Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV)
August 14, 2017 | Author: Jutta Auttenberg | Category: N/A
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S Stadtsparkasse Delbrück
Offenlegungsbericht per 30.12.2009
Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines
2
2. Risikomanagement
2
3. Anwendungsbereich
2
4. Eigenmittelstruktur
3
5. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung
3-4
6. Adressenausfallrisiko Allgemein
4-7
7. Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (KSA)
7-8
8. Adressenausfallrisiko Beteiligungen
8-9
9. Kreditrisikominderungstechniken
9 - 10
10. Marktrisiko
10
11. Zinsänderungsrisiko
11
12. Operationelles Risiko
11
1
S Stadtsparkasse Delbrück
Offenlegungsbericht per 30.12.2009 1.
Allgemeines Die Offenlegung basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen des § 26a des Kreditwesengesetzes (KWG) in Verbindung mit den §§ 319 - 337 der Solvabilitätsverordnung (SolvV),die die europäischen Richtlinien in nationales Recht umsetzen. Hierbei ist zwischen qualitativen und quantitativen Anforderungen zu unterscheiden. Die Stadtsparkasse Delbrück kommt ihren Offenlegungspflichten bei den qualitativen Anforderungen im Wesentlichen durch den im Geschäftsbericht veröffentlichten Lagebericht nach. Ergänzende Informationen hierzu sowie die Zahlenangaben, die überwiegend in tabellarischer Form erfolgen, werden in dieser Veröffentlichung publiziert.
2.
Risikomanagement Nähere Informationen zu den folgenden Aspekten des Risikomanagements können dem im Rahmen des Lageberichts nach § 289 HGB veröffentlichten Risikobericht entnommen werden: Organisation des Risikomanagements
3.
-
Risikomanagementsystem
-
Risikomanagementprozess - Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft - Adressenausfallrisiken der Beteiligungen - Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften - Zinsänderungsrisiken - Liquiditätsrisiken - Operationelle Risiken
-
Gesamtbeurteilung der Risikolage einschließlich der Integration der Risikokategorien im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse
Anwendungsbereich Die Stadtsparkasse Delbrück nimmt weder eine handelsrechtliche Konsolidierung noch eine Zusammenfassung nach § 10a KWG vor.
2
S Stadtsparkasse Delbrück
Offenlegungsbericht per 30.12.2009 4.
Eigenmittelstruktur 4.1
Eigenmittelinstrumente
Das Kernkapital der Stadtsparkasse Delbrück besteht ausschließlich aus den offenen Rücklagen gemäß § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 4 KWG, vermindert um die Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 KWG. Tabelle 1
„Eigenkapitalstruktur“ Eigenkapitalstruktur (§ 324 (2) SolvV) 30.12.2009 Mio €
01
offene Rücklagen
01
14,525
Bilanzgewinn, Zwischengewinn
02
0,000
Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG
03
0,012
Gesamtbetrag Kernkapital nach § 10 Abs. 2a KWG
04
14,513
Gesamtbetrag Ergänzungskapital
05
9,200
Gesamtbetrag des modifizierten Eigenkapital
08
23,713
Nach § 340f Abs. 4 HGB brauchen in Jahresabschluss und Lagebericht keine Angaben zu den Vorsorgereserven nach § 340f HGB gemacht werden. In Ausübung dieses handelsrechtlichen Wahlrechts erfolgt die Darstellung der Angaben zur Eigenmittelstruktur mit Verweis auf § 26a Abs. 2 KWG lediglich in komprimierter Form. 5.
Angemessenheit der Eigenmittelausstattung Nähere Informationen zur Angemessenheit der Eigenmittelausstattung können dem Punkt Gesamtbeurteilung der Risikolage der im Rahmen des Lageberichts nach § 289 HGB veröffentlichten Risikoberichterstattung entnommen werden. Tabelle 2
„Kapitalanforderungen“ Kapitalanforderungen (§ 325 (2) Nr. 1-4 SolvV) 30.12.2009 Mio €
01
Kreditrisiko Standardansatz
01
11,063
Zentralregierungen
02
0,000
Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften
03
0,000
Sonstige öffentliche Stellen
04
0,011
Multilaterale Entwicklungsbanken
05
0,000
Internationale Organisationen
06
0,000
Institute
07
0,085
Gedeckte Schuldverschreibungen KI
08
0,236
Unternehmen
09
4,302
Mengengeschäft
10
2,732
durch Immobilien besicherte Positionen
11
2,064
Investmentanteile
12
0,193
Sonstige Positionen
13
0,239
Überfällige Positionen
14
0,838
15
0,363
Marktrisiken des Handelsbuches (Standardansatz)
16
0,000
Operationelle Risiken (Basisindikatoransatz)
17
1,283
Gesamt (Summe 01, 16, 17)
18
12,346
Beteiligungswerte im Standardansatz
3
S Stadtsparkasse Delbrück
Offenlegungsbericht per 30.12.2009 Tabelle 3
„Kapitalquoten“ Kapitalquoten (§ 325 (2) Nr. 5 SolvV) 30.12.2009 %
Institut
6.
01
Gesamtkapitalquote
Kernkapitalquote
15,37
9,40
Adressenausfallrisiko Allgemein 6.1
Definition von „in Verzug“ und „Not leidend“
Ein Geschäft gilt als „in Verzug“, wenn Beträge in Form von nicht geleisteten Zins- / Tilgungszahlungen oder sonstigen Forderungen seit mehr als 90 Tagen ausstehen. Der Verzug wird kontenbezogen ermittelt. Ein Engagement wird als „Not leidend“ definiert, wenn die dazugehörige Forderung fällig gestellt wurde. 6.2
Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge wird gemäß handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip ermittelt. Auch die Pauschalwertberichtigungen sowie die Rückstellungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben beurteilt. 6.3
Definition des Gesamtbetrags der Forderungen
Der Gesamtbetrag der Forderungen wird nach Maßgabe der Summe der Bemessungsgrundlage vor Kreditrisikominderungstechniken ermittelt. Die Wertansätze werden nach handelsrechtlichen Vorgaben ermittelt. 6.4
Ermittlung der Forderungsbestände
Die in den Tabellen ausgewiesenen Forderungsbestände sowie die Beträge zu Not leidenden und in Verzug geratenen Krediten basieren auf den aufsichtsrechtlichen Meldedaten per 31.12. des Berichtsjahres. Die verrechneten Einzel-, Pauschalwertberichtigungen und Rückstellungen beruhen auf den Beträgen des Vorjahresabschlusses. Die Tabelle „Entwicklung der Risikovorsorge“ beinhaltet dagegen die aktuellen Werte. Die Stadtsparkasse Delbrück hat zum 31.12.2009 keine derivativen Instrumente im Bestand.
4
S Stadtsparkasse Delbrück
Offenlegungsbericht per 30.12.2009 Tabelle 4
„Gesamtbetrag der Forderungen nach kreditrisikotragenden Instrumenten“ Gesamtbetrag der Forderungen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative Wertpapiere außerbilanzielle Aktiva
Gesamtbetrag der Forderungen nach kreditrisikotragenden Instrumenten (§ 327 (2) Nr. 1 SolvV 30.12.2009 Mio €
01 Gesamtbetrag der Forderungen
Tabelle 5
01
02 241,633
69,678
„Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten“ Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative Wertpapiere außerbilanzielle Aktiva
Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten (§ 327 (2) Nr. 2 SolvV 30.12.2009 Mio €
01
02
Inland
01
241,410
61,972
Europa ohne DE
02
0,022
7,650
Andere Gebiete
03
0,201
0,056
Gesamt (01 bis 03)
04
241,633
69,678
Tabelle 6
„Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten“ Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative Wertpapiere außerbilanzielle Aktiva
Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten (§ 327 (2) Nr. 3 SolvV 30.12.2009 Mio €
01
02
Banken Inland
01
20,061
55,239
Privatpersonen Inland
02
186,721
0,000
Unternehmen Inland
03
31,647
0,000
öffentliche Haushalte Inland
04
0,000
6,794
Banken Ausland
05
0,000
2,073
Unternehmen Ausland
06
0,000
5,572
Privatpersonen Ausland
07
0,223
0,000
Sonstige
08
2,981
0,000
Gesamt (01 bis 08)
09
241,633
69,678
Die Einteilung der Branchen erfolgt anhand der Kundensystematik des Deutschen Sparkassen und Giroverbandes und lehnt sich an die Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank an.
5
S Stadtsparkasse Delbrück
Offenlegungsbericht per 30.12.2009 Tabelle 7
„Vertragliche Restlaufzeiten nach kreditrisikotragenden Instrumenten“ Kreditrisikotragende Instrumente nach vertraglichen Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative Wertpapiere außerbilanzielle Aktiva
Vertragliche Restlaufzeiten nach kreditrisikotragenden Instrumenten (§ 327 (2) Nr. 4 SolvV 30.12.2009 Mio €
01
02
täglich fällig
01
58,069
2,576
bis 1 Jahr
02
12,124
7,131
1 Jahr bis 5 Jahre
03
23,195
47,042
> 5 Jahre
04
148,245
12,929
Gesamt (01 bis 04)
05
241,633
69,678
Tabelle 8
„Not leidende und in Verzug geratene Kredite nach Hauptbranchen“
Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Kredite, Zusagen und (§ 327 (2) Nr. 5 SolvV andere nichtderivative 30.12.2009 Bestand Risikovorsorge außerbilanzielle Aktiva Mio € 01
02
Privatpersonen Inland
01
10,074
4,923
Unternehmen Inland
02
4,652
2,929
Privatpersonen Ausland
03
0,058
0,057
Banken Inland
04
1,000
0,171
Gesamt (01 bis 04)
05
15,784
8,080
Tabelle 9
„Not leidende und in Verzug geratene Kredite nach geografischen Hauptgebieten“
Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Notleidende und in Verzug geratene Kredite je geografischem geografischem Hauptgebiet Hauptgebiet Kredite, Zusagen und (§ 327 (2) Nr. 5 SolvV andere nichtderivative Bestand Risikovorsorge 30.12.2009 außerbilanzielle Aktiva Mio € 01 02 Inland
01
15,726
8,023
Europa ohne Deutschland
02
0,004
0,003
Andere Gebiete
03
0,054
0,054
Gesamt (01 bis 03)
04
15,784
8,080
6
S Stadtsparkasse Delbrück
Offenlegungsbericht per 30.12.2009 Tabelle 10
„Entwicklung der Risikovorsorge“ Entwicklung der Risikovorsorge
Entwicklung der Risikovorsorge (§ 327 (2) Nr. 6 SolvV) 30.12.2009 Mio €
Anfangsbestand der Periode
Fortschreibung in der Periode
Auflösung
Verbrauch
Endbestand der Periode
01
02
03
04
05
Einzelwertberichtigungen
01
8,080
2,942
1,203
0,220
9,599
Rückstellungen
02
0,031
0,000
0,016
0,000
0,015
Pauschalwertberichtigungen
03
0,243
0,003
0,000
0,000
0,246
Die Direktabschreibungen beliefen sich auf TEUR 5. Die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen betrugen TEUR 11.
7.
Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) 7.1
Nominierte Rating-Agenturen und KSA-Forderungsklassen mit Rating
In unserem Hause werden derzeit für folgende Forderungsklassen Ratings zur Risikoermittlung genutzt: -
Zentralregierungen Regionalregierungen Öffentliche Stellen Institute Von Kreditinstituten emittierte Schuldverschreibungen
Für diese Forderungsklassen nutzen wir Ratingnoten der Agenturen Standard & Poors sowie Moodys. Dies haben wir der BaFin im Dezember 2007 schriftlich angezeigt. Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage der Bonitätsbeurteilung der nominierten Ratingagenturen. Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß § 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt.
7
S Stadtsparkasse Delbrück
Offenlegungsbericht per 30.12.2009 Tabelle 11 „Höhe des Adressenausfallrisiko-Exposures“ Höhe des Adressenausfallrisiko-Exposures für Portfolien im Standardansatz pro Risikoklasse Höhe des Adressenausfallrisiko-Exposures (§ 328 (2), §329 SolvV) 30.12.2009 Mio €
8.
Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
01
02
Risikogewicht 0 %
01
49,142
49,142
Risikogewicht > 0 - 75 %
02
154,754
154,754
Risikogewicht >75 - 150 %
03
71,449
71,449
Risikogewicht > 150 % - Kapitalabzug
04
0,000
0,000
Gesamt (01 bis 04)
05
275,345
275,345
Adressenausfallrisiko Beteiligungen 8.1
Definition des Beteiligungsbegriffs
Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung (SolvV). 8.2
Zielsetzung der Beteiligungen
Die Stadtsparkasse Delbrück verfolgt bei Ihren Beteiligungen nachstehende Ziele: - Strategische Beteiligungen - Stärkung des Verbundgedankens - Funktionsbeteiligungen - Stärkung des Vertriebs - Synergieeffekte durch Auslagerungen - Renditebeteiligungen - Erzielung von Erträgen Strategische Beteiligungen werden u.a. an folgenden Unternehmen gehalten: - Sparkassenverband Westfalen-Lippe (WLSGV) - Landesbank Berlin Holding AG über Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe
8
S Stadtsparkasse Delbrück
Offenlegungsbericht per 30.12.2009 8.3
Bewertung der Beteiligungen
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Kriterien gemäß dem HGB. Die Beteiligungswerte werden zum Erwerbszeitpunkt mit den Anschaffungskosten und im Rahmen der Folgebewertung nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Handelsrechtlich sind Angaben zu Zeit-/Börsenwerten und den unrealisierten Neubewertungsgewinnen nur dann erforderlich, wenn eine Bewertung nach dem gemilderten Niederstwertprinzip erfolgt (§ 285 Satz 1 Nr. 19 HGB), bzw. wenn unrealisierte Neubewertungsgewinne dem haftenden Eigenkapital zugerechnet werden (§ 340c Abs. 3 HGB). Die Sparkasse macht von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch. In Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Offenlegungspflichten wird daher mit Verweis auf § 26a Abs. 2 KWG in den nachfolgenden Darstellungen auf weitergehende Angaben zu den Zeit-/Börsenwerten und den unrealisierten Neubewertungsgewinnen/-verlusten verzichtet. Tabelle
12 „Wertansätze für Beteiligungsinstrumente“ Wertansätze für Beteiligungsinstrumente
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente (§ 332 Nr. 2a + b SolvV) 30.12.2009 Mio €
Buchwert 01
Aktien börsennotiert
01
0,027
Aktien nicht börsennotiert
02
0,507
Sonstige Beteiligungen nicht börsennotiert
03
4,005
Gesamt (01 bis 03)
04
4,539
Für die Beteiligungen hat sich im Berichtzeitraum ein Neubewertungsverlust von 0,072 Mio € ergeben. 9.
Kreditrisikominderungstechniken 9.1
Aufrechnungsvereinbarungen
Aufrechnungsvereinbarungen werden von der Stadtsparkasse Delbrück nicht genutzt. 9.2
Bewertung und Verwaltung
Die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten werden in Abhängigkeit von Art und Höhe in regelmäßigen Abständen überprüft. Werden uns Informationen bekannt, die auf eine wesentliche (negative) Risikoänderung hindeuten, wird die jeweilige Sicherheit abhängig von Ihrer Art und Höhe außerordentlich überprüft. 9.3
Hauptarten der verwendeten Sicherheiten
Für die aufsichtliche Anrechnung werden folgende Sicherheiten genutzt: - Grundpfandrechte auf wohnwirtschaftliche Immobilien
9
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Offenlegungsbericht per 30.12.2009 9.4
Konzentrationsrisiken
Aufgrund des diversifizierten Portfolios im Kreditgeschäft bestehen derzeit keine Konzentrationsrisiken im Bereich der Sicherungsinstrumente. Tabelle 13
„Gesamtbetrag des gesicherten Exposures (ohne Verbriefungen)“ Gesamtbetrag
Gesamtbetrag des gesicherten Exposures (§ 336 Nr. 2 SolvV) 30.12.2009 Mio €
besicherter Postionswert 01
Kreditrisiko Standardansatz durch wohnwirtschaftliche Immobilien besicherte Forderungen
01
74,712
Nach § 154 Solvabilitätsverordnung können finanzielle Sicherheiten und Gewährleistungen im Kreditrisikostandardansatz angesetzt werden. Die Sparkasse nutzt diese Anrechnungserleichterung nicht. Forderungen, die durch wohnwirtschaftliche Immobilien abgesichert sind, werden in Höhe ihrer Sicherheit im Kreditrisikostandardansatz einer separaten Forderungsklasse mit reduziertem Risikogewicht zugeordnet. 10.
Marktrisiko 10.1
Arten der Marktrisiken
Die Marktrisiken umfassen: - Zinsänderungsrisiko (siehe unter 11.) - Währungsrisiko - Aktienkursrisiko - Sachwertrisiko - sonstiges (Preis-) Risiko Tabelle 14
„Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken“
Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken (§ 333 (2) SolvV) 30.12.2009 Mio €
Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken nach Standardmethode ermittelt 01
Zinsänderungsrisiko
01
0,000
Aktienpositionsrisiko
02
0,000
Währungsrisiko
03
0,000
Rohstoffpreisrisiko
04
0,000
Sonstige
05
0,000
Gesamt (01 bis 05)
06
0,000
Zum Berichtsstichtag besteht für die Stadtsparkasse Delbrück keine Marktrisikoposition, die mit Eigenkapital zu unterlegen ist.
10
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Offenlegungsbericht per 30.12.2009 11.
Zinsänderungsrisiko Nähere Informationen zum Zinsänderungsrisiko auf Grundlage der Fristenablaufbilanz können dem Punkt Zinsänderungsrisiken der im Rahmen des Lageberichts nach § 289 HGB veröffentlichten Risikoberichterstattung entnommen werden. Außerdem wird das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch auf Basis der nationalen Umsetzung des Basel II – Ausreißerkriteriums, welches die europäischen Vorgaben erfüllt, berechnet. Tabelle 15
„Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch“
Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (§ 333 (2) SolvV) 30.12.2009 Mio €
12.
Rückgang der Erträge
Zuwachs der Erträge
01
02
Zinsschock +130 BP
01
3,600
0,000
Zinsschock -190 BP
02
0,000
5,262
Operationelles Risiko 12.1
Ansatz für die Eigenkapitalunterlegung
Der bankaufsichtliche Anrechnungsbetrag zur Eigenkapitalunterlegung für das operationelle Risiko wird anhand des Basisindikatoransatzes ermittelt. Zum 31.12.2009 beträgt der Wert 1,283 Mio. Euro.
Delbrück, den 12.05.2010 Der Vorstand
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