Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen am 01. Oktober 2014 in Kraft getreten! Mitarbeitende feiern den TV DN!

April 11, 2016 | Author: Silke Bieber | Category: N/A
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Die Zeitung der gemeinsamen Mitarbeitervertretung des Diakonischen Werkes Oldenburg 22. Jahrgang / Ausgabe Dezember 2014

Brennpunkt

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Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen am 01. Oktober 2014 in Kraft getreten! Mitarbeitende feiern den TV DN!

Die Mitarbeitervertretung wünscht allen Kolleginnen und Kollegen ein besinnliches und erholsames Weihnachtsfest und ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2015!

Inhalt - Richtig krankmelden - Kirchliche Sozialarbeit zwischen Konkurrenz und Kreuz - „Szenenwechsel“ von der mav ins Arbeitgeberlager - Glosse zum Internetauftritt - Gefährdungsanzeige und Unfallanzeige - Im Brennpunkt: Tarifvertrag am 01.10.2014 in Kraft getreten - Wahl der Schwerbehindertenvertretung - So geht die Rente - Weihnachtsgeschichte / Dienstjubiläen / Feiertagsrätsel

Impressum Gemeinsame Mitarbeitervertretung des Diakonischen Werkes Oldenburg, Haus der Diakonie, Kastanienallee 9-11, 26121 Oldenburg, mav-Büro: Erdgeschoß, Zimmer Nr. 119

sind wir zu erreichen unter: 0441 / 21001-95 oder per e-mail: [email protected]

Weitere Informationen gibt es auf der mav-Seite der homepage des Diakonischen www.mav.dw-ol.de Werkes Oldenburg:

Aktuelle Infos gibt es auf der website der agmav Niedersachsen unter : www.ag-mav.de

Sprechzeiten der Schwerbehindertenvertretung Christine Kaiser, Tel.: 0441 / 2058731 Tagesstätte im PTZ Oldenburg, Borchersweg 80, 26135 OL mittwochs: 11.30 - 13.00 Uhr e mail: [email protected] In eigener Sache: Redaktion und Verantwortung Seit zwei Jahren erscheint das mav-info unter dem Namen „Brennpunkt mav“. Aufgrund zahlreicher Anfragen möchten wir darauf hinweisen, dass wir aus Kostengründen die Druckauflage verringert haben. Es gibt also nur eine begrenzte Anzahl von Heften pro Einrichtung. Aber kein Grund zur Sorge. Das Heft wird von uns auch online zur Verfügung gestellt und kann auf unserer homepage gelesen werden. Die redaktionelle Bearbeitung wird vom Ausschuss BWL, EDV und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Verantwortlich für den Inhalt des Heftes ist die gemeinsame Mitarbeitervertretung.

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Ausschuss Personal und Arbeitsrecht

Richtig krankmelden - wie geht das? Als Arbeitnehmer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, den Arbeitgeber im Krankheitsfall unverzüglich zu informieren. Nur wenn Sie sich als Arbeitnehmer richtig krankmelden, haben Sie keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Richtig krankmelden sichert Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Zudem können Arbeitnehmer in Deutschland im Krankheitsfall zumeist von einer Entgeltfortzahlung profitieren, sodass sie auch ohne die Erbringung einer Leistung weiter entlohnt werden. Es gilt jedoch zu beachten, dass eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in der Regel nur dann gesetzlich vorgeschrieben ist, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: • • •

das Arbeitsverhältnis besteht schon mindestens seit 4 Wochen, der Arbeitnehmer ist aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig, die Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verschuldet, der Arbeitnehmer meldet dem Arbeitgeber unverzüglich seine Arbeitsunfähigkeit.

Die Anzeigepflicht des Arbeitnehmers Für den Erhalt einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist es also zwingend notwendig, dass man sich als Arbeitnehmer bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit unverzüglich richtig krankmeldet. Der Arbeitnehmer hat somit gegenüber dem Arbeitgeber eine Anzeigepflicht. Gemäß § 5 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit sowie die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis zu set-

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Ausschuss Personal und Arbeitsrecht zen. Der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber zum Beispiel persönlich, telefonisch oder schriftlich über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Zudem ist es auch möglich, dass ein Dritter den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informiert.

Bei einer Arbeitsunfähigkeit ist generell zu beachten, dass es, wenn man sich richtig krankmelden will, unbedingt notwendig ist, den Arbeitgeber zeitnah zu informieren. Deshalb ist eine schriftliche Krankmeldung auf dem postalischen Weg nicht möglich. Anders verhält es sich hingegen bei einer schriftlichen Krankmeldung per E-Mail oder Fax, da hier der Arbeitgeber unmittelbar von der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers erfahren kann.

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Ausschuss Personal und Arbeitsrecht Obwohl der Gesetzgeber keine konkreten Vorschriften erlassen hat, wie man sich richtig krankmelden muss, können diese im Einzelfall (z.B. durch Dienstvereinbarungen oder Betriebsanweisungen) darin bestehen, dass eine Krankmeldung bei der Personalabteilung persönlich oder telefonisch angezeigt werden muss.

Nachweispflicht des Arbeitnehmers Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 EntgFG muss ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber über seine Arbeitsunfähigkeit informieren. Es bedarf eines Nachweises in Form von einem ärztlichen Attest erst dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage andauert. Bei kürzeren Erkrankungen wie zum Beispiel einer Magenverstimmung kann grundsätzlich auf einen Arztbesuch verzichtet werden. Ausnahmen von dieser Regelung gelten jedoch dann, wenn der Arbeitgeber auf ein ärztliches Attest besteht. Das Gesetz sieht nämlich die Möglichkeit vor, dass ein Arbeitgeber auf einem solchen Nachweis bestehen kann. Im Zweifelsfall ist es immer die beste Möglichkeit, wenn man sich auch bei kürzeren Erkrankungen die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt attestieren lässt. Bei akuten Erkrankungen wie zum Beispiel einer Magenverstimmung kann ein solches Attest auch rückwirkend ausgestellt werden. Achtung! Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu einem früheren Zeitpunkt als zum 4. Tag zu verlangen.

Krank im Urlaub •

Die vorher beschriebenen Grundsätze gelten auch für den Arbeitnehmer, der während seines Urlaubs erkrankt. Bei einer Erkrankung während des Urlaubs werden die durch die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit

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Ausschuss Personal und Arbeitsrecht nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Allerdings darf der Arbeitnehmer den Urlaub deshalb nicht eigenmächtig um diese Krankheitstage verlängern. Vielmehr muss er wie üblich nach dem Ende des Urlaubs wieder zur Arbeit erscheinen, es sei denn seine Krankmeldung dauert länger als der Urlaub beantragt war oder er hat sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich darauf geeinigt, dass der Urlaub um diese Tage verlängert wird. Aus Beweisgründen sollte dies dann aber schriftlich geschehen. Bei einer Erkrankung während eines Auslandsaufenthaltes muss der Arbeitnehmer eine ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, die bescheinigt, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist und wie lange die Arbeitsunfähigkeit dauert. Zudem hat der Arbeitnehmer für die Lesbarkeit einer solchen Bescheinigung (notfalls mit Übersetzung) zu sorgen. Auch die gesetzliche Krankenkasse hat ein Informationsrecht, falls die Erkrankung länger als der Urlaub andauert.

Quelle: http://www.cecu.de

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13. Kasseler Fachtagung: Kirchliche Sozialarbeit zwischen Konkurrenz und Kreuz – Sozialbranche im Umbruch Verfasst von verdi am 21. November 2014 - 23:11

Sozial statt marktradikal Das Soziale kommt angesichts des verschärften Wettbewerbs auch in der Diakonie immer mehr unter die Räder. Das wurde auf der zentralen Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht am 20./21. November in Kassel deutlich. Die von der Diakonischen ArbeitnehmerInnen Initiative (dia e.V.) gemeinsam mit ver.di, der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen in Diakonie (buko agmav + ga) sowie der Zeitschrift Arbeitsrecht und Kirche organisierte Veranstaltung machte aber auch klar: Es gibt Alternativen zur Unterbietungskonkurrenz – zum Beispiel allgemeinverbindliche Tarifverträge. „Mit der Ökonomisierung wurde die Gesundheits- und Sozialwirtschaft dem Markt ausgesetzt – die Ergebnisse sind katastrophal“, betonte der Bremer Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon zur Eröffnung. Die Gesundheitsausgaben seien gestiegen, etliche Krankenhäuser stünden vor der Insolvenz, es werde viel zu viel operiert und den Pflegekräften fehle die Zeit, sich angemessen um die Patientinnen und Patienten zu kümmern. Auch Niko Stumpfögger von der ver.diBundesverwaltung verwies auf die fatalen Auswirkungen des Wettbewerbsdruck in der Branche. „Dieser führt zu Personalknappheit und dazu, dass die sozialen Träger ihr Qualitätsversprechen nur noch mühsam erfüllen können.“ Allgemeinverbindliche Tarifverträge seien ein Mittel, die Lohnkonkurrenz zu begrenzen. Als wichtigen Schritt in diese Richtung bezeichnete der Gewerkschafter die im September zwischen ver.di und dem Diakonischen Dienstgeberverband Niedersachsen geschlossene Tarifvereinbarung. Nach dem Willen aller Beteiligten und mit Unterstützung der Landesregierung soll diese für alle Träger des Bundeslandes verbindlich werden. „Das geht nur mit Tarifvertrag, der Dritte Weg hingegen ist ein Weg der kollektivrechtlichen Kleinstaaterei“, so Stumpfögger. „Diese Sozialpartnerschaft mussten wir uns hart erkämpfen“, stellte ver.di-Verhandlungsführerin Annette Klausing klar. Seit 2010 hätten die Beschäftigten der niedersächsischen Diakonie mit unzähligen Aktionen – von Befragungen über Postkartenaktionen, Unterschriftenlisten und Demonstrationen bis hin zu „aktiven Mittagspausen“ und Streiks – für eine Abkehr vom „Dritten Weg“ kircheninterner Lohnfindung gestritten.

Mit Erfolg. Zugleich stellte Klausing fest: „Das Ende ist offen.“ In den aktuellen Lohnverhandlungen fordert ver.di Entgeltsteigerungen von monatlich 100 Euro plus 3,5 Prozent. Die Arbeitgeberangebote liegen weit darunter. „Wie überall gibt es eben auch hier einen Interessengegensatz: ver.di will mehr Geld für die Beschäftigten, die Diakonie will möglichst wenig ausgeben.“ Jörg Antoine vom Vorstand des Diakonischen Werks Niedersachsen sieht den Tarifvertrag als „Chance, einen Grundkonflikt zwischen Kirchen und Gewerkschaften anders zu gestalten“. Als Kernstück bezeichnete er die ebenfalls verabredete Sozialpartnerschaft. „Auch VW ist nur erfolgreich, weil das Unternehmen die Sozialpartnerschaft lebt“, erklärte Antoine. Er plädierte dafür, zunächst die Tarifregelungen für Auszubildende und in einem zweiten Schritt in der gesamten Altenpflege für allgemeinverbindlich zu erklären. Ein hierfür nötiges öffentliches Interesse sei angesichts des Lohndumpings privater Wettbewerber definitiv gegeben. Andere Teile der Diakonie beharren hingegen auf dem kirchlichen Sonderweg. Das stellte Christian Dopheide vom Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) klar. Für das Selbstbestimmungsrecht der Kirche, die als Rechtfertigung des „Dritten Wegs“ dient, werde er „kämpfen“. Zudem betonte der Verbandsfunktionär, er sehe keinen Gegensatz zwischen diakonischem Auftrag und marktwirtschaftlichem Wettbewerb. „Das A und O ist, dass die Menschen wählen können, wo sie soziale Dienstleistungen beziehen“, sagte Dopheide. Unternehmerisches Agieren liege ganz in den protestantischen Traditionen der evangelischen Kirche. Auch Rüdiger Becker vom niedersächsischen Dienstgeberverband erklärte, man dürfe „Diakonie und Markt nicht gegeneinander ausspielen“. Die meisten der rund 200 Mitarbeitervertreter sahen das ganz anders. „Ich finde es schlimm, dass Gesundheit, Erziehung und Pflege zu einer Ware verkommen sind“, sagte Monika Schneider von der Kreuznacher Diakonie. „Jesus hat die Markthändler damals aus dem Tempel gejagt – das erwarte ich auch von Diakonie und Caritas heute.“ Ein andere Mitarbeitervertreter betonte, Marktkonkurrenz sei immer auch Verdrängungswettbewerb. „Ich will meine Kollegen in anderen Einrichtungen aber nicht verdrängen.“

„Szenenwechsel“ von der MAV ins Arbeitgeberlager! Nach 30 Jahren MAV-Arbeit haben wir am 31.07.2014 unsere sehr geschätzte Kollegin Barbara Driskell aus unserem Gremium verabschieden müssen. Sie hat am 01. August die Leitung der FS-Sucht in der Stadt Oldenburg übernommen und lässt deshalb ihr MAV-Mandat bis zum 31.12.2015 ruhen. Für die MAV ein großer Verlust, aber für die Arbeitgeberseite eine große Bereicherung! Wir danken Barbara auf diesem Wege noch einmal ganz

herzlich für ihr jahrzehntelanges Engagement in unserem Gremium und wünschen ihr gutes Gelingen bei der neuen Aufgabe.

Heidrun Jürkenbeck aus dem Ev. Seniorenzentrum to huus achtern Diek Blexen ist mit Wirkung vom 01.08.2014 in unser Gremium nachgerückt. Sie wird den Ausschuss Orga und Soziales unterstützen, dafür wünschen wir ihr ein glückliches Händchen und viel Erfolg bei der mav-Arbeit.

Glosse

MAV (im Internet) verzweifelt gesucht! Es begab sich im Jahre 2014 des Herrn. Da machte sich das Diakonische Werk in Oldenburg auf den Weg, einen neuen Internetauftritt zu realisieren. Wunsch war es wohl, alle Beteiligten in gleicher Weise an diesen Seiten teilhaben zu lassen. Alle????? Nein, nicht Alle!!!! Als bereits sämtliche Seiten vergeben waren, fiel jemanden auf, dass man ja die Vertretung der Mitarbeitenden (auch MAV genannt) „vergessen“ hatte. Schon beim vorherigen Internetauftritt wurde die MAV eher stiefmütterlich behandelt. Ihr erinnert Euch? Ganz klein oben rechts. Nun sind wir beim Aufrufen der Seite zunächst einmal gar nicht mehr zu sehen. Um wohl ein wenig Schadensbegrenzung zu betreiben und dem Eindruck entgegen zu wirken, man wolle die MAV am liebsten gar nicht mehr auf „seiner“ Seite haben wurde flugs auf der Startseite ein Link geschaffen, der es ermöglichen soll, die MAV zu finden. Innerhalb unseres Gremiums haben wir daraufhin einen (nicht dotierten) Wettbewerb ausgerufen, in welcher Zeit es einem MAV – Mitglied bzw. Kollegin/Kollegen gelingt, die Seite der Mitarbeitervertretung im Internet zu finden. Die bisherige Bestzeit liegt bei knapp 4 Minuten. Ihr seht also, falls Ihr als „Nicht“ MAV – Mitglieder vielleicht etwas länger benötigt seid Ihr in bester Gesellschaft. Wir sind sehr an Euren „Suchergebnissen“ interessiert. Schreibt uns doch `mal Eure Erfahrungen. Die interessantesten Antworten und „Bestzeiten“ werden wir im nächsten MAV-Brennpunkt veröffentlichen.

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Ausschuss Orga & Soziales Gefährdungsanzeige Gemäß § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Beschäftigte verpflichtet, ihre Arbeitsleistung so zu erbringen, wie „Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.“ Darum müssen die Beschäftigen ihrem Vorgesetzten sofort nach Feststellung Bescheid geben, wenn Arbeit unverrichtet oder mangelhaft liegen bleibt. Die Beschäftigten entgehen so auch der sonst möglichen „Arbeitnehmerhaftung“ wegen „Übernahmeschaden“. Gefährdungsanzeigen sind darum auch Entlastungsanzeigen. Der Begriff Überlastung ist vielleicht missverständlich. Es geht hier nicht darum, dass Beschäftigte individuell überfordert sind. Vielmehr ist gemeint, dass nicht erfüllbare Anforderungen zu Gefahren für den Betrieb, für andere Beschäftigte oder für die zu Betreuenden führen können. Das hat etwas mit den Rahmenbedingungen zu tun, für die der Arbeitgeber die Verantwortung trägt (nicht ausreichende Hilfsmittel, eine ungenügende Personaldecke etc.). Deshalb bevorzugen wir den Begriff Gefährdungsanzeige. Um Ihnen die Erstellung der Anzeige zu erleichtern wird in absehbarer Zeit dazu ein überarbeitetes Formular erscheinen. Außerdem gibt es auf der Homepage der MAV sowie auch im MAV Büro selbst ein entsprechendes Merkblatt dazu, welches sie gerne anfordern können. In ihm ist alles Wichtige für die Gefährdungsanzeige erläutert. Es geht bei der Gefährdungsanzeige nicht darum, dem Arbeitgeber Vorwürfe zu machen oder ihn vorzuführen. Es geht ausschließlich darum, die Arbeit besser zu organisieren / zu koordinieren, um Abläufe für alle Beschäftigten leistbarer zu machen.

Unfallanzeige zu Arbeits- und Wegeunfällen u. Berufskrankheiten Immer wieder kommt es in unseren Einrichtungen zu Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten, deshalb wurde per Rundschreiben vom Arbeitgeber eine Broschüre „Kurzinformation“ zu diesem Thema an alle Einrichtungen versendet. In ihr ist anschaulich dargestellt, welche Unfälle zu Arbeitsunfälle / Wegeunfälle zu zählen sind. Wichtig bei der Schilderung des Unfallhergangs ist: Es dürfen keine Bewohner / Klienten / Patienten namentlich genannt werden. Es ist also nur Bewohner, Klient, Patient etc. zu schreiben. Im hausinternen Unfallbericht ist natürlich der Name anzuführen. Anders verhält es sich, wenn Bewohner, Klient, Patient „Zeuge“ dieses Vorfalles sind, dann müssen sie namentlich in den Unfallanzeigen angegeben werden.

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Im Brennpunkt heute Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen (TVDN) am 01.10.2014 in Kraft getreten! Ver.di-Sekretär stellt Inhalt und Umsetzung in vier Mitarbeiterversammlungen vor.

Es ist geschafft! Nach Jahren der Auseinandersetzung, nach zahlreichen betrieblichen Aktionen - bis hin zu Streiks, nach einem BAG-Urteil aus November 2012 und nach langen, zum Teil schwierigen, aber konsensorientierten Verhandlungen haben der Diakonische Arbeitgeberverband Niedersachsens (DDN) und die Gewerkschaft ver.di den Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen (TVDN) am 19.09.14 unterschrieben. Der TVDN ist am 01.10.2014 in Kraft getreten. Damit hat die Gewerkschaft ver.di in Niedersachsen erstmals einen Flächentarifvertrag für die rund 37.000 Beschäftigten der Diakonie vereinbart. Der Tarifvertrag findet in allen Einrichtungen der Diakonie in Niedersachsen Anwendung, die Mitglied im DDN sind und nicht vor in Krafttreten des TVDN die AVR-DD angewendet haben. In diesen Einrichtungen bleibt es vorerst bei der Anwendung der AVR-DD. Der Tarifvertrag Diakonie (TVDN) löst die Arbeitsvertragsrichtlinien der Konföderation (AVR-K) ab. Was ändert sich mit dem Tarifvertrag? Der Tarifvertrag bedeutet einen Systemwechsel. Bisher fand in der Diakonie im sogenannten „Dritten Weg“ ein kirchliches Arbeitsvertragssystem Anwendung, in dem in Arbeitsrechtlichen Kommissionen, ggf. unter Anwendung der „Zwangsschlichtung“, Arbeitsrechtsregelungen gesetzt wurden. Nun findet das Tarifvertragssystem auf der Basis des Tarifvertragsgesetzes Anwendung. Jetzt verhandeln mit der Gewerkschaft ver.di und dem Diakonischen Dienstgeberverband (DDN) zwei gleichberechtigte Sozialpartner über die Arbeitsbedingungen. Für den Konfliktfall haben sich die Tarifpartner auf ein mehrstufiges offenes Schlichtungsverfahren verständigt, welches ein Ergebnis gegen den Willen der Arbeitnehmerseite ausschließt. Der TVDN hat im Wesentlichen die Regelungen der vorher gültigen AVR-K in seinem Mantelteil übernommen. Neu hinzugekommen sind Übergangsregelungen für diakonische Einrichtungen, die bisher nicht die AVR-K angewendet haben und nun dem TVDN beitreten wollen.

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Im Brennpunkt heute Die Regelungen aus den AVR-K, womit bisher die Einkommen auf der betrieblichen Ebene abgesenkt werden konnten, wurden nicht übernommen. So ist die Absenkungsmöglichkeit in einer „schwierigen Wettbewerbssituation“ (bis 5%) entfallen und nach einer Übergangszeit ist ab 2016 kein „automatischer“ Einbehalt mehr bei der ansonsten unverändert fortbestehenden Jahressonderzahlung nach einem negativen Vorjahresergebnis möglich. Weitere Veränderungen stehen an. Zur Zeit wird über „Maßnahmen zur Zukunftssicherung“ diakonischer Unternehmen verhandelt, wenn diese eine „wirtschaftliche Notlage“ bei den Tarifpartnern anzeigen. Nach der Inkraftsetzung des Manteltarifvertrages haben im November 2014 erste Verhandlungen über Tarifsteigerungen begonnen. Wie findet der Tarifvertag bei den Beschäftigten Anwendung? Für alle Kolleginnen und Kollegen, die in Einrichtungen arbeiten, die Mitglied im DDN sind und nicht die AVR-DD anwenden und Mitglied der Gewerkschaft ver.di sind oder werden, gilt der TVDN automatisch als Mindestarbeitsbedingung! Die AVR-K sind durch einen letzten Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission am 19.09.14 dahingehend geändert worden, dass sie nunmehr automatisch den jeweiligen Inhalt des TVDN haben. Außerdem ist durch diesen Beschluss geregelt worden, dass alle Kolleginnen und Kollegen, die einen Arbeitsvertrag haben, der auf die AVR-K Bezug nimmt, Anspruch darauf haben, dass ihr Arbeitgeber ihnen eine Änderung anbietet und abschließt, die dazu führt, dass der TVDN direkt in Bezug genommen wird. Ein solcher Änderungstext wurde zwischen ver.di und DDN abgestimmt und liegt unserem Arbeitgeber vor. Durch den Wechsel von den AVR-K in den TVDN erfolgen keinerlei Verschlechterungen! Wir empfehlen daher allen Kolleginnen und Kollegen, die einen AVR-KVertrag haben, ein Änderungsangebot des Arbeitgebers, das dem o.a. abgestimmten Text entspricht, anzunehmen bzw. einzufordern. Ohne Rücksprache mit der Mitarbeitervertretung, der Gewerkschaft oder der agmav Niedersachsen sollten keine Änderungsverträge unterschrieben werden. Für alle Beschäftigten, die nicht die AVR-K in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart haben, gilt das oben gesagte nicht. Diese sollten sich vor einer Vertragsänderung dringend beraten lassen.

In vier Mitarbeiterversammlungen am 10.10. in Neuenburg, zweimal am 21.10. in Oldenburg und am 27.10.2014 in Ahlhorn wurde der Inhalt und

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Im Brennpunkt heute die Umsetzung des Tarifvertrages für für die Diakonie in Niedersachsen (TVDN) vom zuständigen ver.di-Sekretär ver.di Sekretär Jürgen Wenzel erläutert. Zwischen den Tarifpartnern wurde ferner verabredet, verabredet nach Abschluss des Manteltarifvertrages mit den von ver.di geforderten Lohnverhandlungen zu beginnen. Am 04. November 2014 startete die Verhandlungsrunde, in der die eingerichtete ver.di--Verhandlungsdelegation Verhandlungsdelegation noch einmal die bereits im Oktober schriftlich eingereichte Forderung, zuerst 100 € mehr für alle als Sockelbetrag auf die Entgelttabelle, Entgelttabelle anschließend end plus 3,5 % rückwirrückwi kend ab Juni 2014, erläuterte. Weitere Infos zur Forderung sind dem ver.di-Flugblatt Flugblatt September 2014 zu entnehmen, was in den Einrichtungen ausliegt. Die Lohnverhandlungen waren bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen. Weitere Informationen zum TVDN können bei der gemeinsamen MitarbeiMitarbe tervertretung oder bei der ver.di-Bezirksgeschäftsstelle ver.di Bezirksgeschäftsstelle in Oldenburg abgefragt werden. Zuständig für uns ist Gewerkschaftssekretär Jürgen Wenzel, Tel. 0441-96976-13, e-mail: mail: [email protected]

Sozialministerin Rundt begrüßt Tarifvertrag Tarif Die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt begrüßt den TarifabTarifa schluss für die Diakonie und sieht darin eine Stärkung für die Pflegeberufe Pflegeb in Niedersachsen. „In den sozialen Berufen, die den Beschäftigten sehr viel abverlange, ist eine gerechte Bezahlung unabdingbar“ sagt die MinisMini terin. Sie fordert die Kostenträger auf, die finanziellen Auswirkungen der neuen Tarifregelungen bei den Pflegesatzverhandlungen legesatzverhandlungen zu berücksichtiberücksicht gen.

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Schwerbehindertenvertretung im DW ab 01.01.2015

Vorsitzende

Christine Kaiser Erzieherin im PTZ

Stellvertreter

Christian Pludra Pädag. Mitarbeiter im freiwilligen Dienst

Sprechzeit mittwochs 11.30 Uhr – 13.00 Uhr Tel. 0441 – 2058731 Email: [email protected]

Ihr gutes Recht

So geht die Rente Was beinhaltet das „Rentenpaket“ der Bundesregierung? Mit dem sogenannten Rentenpaket, dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVLeistungsverbesserungsgesetz), wurden zum 1. Juli 2014 -

die Rente ab 63 die Mütterrente Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten Verbesserungen beim RehaBudget sowie die so genannte Flexirente

in Kraft gesetzt. Die Rente ab 63 ist die zeitlich befristete Erweiterung der „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“, die Versicherte, die bis einschließlich 1952 geboren sind mit 63 Jahren, Versicherte der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1963 ansteigend auf 65 Jahre und Versicherte, die nach 1963 geboren sind – wie bereits vor Inkrafttreten der Sonderregelung – abschlagsfrei frühestens mit dem vollendeten 65. Lebensjahr, also als Rente mit 65, in Anspruch nehmen können. Voraussetzung ist, dass mindestens 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden (Wartezeit von 45 Jahren). Dazu zählen insbesondere Beitragsjahre, Zeiten der Pflege von Angehörigen, der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes und des

Wehr-oder Zivildienstes. Neu ist, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit im Arbeitslosengeld-I-Bezug (Alg I) grundsätzlich mit zu den 45 Jahren zählen. (Ausnahme: wenn sie in den letzten 2 Jahren vor Renteneintritt liegen und nicht durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt sind. –„rollierender Stichtag“ mit Schutzklausel). Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung, beispielsweise von Selbständigen, werden bei der Errechnung der 45 Beitragsjahre berücksichtigt, wenn innerhalb der 45 Jahre mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge geleistet wurden, jedoch nicht, wenn in den letzten beiden Jahren vor Renteneintritt Arbeitslosigkeit vorliegt. Dies Neuregelungen werden auch gelten, wenn das Eintrittsalter der Altersrente für langjährig Versicherte wieder auf 65 Jahre angehoben wurde; sie stellen eine nachhaltige Verbesserung auf Dauer dar. Andere Altersrentenarten, wie beispielsweise die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, sind von der Neuregelung nicht betroffen. Durch die Mütterrente, die natürlich auch Väter bekommen können, wird der Entgeltpunkt, den Erziehende für ein vor 1992 geborenes Kind erhalten, um einen weiteren Entgeltpunkt auf-

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Ihr gutes Recht gestockt. Diese Erhöhung um 28,61€ brutto (West) und 26,39€ brutto (Ost) gibt es sowohl für

Zugangsrentner/innen als für den Rentenbestand.

auch

Rente mit 63 nach Jahrgängen Laut Gesetz:

1958: 64 Jahre

Vor 1953: 63 Jahre

1959: 64 Jahre + 2 Monate

1953: 63 + 2 Monate

1960: 64 + 4 Monate

1954: 63 + 4 Monate

1961: 64 + 6 Monate

1955: 63 + 6 Monate

1962: 64 + 8 Monate

1956: 63 + 8 Monate

1963: 64 + 10 Monate

1957: 63 + 10 Monate

1964: 65 Jahre

Die Zurechnungszeiten bei den Erwerbsminderungsrenten (EMRenten) werden um 2 Jahre auf das 62. Lebensjahr angehoben; die Entgelte der letzten 4 Jahre vor Eintritt in die EM-Rente werden im Rahmen einer Günstigerprüfung dann nicht berücksichtigt, wenn sie die Bewertung der Zurechnungszeit verringern würden. Das sogenannte Reha-Budget wird um 100 Mio. Euro in 2014 und dann jährlich um 200 Mio. Euro für einen befristeten Zeitraum angehoben. Durch die so genannte Flexirente wird die Möglichkeit geschaffen, das (tarif-)vertraglich vereinbarte Ende des Arbeitsverhältnisses durch eine Vereinbarung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in

hinauszuschieben, um so die Weiterbeschäftigung über das Erreichen der Regelaltersgrenze flexibel zu ermöglichen.

Was sollte man beachten, wenn man demnächst Rente beantragen will? Vor Beantragung sollte immer eine Beratung erfolgen. Wer Altersteilzeit vereinbart hat, sollte diese auf jeden Fall vertragsgemäß beenden und nicht vorzeitig in Rente ab 63 gehen.

(Quelle: „Arbeitsrecht im Betrieb“ Nr. 9/2014)

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Message from the CEO (Christmas Event Organizer) Dr. J. Christus v. Bethlehem Also Kinder, ich bin dann jetzt im Urlaub. Aller Voraussicht nach bin ich bis Weihnachten wieder da, aber die Vorbereitungen darauf sollten natürlich jetzt schon losgehen. STATUS: Wie Weihnachten letztes Jahr im Internet gezeigt hat, heißt Weihnachten nicht mehr Weihnachten, sondern X-mas, also muss der Weihnachtsmann entsprechend ab jetzt auch X-man sein! Da X-mas quasi schon vor der Tür steht, ist es spätestens ab Oktober höchste Zeit, mit der Weihnachtsvorbereitung zu beginnen. Verzeihung, seit Oktober ist es höchste Zeit, mit dem Weihnachts-RollOut zu starten und die Christmas-Mailing-Aktion just in time vorzubereiten. HINWEIS: Die Kick-Off-Veranstaltung (früher 1. Advent) für die diesjährige SANCROS (Santa Claus Road Show) fand bereits am 30. November statt. Daher wurde das offizielle Come-Together des Organizing Commitees unter Vorsitz des CIO (Christmas Illumination Officer) schon am 6. Januar 2014 abgehalten. Erstmals haben wir ein Projekt-Status-Meeting vorgeschaltet, bei dem eine in Workshops entwickelte To-Do-Liste und einheitliche Job Descriptions erstellt wurden. Dadurch sollen klare Verantwortungsbereiche, eine powervolle Performance des Kundenevents und optimierte Geschenk-Allocations geschaffen werden, was wiederum den Service Level erhöht und außerdem hilft, X-mas als Brandname global zu implementieren. Dieses Meeting diente zugleich dazu, mit dem Co-Head des Global Christmas Markets (früher Knecht Ruprecht) die Ablauforganisation abzustimmen, die Geschenk-Distribution an die zuständigen privateSchenking-Center sicherzustellen und die Zielgruppen klar zu definieren. Erstmals sollen auch so genannte Geschenk-Units über das Internet angeboten werden. Die Service-Provider (früher Engel, Elfen und Rentiere) wurden bereits via Conference Call virtuell informiert und die Core-Competence vergeben. Ein Bündel von Incentives und ein separates Team-BuildingEvent in geeigneter Location sollen den Motivationslevel erhöhen und

gleichzeitig hzeitig helfen, eine einheitliche Corporate Culture samt Identity zu entwickeln. Der Vorschlag, jedem Engel einen Coach zur Seite zu stellen, wurde aus Budgetgründen zunächst gecancelled.. Stattdessen wurde auf einer zusätzlichen Client Management Conference beschlossen, in einem testmarket als Pilotprojekt eine Hotline für kurzfristige WeihnachtsWeihnachts wünsche einzurichten, um den Added Value für die Beschenkten zu erhöhen. Durch ein ausgeklügeltes Management Information System (MISt) ist auch Benchmark-orientiertes orientiertes Controlling für jedes private rivateSchenking-Center möglich. Nachdem ein neues Literatur-Konzept Literatur und das Layout-Format Format von externen Consultants (Osterhasen Associates) definiert wurde, konnte auch schon das diesjährige Goldene Buch (Golden Book Release V2.22.113.1) erstellt werden. Es erscheint als Flyer,, ergänzt um ein Leaflet und einen Newsletter für das laufende updating.. Hochauflagige Low-cost-Giveaways dienen zudem als Teaser und flankierende Marketingmaßnahmen.. Ferner wurde wur durch intensives Brainstorming ein Konsens über das Mission Statement gefunden. Es lautet: „Let´s s Keep the Candles Burning“ und ersetzt das bisherige „Frohe Weihnachten“. X-man hatte zwar anfangs Bedenken angesichts des CorporateCorporate redesigns. Er akzeptierte aber letztlich den progressiven ConsultingConsulting Ansatz, auch im Hinblick auf das Shareholder-Value und würdigte das Know-how seiner Investor-Relation-Manager. Investor

In diesem Sinne noch erfolgreiche X-mas Preparation und Schönen Advent.

Dienstjubiläen

10 Jahre 01.03.2014 27.03.2014 01.04.2014 15.04.2014 01.05.2014 17.05.2014 25.05.2014 01.06.2014 01.06.2014 01.06.2014 15.07.2014 26.07.2014 01.08.2014 01.08.2014 01.08.2014 21.08.2014 17.09.2014 19.09.2014 29.09.2014 22.11.2014 23.11.2014 12.12.2014

Ina Dirks Diana Buß Diana Sayers Markus Thoben Irina Torno Dieter Poppe Insa Adolf Kai Niemann Christina Siemer Klaus Krostitz Lydia Bleim Susanne Maria Lübben Ingrid Korte Gesine Göschel-Klingmüller Asija Melcher Sabine Janssen-Hornbostel Nicole Ketzler Ursula Reichow Marina Lohmar Astrid Gebauer Christian Polte Regine Tieben

Peter-Friedrich-Ludwig-Stift Esens Haus Regenbogen Friedas-Frieden-Stift Friedas-Frieden-Stift Seniorenzentrum Blexen Kreisgeschäftsstelle Wesermarsch Diakonisches Werk Oldenburg Bahnhofsmission Ambulante Hilfe LK Oldenburg Jugendhilfe Collstede Friedas-Frieden-Stift Seniorenzentrum Blexen Ambulante Hilfe LK Wesermarsch Kinderzentrum Oldenburg Seniorenzentrum Blexen Kinderzentrum Oldenburg Pädagogisches Zentrum Oldenburg Peter-Friedrich-Ludwig-Stift Esens Dietrich-Bonhoeffer-Klinik Haus Regenbogen Seniorenzentrum Blexen Wohnheim Friedensplatz

Holger Gebben Petra Neumann Birthe Dunkel Sylvia Petschukat Daniela Krüdecke Lidia Zilke Ilona Pfänder Gabriele Schröder-Siefker Imke Stapelfeld Birgit Eden Ursel Ihnen Marion Krüger Michaela Samson Elke Köhne Frank Eden Stefanie Hartung Klaus Schöttke Bozena Krakowiak Nick Hespe Marion Blomenkamp Margrit Siemens Monika Plump Doreen Nolden

Jugendhilfe Collstede Friedas-Frieden-Stift Seniorenzentrum Blexen Kindergarten Birkhuhnweg Kindergarten Birkhuhnweg Seniorenzentraum Blexen Fachklinik Oldenburger Land Diakonisches Werk Oldenburg Seniorenzentrum Blexen Wohnheim Friedensplatz Peter-Friedrich-Ludwig-Stift Esens Kindergarten „Die Arche“ Kindergarten „Die Arche“ Kindertagesstätte Philosophenweg Kreisgeschäftsstelle Delmenhorst Pädagogisches Zentrum Oldenburg Tagesaufenthalt Ehnernstraße Pädagogisches Zentrum Oldenburg Haus Regenbogen Seniorenzentrum Blexen Diakonisches Werk Oldenburg Seniorenzentrum Blexen Haus Regenbogen

15 Jahre 01.04.2014 01.04.2014 01.04.2014 12.04.2014 21.04.2014 17.05.2014 01.06.2014 01.07.2014 01.07.2014 01.07.2014 01.08.2014 15.08.2014 15.08.2014 23.08.2014 01.09.2014 01.09.2014 01.09.2014 01.10.2014 01.11.2014 01.11.2014 15.11.2014 19.11.2014 01.12.2014

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Dienstjubiläen

20 Jahre 11.04.2014 12.04.2014 30.04.2014 01.05.2014 13.08.2014 23.08.2014 01.09.2014 01.10.2014 01.10.2014 17.10.2014

Melanie Menholz Melanie Woelfl Katrin Zabel Ralf Knobloch Susanne Funke Gunda Schwarting Gabriele Malo Rinelde Wirdemann Anke Hinrichs Gisela Grbavac

Jugendhilfe Collstede Kinderzentrum Oldenburg Kinderzentrum Oldenburg Pädagogisches Zentrum Oldenburg Fachklinik Oldenburger Land Pädagogisches Zentrum Oldenburg Friedas-Frieden-Stift Jugendhilfe Collstede Friedas-Frieden-Stift Seniorenzentrum Blexen

Petra Knieriem Brigitte Schmidt Margret Behm Margret Lausch Sylvia König Waltraud Kannwischer Regina Emigholz Fenna Speet

Fachklinik Oldenburger Land Kinderzentrum Oldenburg Fachklinik Oldenburger Land Kinderzentrum Oldenburg Friedas-Frieden-Stift Fachklinik Oldenburger Land Elisabethstift Oldenburg Friedas-Frieden-Stift

Irmtraud Sneider Bettina Kuhlmann Otto Groote Annelore Osterloh Rainer Dupiczak Hermann Buse

Peter-Friedrich-Ludwig-Stift Esens Pädagogisches Zentrum Oldenburg Anlaufstelle Delmenhorst Fachstelle Sucht Bloherfelder Straße Jugendhilfe Collstede Kreisgeschäftsstelle Oldenburg-Stadt

Dorit Engelbart Annegret Tholen Theodor Lampe Hedwig Ganske

Friedas-Frieden-Stift Kindertagesstätte Philosophenweg DWO, Ausländerbetreuung Friedas-Frieden-Stift

25 Jahre 04.04.2014 01.05.2014 02.05.2014 12.06.2014 01.07.2014 18.07.2014 01.08.2014 17.12.2014

30 Jahre 21.06.2014 01.09.2014 01.10.2014 01.10.2014 15.10.2014 15.10.2014

35 Jahre 01.06.2014 01.09.2014 01.10.2014 22.12.2014

Die MAV gratuliert allen Jubilaren!

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Feiertagsrätsel Was heißt das??? Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und versuchen Sie herauszufinden, wofür die folgenden Abkürzungen stehen. Sie sind aus der Physik, der Literatur, der Geschichte und vielen anderen Bereichen unseres Lebens und begegnen uns immer wieder im Alltag. Wie z. B: 1000 = G s e K bedeutet 1000 Gramm sind ein Kilo. Wenn Ihnen keine plausible Lösung einfällt, geht es auch kreativ. So hat z.B. ein MAV Mitglied aus 21 = A h d W - 21 Angestellte hat der Weihnachtsmann gemacht, tatsächlich steht die Abkürzung für 21 = Augen hat der Würfel. Sie sehen also vieles ist möglich. Originelle Lösungen dürfen Sie uns auch gerne zuschicken / emailen. Die Antworten zu diesem Rätsel erscheinen erst im nächsten Heft. Ach ja, manchmal ist es auch gut, nicht verkrampft, auf Teufel komm raus, die Seite lösen zu wollen. Den Bogen dann einfach mal 3 – 4 Tage zur Seite legen und dann nochmal drauf sehen. Das kann Wunder wirken. Wir wünschen ganz viel Spaß dabei und einfach mal um die Ecke denken! 1.

26 = B im A

2.

7 = WW

3.

12 = SZ

4.

9 = P im SS

5.

19 = GR im GG

6.

18 = L auf dem GP

7.

90 = G im r W

8.

4 = Q im KJ

9.

24 = S hat der Tag

10.

2 = R hat ein F

11.

11 = S in einer FM

12.

29 = T hat d Fe in e SJ

13.

32 = K in e SB

14.

64 = F auf e SB

15.

5 = F an einer H

16.

16 = BL hat D

17.

60 = S s e M

18.

4 = E hat d Q

19.

5 = Z an e F

20.

5 = K hat d E

21.

50 = S h die VS v A

22.

100 = CM hat e M

23.

6 = K hat das AKG

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Feiertagsrätsel 24.

6 = S hat d G

25.

8 = B hat d S

26.

12 = S s e D

27.

100 = C s e E

28.

18 = V h d e FBBL

29.

360 = G hat d K

30.

12 = M hat d J

31.

32 = Z hat d M

32.

4 = B h d GK

33.

24 = T hat d AK

34.

6 = W d die SF

35.

96 = M s im SO

36.

16 = F hat d M ä d n S

37.

100 = M l ist d SLS

38.

365 = T hat d J

39.

52 = Z hat d L BK

40.

88 = T hat d K

41.

3,14 = i d KZ P

42.

210 = K hat d m S

43.

46 = C hat d M

44.

6 = F hat d RB

45.

4 = ist D FBWM

46.

500 = G s ein P

47.

0=GCidTbdWg

48.

3 = W aus d ML

49.

Alle = W f n R

50.

7=aeS

51.

7 = S und d s Z

52.

3=NfA

53.

21 = sz u v = BJ

54.

Alle = f e, e f a

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