mitte 2007 vorgesehen. Hierzu berichtet der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV): Im Sommer 2005 wurde durch den Regierungspräsidenten die Genehmigung für die Baumaßnahmen im Bereich des Kasseler Hauptbahnhofes erteilt, der das zentrale Verbindungsstück zwischen dem Schienennetz der Deutschen Bahn AG und dem Schienennetz der Kasseler Verkehrsgesellschaft AG darstellt. Am 12.08.2005 wurde mit den Baumaßnahmen zur Unterfahrung des Bahnhofsgeländes begonnen. Die Baumaßnahmen im Gleisvorfeld und zur Unterfahrung des Bahnhofsvorplatzes, die der Anbindung an die bestehende Straßenbahnrampe in der Kurfürstenstraße dient, schließen sich an. Die Innenstadtführung, Verbindung zwischen Scheidemannplatz und Lutherstraße, ist bereits gebaut und die im städtischen Straßenbahnnetz für die Regio-TramFahrzeuge erforderlichen Spuraufweitungen sind fertig gestellt. Die Umbaumaßnahmen am Scheidemannplatz sind abgeschlossen. Der Umbau der Rathauskreuzung und die barrierefreien Übergänge in das Regio-Tram-Fahrzeug am Friedrichsplatz und am Rathaus sind annähernd fertig gestellt. Der erste Bauabschnitt im Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe für die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen wird bis Ende 2005 abgeschlossen sein. Auf dem Streckenast der Kurhessenbahn in Richtung Wolfhagen werden die ersten Baumaßnahmen in Calden-Fürstenwald und in Ahnatal Ende Oktober beginnen. Für die weiteren Maßnahmen an dieser Strecke liegt bereits das Planrecht vor. Die Planungsgenehmigung für die Stationen Kassel-Kirchditmold und KasselJungfernkopf wurden im August durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) erteilt. Für die Station Vellmar-Osterberg wird die Plangenehmigung in Kürze erwartet. Für weitere Maßnahmen in der Region, z.B. Bau eines Wendegleises in MelsungenSüd oder der Neubau der Station Melsungen-Bartenwetzerbrücke liegt das Planrecht vor oder ist bereits beantragt. Die zur Befahrung des Regio-Tram-Netzes erforderlichen Zweisystemfahrzeuge sind bestellt und im Jahr 2005 zum Teil ausgeliefert worden. Nach umfangreichen Testfahrten wurde durch das Eisenbahnbundesamt die Genehmigung zur Befahrung des Schienennetzes der DG AB erteilt. Seit Mai 2005 sind die ersten Regio-TramFahrzeuge im Einsatz und befahren die Strecke von Kassel nach Warburg. Weitere ausführliche Informationen enthält die Broschüre „Die RegioTram – Das moderne Verkehrssystem für unsere Region“, die der NVV im März 2005 herausgegeben hat. „Verbesserung der Erreichbarkeit der Haltestellen, besonders auf dem Cityring.“ Seite 38 von 69

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Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Die Erreichbarkeit folgender Haltestellen im Verlauf des Cityringes wurden in den Jahren 2005 und 2006 fertig gestellt und verbessert: - Ständeplatz/Scheidemannplatz - Lutherplatz - Rathaus/Fünffensterstraße. Etwaige Verbesserungen im Bereich Altmarkt/Regierungspräsidium wurden im gleichen Zeitraum in Verbindung mit einer Verkehrsuntersuchung für den Altsmarkt (Finanzdienstleistungszentrum) geprüft und sollen nach Möglichkeit während des Jahres 2009 realisiert werden. Hierzu berichtet die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft: Neubau der Haltestellen und Zugänge für Rathaus, Friedrichsplatz, Scheidemannplatz, Lutherplatz für RegionTram-Konzept. „Nachfrageabhängige und flexible Gestaltung der Fahrpläne und der Serviceleistungen gemäß der Ladenöffnungszeiten sowie bei Veranstaltungen in der Innenstadt.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Wird grundsätzlich berücksichtigt; die Federführung liegt beim NVV unter Beteiligung von KVG, Veranstaltern etc. Hierzu berichtet die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft: In den Fahrplänen Montag bis Freitag sind die Ladenöffnungszeiten berücksichtigt. Samstags ist dies noch nicht zufrieden stellend, eine Überarbeitung ist für den Fahrplanwechsel 2008 vorgesehen. Bei Veranstaltungen werden bei entsprechender Nachfrage Zusatzleistungen angeboten. „Gepäckaufbewahrungsstellen und –möglichkeiten (Litfaßsäulen, Schließfächer) im inneren Stadtbereich.“ Hierzu berichtet die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft: In der Adventszeit gibt es seit Jahren einen Gepäckaufbewahrungsstand mit dem Angebot des Nachhausebringens von Gepäck für Jahreskartenkunden. Autofahrerinnen und Autofahrer „Bereitstellung einer begrenzten Anzahl notwendiger Parkplätze und Sicherstellung ihrer Erreichbarkeit.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Seite 39 von 69

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Die vorhandene Anzahl der Parkplätze im Innenstadtbereich wird als ausreichend angesehen. „Ausreichende Anzahl von Motorradabstellplätzen.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Das vorhandene Angebot ist u.E. ausreichend. „Reduzierung der Kfz-Belastungen durch Verkehrsorganisation und –lenkung.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Mit straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen ist eine Reduzierung der KfzVerkehrsbelastung nicht zu erreichen. Das für Kassel entwickelte Parkleitsystem (PLS) ist für die Verkehrslenkung hilfreich. Hierzu findet eine ständige Erweiterung des PLS statt. Es sollen alle privaten Parkhäuser angeschlossen werden, künftig auch oberirdisch bewirtschaftete Parkplätze. Per Internet (www.einkaufen-kassel.de) und künftig auch an Schilderstandorten an Haupteinfallsstraßen wird auf freie Parkplatzkapazitäten in der Innenstadt hingewiesen. Nutzerinnen und Nutzer der Innenstadt „Ausreichend Sitzplätze und Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Kleinkinder.“ Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): Neben dem in den 80er Jahren durch Rückbau von Parkplätzen geschaffenen Spielplatz am Entenanger sind punktuell kleinere Spielgeräte (z.B. Wipptiere) in den Fußgängerzonen Wilhelmsstraße, Hedwigstraße und Wolfsschlucht vorhanden. Ergänzende Angebote entstehen sukzessive durch Aktionen im Rahmen des Programms „Ab in die Mitte“. So wurde in 2005 gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ein Drachenschiff aus Holz unter Anleitung eines örtlichen Bildhauers gebaut, das sehr gerne genutzt wird (Standort zurzeit Friedrichsplatz). In Vorbereitung ist eine weitere für Anfang September 2006 geplante Aktion, in der Klanggeräte aus Stein und Holz gebaut werden, die an der Treppenstraße aufgestellt werden. Im Zuge des 2004 erfolgten Ausbaues der Neuen Fahrt sind zahlreiche neue Sitzgelegenheiten und kleine Platzsituationen geschaffen worden (z.B. oberhalb Florentiner Platz, Kölnische Straße/Ecke Neue Fahrt). Der umgestaltete Königsplatz mit Wasserspiel und umfangreichen Sitzgelegenheiten ist als Aufenthaltsort sehr beliebt und wird gut angenommen. Aufenthaltsqualität hat auch der 2005 fertig gestellte Scheidemannplatz, dessen komfortable Baumeinfassungen zum Sitzen einladen. Der Scheidemannplatz wird

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gerne von jugendlichen Skatern genutzt … doch das gehört wohl in ein anderes Kapitel.

„Abbau oberirdischer Parkplätze entsprechend des Tiefgaragenkompromisses zur Gestaltung attraktiver Stadträume.“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Der „Tiefgaragenkompromiss“ aus den Jahren 1990 und 1994 ist im wesentlichen bis auf die folgenden Maßnahmen umgesetzt: - Karlsplatz - Straße „Schöne Aussicht“ zwischen Hugenottenstraße und Friedrichsstraße. Weitere Parkplätze werden nicht abgebaut. Handlungsfeld Handlungsprogramm zur städtebaulichen Integration von Hauptverkehrsstraßen „Rahmenpläne zur Verbesserung der Bedingungen für die stadtverträglichen Verkehrsarten.“ Hierzu berichten das Straßenverkehrsamt (-66-) und das Umwelt- und Gartenamt (67-): Bei sämtlichen Planungen werden auch die Belange des ÖPNV, des Fußgänger- und Fahrradverkehrs betrachtet. Weitere Nutzungsansprüche an den Straßenraum führen oftmals zu Zielkonflikten. Projektbezogen gibt es regelmäßig Überlegungen zur Verbesserung der Situation an den Hauptverkehrsstraßen. Soweit in diesem Rahmen Maßnahmen realisiert werden können, geschieht dies. Die Situation der Hauptverkehrsstraßen wird Gegenstand der nach EU-Recht erforderlichen (kommunalen) Lärmminderungsplanung sein. „Rahmenpläne zur Verbesserung der Benutzbarkeit der Straßenräume (z.B. durch Gestaltung, Begrünung).“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): (Siehe auch unter städtebauliche Integration von Hauptverkehrsstraßen.) Eine Gliederung der Straßenräume durch die Anlage ausreichend breiter Gehwege, ggf. separater Radverkehrsflächen, von Parkstreifen mit Baumstandorten erfolgt im Rahmen von notwendigen Umbaumaßnahmen des Straßenraumes immer, sofern die Rahmenbedingungen es zulassen. Mit dem Um- oder Ausbau von Straßen erfolgt grundsätzlich eine städtebauliche Aufwertung.

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„Rahmenpläne zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen an den Straßen (z.B. durch städtebauliche Maßnahmen, Nutzungsänderungen, passive Schallschutzmaßnahmen).“ Hierzu berichtet das Straßenverkehrsamt (-66-): Rahmenpläne, beispielsweise im Zusammenhang mit Stadterneuerungs- und Städtebauförderungsmaßnahmen, werden bei -63- federführend bearbeitet. Als Planungs-/Ausführungsbeispiel kann hierzu im weiteren Sinn die Umgestaltung der Straßen Wolfsschlucht und Neue Fahrt (Fertigstellung im November 2005) genannt werden. Beispiele für Rahmenplanungen zu dem erwähnten Handlungsfeld sind die Wolfhager Straße in Harleshausen oder die Frankfurter Straße im zentralen Geschäftsbereich von Niederzwehren. Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-): Das Planungsamt bezieht die Hauptverkehrsstraßen in ihre Stadtteilentwicklungsplanungen – insbesondere im Rahmen der verschiedenen städtebaulichen Entwicklungsprogramme ein (URBAN, Stadtsanierung, Stadtumbau, Soziale Stadt). Soweit bei der Schließung von Baulücken steuernd eingegriffen werden kann, wird darauf geachtet, dass Baulücken, sofern es sich um gewerbliche Nutzungen handelt, an Hauptverkehrsstraßen geschlossen werden, um die dahinter liegende Wohnbebauung vor Lärm zu schützen. In einer großen Maßnahmen werden entlang der Bundesautobahn A44 Kassel-Dortmund Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle und Lärmschutzwände) für die unmittelbar angrenzenden Wohngebiete errichtet. Eine darüber hinaus gehende eigenständige Konzentration der Planungsarbeit auf (Haupt-)Verkehrsstraßen findet derzeit nicht statt. Perspektivisch gewinnt das Thema zunehmend an Bedeutung im Zusammenhang mit der „schrumpfenden Stadt“. Hier ist der Umgang mit leer stehendem Wohnraum und gewerblich nutzbaren Gebäuden an Hauptverkehrsstraßen von hoher Priorität. „Maßnahmen zur Immissionsreduzierung nach 23. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) Hierzu berichtet das Umwelt – und Gartenamt (-67-): Die 23. BImSchV (Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten) ist zum 20. Juli 2004 aufgehoben worden. Sie war inhaltlich durch die auf europarechtlichen Vorschriften beruhende 22. BImSchV (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft) überholt. Die in der 23. BImSchV genannten Konzentrationswerte für Stickstoffdioxid, Ruß und Benzol werden seit Jahren an beiden Messstationen in Kassel deutlich unterschritten. (Bei Ruß ist allerdings die Vergleichbarkeit etwas schwierig, weil in Kassel kein Ruß gemessen wird, sondern Feinstaub (PM10). Man kann jedoch davon ausgehen, dass der Russanteil von PM10 etwa 10 bis 20 % beträgt.) Da im Jahr 2003 der zulässige Tagesmittelwert für PM10 an beiden Messstationen an mehr als 35 Tagen überschritten wurde, ist für den Ballungsraum Kassel durch Seite 42 von 69

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das Hess. Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV) ein Luftreinhalte- und Aktionsplan nach den Regeln der 22. BImSchV aufgestellt worden. Der Luftreinhalteplan zeigt auf, dass die Hauptverursacher für die Feinstaubemissionen in Kassel je zur Hälfte der Verkehr und die Gebäudeheizungen sind. Mit zahlreichen Maßnahmen wird versucht, eine Verbesserung der lufthygienischen Situation zu erreichen. Ein wesentlicher Teil ist der Maßnahmenplan, in dem dargestellt wird, wie die Feinstaubkonzentrationen gesenkt werden sollen. Die vorgesehen Maßnahmen zielen insbesondere auf den Verkehrsbereich. So sollen schadstoffarme Busse eingesetzt werden. Von der KVG wurden in diesem Jahr bereits die ersten 30 mit Russfilter ausgerüsteten Busse beschafft. In den nächsten Jahren werden die restlichen Busse ausgetauscht. Das ÖPNV-Angebot soll schrittweise weiter ausgebaut werden , und die Steigerung des Anteils des Radverkehrs wird angestrebt. Im Ballungsraum soll der Ausbau von weiteren Park & Ride-Parkplätzen erfolgen. Die Einrichtung einer „Umweltzone Kasseler Becken“ soll geprüft werden. Den zweitem Schwerpunkt der Maßnahmen bilden die Gebäudeheizungen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes werden über 90 % des von Heizungsanlagen ausgestoßenen Feinstaubs von Holzheizungen erzeugt. Diese Öfen stellen jedoch weniger als 3 % der genutzten Wärme zur Verfügung. Es ist deshalb notwendig, im gesamten Ballungsraum die Nutzung von Holzheizungen einzuschränken. Der Einsatz von Feststoffen soll nur bei Einhaltung strenger Grenzwerte möglich sein. Hiermit ist sichergestellt, dass CO2-freundliche Holzheizsysteme möglich sind, jedoch nicht mehr derart extreme Emissionen verursachen, wie es bei den technisch veralteten Öfen und Kaminen üblich ist. Der Luftreinhalte- und Aktionsplan ist nach vorheriger Beteiligung durch die Öffentlichkeit im Juli 2006 in Kraft getreten. Er kann im Internet unter www.hlug.de/medien/luft/planung/dokumente/LRP_Kassel.pdf eingesehen werden.

Zum Themenbereich „Mobilität in Kassel“ berichtet das Schulverwaltungsamt (-40-): Radverkehr - URBAN-Projekt Im Rahmen eines Beteiligungsprojektes wurde ein teilweise überdachter Fahrradabstellplatz an der Joseph-von-Eichendorff-Schule fertig gestellt. - Verkehrsicherheitstraining für Schülerinnen und Schüler Gemeinsam mit der Verkehrspolizei bereiten sich die Viertklässler auf ihre Fahrradprüfung vor. - Fahrradwerkstatt Im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften oder Projekten werden an einigen Schulen Fahrräder (eigene und Auftragsarbeiten) aufgearbeitet und teilweise an die Grundschulen für die Durchführung von Fahrradtraining und Verkehrsunterricht abgegeben. Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger

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Die jüngsten und auch am stärksten gefährdeten Verkehrsteilnehmer sind die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen. Insbesondere für diesen Personenkreis wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: - Einbeziehung der Schulen und Ortsbeiräte in die jährliche Aufstellung der Schulwegepläne - Kampagne „Zu Fuß zur Schule“ Im Sommer 2004 wurden die Schulen erstmalig über die Initiative „zu Fuß zur Schule“ informiert und erhielten entsprechende Materialien. Die Maßnahme wird fortgesetzt. - Entwurf einer Broschüre für die Gestaltung von Aktionen Von den Fachberatern für Verkehrssicherheit im Staatlichen Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel wurde ein Leitfaden zur Planung von Aktionen zu diesem Themenkomplex erarbeitet. - Bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schulwegsicherung in Zusammenarbeit mit den Fachämtern (z.B. Einbau von Querungshilfen). Abbau von Belastungen durch den Autoverkehr Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern durch die Eltern im Pkw führt nicht nur zur Steigerung des Verkehrsaufkommens vor den Schulen, sondern auch zu einer Gefährdung der Kinder durch an- und abfahrende Fahrzeuge. Hier wird gemeinsam mit den Schulen nach einer für alle Seiten zufrieden stellenden Lösung gesucht. Das Schulverwaltungsamt unterstützt die Schulen in ihren Appellen an die Eltern, ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule zu bringen.

V. Nachhaltige Gestaltung der Kasseler Fließgewässer „In der Bevölkerung wird ein stärkeres Bewusstsein für die Fließgewässer geweckt -

Es soll eine Stadtgewässerkarte erstellt und veröffentlicht werden, auf der alle Bäche und Gräben in ihrem vollständigen Verlauf, also auch verrohrte Abschnitte, sowie die Lage von Wasserschutzzonen, Brunnen, Trinkwassergewinnungsanlagen und Hochbehältern dargestellt werden. Neben den Namen der Gewässer sollte die Karte Informationen über deren Zustand liefern.“

Hierzu berichtet der Kasseler Entwässerungsbetrieb (KEB): Bei allen Renaturierungsmaßnahmen wurde und wird auch künftig die Bevölkerung im jeweiligen Stadtteil im Rahmen der Vorstellung der Planung in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat über den Planungsstand und –inhalt informiert. Nach Möglichkeit werden Wünsche der Bürger berücksichtigt. Des weiteren erfolgt eine detaillierte Veröffentlichung der Maßnahmen auf Schautafeln und in der Presse. Bei der Umsetzung der Maßnahmen wurden für die Bevölkerung in vielfältiger Weise Zugangsmöglichkeiten und Räume zum Verweilen am Gewässer geschaffen.

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Eine Stadtgewässerkarte wurde bereits erstellt. Die Einarbeitung der Trinkwassergewinnungsanlagen und Hochbehälter wird derzeit in Zusammenarbeit mit den Städtischen Werken betrieben. Nach Beendigung der Renaturierungsmaßnahmen an den Gewässern wird die Strukturgüte vom Umwelt- und Gartenamt unter Beteiligung des KEB eingepflegt. „Die Information und Beratung der Haus- und Grundstückseigentümerinnen und – eigentümer bzw. Unterhaltungspflichtigen bezüglich der Entsiegelung von Flächen, der Nutzung und Versickerung von Regenwasser wird intensiviert.“ Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): Auf Nachfrage erhalten Haus- und Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer eine kompetente Beratung bei den jeweiligen Fachdienststellen der Stadtverwaltung. „Bachpatenschaften werden gefördert. Sie haben innerhalb der Verwaltung einen kompetenten Ansprechpartner.“ „Im Rahmen der nachhaltigen Gewässergütewirtschaft werden einzugsgebietsbezogene Kooperationen angestrebt, deren Aufgabe es ist, ganzheitliche Konzepte für Hochwasserschutz und naturnahen Ausbau zu erstellen.“ Hierzu berichtet der Kasseler Entwässerungsbetrieb (KEB): Die vorhandenen Bachpaten (i.d.R. Fördervereine von Schulen) werden vom KEB beraten und auf Nachfrage materiell unterstützt. Es existieren namentlich benannte Ansprechpartner bei den entsprechenden Fördervereinen. Im Kasseler Entwässerungsbetrieb ist Herr Wagner (Tel. 987-6507) der Ansprachpartner. Im Zusammenhang mit der Renaturierung der Losse wurde unter Mitwirkung der Bachpaten der Joseph-von-Eichendorff-Schule ein so genanntes „Grünes Klassenzimmer“ (mit Sitzsteinen an der Losse) geschaffen, um gewässerökologische Belange in den Unterricht integrieren zu können. Beim Bau des Losse-Deltas konnte mit der Alexander-Schmorell-Schule eine Bachpatenschaft geschlossen werden, um bei den dort beschulten behinderten Kindern das Interesse für Gewässer und deren Umfeld (Fauna und Flora) zu wecken. Hierzu berichtet das Schulverwaltungsamt (-40-): URBAN-Projekte: - Bachpatenschaft der Agathofschule an der Losse - Beteiligung der Joseph-von-Eichendorff-Schule an den Renaturierungsarbeiten für die Losse „Der Kasseler Entwässerungsbetrieb legt eine schlüssige Gesamtkonzeption vor, aus der sich die aktuellen Auswirkungen der Kanalbaumaßnahmen auf den Zustand der Fließgewässer ergeben. Im Rahmen einer Flächenbewirtschaftung wird die Regenwasser-Entwässerung entsprechend folgender Prioritäten organisiert: Erst Seite 45 von 69

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Vermeidung von Versiegelung bzw. Förderung der Entsiegelung, dann Förderung der schadstofffreien Versickerung sowie Regenwassernutzung und erst dann die Einleitung der Überschussmengen in Gewässer. Für neu auszuweisende Baugebiete wird eine entsprechende Wasserbewirtschaftung gefordert.“ „Private, gewerbliche und öffentliche Bauherren werden qualifiziert beraten, z.B. indem ihnen die ökonomischen und ökologischen Vorteile von Dachbegrünung und Regenwassernutzung erklärt werden.“ Hierzu berichtet der Kasseler Entwässerungsbetrieb (KEB): Im Rahmen der Umsetzung des Entwässerungskonzeptes zur Verbesserung des Zustandes der Fließgewässer wurden in den letzten Jahren in Mischwasserkanälen ca. 60 von ursprünglich über 100 vorhandenen Regenüberläufen geschlossen. Die Gewässerqualität wurde so in allen Vorflutern erheblich verbessert. Bezüglich des Umgangs mit Regenwasser werden Bauherrn und Planer bereits bei der Bauberatung auf die baugrundstücksindividuellen Möglichkeiten hingewiesen. Auf die landesbauordnungsrechtliche Forderung, das Niederschlagswasser möglichst dort unterzubringen, wo es anfällt, wird lenkend eingewirkt. Als Grundlage hierfür dient ein alle Stadtteile einbeziehendes hydrogeologisches Gutachten, dessen Aussagen auch schon bei der Festlegung entwässerungstechnischer Erfordernisse im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen berücksichtigt werden. Im Rahmen der Bürger- und Architektenberatung des KEB in grundstücksentwässerungstechnischen Belangen werden Haus- und Grundstückseigentümer sowie Planer in Bezug auf die Flächenentsiegelung, Regenwasserrückhaltung, Versickerung und auch hinsichtlich bebauungsplanmäßiger Festlegungen detailliert beraten. So wurde beispielsweise im Baugebiet Goldbach das anfallende Niederschlagswasser in ein Grabenssystem gefasst und naturnah in offenen Retentionsräumen zwischengespeichert, ehe es gedrosselt an das weiterführende Gewässer abgegeben wird. Die konzeptionelle Einflussnahme auf eine günstige Gewässergütewirtschaft, den Hochwasserschutz und den naturnahen Ausbau werden für das Einzugsgebiet der Losse zusammen mit dem Wasserverband ausgeübt. 2005 wurde im Bereich der Lossemündung als Kooperationsmaßnahme eine großflächige Renaturierung durchgeführt. Für die Ahna wurde bereits 2004 im Stadtgebiet eine mit der Aufsichtsbehörde abgestimmte und von dort genehmigte Teilrenaturierung abgeschlossen. Eine in ihrem Umfang in ähnlicher Größe durchgeführte Maßnahme für den Wahlebach konnte 2005 abgeschlossen werden. Hierbei wurden ebenfalls Belange des Hochwasserschutzes berücksichtigt.

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„Das Kanalnetz ist weiterhin auf Fehlanschlüsse zu überprüfen. Diese sind umgehend zu beseitigen.“ Hierzu berichtet der Kasseler Entwässerungsbetrieb: Das öffentliche Kanalnetz wird gem. der Eigenkontrollverordnung nach einem festgelegten Zeitplan mittels TV-Anlage untersucht. In diesem Zusammenhang festgestellten oder anderweitig gemeldeten Fehleinleitungen wird sofort nachgegangen. Nach Aufklärung des Verursachers wird die notwendige Mängelbeseitigung gefordert. Der Vollzug wird vom Kasseler Entwässerungsbetrieb kontrolliert. Zwischenzeitlich wurden ca. 60 Regenüberläufe ausgeschaltet. „Die biologische Durchgängigkeit von Oberflächengewässern wird durch geeignete Renaturierungsmaßnahmen erreicht. Die Renaturierung erreicht ihr ökologisches Ziel, wenn die renaturierte Strecke an naturnahe Abschnitte angeschlossen ist, aus denen eine Wiederbesiedlung erfolgen kann. Ausgenommen davon sind die im Rahmen der Siedlungsentwicklung verbliebenen Verrohrungen. - Sohlabstürze werden – so weit wie möglich – beseitigt bzw. in Sohlrampen umgewandelt. - Sohl- und Uferbefestigungen werden, wo möglich, entfernt oder durch geeignete natürliche und ingenieurbiologische Maßnahmen ersetzt.“ Hierzu berichtet der Kasseler Entwässerungsbetrieb: Mit den durchgeführten Renaturierungsmaßnahmen konnte in den betroffenen Gewässern die biologische Durchgängigkeit in vollem Umfange erreicht werden. Wasserrechte wurden eingezogen und Wehranlagen im Rahmen der Ausbaumaßnahmen beseitigt. In den renaturierten Bereichen zeigt eine vom KEB durchgeführte Nachbefischung eine Wiederansiedlung von Bentus-Organismen und anderen sich bodennah bewegenden Kleinlebewesen sowie den gewässertypischen Fischarten. „Die Maßnahmen, die ohne finanziellen oder organisatorischen Aufwand möglich sind, sollten an den Gewässern durchgeführt werden, bei denen die meisten der im Leitbild formulierten Ziele kurz- bis mittelfristig erreichbar sind. - Verzicht auf Pflegemaßnahmen (z.B. Mähen von Uferböschungen), wo dieses möglich ist.“ Hierzu berichtet der Kasseler Entwässerungsbetrieb: Ständige Unterhaltungsmaßnahmen werden vor dem Hintergrund der ökologischen Einflussnahme auf die Gewässer unter Beteiligung der Unteren Naturschutz- und Unteren Wasserbehörde durchgeführt; dies bezieht sich sowohl auf Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht als auch zur Pflege des Gewässerbegleitgrüns.

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Unter Berücksichtigung der Hydraulik werden die Sohl- und Uferbefestigungen entfernt und örtlich individuell durch ingenieurbiologische Maßnahmen ersetzt, um die biologische Durchgängigkeit zu erhöhen und die Zugänglichkeit zu verbessern. Überall dort, wo abschwemmbare Vegetationsrückstände im Gewässerbett nicht zum Verschluss von Rechen und nicht zum Überstau in bewohnte Stadtbereiche führen können, wird weitestgehend auf Mäharbeiten an den Gewässerböschungen und anderen Teilen der Gewässerparzelle verzichtet, um die natürliche Dynamik zu erhöhen.

VI. Wasserversorgung im Kasseler Raum „Die Möglichkeiten einer stärkeren Nutzung von Grundwasservorkommen in den Lockergesteinsschichten der Fuldaaue mit überschaubaren Erneuerungsraten werden in Betracht gezogen und untersucht; konkurrierende Nutzungen in diesem Bereich werden eingeschränkt oder ganz unterbunden. Das betrifft in erster Linie den weiteren Kiesabbau. Sofern nötig, wird die Sanierung des Grundwassers in Angriff genommen.“ Hierzu berichtet die Städtische Werke AG: In den letzten Jahren wurde das Wasserwerk „Neue Mühle“, das Grundwasservorkommen im Lockergesteinsbereich der Fuldaaue nutzt, modernisiert. Durch den Einbau einer modernen physikalischen Wasseraufbereitung, eines größeren Vorlagebehälters für die Pumpen, moderner Rohrleitungssysteme und automatisierter Steuerung und Regelung ist das Wasserwerk in der Lage, die Wasservorkommen in größerem Maße zu nutzen. Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-) (Untere Wasserbehörde): Die stärkere Nutzung von Grundwasservorkommen in den Lockergesteinsschichten der Fuldaaue wird von uns grundsätzlich begrüßt. Die Erschließung von Grundwasservorkommen zur Trinkwassergewinnung erfolgt in Kassel ausschließlich durch die Städtische Werke AG. Die Einschränkung konkurrierender Nutzungen ergibt sich aus den jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnungen, die vom Regierungspräsidium Kassel erlassen werden. Nach dem Hessischen Wassergesetz ist das Grundwasser so zu bewirtschaften, dass ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand erreicht wird und ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung gewährleistet ist. Dieses und weitere Bewirtschaftungsziele sind bis zum Ablauf des Jahres 2015 zu erreichen. Eine Verlängerung der Frist ist möglich. „Die Träger der Kasseler Wasserversorgung bieten in regelmäßigen Abständen Informationsangebote an, in denen die Verbraucherinnen und Verbraucher anschaulich und umfassend u.a. über Unternehmensziele, über Umwelt- und Wasserschutz, über Probleme und Anstrengungen, diese zu überwinden, unterrichtet werden nach dem Motto: ‚Nur wer informiert ist, kann auch überzeugt werden’.“

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Hierzu berichtet die Städtische Werke AG: -

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Tag des Wassers am 22. März mit „Tag der Offenen Tür“ Kundenzeitung „schnurschdraggs“: regelmäßige Information über Wasserqualität, Wassergewinnung, Umgang mit Trinkwasser, neueste Entwicklung auf dem Wassermarkt mit Umlandgemeinden (Kooperation) Museum Neue Mühle – Geschichte der Wasserversorgung Buch „Wasser für Kassel“, erschienen 2004 Umfangreiche Broschüren zum Thema Wasser Kundenberatung zur Trinkwasserqualität und –nutzung im Haushalt.

VII. Landwirtschaft im Raum Kassel „Die Stadt Kassel setzt sich dafür ein, dass ergänzend zum Landschaftsplan für den Zweckverband Raum Kassel ein Landwirtschaftskonzept erstellt wird.“ Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans hat die Stadt den Zweckverband Raum Kassel gebeten, die Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirtschaft näher zu klären. Im übrigen wird in einem Fachplan Landwirtschaft seitens der Landwirtschaftsverwaltung das Thema vertiefend untersucht. Handlungsziel Existenzsicherung und Stärkung der stadtnahen Landwirtschaft „Öffentlichkeitsarbeit: Bewusstmachen der Bedeutung der stadtnahen Landwirtschaft.“ Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): Bei teilräumigen Landschaftsplanungen bzw. Pflege- und Entwicklungsplänen wird im Zuge der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig auf die Bedeutung der Landwirtschaft für die Pflege der Landschaft hingewiesen. „Aktivitäten von Erzeugerzusammenschlüssen und Vermarktungsmöglichkeiten werden unterstützt.“ Hierzu berichtet die Wirtschaftsförderung Region Kassel GmbH (WFG): Im Berichtszeitraum keine Aktivitäten durch die WFG, da entsprechende Wünsche zur Unterstützung durch die landwirtschaftlichen Organisationen nicht an die WFG herangetragen worden sind. „Verstärkte Verwendung regionaler und umweltfreundlich erzeugter Produkte in den Betriebskantinen des Konzern Stadt (Vorbildfunktion) (siehe auch Leitbild ‚Nachhaltiger Konsum).“ Hierzu berichtet das Hauptamt (-10-):

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In den Kantinen der Stadt, den Eigenbetrieben und den Gesellschaften wird Wert darauf gelegt, Produkte von Erzeugern und Händlern sowie Lieferanten der Region und Umgebung zu erhalten. Aufgrund des hohen Qualitätsan-spruches wird z.B. auch von Direkterzeugern gekauft. Stetig werden saisonale und regionale Produkte in die Speisenherstellung integriert. Insgesamt muss jedoch auch auf das passende Preis-Leistungsgefüge geachtet werden. Handlungsziel Eine Stadtentwicklungsplanung (nicht nur Flächennutzungsplanung), die die Landwirtschaft stärkt „Strukturen und Entwicklungsstrategien der Höfe müssen von Anfang an in die Erarbeitung von Landschaftsplänen einbezogen werden.“ Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): Die Landwirte und die Landwirtschaftsverwaltung werden bei Planungen im Bereich landwirtschaftlicher Flächen beteiligt. Dabei werden die besonderen Bedingungen einzelner Betriebe betrachtet. „Kooperation mit den Umlandgemeinden.“ Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): Soweit dies -67- beurteilen kann, erfolgt keine besondere Kooperation mit den Umlandgemeinden in Hinblick auf die Landwirtschaft. Die bei verschiedenen Projekten und Planungen beteiligte Landwirtschaftsverwaltung hat aber auch die landwirtschaftlichen Bedingungen in den Umlandgemeinden im Blick. Handlungsziel Schutz des Grünlandes durch eine produktive Nutzung „Erstellen eines Konzepts für die Aufrechterhaltung der Schafhaltung.“ Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-) (Untere Naturschutzbehörde/UNB): Im Zuge der Landschaftsplanungen für bestimmte Stadtbereiche werden auch die Möglichkeiten für eine Pflege der Landschaft durch Nutzung berücksichtigt. Dabei spielt die Nutzung in Form der Schafhaltung eine besondere Rolle. -67- propagiert schon seit vielen Jahren die Ausweitung der Grünlandpflege durch Schafbeweidung. Dabei ist es gelungen, sowohl Berufslandwirte als auch Hobbytierhalter in die Flächenpflege einzubinden. Für die Hobbytierhalter hat -67- den Kontakt mit dem Amt für Ländlichen Raum hergestellt und die Förderung nach dem Hessischen Landschaftspflegeprogramm (HELP) unterstützt. In der Schriftenreihe der UNB „Naturschutz in Kassel“, Heft 10, Dezember 2001, ist schon ein erster zusammenfassender Bericht über Möglichkeiten, Vorteile, Schwierigkeiten und Umfang der Schafbeweidung erschienen.

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Im Stadtgebiet Kassel werden derzeit durch Berufslandwirte Flächen im Naturschutzgebiet Dönche, im Bergpark und im Parkvorfeld Bad Wilhelmshöhe, in der Fuldaaue und im Buga-Gelände, auf der Hasenhecke und im Bossental mit Schafen beweidet. Für die Bereiche Daspel, Rammelsberg, Hessenschanze, Marbachsgrünzug, Döncherand und Flächen in der Gemarkung Nordshausen sind Kleinherden von im Nebenerwerb Tätigen im Einsatz. In diesen Bereichen ist eine Intensivierung der Beweidung noch möglich. Darüber hinaus ist die Ausweitung der Schafbeweidung auf Flächen im Mittleren und Oberen Geilebachtal sowie im Bereich Mommenröder Graben/Am Sandkopf grundsätzlich wünschenswert. Nach Aussagen der Schafhalter kann das Fleisch problemlos in der Region vermarktet werden. „Vermeidung unsachgemäßer Grünlandnutzung durch Pferdehalter.“ Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-) (Untere Naturschutzbehörde/UNB): Hauptproblematik ist eine Überweidung der Grünlandflächen mit der einhergehenden Zerstörung der Grünlandvegetation mit Bodenerosion und -verdichtung. Bei der Verpachtung von städtischen Flächen zu Zwecken der Pferdehaltung wird die UNB vom Liegenschaftsamt in der Regel eingebunden. Auflagen werden in den Pachtvertrag übernommen. Bei Zuwiderhandlungen wird auf die Auflösung des Pachtvertrages hingewirkt. Bei naturschutzrechtlich relevanten Verstößen wird gegebenenfalls ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Gewährleistung von Direktzahlungen für landwirtschaftliche Flächen ist ab 2005 auch an die Einhaltung von 19 Einzelvorschriften schon bestehender EURegelungen geknüpft (Cross-Compliance). Die Cross-Compliance-Regelungen umfassen auch Regelungen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand und Regelungen zur Erhaltung von Dauergrünland. Auf dieser Schiene können Verstöße über das jeweilige Fachrecht hinaus durch Subventionskürzungen geahndet werden. Es besteht im Zuge von anlassbezogenen Kontrollen und bei Verdacht gegen weitere Verstöße eine gegenseitige Informationspflicht zwischen den zuständigen Behörden Landwirtschaft, Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde und Veterinäramt. Handlungsziel Schutz hochwertiger fruchtbarer Böden „Bestimmte Bereiche werden der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten (Landschafts- bzw. Bauleitplanung).“ Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): Diese Zielsetzung wird sowohl bei der Flächennutzungsplanung als auch bei landschaftsplanerischen Entwicklungskonzepten verfolgt. Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-):

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Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes werden für das Stadtgebiet neben den bestehenden und geplanten Bauflächen auch die der Landwirtschaft vorbehaltenen Flächen dargestellt. Für die Auswahl der Flächen, die zukünftig für eine Neubebauung bereit gestellt werden sollen, findet im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes ein breites Abstimmungsverfahren unter Beteiligung auch der landwirtschaftlichen Interessenvertretung statt. Grundsätzlich hat die Stadt in ihrer Siedlungsentwicklungsplanung einen deutlichen Schwerpunkt im Bereich der Innenstadtentwicklung und Wiedernutzung von Standorten. Allerdings kann bei Neubaugebieten am Ortsrand auf die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen nicht vollständig verzichtet werden. Handlungsziel Je mehr Flächen von der Stadt versiegelt werden, desto mehr wird die Landwirtschaft durch Ausgleichsmaßnahmen belastet. Deshalb sind Ausgleichsmaßnahmen anzustreben, die nicht zu einem zusätzlichen Flächenverlust der Landwirtschaft führen.“ „Ausgleichsmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen mit den aktuellen Betriebsstrukturen abstimmen.“ Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): Es wird ein Ausgleichsflächenkonzept erarbeitet, das explizit auf die landwirtschaftlichen Bedürfnisse Rücksicht nimmt. Handlungsziel Verringerung der Beeinträchtigungen durch Erholungssuchende (Hundekot, Erschrecken und Verletzungen von Nutztieren durch Hunde, Abfälle etc.) „Aufklärung von Erholungssuchenden durch Öffentlichkeitsarbeit.“ Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (Untere Naturschutzbehörde/UNB): Im Rahmen des Artikels über die Schafbeweidung in Kassel ist in der Zeitschrift „Naturschutz in Kassel“, Heft 10, Dezember 2001, auf die Problematik freilaufender Hunde und Vandalismus ausdrücklich hingewiesen worden. Dem Umwelt- und Gartenamt steht seit 2006 wieder ein Außendienstarbeiter für das gesamte Stadtgebiet zur Verfügung, der im Rahmen seiner Möglichkeiten in der vorgenannten Angelegenheit tätig ist. Handlungsziel Kooperation von Wasserwirtschaft und Landwirtschaft „Angestrebt werden Kooperationen, die besonders grundwasserschonende Landwirtschaftsformen zum Ziel haben.“ Hierzu berichtet die Städtische Werke AG:

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Die Städtische Werke AG hat seit Jahren mit Landwirten, die Flächen in der Wasserschutzzone II bewirtschaften, Kooperationsverträge. In denen ist geregelt, welche Dünge- bzw. Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen. Dies wird durch uns kontrolliert und entsprechend werden Entschädigungen gezahlt. Handlungsziel Einbindung der Landwirte in Tätigkeiten, die ihnen ein Zusatzeinkommen ermöglichen „Einbeziehung der Landwirte als Dienstleister in der Landschaftspflege.“ Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): Landwirte bzw. landwirtschaftliche Zusammenschlüsse werden regelmäßig mit der Durchführung von Pflege- und ähnlichen Maßnahmen beauftragt.

VIII. Landschaftsverbrauch und Flächenversiegelung Handlungsziel Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für verdichtetes und flächensparendes Bauen „Für neue Wohngebiete werden Dichten festgesetzt, die eine gute Ausnutzung der Flächen im Sinne der nachhaltigen Bodenbewirtschaftung bewirken.“ Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-): Das Planungsamt strebt eine Siedlungsentwicklung mit flächensparenden Siedlungsund Baustrukturen an, berücksichtigt dieses Ziel in den städtebaulichen Planungen und formuliert entsprechend die Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Im Interesse einer breiten nachfrageorientierten Entwicklungsplanung ist die Siedlungsentwicklung dabei aber nicht auf verdichtete Geschoß-Bebauung beschränkt, sondern umfasst auch attraktive Flächen für Einzelhausbebauungen. Als weiterer wichtiger Aspekt tritt neben das Ziel des Flächensparens immer auch die Frage nach der Qualität der öffentlichen Räume (Straßenräume/Freiflächen/…). „Beim Verkauf städtischer Baugrundstücke wird durch Parzellierungen oder Regelungen des Kaufvertrages eine gute Ausnutzung und ein sparsamer Bodenverbrauch angestrebt. Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-): Das Planungsamt unterstützt dieses Ziel soweit möglich durch entsprechende städtebauliche Planungen und Bebauungsplan-Festsetzungen. „Im Rahmen von Nachverdichtungen im Bestand werden – im Rahmen der gesetzlichen Ermessensspielräume – auch ‚unkonventionelle’ bauliche Lösungen zugelassen (Flächenzuschnitte, Grundrisse, Gebäudeformen etc.).“

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Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-): Das Planungsamt unterstützt im Rahmen von Standortentwicklungen auch die Realisierung innovativer (städte-)baulicher Projekte. Beispiele der letzten Jahre sind das gemeinschaftliche Wohnprojekt in der Marbachshöhe und das autofreie Quartier in der Unterneustadt. Aktuell entsteht das Heilhausprojekt in Rothenditmold. „Die Stadt Kassel fördert Wettbewerbe, Workshops u.ä., in denen beispielhafte Lösungen für verdichtete Siedlungs- und Bauformen hoher gestalterischer, ökologischer und Wohnqualitäten erarbeitet werden. Sie bietet und fördert diesbezügliche Beratungen.“ Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-): Das Planungsamt führt aktiv besondere Planungsverfahren für innovative Projekte durch. Beispielhaft sind hier: Der Planungsprozess zur Umnutzung der ehemaligen Bereitschaftspolizei-Kaserne in der Friedrich-Ebert-Straße zur Samuel-Beckett-Anlage wurde mit einem zweitägigen Entwurfsworkshop eingeleitet. Unter Leitung von fünf Professoren der Universität Kassel klärten hier die Beteiligten (Land Hessen als Eigentümer, Ortsbeirat West, Bürger- und Interessengruppen des Stadtteils West, Wohnungsbaugesellschaften und die Stadt Kassel) die städtebaulichen Grundzüge. Der Workshop als Beteiligungsform mündete im weiteren Planungsverfahren in einen Runden Tisch, der die städtebauliche Rahmenplanung begleitete und in den Stadtteil kommunizierte. Die Wiedergründung der Unterneustadt wurde durch einen diskursiven Diskussionsprozess zur Erarbeitung der Wiederaufbaumethode (Kritische Rekonstruktion) geführt mit - fachlicher Begleitung diverser Fachbeiräte und - einer integrierten Bürgerbeteiligung in allen Projektphasen durch ein institutionalisiertes Bürgerforum. Dafür wurde das Projekt mit Preisen u.a. dem DIFA-AWARD und der EXPO 2000Beteiligung ausgezeichnet. Ein weiteres aktuelles Beispiel ist die geplante Entwicklung des Geländes der ehemaligen Lehr- und Versuchsanstalt Oberzwehren. Hier hat das Planungsamt im Sommer 2005 mit Kasseler Architekturbüros ein Workshop-Verfahren eingeleitet für ein Projekt „Ökologisches Planen und Bauen in Kassel“. Das Planungsamt steht in diesem Rahmen auch als beratender Ansprechpartner zur Verfügung. Grundsätzlich ist – mit erweiterten Kapazitäten – auch eine die Entstehung entsprechender Projekte fördernde aktive Beratung als Leistungsangebot der Stadt denkbar. Ein wichtiger Partner für die Architektur-Gestaltung ist der von der Stadt berufene „Beirat für Stadtgestaltung“. Handlungsziel Verstärktes Flächenrecycling

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„Die Umnutzung bereits besiedelter Areale wird im Rahmen der Bauleitplanung prioritär behandelt.“ Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-): Die Innenentwicklung und die Neunutzung von Standorten und Brachflächen ist bereits langjährig ein zentraler Schwerpunkt der Kasseler Stadtentwicklung – nicht nur im Bereich der Bauleitplanung, sondern auch auf Ebene der Stadtteilplanung (z.B. Fördergebiete URBAN, Stadtsanierung, Stadtumbau West) und in Form von Rahmenplanungen und Standortentwicklungen (z.B. Konversionsprojekte, Masterplanung Rothenditmold / Hauptbahnhof). Ergänzend darf aber in den nächsten Jahren nicht auf die Entwicklung neuer Bauflächen verzichtet werden, um ein breites, allen Nachfragegruppen gerecht werdendes Bauflächenpotential anbieten zu können. „Das Potential an umnutzungsfähigen Flächen wird im Rahmen von Baulandinformationen und Wirtschaftsförderung besonders hervorgehoben.“ „Durch eine entsprechende Aufbereitung der Bereiche, durch entsprechende Entwicklungskonzepte und eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit wird zur Stärkung des Images alter, umzunutzender Siedlungs-/Gewerbegebiete beigetragen.“ Hierzu berichtet die Wirtschaftsförderung Region Kassel GmbH (WFG): Die WFG führt eine Objektdatei, in der die Potentiale an umnutzungsfähigen Flächen enthalten sind. Grundsätzlich werden anfragende Unternehmen auch immer zunächst über diese Bestandsobjekte informiert. Entscheidendes Kriterium für die Vermarktung und gewerbliche Folgenutzung dieser Flächen ist dabei jedoch auch deren kurzfristige Verfügbarkeit. Dieses ist bei den vornehmlich privaten Eigentumsverhältnissen nicht immer der Fall. Nicht selten scheitern Nachfolgenutzungen auch an den gegebenen Preisvorstellungen der jeweiligen Eigentümer. Auf zahlreichen altindustriellen Flächen sind inzwischen Gewerbeparks (z.B. Unternehmenspark Kassel, Hagen- und Philips-Park, Kadruf, Fieseler-Stiftung, Thyssen-Krupp-Areale etc.) entstanden, die in zumeist privater Trägerschaft anderen Unternehmen Teilflächen zur Anmietung anbieten. Die WFG kooperiert mit diesen Gewerbeparks und führt interessierte und flächensuchende Unternehmen mit ihnen zusammen. Umfassende Informationen über die einzelnen Gewerbeparks und über die aktuell verfügbaren Flächen können auf der Homepage der WFG (www.wfgkassel.de) öffentlich eingesehen werden. Diese Aktivitäten führen zu einer deutlich höheren Flächenauslastung und tragen dazu bei, die Entstehung von Brachen zu vermeiden. Zur weiteren Aktivierung von Flächen werden von der Stadt Kassel (Planung und Bauaufsicht), teilweise auch von einzelnen Flächeneigentümern (z.B. Bahn AG) Planungsprozesse, z.B. Masterplanungen, eingeleitet, die von der WFG – soweit es sich um gewerbliche Entwicklungsschwerpunkte handelt – entsprechend begleitet und unterstützt werden. Handlungsziel Seite 55 von 69

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Flächensparende Gewerbegebiete „Soweit es von den Funktionen her möglich und von den Kosten her zumutbar ist, wird auch in Baugebieten für Gewerbe, Handel und Dienstleistungen eine mehrgeschossige Bauweise angestrebt.“ Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-): Das Planungsamt strebt auch im Bereich gewerblicher Nutzungen sowohl hohe städtebauliche Dichten als auch architektonische Qualität an. Ein Beispiel ist der derzeit in der Entwicklung befindliche Technologiepark Marbachshöhe, der gezielt im Rahmen einer Kasernen-Konversion realisiert wird. Mit diesem Projekt wird ein Bestand von 10 leer stehenden mehrgeschossigen Gebäuden zukünftig gewerblich genutzt.

Handlungsziel Flächensparende Erschließung „Bei der Erschließung neuer Siedlungsgebiete werden die öffentlichen Erschließungsflächen auf das funktional erforderliche bzw. gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß begrenzt (Straßenquerschnitte, Kurvenradien, Wendeplätze etc.).“ Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-): Das Planungsamt strebt in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt für die direkten Kfz-Verkehrsflächen eine möglichst weitgehende Minimierung an. Die öffentlichen Erschließungsflächen umfassen darüber hinaus aber auch die Rad- und Fußwege, Plätze, Freiflächen, Grün- und Baumstandorte. Hier ist für das Planungsamt die Qualität der öffentlichen Räume ein wichtiger Zielaspekt. Grundsatz des Handelns ist hier der Einklang von verkehrstechnischen Anforderungen und der Ausgestaltung des gesamten öffentlichen Verkehrsraums als Aufenthaltsfläche. „Durch eine Förderung der Verkehrsinfrastruktur des Umweltverbundes und eine Abstimmung der Siedlungsentwicklung mit dem öffentlichen Nahverkehr wird der Bedarf an Verkehrsflächen für den motorisierten Individualverkehr so gering wie möglich gehalten (vgl. Leitbilder zum Verkehr).“ Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-): Die Siedlungsentwicklungsplanung der Stadt Kassel hat einen deutlichen Schwerpunkt im Bereich der Innenentwicklung. Dadurch wird die im vorhandenen Siedlungsbereich bereits vorhandene Verkehrsinfrastruktur des Umweltverbundes gestärkt. Ergänzend werden auch bei Projekten am Siedlungsrand Möglichkeiten zur ÖPNV-Nutzung geprüft. Beispiele für die Innenentwicklung sind die Samuel-BeckettAnlage und der Technologiepark Marbachshöhe. Für beide Projekte wurde bzw. wird das Haltestellenangebot um jeweils eine Haltestelle ergänzt und so die ÖPNVNutzung attraktiver. Das Stadtquartier Brückenhof wurde in den letzten Jahren durch den Neubau einer Straßenbahnlinie in seiner Attraktivität und seinem Image deutlich gestärkt. Bei der Ausweisung neuer Baugebiete wie z.B. Am Goldbach ist die Seite 56 von 69

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Anbindung an vorhandene Straßenbahnlinien von zentraler Bedeutung bzw. werden im Bebauungsplan die Möglichkeiten für eine direkte Straßenbahnanbindung gesichert, wie dies bei der aktuell anlaufenden Erschließung der Baugebiete Dessenborn und Triftweg in Wolfsanger der Fall ist (Anbindung an die Ihringshäuser Straße).

Handlungsziel Doppelnutzung von Flächen „Durch eine geeignete räumliche Zuordnung von unterschiedlichen Funktionen und Nutzungen wird die Mehrfachnutzung von Erschließungsflächen angestrebt/berücksichtigt (z.B. Parkplätze während des Tages zum Arbeiten/Einkaufen, abends für Veranstaltungen).“ Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-): Die Nutzungsentscheidung über private Verkehrsflächen liegt nur sehr begrenzt im Einflussbereich des Planungsamtes. Sofern entsprechende Überlegungen bei konkreten Standorten an die Stadt herangetragen werden, steht das Planungsamt im Sinne eines sparsamen und flächenoptimierenden Umgangs mit Grund und Boden beratend zur Verfügung. Als Beispiel für Mehrfachnutzungen dienen die Stellplatzanlagen von großen Veranstaltungseinrichtungen wie der Eissporthalle. Die Stellplätze der Eissporthalle werden tagsüber als P+R-Anlage genutzt, abends stehen sie den Besuchern von Veranstaltungen zur Verfügung. Verbunden mit dieser Doppelnutzung ist eine Reduzierung des Individualverkehrs, insbesondere in der Innenstadt, und eine Stärkung des ÖPNV. „Vor einer Neuanlage weiterer Erschließungs-/Infrastrukturflächen werden jeweils andere räumliche, zeitliche oder organisatorische Alternativen durch Mehrfachnutzung bereits vorhandener Anlagen geprüft.“ Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-): Die Nutzungsentscheidung über private Verkehrsflächen liegt nur sehr begrenzt im Einflussbereich des Planungsamtes. Sofern entsprechende Überlegungen bei konkreten Standorten an die Stadt herangetragen werden, steht das Planungsamt im Sinne eines sparsamen und flächenoptimierenden Umgangs mit Grund und Boden beratend zur Verfügung. Handlungsziel Erhalt von unversiegelten Flächen im Bestand „Durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit wird für die Begrenzung der Flächenversiegelung auf privaten Grundstücken geworben. Beispielhaft werden für bestimmte Bereiche/Funktionen sinnvoller Alternativen aufgezeigt.“ Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-):

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Vom Planungsamt wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen grundsätzlich darauf geachtet, dass die Flächenversiegelung begrenzt wird. Die damit insbesondere verbundenen mikroklimatischen Auswirkungen verbessern die Bedingungen des Wohn- und Arbeitsumfeldes. Als Beispiel dienen hier die Festsetzungen des Bebauungsplanes für das Wohngebiet Am Goldbach. Die überschaubare Grundstücksfläche der einzelnen Bauplätze wurde auf 25 % (GRZ 0,25) reduziert; rechtlich wäre nach der Baunutzungsverordnung aber eine Ausnutzung von 40 % in Wohngebieten möglich gewesen. Zur Verbesserung des Mikroklimas wurde zusätzlich festgesetzt., dass das Oberflächenwasser in Rigolen abgeleitet wird und so möglichst lange zur Verdunstung an der Oberfläche gehalten wird. „Im Bereich öffentlicher Gebäude und Einrichtungen wird die Versiegelung von Bodenflächen auf das funktional erforderliche Maß begrenzt.“ Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): Das Ziel wird regelmäßig im Zuge der verschiedenen Bauprojekte umgesetzt. Handlungsziel Entsiegelung von Flächen im öffentlichen Bereich „Unter Beteiligung Betroffener werden beispielhafte Konzepte für objektbezogene Entsiegelungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäude erarbeitet und auf ihre Realisierbarkeit überprüft. Auf geeigneten Flächen werden Entsiegelungsmaßnahmen durchgeführt; realisierte Maßnahmen werden als Vorbilder auch für private/halböffentliche Bauherren herausgestellt.“ Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): Entsiegelungen werden im Rahmen anderer Projekte, z.B. der Sanierung von Baumstandorten oder der Neupflanzung von Straßenbäumen, durchgeführt. Durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit wird auf den Nutzen der Maßnahmen hingewiesen. Handlungsziel Bessere Kooperation zwischen Stadt und Umlandgemeinden mit dem Ziel der Reduzierung des Flächenverbrauchs „Die Stadt Kassel tritt im Zuge des Siedlungsrahmenkonzeptes mit den Umlandgemeinden in einen neuen aktiven Dialog über eine abgestimmte Siedlungsentwicklung mit dem Ziel der Begrenzung des Flächenverbrauchs im Verdichtungsraum Kassel. Mittelfristiges Ziel ist ein koordiniertes ökologisch orientiertes Flächenmanagement in der Stadt/Region Kassel.“ Hierzu berichtet –VI-/ das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-):

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Im Zusammenhang mit der Diskussion des Siedlungsrahmenkonzeptes 2015 des Zweckverbandes Raum Kassel (ZRK) hat die Stadt Kassel mit großem Nachdruck eine abgestimmte Siedlungsentwicklung mit dem Ziel der Begrenzung des Flächenverbrauchs im Gebiet des ZRK eingefordert. Dies insbesondere unter den Zielsetzungen -

Stärkung der oberzentralen Funktion der Stadt Kassel und Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf die räumlich-funktionale Aufgabenerfüllung im System zentralörtlicher Funktionen.

-

Erarbeitung eines Systems zur Darstellung eigenständiger Entwicklungschancen des nordhessischen Raumes für eine Drehscheibenund Mittlerfunktion zu anderen Wirtschaftsräumen in Nord-West- und Mitteldeutschland.

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Entwicklung eines abgestimmten Flächenmanagements, das insbesondere den Anforderungen des strukturellen und demografischen Wandels entspricht und damit den Aspekt der geordneten zukunftsfähigen Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung der Stärkung der zentralen Funktionen des Oberzentrums Kassel erfüllt.

Diese Diskussion konnte bis zum Beschluss des Siedlungsrahmenkonzeptes im Dezember 2005 nicht abgeschlossen werden und wird in der Diskussion um die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes des ZRK unter den gleichen Zielsetzungen fortgesetzt.

IX. Nachhaltiges Wirtschaften Handlungsfeld Wirtschaftliche Dynamik „Zielführend im Sinne einer Sicherung bzw. Entwicklung der wirtschaftlichen Dynamik in Kassel sind u.a. folgende Projekte und Vorhaben: - Verzahnung von Forschung und Produktion durch - die Unterstützung des Zentrums für Umweltbewusstes Bauen - die Wiederaufnahme des Kasseler Dialogs zwischen der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V., der Handwerkskammer, der Industrieund Handelskammer, der Universität Kassel und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Region Kassel. Verbesserung des Marketing, Vertriebes und Handels regional erzeugter Waren und Dienstleistungen.“ Hierzu berichtet die Wirtschaftsförderung Region Kassel GmbH (WFG): Die WFG initiiert und fördert die Gründung regionaler Netzwerke von Unternehmen, da es auch angesichts des weiter zunehmenden Standortwettbewerbes der Regionen untereinander erforderlich ist, die regionalen Potentiale, die in unserer Region stecken, noch besser zu nutzen. Viele Unternehmen haben das bereits erkannt und schließen sich zu Netzwerken zusammen, die vorwiegend Seite 59 von 69

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branchenspezifisch zusammenarbeiten und sich gemeinsam vermarkten. Beispiele sind der Verein Mowin.net (Mobilitätswirtschaft), deENet (Umwelt-/Energietechnik), IT-Netzwerk-Nordhessen (Informations- und Kommunikationstechnik), cassel creative competence e.V. und der Marketing-Club Nordhessen (Marketing, Kommunikationsdienstleistungen). Schon die Zahl von mehr als 20.000 Unternehmen in der Stadt und Landkreis Kassel zeigt auf, welche Chancen durch entsprechende Initiativen hier noch genutzt werden können, um neue persönliche Gesprächskontakte zu schließen und um die Wirtschaftskraft in der Region zu halten und zu stärken. Handlungsfeld Arbeitsmarkt „Vor dem Hintergrund der gegebenen Arbeitsmarktsituation in Kassel gilt die Schaffung neuer Arbeitsplätze als oberstes Gebot einer nachhaltigen Entwicklung. Dies kann befördert werden durch - die Ausdehnung von Job-Sharing-Angeboten. Die Stadt Kassel sollte und kann eine Vorreiterrolle einnehmen, indem z.B. die Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitmodelle genutzt werden. - Angemessene Infrastruktur für Teilzeitarbeit durch ein adäquates Angebot an (auch betrieblichen) Kitas, Schülerbetreuung usw.“ Hierzu berichtet das Personal- und Organisationsamt (-11-): Die Lokale Agenda 21 beinhaltet als Handlungsfeld die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Kassel. In diesem Zusammenhang nennt sie die Ausdehnung von Job-Sharing-Angeboten, z.B. Nutzung der Möglichkeiten flexibler Arbeitsmodelle. Des Weiteren wird der Wunsch nach einer angemessenen Infrastruktur für Teilzeitarbeit durch ein adäquates Angebot an beispielsweise betrieblichen Kindertagesstätten geäußert. Ein „echtes Job-Sharing“ im eigentlichen Sinne trifft man bei der Stadt Kassel eher selten an. Dennoch bietet die Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit in der Stadtverwaltung Kassel die Möglichkeit zu individuellen Arbeitszeitgestaltung. Derzeit stehen bei einer Berücksichtigung von Teilzeitarbeit ab wöchentlich 10 Stunden 143 Arbeitsmodelle zur Verfügung. Der Anteil von Teilzeitbeschäftigten an der Gesamtzahl aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Kassel beträgt zurzeit 38,35 % (Stand: 01.08.2006). Die „Kita Landaustraße“ steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Kassel als betriebliche Kindertagesstätte zur Verfügung. Ab dem 01.08.2006 werden dort neun Kinder städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreut. Hierzu berichtet das Jugendamt (-5102-): Die Stadt Kassel unterhält im Bereich „Kindergarten“ (3 – 6,5 Jahre) und „Grundschulkindbetreuung“ (6 – 10 Jahre) ein bedarfsdeckendes Platzangebot. Vorrang für erwerbstätige oder in Ausbildung befindliche Eltern – danach wird die Anzahl der Ganztags-, Dreivierteltags- und Halbtagsgruppen in Abstimmungsrunden

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mit den Trägern und Einrichtungen ausgerichtet. Betriebliche Kitas gibt es (2) ebenso wie Kitas, die Institutionen oder Firmen Platzbelegungsrechte eingeräumt haben. Der Bereich „Betreuung unter Dreijährige“ wird seit 2004/2005 ebenfalls bedarfsgerecht bis zum Jahr 2010 ausgebaut. Zum Themenfeld „Nachhaltiges Wirtschaften“ berichtet das Schulverwaltungsamt (-40-): Die wirtschaftliche Entwicklung wird zum einen durch ein breit gefächertes qualitativ hochwertiges Bildungsangebot, zum anderen aber auch durch ein gut ausgebautes Netz an Betreuungseinrichtungen gefördert. Gemeinsam mit den Schulen wird an der Weiterentwicklung eines vielfältigen und qualitativ hochwertigen Bildungsangebotes gearbeitet. Zusätzlich liegt der Focus auch auf der Qualifikation der Jugendlichen ohne Abschluss bzw. ohne Ausbildungsplatz, um sie später in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wichtig ist hier der regelmäßige Austausch mit der Bundesanstalt für Arbeit und Vertretern von Industrie und Handwerk. -

Aufnahme zukunftsweisender Ausbildungsberufe an den Berufsschulen Intensivierung der Zusammenarbeit von Schule, Betrieben und Bundesagentur für Arbeit Qualifizierungsmaßnahmen für Jugendliche ohne Hauptschulabschluss Maßnahmen zur Berufsorientierung Maßnahmen für Schulverweigerer und schulmüde Jugendliche (AufKurs, SchuB-Klassen).

Das flächendeckende Angebot für die Betreuung der Grundschulkinder wurde gemeinsam mit den Schulen und dem Jugendamt bedarfsgerecht erweitert. Derzeit nehmen ca. 25 % aller Grundschülerinnen und Grundschüler an der Grundschulkindbetreuung (Betreuungs- und Hortangebote) teil. Dabei liegt der Auslastungsgrad des reinen Betreuungsangebotes bei knapp 80 %; die Hortplätze sind vollständig belegt. Darüber hinaus wurde der Ausbau von schulischen Ganztagsangeboten vorangetrieben und damit den Eltern die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht.

X. Nachhaltige Energieversorgung in Kassel Handlungsziel Die Stadt Kassel wird in die Lage versetzt, wesentliche energie- und umweltpolitische Ziele vorzugeben, die an der Stadtentwicklung ausgerichtet sind. „Die Stadt fördert als Haupteigner der Städtischen Werke, des Kommunalen Entwässerungsbetriebes, des Müllheizkraftwerks und der KVV deren Wettbewerbsfähigkeit und nutzt den vorhandenen unternehmerischen Spielraum zur Umsetzung der energie- und umweltpolitischen Ziele.

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Die Stadt Kassel entwickelt das Energiekonzept von 1992 weiter unter dem Gesichtspunkt der veränderten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen einerseits und den Erfordernissen aus den übergeordneten Zielen andererseits.“ Hierzu berichtet das Hauptamt: Die Unternehmen des „Konzern Stadt“ setzen in eigner Zuständigkeit die umweltund energiepolitischen Ziele um. Dazu gehören u.a. die Regiotram sowie die Förderung von Energieeinsparung und Fotovoltaik. Handlungsziel Energetische Modernisierung des Gebäudebestandes „Nutzung der Möglichkeiten des externen Contracting für öffentliche Gebäude, soweit sich hieraus wirtschaftliche Vorteile ergeben.“ Hierzu berichtet die Gebäudewirtschaft (-65-): Die Finanzierung von Energiesparmaßnahmen mittels externem Contracting in den verschiedenen Varianten wurde anfangs als große Chance gesehen. Angebote wurden seit 1992 hierzu von zahlreichen Firmen (Städtische Werke AG, Deutsche Nahwärme GmbH, Hydrotherm, Johnson Controls, Buderus, Viessmann etc.) eingeholt. Diese Angebote wurden sowohl inhaltlich (technisch) als auch unter wirtschaftlicher Gesamtbetrachtung (dynamisch über die Vertragslaufzeit inkl. zusätzlichem Aufwand) analysiert. Das Ergebnis der Analysen führte bislang jedoch ausnahmslos dazu, dass die Eigenfinanzierung ggf. unter Akquisition von Fördermitteln die bei weitem profitablere und sinnvollere Alternative ist. An zahlreichen durchgeführten Maßnahmen lässt sich dies nachweisen. Die Marktrecherche zu diesem Themenkomplex zeigte, dass vornehmlich kleine Kommunen oder Landkreise ohne Energiemanagement und ohne eigenes technisches Personal sowie große Liegenschaftsbesitzer (Länder) mit sehr großen Gebäudekomplexen (Universitäten etc.) bislang von der Möglichkeit Contracting Gebrauch gemacht haben. Die Nachrechnung einiger dieser Projekte lässt jedoch starke Zweifel an der Wirtschaftlichkeit aufkommen. „Einführung eines Energiepasses für öffentliche Gebäude, Förderung eines Energiepasses für private Gebäude.“ Hierzu berichtet die Gebäudewirtschaft (-65-): Die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde am 03.01.2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet in Artikel 7 alle EU-Mitgliedsstaaten, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, rechtzeitig Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der Richtlinie zum 04.01.2006 nach dem jeweiligen nationalen Recht in Kraft zu setzen. Seite 62 von 69

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Die Bundesregierung wird die Verpflichtungen nach der EU-Gebäuderichtlinie durch Änderungen im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) umsetzen. Die beteiligten Ministerien Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) werden in 2005 entsprechende Referentenentwürfe vorlegen. Die Verabschiedung der Änderungen in EnEG und EnEV durch Bundestag und Bundesrat werden für den Herbst 2006 erwartet. Der erste und einzige Energiepass, neben Energiebedarfsausweisen nach § 13 EnEV für Neu- bzw. Umbauten, für städtische Liegenschaften in Kassel befindet sich am Haupteingang des Rathauses und wurde am 7. Juli 2004 im Beisein des damaligen Oberbürgermeisters Lewandowski angebracht. Hiermit hat die Stadt Kassel eine Vorreiterrolle eingenommen. Die weitere Verbreitung des Energiepasses wird derzeit noch dadurch behindert, dass seine gesetzlich vorgeschriebene Form (Bedarfs- und/oder Verbrauchsausweis) und weitere Details noch nicht festgelegt worden sind. Sollten für öffentliche Gebäude in Zukunft Energiepässe mit Verbrauchsangaben vorgesehen sein, so wird ihre Erstellung ab 2007 durch eigenes Personal im Rahmen des Energiemanagements schnellstmöglich erfolgen. Handlungsziel Erhöhte Energieeffizienz bei Neubauten „Städtische Neubauten im Stadtgebiet sind so energieeffizient wie möglich zu erstellen.“ Hierzu berichtet die Gebäudewirtschaft (-65-): Alle Neubauten der Stadt Kassel sind zwangsläufig den Rahmenbedingungen der EnEV unterworfen und somit als energieeffizient anzusehen. Die technische Ausstattung der Neubauten wird auch in Hinsicht auf die Folgekosten geplant und entspricht dem Stand der Technik. „Über den gesetzlich vorgeschriebenen Standard des Niedrigenergiehauses hinaus fördert die Stadt Kassel Niedrigstenergiehäuser und das quasi klimaneutrale Passivhaus: - durch von städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu errichtende Vorzeigeobjekte…“ Hierzu berichtet die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft (GWG): Die Baumaßnahme Passivhäuser auf der Marbachshöhe mit 40 WE wurde bereits im Jahr 2000 fertig gestellt und läuft seitdem erfolgreich. Zur Zeit prüfen wir, ob eine nachträgliche Aufrüstung von mehrgeschossigen Wohngebäuden im Zuge von Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich umgesetzt werden kann. Diese Diskussion findet unter Beteiligung von Fachleuten bereits für unsere geplanten Vorhaben für 2006 statt. -

… „im Rahmen des Städtebaues und der Stadtsanierung Seite 63 von 69

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durch kompetente Beratung bezüglich Fördermitteln, Zuschüssen und Anschubfinanzierungen durch Architekten- und Gestaltungswettbewerbe, bei denen Energieoptimierung in Gebäuden immer ein zentrales Entscheidungskriterium darstellt durch Integration der Energieberatung in die Bauberatung der Stadt Kassel unter Nutzung der vorhandenen Ressourcen der nahe liegenden Kooperationspartner.“

Hierzu berichtet das Amt Stadtplanung und Bauaufsicht (-63-): Das Planungsamt hat im Sommer 2005 mit Kasseler Architekturbüros ein WorkshopVerfahren eingeleitet für ein Projekt „Ökologisches Planen und Bauen in Kassel“. Ein inhaltlicher Schwerpunkt wird hier auf der Nutzung erneuerbarer Energien liegen. Dadurch soll sowohl ein konkretes Modellprojekt in Kassel realisiert werden als auch ein Vorbildprojekt für Bauherren an anderen Standorten geschaffen werden. Grundsätzlich ist – mit erweiterten Kapazitäten – auch eine die Entstehung entsprechender Projekte fördernde aktive Beratung als Leistungsangebot der Stadt denkbar. Handlungsziel Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung „In den Fernwärme-Vorranggebieten bauen die Städtischen Werke die auf der Basis von KWK erzeugte Fernwärme weiter aus. Ziel ist der im energiepolitischen Konzept von 1992 beschlossene Anteil (20 % an der Wärmeversorgung bis 2010. Aus heutiger Sicht (Stand 2000, d.R.) ist dies bis 2004 erreichbar.“ Hierzu berichtet die Städtische Werke AG: In 2004 wurden keine KWKG-Anlagen zugebaut. Folgende Mengen werden nach KWK-Gesetz erzeugt: 2003: 204.224.156 kwh 2004: 198.106.796 kwh (vorläufiger Wert).

Handlungsziel Förderung von energiesparendem Verhalten „Der Magistrat setzt sich beim Aufsichtsrat der Städtischen Werke dafür ein, dass die Energieberatung verbraucherorientiert, die Einstiegsberatung kostenlos fortgeführt werden.“ Hierzu berichtet das Hauptamt: Die Einstiegsberatung bei den Städtischen Werken ist weiterhin kostenlos. Intensivere Beratung wird nach Aufwand abgerechnet. Seite 64 von 69

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„Die Stadt Kassel organisiert in Zusammenarbeit mit anderen Partnern Aktionen zum Thema Energiesparen.“ Hierzu berichtet die Städtische Werke AG: Hierzu können Sie auf unserer Internetseite unter www.stwks.de die Angebote und Produkte der Energieeinsparberatung einsehen. Hierzu berichtet das Schulverwaltungsamt (-40-): Mit folgenden Maßnahmen wurde energiesparendes Verhalten gefördert: - Schulungsmaßnahmen für Hausmeister Das Schulungsprogramm „Energietreffs für Hausmeister“ durch die Gesellschaft für kommunales Energiemanagement wurde in 2003 abgeschlossen. - Maßnahmen der Schulen im Rahmen des Unterrichts Der ressourcenschonende Umgang mit Rohstoffen zählt zum Bildungsauftrag der Schulen. Im Rahmen des URBAN-Projekts „Vom Müll zum Wertstoff“ konnten die Joseph-von-Eichendorff-Schule und die Agathofschule bereits erste Erfahrungen sammeln, von denen die übrigen Schulen profitieren können: Durchführung eines Energiewettbewerbs; Vorstellung des Verfahrens bei Tagungen; Wahl von Energiebeiräten; Bildung eines Energieteams; Aufbau eines Systems zur Mülltrennung/Kompostierung. Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): Das Umwelt- und Gartenamt unterstützte in 2005 die BUND-Jugend bei der Durchführung ihrer Multivisionsschau zum Thema Klimawandel, die Schülerinnen und Schülern der Elisabeth-Knipping-Schule und der Willy-Brandt-Schule präsentiert wurde. In 2005 beteiligte sich die Stadt Kassel erstmals an dem Bundeswettbewerb „Energiesparkommune“ und in 2006 erstmals an dem Bundeswettbewerb „Klimaschutzkommune“. Handlungsziel Energieeffizienz in städtischen öffentlichen Gebäude, Einrichtungen und Anlagen „Im Bestand der Bürogeräte macht der Stand-by-Verbrauch einen ganz erheblichen Anteil am Stromverbrauch aus. Mit schaltbaren Steckdosen, memo-switch etc. sollte der Verbrauch gesenkt werden. Die Stadt Kassel beschafft nur energieeffiziente Elektrogeräte und Leuchten.“ Hierzu berichtet das Hauptamt, Zentrale Dienste und Wahlen (-105-): Für das Erstellen der Leistungsverzeichnisse zur Beschaffung von Elektrogeräten und Leuchten sind generell die Fachämter zuständig. Bei der Prüfung der formellen Ausschreibungsbestimmungen nach VOL und AVR wird im Rahmen unserer Möglichkeiten darauf geachtet, dass in die Leistungsverzeichnisse nur energiesparende Geräte und Leuchten aufgenommen werden. Seite 65 von 69

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Desgleichen wird darauf geachtet, dass in die Leistungsverzeichnisse für die Beschaffung von Dieselkraftfahrzeugen auch immer die Preise für den Einbau von Russpartikelfiltern nachgefragt werden. Die Entscheidung über die Anschaffung des Dieselkraftfahrzeugs mit Russpartikelfilter treffen die Fachämter in eigener Verantwortung. Im Bereich der Beschaffung von Kraftfahrzeugen mit Benzinmotor werden nur Fahrzeuge ausgeschrieben, die die jeweils gültige abgasärmste Euronorm erfüllen. Bei dem Einkauf des Büromaterials achtet die Beschaffungsstelle streng darauf, dass in erster Linie umweltfreundliche Produkte beschafft und damit die rechtlichen Vorgaben, den einschlägigen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung und den Verfügungen der Dezernenten Rechnung getragen wird. Diese Vorgaben lassen sich oft nicht mit den Wünschen der Beschäftigten in Einklang bringen, werden aber konsequent beachtet. „Das in den städtischen Liegenschaften eingeführte Energiemanagement ist weiterzuführen.“ Hierzu berichtet die Gebäudewirtschaft (-65-): Die Stadt Kassel betreibt seit 1979 ein Energiemanagement und kann in dieser Hinsicht auf 25 Jahre Dokumentation, Berichterstattung und Optimierung der Energie- und Wasserverbräuche und deren Kosten zurückblicken. Zum 01.10.2004 wurde zur technischen und langfristigen Verstärkung des Energiemanagements die Stelle der ausgeschiedenen Sachbearbeiterin durch eine Ingenieurstelle ersetzt. „Einsatz von modernen Gebäudeautomationssystemen und Einsatz von geeignetem Personal zur Minimierung des Energieeinsatzes.“ Hierzu berichtet die Gebäudewirtschaft (-65-): Insbesondere werden und sollen weiterhin durch verstärkten EDV-Einsatz und der Nutzung der Gebäudeleittechnik (GLT) die Vorgänge optimiert und gestrafft werden. Hierdurch sind, besonders durch die besseren Kontrollmöglichkeiten, weitere Einsparpotentiale zu erschließen. „Zur Betreuung der Gebäude und Liegenschaften der Stadt ist geschultes Personal erforderlich. Z.B. sollte die Schulung und Qualifikation von Hausmeistern (und evtl. auch Leistungsanreize) verbessert werden.“ Hierzu berichtet das Schulverwaltungsamt (-40-): Das Schulungsprogramm „Energietreffs für Hausmeister“ durch die Gesellschaft für kommunales Energiemanagement wurde in 2003 abgeschlossen. Handlungsziel Ausbau der solaren Wärmegewinnung „Die Stadt Kassel installiert bei städtischen Bauvorhaben (Neubau oder größere Sanierungen) Solarwärmeanlagen, wo immer dieses sinnvoll ist. Insbesondere bei Seite 66 von 69

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Institutionen mit hoher Multiplikatorwirkung (Schulen, Hallenbäder) werden Modellanlagen errichtet.“ Hierzu berichtet die Gebäudewirtschaft (-65-): Bisher wurden auf drei städtischen Gebäuden, den Kindertagesstätten Jungfernkopf, Menzelstraße und Helleböhn, Solarthermieanlagen realisiert. Da der Warmwasserbedarf in den meisten städtischen Gebäuden sehr gering ist, ist es in vielen Fällen primärenergetisch vorteilhafter, die zur Verfügung stehenden Dachflächen eher für Fotovoltaik zu nutzen. Zur Zeit hat die Stadt 12 solcher Anlagen im Bestand. Es wird auch weiterhin die Nutzung von Solarthermie berücksichtigt. Interessant sind in diesem Bereich Liegenschaften wie Sporthallen oder Schwimmbäder, die einen hohen, über das Jahr gleichmäßig verteilten Warmwasserverbrauch haben. „Die Wohnungsbaugesellschaften sollen zu einer Mitarbeit und Unterstützung für einen breiteren Einsatz von Solarwärmeanlagen gewonnen werden.“ Hierzu berichtet die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft (GWG): Die GWG prüft aktuell bei allen Sanierungsarbeiten an Fassaden oder Dächern, ob Fotovoltaikanlagen wirtschaftlich betrieben werden können. So sind inzwischen die Flachdachanlagen auf der Hoheneicher Straße 9 und Philippinenhöfer Weg 26 mit ca. 20 kWp am Netz. Auf den 6-Familienhäusern Oderweg 2, 4, 6 werden jeweils vollflächige Steildachanlagen errichtet. Weitere Projekte sind auf den Gebäude am Osterberg, Heinrich-Steul-Straße und Mönchebergstraße vorgesehen. Noch weiter greift die Idee, die Ausrüstung aller interessanten städtischen Gebäude mit Fotovoltaikanlagen zu projektieren und zu betreiben. Aus diesem Programm sind bereits zwei Anlagen auf den Berufsschulzentren 2 und 3 mit zusammen knapp 150 kWp hergestellt. Hierfür beträgt das langfristig geplante Investitionsvolumen 1 Mio. Euro pro Jahr.

Handlungsziel Förderung von Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft „Das Konzept ‚Förderung der erneuerbaren Energie’ der Stadt Kassel vom November 1999 ist umzusetzen (Ziele sind: Erhöhung des Stromanteiles aus reg. Energien von 0,8 % (1998) auf 3 % (2005), insbesondere 2 Watt pro Einwohner für Photovoltaik. Die im Förderkonzept festgelegten Zielwerte sind mindestens anzustreben und die vorgesehen Bürgerbeteiligungsgesellschaft ist zu gründen.“ „Der bereits vorhandene Einsatz von Biomasse (Holz) in bestehenden Heizkraftwerken der KFW ist weiter auszubauen.“ Hierzu berichtet die Städtische Werke AG: Die Städtische Werke AG zahlt die vorgeschriebenen Einspeisevergütungen und unterstützt auch auf diesem Weg die Förderung von erneuerbarer Energie. Seite 67 von 69

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Die KFW betreibt seit dem Erwerb im Jahre 1999 das Heizkraftwerk Mittelfeld. Die Anlage wurde bereits unter der Regie von Thyssen mit einem Brennstoffgemisch aus Kohle und Holz befeuert. Genehmigungsrechtlich handelt es sich um Holz im Sinne der Ziffer 8.2 des Anhangs der 4. BImSchV. Zum Einsatz kommt Holz der Klasse A 1 und A II der Altholzverordnung. Höher belastete Qualitäten werden ausgeschlossen. Das Holz gilt als Regelbrennstoff, es handelt sich daher nicht um eine Mitverbrennung im Sinne der gesetzlichen Regelungen. Aktuell ist der jährliche Einsatz von bis zu 36.000 t Holz genehmigungsrechtlich zulässig. Das Holz muss vor der Verwertung aufbereitet werden. Darunter ist zu verstehen, dass das Holz von Störstoffen wie Nägeln, Schrauben und Scharnieren befreit wird. Weiter ist eine Zerkleinerung auf eine Stückgröße (Körnung) von 40 mm erforderlich. Die Aufbereitung hat die KFW derzeit einem externen Partner übertragen. Das aufbereitete Holz wird über ein Silo und einen pneumatischen Weg in den Kessel gefördert. Diese Einrichtungen, die ebenfalls von Thyssen übernommen worden sind, sind in ihrer Leistung beschränkt. Infolgedessen beträgt der Anteil des Altholzes gegenwärtig etwa 10 % der benötigten Brennstoffmenge. Das Holz wird mit Hilfe einer vorherigen Sortierung u.a. aus dem kommunalen Sperrmüll gewonnen. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen, wonach ab Juni 2005 die Deponierung von unbehandelten Abfällen unzulässig wird, gibt es von kommunaler Seite das Bedürfnis, neue kostengünstige Wege der Altholzverwertung zu erschließen. Gespräche mit potentiellen Lieferanten haben gezeigt, dass die Belieferung des Kraftwerks mit einer ausreichenden Menge Altholz – je nach Heizwert etwa 60.000 bis 70.000 t/a – zu marktkonformen Preisen möglich ist. Den beteiligten Kommunen könnte damit zugleich ein langfristig verfügbarer und kostengünstiger Verwertungsweg zur Verfügung gestellt werden. Die KFW klärt derzeit im Rahmen einer Ausschreibung die technischen und ökonomischen Bedingungen für eine Umrüstung des Kraftwerks auf den ausschließlichen Einsatz von Altholz. Das Heizkraftwerk Mittelfeld könnte dann als Biomasseanlage nach dem Gesetz über Erneuerbare Energien (EEG) betrieben werden. Höheren Kosten für zusätzliche technische Anforderungen beim Betrieb stehen dann auch höhere Erlöse für Strom gegenüber. Das Heizkraftwerk wird in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben. Die Unternehmen am Standort Mittelfeld begrüßen eine solche Lösung ausdrücklich – auch sie haben an einer sicheren Versorgung zu kalkulierbaren Konditionen großes Interesse. Die Versorgung mit Altholz aus der Region wird von ihnen als probates Mittel zur Absicherung gegen die Preisschwankungen beim Öl angesehen. Sie haben daher Interesse an langfristigen vertraglichen Bezugsverträgen. Ein Biomassekraftwerk bietet ferner Arbeit. Gegenwärtig sind im Heizkraftwerk Mittelfeld 26 Arbeitnehmer beschäftigt. Handlungsziel Seite 68 von 69

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Forschung sowie Realisierung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben in den Bereichen regenerative Energien und Erhöhung der Energieeffizienz „Unterstützung der Ansiedelung von innovativen Unternehmen in den Bereichen regenerative Energien und Energieeffizienz.“ Hierzu berichtet die Wirtschaftsförderung Region Kassel GmbH (WFG): Die Unterstützung der Ansiedlung, Gründung oder Erweiterung von Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen oder erhalten, ist eine Kernaufgabe der WFG. Dies gilt selbstverständlich auch für die Branchen der regenerativen Energien. In besonderen Fällen wird dabei eng mit dem ZUB – Zentrum für umweltbewusstes Bauen – und dem Verein deENet e.V. zusammengearbeitet. Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): Das Umwelt- und Gartenamt war im Berichtszeitraum Mitveranstalter des „Hessen Solar Cup“ der UNIK. In diesem jährlich in der Kasseler Innenstadt stattfindenden Bildungswettbewerb für Grundschüler (Solarboote) und Auszubildende (Solarmobile verschiedener Kategorien) stehen die Themen Energie und Nachhaltigkeit im Mittelpunkt. Kinder und Jugendliche erleben und lernen die Anwendung von Technik in Verbindung mit Sonnenenergie und Energieeffizienz. Sieger wird, wer die Sonnenenergie am effizientesten einsetzt. Von der Möglichkeit, die Kompetenz der Region im Bereich der erneuerbaren Energien zu präsentieren, macht eine Vielzahl von Unternehmen und Organisationen im Rahmen einer Begleitausstellung zum Hessen Solar Cup Gebrauch. „Förderung der frühzeitigen Markteinführung von: - Ökohäusern mit Niedrigstenergiebedarf (Passivhäuser) oder Energieüberschüssen (Plus-Energie-Häuser) mit vollständiger Ökobilanzierung - Brennstoffzellen für den kleinen und mittleren Leistungsbereich in Wohn- und Bürogebäuden.“ Hierzu berichtet die Städtische Werke AG: Die Städtische Werke AG sponserte die Photovoltaikanlage auf dem Amtsgericht und trug damit zur Realisierung bei. Hierzu berichtet das Umwelt- und Gartenamt (-67-): In 2005 wurde erstmalig der Solararchitekturpreis von Stadt und Landkreis Kassel ausgelobt. Eine namhafte Jury sowie einige Sponsoren konnten gewonnen werden. Ein ansprechendes Preisobjekt sowie –signet wurde von zwei Kasseler Künstlern gestaltet. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten, Planer und Bauherren und ist mit 5.000 Euro dotiert. Über den Wettbewerbssieger entschied die Jury im November 2005. Der Solararchitekturpreis findet in einem dreijährigen Intervall statt, somit das nächste Mal in 2008.

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