Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV)

August 14, 2017 | Author: Jutta Auttenberg | Category: N/A
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S Stadtsparkasse Delbrück

Offenlegungsbericht per 30.12.2009

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines

2

2. Risikomanagement

2

3. Anwendungsbereich

2

4. Eigenmittelstruktur

3

5. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung

3-4

6. Adressenausfallrisiko Allgemein

4-7

7. Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (KSA)

7-8

8. Adressenausfallrisiko Beteiligungen

8-9

9. Kreditrisikominderungstechniken

9 - 10

10. Marktrisiko

10

11. Zinsänderungsrisiko

11

12. Operationelles Risiko

11

1

S Stadtsparkasse Delbrück

Offenlegungsbericht per 30.12.2009 1.

Allgemeines Die Offenlegung basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen des § 26a des Kreditwesengesetzes (KWG) in Verbindung mit den §§ 319 - 337 der Solvabilitätsverordnung (SolvV),die die europäischen Richtlinien in nationales Recht umsetzen. Hierbei ist zwischen qualitativen und quantitativen Anforderungen zu unterscheiden. Die Stadtsparkasse Delbrück kommt ihren Offenlegungspflichten bei den qualitativen Anforderungen im Wesentlichen durch den im Geschäftsbericht veröffentlichten Lagebericht nach. Ergänzende Informationen hierzu sowie die Zahlenangaben, die überwiegend in tabellarischer Form erfolgen, werden in dieser Veröffentlichung publiziert.

2.

Risikomanagement Nähere Informationen zu den folgenden Aspekten des Risikomanagements können dem im Rahmen des Lageberichts nach § 289 HGB veröffentlichten Risikobericht entnommen werden: Organisation des Risikomanagements

3.

-

Risikomanagementsystem

-

Risikomanagementprozess - Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft - Adressenausfallrisiken der Beteiligungen - Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften - Zinsänderungsrisiken - Liquiditätsrisiken - Operationelle Risiken

-

Gesamtbeurteilung der Risikolage einschließlich der Integration der Risikokategorien im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse

Anwendungsbereich Die Stadtsparkasse Delbrück nimmt weder eine handelsrechtliche Konsolidierung noch eine Zusammenfassung nach § 10a KWG vor.

2

S Stadtsparkasse Delbrück

Offenlegungsbericht per 30.12.2009 4.

Eigenmittelstruktur 4.1

Eigenmittelinstrumente

Das Kernkapital der Stadtsparkasse Delbrück besteht ausschließlich aus den offenen Rücklagen gemäß § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 4 KWG, vermindert um die Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 KWG. Tabelle 1

„Eigenkapitalstruktur“ Eigenkapitalstruktur (§ 324 (2) SolvV) 30.12.2009 Mio €

01

offene Rücklagen

01

14,525

Bilanzgewinn, Zwischengewinn

02

0,000

Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG

03

0,012

Gesamtbetrag Kernkapital nach § 10 Abs. 2a KWG

04

14,513

Gesamtbetrag Ergänzungskapital

05

9,200

Gesamtbetrag des modifizierten Eigenkapital

08

23,713

Nach § 340f Abs. 4 HGB brauchen in Jahresabschluss und Lagebericht keine Angaben zu den Vorsorgereserven nach § 340f HGB gemacht werden. In Ausübung dieses handelsrechtlichen Wahlrechts erfolgt die Darstellung der Angaben zur Eigenmittelstruktur mit Verweis auf § 26a Abs. 2 KWG lediglich in komprimierter Form. 5.

Angemessenheit der Eigenmittelausstattung Nähere Informationen zur Angemessenheit der Eigenmittelausstattung können dem Punkt Gesamtbeurteilung der Risikolage der im Rahmen des Lageberichts nach § 289 HGB veröffentlichten Risikoberichterstattung entnommen werden. Tabelle 2

„Kapitalanforderungen“ Kapitalanforderungen (§ 325 (2) Nr. 1-4 SolvV) 30.12.2009 Mio €

01

Kreditrisiko Standardansatz

01

11,063

Zentralregierungen

02

0,000

Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften

03

0,000

Sonstige öffentliche Stellen

04

0,011

Multilaterale Entwicklungsbanken

05

0,000

Internationale Organisationen

06

0,000

Institute

07

0,085

Gedeckte Schuldverschreibungen KI

08

0,236

Unternehmen

09

4,302

Mengengeschäft

10

2,732

durch Immobilien besicherte Positionen

11

2,064

Investmentanteile

12

0,193

Sonstige Positionen

13

0,239

Überfällige Positionen

14

0,838

15

0,363

Marktrisiken des Handelsbuches (Standardansatz)

16

0,000

Operationelle Risiken (Basisindikatoransatz)

17

1,283

Gesamt (Summe 01, 16, 17)

18

12,346

Beteiligungswerte im Standardansatz

3

S Stadtsparkasse Delbrück

Offenlegungsbericht per 30.12.2009 Tabelle 3

„Kapitalquoten“ Kapitalquoten (§ 325 (2) Nr. 5 SolvV) 30.12.2009 %

Institut

6.

01

Gesamtkapitalquote

Kernkapitalquote

15,37

9,40

Adressenausfallrisiko Allgemein 6.1

Definition von „in Verzug“ und „Not leidend“

Ein Geschäft gilt als „in Verzug“, wenn Beträge in Form von nicht geleisteten Zins- / Tilgungszahlungen oder sonstigen Forderungen seit mehr als 90 Tagen ausstehen. Der Verzug wird kontenbezogen ermittelt. Ein Engagement wird als „Not leidend“ definiert, wenn die dazugehörige Forderung fällig gestellt wurde. 6.2

Bildung der Risikovorsorge

Die Risikovorsorge wird gemäß handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip ermittelt. Auch die Pauschalwertberichtigungen sowie die Rückstellungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben beurteilt. 6.3

Definition des Gesamtbetrags der Forderungen

Der Gesamtbetrag der Forderungen wird nach Maßgabe der Summe der Bemessungsgrundlage vor Kreditrisikominderungstechniken ermittelt. Die Wertansätze werden nach handelsrechtlichen Vorgaben ermittelt. 6.4

Ermittlung der Forderungsbestände

Die in den Tabellen ausgewiesenen Forderungsbestände sowie die Beträge zu Not leidenden und in Verzug geratenen Krediten basieren auf den aufsichtsrechtlichen Meldedaten per 31.12. des Berichtsjahres. Die verrechneten Einzel-, Pauschalwertberichtigungen und Rückstellungen beruhen auf den Beträgen des Vorjahresabschlusses. Die Tabelle „Entwicklung der Risikovorsorge“ beinhaltet dagegen die aktuellen Werte. Die Stadtsparkasse Delbrück hat zum 31.12.2009 keine derivativen Instrumente im Bestand.

4

S Stadtsparkasse Delbrück

Offenlegungsbericht per 30.12.2009 Tabelle 4

„Gesamtbetrag der Forderungen nach kreditrisikotragenden Instrumenten“ Gesamtbetrag der Forderungen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative Wertpapiere außerbilanzielle Aktiva

Gesamtbetrag der Forderungen nach kreditrisikotragenden Instrumenten (§ 327 (2) Nr. 1 SolvV 30.12.2009 Mio €

01 Gesamtbetrag der Forderungen

Tabelle 5

01

02 241,633

69,678

„Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten“ Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative Wertpapiere außerbilanzielle Aktiva

Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten (§ 327 (2) Nr. 2 SolvV 30.12.2009 Mio €

01

02

Inland

01

241,410

61,972

Europa ohne DE

02

0,022

7,650

Andere Gebiete

03

0,201

0,056

Gesamt (01 bis 03)

04

241,633

69,678

Tabelle 6

„Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten“ Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative Wertpapiere außerbilanzielle Aktiva

Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten (§ 327 (2) Nr. 3 SolvV 30.12.2009 Mio €

01

02

Banken Inland

01

20,061

55,239

Privatpersonen Inland

02

186,721

0,000

Unternehmen Inland

03

31,647

0,000

öffentliche Haushalte Inland

04

0,000

6,794

Banken Ausland

05

0,000

2,073

Unternehmen Ausland

06

0,000

5,572

Privatpersonen Ausland

07

0,223

0,000

Sonstige

08

2,981

0,000

Gesamt (01 bis 08)

09

241,633

69,678

Die Einteilung der Branchen erfolgt anhand der Kundensystematik des Deutschen Sparkassen und Giroverbandes und lehnt sich an die Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank an.

5

S Stadtsparkasse Delbrück

Offenlegungsbericht per 30.12.2009 Tabelle 7

„Vertragliche Restlaufzeiten nach kreditrisikotragenden Instrumenten“ Kreditrisikotragende Instrumente nach vertraglichen Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative Wertpapiere außerbilanzielle Aktiva

Vertragliche Restlaufzeiten nach kreditrisikotragenden Instrumenten (§ 327 (2) Nr. 4 SolvV 30.12.2009 Mio €

01

02

täglich fällig

01

58,069

2,576

bis 1 Jahr

02

12,124

7,131

1 Jahr bis 5 Jahre

03

23,195

47,042

> 5 Jahre

04

148,245

12,929

Gesamt (01 bis 04)

05

241,633

69,678

Tabelle 8

„Not leidende und in Verzug geratene Kredite nach Hauptbranchen“

Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Kredite, Zusagen und (§ 327 (2) Nr. 5 SolvV andere nichtderivative 30.12.2009 Bestand Risikovorsorge außerbilanzielle Aktiva Mio € 01

02

Privatpersonen Inland

01

10,074

4,923

Unternehmen Inland

02

4,652

2,929

Privatpersonen Ausland

03

0,058

0,057

Banken Inland

04

1,000

0,171

Gesamt (01 bis 04)

05

15,784

8,080

Tabelle 9

„Not leidende und in Verzug geratene Kredite nach geografischen Hauptgebieten“

Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Notleidende und in Verzug geratene Kredite je geografischem geografischem Hauptgebiet Hauptgebiet Kredite, Zusagen und (§ 327 (2) Nr. 5 SolvV andere nichtderivative Bestand Risikovorsorge 30.12.2009 außerbilanzielle Aktiva Mio € 01 02 Inland

01

15,726

8,023

Europa ohne Deutschland

02

0,004

0,003

Andere Gebiete

03

0,054

0,054

Gesamt (01 bis 03)

04

15,784

8,080

6

S Stadtsparkasse Delbrück

Offenlegungsbericht per 30.12.2009 Tabelle 10

„Entwicklung der Risikovorsorge“ Entwicklung der Risikovorsorge

Entwicklung der Risikovorsorge (§ 327 (2) Nr. 6 SolvV) 30.12.2009 Mio €

Anfangsbestand der Periode

Fortschreibung in der Periode

Auflösung

Verbrauch

Endbestand der Periode

01

02

03

04

05

Einzelwertberichtigungen

01

8,080

2,942

1,203

0,220

9,599

Rückstellungen

02

0,031

0,000

0,016

0,000

0,015

Pauschalwertberichtigungen

03

0,243

0,003

0,000

0,000

0,246

Die Direktabschreibungen beliefen sich auf TEUR 5. Die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen betrugen TEUR 11.

7.

Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) 7.1

Nominierte Rating-Agenturen und KSA-Forderungsklassen mit Rating

In unserem Hause werden derzeit für folgende Forderungsklassen Ratings zur Risikoermittlung genutzt: -

Zentralregierungen Regionalregierungen Öffentliche Stellen Institute Von Kreditinstituten emittierte Schuldverschreibungen

Für diese Forderungsklassen nutzen wir Ratingnoten der Agenturen Standard & Poors sowie Moodys. Dies haben wir der BaFin im Dezember 2007 schriftlich angezeigt. Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage der Bonitätsbeurteilung der nominierten Ratingagenturen. Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß § 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt.

7

S Stadtsparkasse Delbrück

Offenlegungsbericht per 30.12.2009 Tabelle 11 „Höhe des Adressenausfallrisiko-Exposures“ Höhe des Adressenausfallrisiko-Exposures für Portfolien im Standardansatz pro Risikoklasse Höhe des Adressenausfallrisiko-Exposures (§ 328 (2), §329 SolvV) 30.12.2009 Mio €

8.

Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge vor Kreditrisikominderung

nach Kreditrisikominderung

01

02

Risikogewicht 0 %

01

49,142

49,142

Risikogewicht > 0 - 75 %

02

154,754

154,754

Risikogewicht >75 - 150 %

03

71,449

71,449

Risikogewicht > 150 % - Kapitalabzug

04

0,000

0,000

Gesamt (01 bis 04)

05

275,345

275,345

Adressenausfallrisiko Beteiligungen 8.1

Definition des Beteiligungsbegriffs

Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung (SolvV). 8.2

Zielsetzung der Beteiligungen

Die Stadtsparkasse Delbrück verfolgt bei Ihren Beteiligungen nachstehende Ziele: - Strategische Beteiligungen - Stärkung des Verbundgedankens - Funktionsbeteiligungen - Stärkung des Vertriebs - Synergieeffekte durch Auslagerungen - Renditebeteiligungen - Erzielung von Erträgen Strategische Beteiligungen werden u.a. an folgenden Unternehmen gehalten: - Sparkassenverband Westfalen-Lippe (WLSGV) - Landesbank Berlin Holding AG über Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe

8

S Stadtsparkasse Delbrück

Offenlegungsbericht per 30.12.2009 8.3

Bewertung der Beteiligungen

Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Kriterien gemäß dem HGB. Die Beteiligungswerte werden zum Erwerbszeitpunkt mit den Anschaffungskosten und im Rahmen der Folgebewertung nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Handelsrechtlich sind Angaben zu Zeit-/Börsenwerten und den unrealisierten Neubewertungsgewinnen nur dann erforderlich, wenn eine Bewertung nach dem gemilderten Niederstwertprinzip erfolgt (§ 285 Satz 1 Nr. 19 HGB), bzw. wenn unrealisierte Neubewertungsgewinne dem haftenden Eigenkapital zugerechnet werden (§ 340c Abs. 3 HGB). Die Sparkasse macht von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch. In Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Offenlegungspflichten wird daher mit Verweis auf § 26a Abs. 2 KWG in den nachfolgenden Darstellungen auf weitergehende Angaben zu den Zeit-/Börsenwerten und den unrealisierten Neubewertungsgewinnen/-verlusten verzichtet. Tabelle

12 „Wertansätze für Beteiligungsinstrumente“ Wertansätze für Beteiligungsinstrumente

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente (§ 332 Nr. 2a + b SolvV) 30.12.2009 Mio €

Buchwert 01

Aktien börsennotiert

01

0,027

Aktien nicht börsennotiert

02

0,507

Sonstige Beteiligungen nicht börsennotiert

03

4,005

Gesamt (01 bis 03)

04

4,539

Für die Beteiligungen hat sich im Berichtzeitraum ein Neubewertungsverlust von 0,072 Mio € ergeben. 9.

Kreditrisikominderungstechniken 9.1

Aufrechnungsvereinbarungen

Aufrechnungsvereinbarungen werden von der Stadtsparkasse Delbrück nicht genutzt. 9.2

Bewertung und Verwaltung

Die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten werden in Abhängigkeit von Art und Höhe in regelmäßigen Abständen überprüft. Werden uns Informationen bekannt, die auf eine wesentliche (negative) Risikoänderung hindeuten, wird die jeweilige Sicherheit abhängig von Ihrer Art und Höhe außerordentlich überprüft. 9.3

Hauptarten der verwendeten Sicherheiten

Für die aufsichtliche Anrechnung werden folgende Sicherheiten genutzt: - Grundpfandrechte auf wohnwirtschaftliche Immobilien

9

S Stadtsparkasse Delbrück

Offenlegungsbericht per 30.12.2009 9.4

Konzentrationsrisiken

Aufgrund des diversifizierten Portfolios im Kreditgeschäft bestehen derzeit keine Konzentrationsrisiken im Bereich der Sicherungsinstrumente. Tabelle 13

„Gesamtbetrag des gesicherten Exposures (ohne Verbriefungen)“ Gesamtbetrag

Gesamtbetrag des gesicherten Exposures (§ 336 Nr. 2 SolvV) 30.12.2009 Mio €

besicherter Postionswert 01

Kreditrisiko Standardansatz durch wohnwirtschaftliche Immobilien besicherte Forderungen

01

74,712

Nach § 154 Solvabilitätsverordnung können finanzielle Sicherheiten und Gewährleistungen im Kreditrisikostandardansatz angesetzt werden. Die Sparkasse nutzt diese Anrechnungserleichterung nicht. Forderungen, die durch wohnwirtschaftliche Immobilien abgesichert sind, werden in Höhe ihrer Sicherheit im Kreditrisikostandardansatz einer separaten Forderungsklasse mit reduziertem Risikogewicht zugeordnet. 10.

Marktrisiko 10.1

Arten der Marktrisiken

Die Marktrisiken umfassen: - Zinsänderungsrisiko (siehe unter 11.) - Währungsrisiko - Aktienkursrisiko - Sachwertrisiko - sonstiges (Preis-) Risiko Tabelle 14

„Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken“

Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken (§ 333 (2) SolvV) 30.12.2009 Mio €

Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken nach Standardmethode ermittelt 01

Zinsänderungsrisiko

01

0,000

Aktienpositionsrisiko

02

0,000

Währungsrisiko

03

0,000

Rohstoffpreisrisiko

04

0,000

Sonstige

05

0,000

Gesamt (01 bis 05)

06

0,000

Zum Berichtsstichtag besteht für die Stadtsparkasse Delbrück keine Marktrisikoposition, die mit Eigenkapital zu unterlegen ist.

10

S Stadtsparkasse Delbrück

Offenlegungsbericht per 30.12.2009 11.

Zinsänderungsrisiko Nähere Informationen zum Zinsänderungsrisiko auf Grundlage der Fristenablaufbilanz können dem Punkt Zinsänderungsrisiken der im Rahmen des Lageberichts nach § 289 HGB veröffentlichten Risikoberichterstattung entnommen werden. Außerdem wird das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch auf Basis der nationalen Umsetzung des Basel II – Ausreißerkriteriums, welches die europäischen Vorgaben erfüllt, berechnet. Tabelle 15

„Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch“

Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (§ 333 (2) SolvV) 30.12.2009 Mio €

12.

Rückgang der Erträge

Zuwachs der Erträge

01

02

Zinsschock +130 BP

01

3,600

0,000

Zinsschock -190 BP

02

0,000

5,262

Operationelles Risiko 12.1

Ansatz für die Eigenkapitalunterlegung

Der bankaufsichtliche Anrechnungsbetrag zur Eigenkapitalunterlegung für das operationelle Risiko wird anhand des Basisindikatoransatzes ermittelt. Zum 31.12.2009 beträgt der Wert 1,283 Mio. Euro.

Delbrück, den 12.05.2010 Der Vorstand

11

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