Thiele & Rotte Steuerberatungsgesellschaft

February 12, 2017 | Author: Christian Koenig | Category: N/A
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Thiele & Rotte Steuerberatungsgesellschaft

Willkommen bei THIELE & ROTTE! Wir, die THIELE & ROTTE Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, sind eine mittelständisch geprägte Steuerkanzlei, in der sich Wissen und Erfahrung von über 50 Jahren praktischer Tätigkeit als Steuerberater und betriebswirtschaftliche Berater vereinen. Der Zusammenschluss unserer Partner ist generationenübergreifend. Tradition und Moderne, Fortschritt und Festhalten an langjährig Bewährtem stellen daher für uns keinen Gegensatz dar. Sie ergänzen sich vielmehr. Andere umschreiben es mit großen Worten als „Unternehmensphilosophie“, wir verstehen uns schlicht als... ... FORTSCHRITTLICH AUS TRADITION ! Steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung ist in erster Linie eine Sache des persönlichen Vertrauens. Eine erfolgreiche Beratung erfordert zudem ein gutes Zusammenspiel zwischen dem Berater und seinem Mandanten. Neben der fachlichen Kompetenz und persönlichen Integrität des Beraters muss auch die sprichwörtliche „Chemie“ stimmen. Das dauerhafte und persönliche Engagement des Beraters für die Interessen des Mandanten macht letztlich aus einer guten Beratung eine auf Vertrauen basierende langjährige und erfolgreiche Partnerschaft!

An unserem Anspruch, unseren Mandanten in allen Beratungsfragen stets fachlich kompetent und mit Top aktuellem Beraterwissen zur Seite zu stehen, lassen wir uns gerne messen. Sowohl von unseren Mandanten, als auch von unabhängigen Fachleuten. So hat uns das Finanzmagazin „FOCUS-MONEY“ in seiner Ausgabe 35/2007 jüngst vor Drucklegung dieser Broschüre – und damit im dritten Jahr in Folge – als „TOP STEUERBERATER“ ausgezeichnet.

Wir teilen mit Ihnen die Leidenschaft und Freude am Erfolg!

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Manfred Rotte Diplom-Betriebswirt Manfred Rotte Steuerberater

STEUERBERATUNG Wir halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können, nämlich Ihren Unternehmenserfolg. Wir entlasten Sie auf Wunsch von Ihren gesamten Pflichten rund um die Buchführung und Erstellung von Steuererklärungen. Für uns sind diese Leistungen mehr als reine Routine und Pflichterfüllung. Wir bereiten Ihre Zahlen und Fakten anschaulich auf, zeigen Ihnen wo Sie stehen und entwickeln mit Ihnen gemeinsam Strategien, wie Sie Ihre Unternehmensziele erreichen. Unterjährig analysieren wir anhand von Soll/Ist-Vergleichen, ob Sie sich noch „auf Kurs“ befinden und entwickeln gemeinsam mit Ihnen neue Konzepte, wenn Sie den gradlinigen Erfolgskurs einmal verlassen haben sollten. In den Jahresabschlussgesprächen stellen wir Ihnen die aktuelle Kursbestimmung ausführlich und grafisch anschaulich aufbereitet dar. Zugleich erstellen wir eine Steuerprognose für das laufende Geschäftsjahr und stimmen gemeinsam mit Ihnen die Ziele für das kommende Jahr ab. Wir kümmern uns für Sie um die Fertigung der Steuererklärungen und zeigen Ihnen im Rahmen der steuerlichen Gestaltungsberatung den für Sie steuergünstigsten Weg auf, Ihre Unternehmens- und Vermögensziele zu erreichen. Unsere Leistungen im Geschäftsbereich STEUERBERATUNG im Überblick: l l l l l l l l l l l l l l

Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung Persönlicher Ansprechpartner Erstellung von Steuererklärungen Steuerliche Gestaltungsberatung Monatliche „Mandanten-Information“ Lohn- und Gehaltsbuchführung Erstellung von Jahresabschlüssen nebst Jahresabschlussanalyse (Powerpoint-Präsentation) Vornahme von Betriebs- und Branchenvergleichen Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten (Stundung, Erlass, Aussetzung der Vollziehung etc.) Erbschaftsteuer- und Unternehmensnachfolgeberatung Unterstützung bei Betriebsprüfungen Vertretung vor den Finanzämtern und den Finanzgerichten Verteidigung in Steuerstrafverfahren u.a.

Unsere Berufsqualifikationen in diesem Geschäftsbereich: l Berufsexamen: Steuerberater l Ergänzungsstudium Steuerstrafrecht (FH)

STEUERSTRAFVERTEIDIGUNG Die Finanzverwaltung hat ihre steuerstrafrechtlichen Ermittlungen sowohl personell als auch materiell erheblich intensiviert. Mit der anonymen Kontenabfrage ist faktisch das Bankgeheimnis abgeschafft worden. Auch ohne begründeten Tatverdacht können nunmehr Bankverbindungen und Konten auf „Schwarzgelder“ und nicht erklärte Kapitaleinkünfte durchleuchtet werden. Durch die Einführung der „Zinsinformationsrichtlinie“ verständigen sich die europäischen Länder nunmehr untereinander über Zinseinkünfte ausländischer Kapitalanleger. Die gewerbs- bzw. bandenmäßige Steuerhinterziehung ist als ein Fall der besonders schweren Steuerhinterziehung zu einer Vortat zur Geldwäsche erklärt worden. Seither sind selbst Fahndungsmaßnahmen wie z. B. die Telefonüberwachung oder die Überwachung des elektronischen Informationsaustausches nicht mehr ausgeschlossen. Der Steuerbürger verfängt sich aus o. g. Gründen immer häufiger in das enge Netz der Steuerfahndung. Um die Rechte des Steuerbürgers wirksam zu schützen, bedarf es insbesondere im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren bzw. Steuerstrafverfahren neben einschlägigen steuerrechtlichen Kenntnissen darüber hinaus weit reichender Kenntnisse des Strafrechts und des Strafprozessrechts. Der klassische Steuerberater verfügt aufgrund seiner maßgeblich steuerrechtlich ausgerichteten Ausbildung in der Regel lediglich über geringe Kenntnisse des Strafrechts und Strafprozessrechts. Für die steuerstrafrechtliche Beratung bedarf es daher einer besonderen Spezialisierung auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts und des Strafprozessrechts. Ihr persönlicher Berater verfügt daher im Rahmen eines universitären Ergänzungsstudiums über die Zusatzqualifikation „Steuerstrafrecht (FH)“. Unsere Leistungen im Geschäftsbereich STEUERSTRAFRECHT im Überblick: l l l l l l l l l l

Begleitung bei Hausdurchsuchungen Prüfung der Rechtswidrigkeit von Durchsuchungen und Beschlagnahme Erarbeitung einer „Verteidigungsstrategie“ Beratung über Rechte und Pflichten im Steuerstrafverfahren Verhandlungsführung mit Straf- und Bußgeldsachenstelle Verteidigung im Steuerstrafverfahren Stellung von Anträgen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Wahrnehmung des Akteneinsichtsrechts des Verteidigers Ggf. Kooperation mit Rechtsanwalt im staatsanwaltlichen Verfahren u.a.

Unsere Berufsqualifikationen in diesem Geschäftsbereich: l Berufsexamen: Steuerberater l Ergänzungsstudium: Steuerstrafrecht (FH)

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG / GRÜNDUNGSBERATUNG Für einen gelungenen Start in die Selbständigkeit und eine auf Dauer erfolgreiche Unternehmensführung reicht es längst nicht mehr aus, lediglich eine gute Idee oder ein gutes Produkt zu haben. Der Unternehmer sieht sich heute vielen Anforderungen und Erwartungshaltungen Dritter gegenüber und hat sich ständig wechselnden Herausforderungen zu stellen. Er muss über ein gewisses Maß an betriebswirtschaftlichen Kenntnissen verfügen und in größeren Zusammenhängen denken können. Er muss seinen Erfolg im besten Sinne des Wortes „planen“. Es gilt, einerseits Chancen rechtzeitig zu erkennen und konsequent zu nutzen, andererseits drohende Risiken frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. Gerne sind wir Ihr „backoffice“ und unterstützen Sie in allen Fragen der Unternehmensführung. Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie Ihr Unternehmen erfolgreich gründen und wachen fortan über Ihren Unternehmenserfolg! Unsere Leistungen im Geschäftsbereich WIRTSCHAFTSBERATUNG im Überblick: l Unternehmenscontrolling/Unternehmensberatung l Erstellung von Geschäfts- und Businessplänen l Beratung bei der Beantragung von Fördermitteln und Existenzgründungsbeihilfen l Gründercoaching (in Kooperation mit der örtlichen Bundesagentur für Arbeit) l Erstellung von kurz-, mittel- und langfristigen Liquiditäts-, Finanz- und Erfolgsrechnungen l Budgetierung mit Soll/Ist-Vergleichen l Erarbeitung von Strategien und Geschäftsplänen l Beratung bei Kalkulationsfragen l Erstellung von Bilanzanalysen l Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung bei Investitionsentscheidungen („make or by“, Kauf/Leasing etc.) l Planung der Unternehmensnachfolge etc. l u.a. Unsere Qualifikationen in diesem Geschäftsbereich: l Berufsexamen: Steuerberater l Studium der Betriebswirtschaft: Diplom-Betriebswirt

SANIERUNGSBERATUNG / INSOLVENZPROPHYLAXE Alle Unternehmer haben Angst vor ihr, eine Vielzahl von Unternehmen ereilt sie früher oder später, einige (viel zu viele) scheitern leider an ihr, der UNTERNEHMENSKRISE. Die Erfahrung lehrt uns, dass kein Unternehmer davor gefeit ist, nach Jahren bzw. Jahrzehnten erfolgreicher Markteilnahme – sei es durch Marktveränderungen, Forderungsausfälle oder sonstige Gegebenheiten – in eine Existenz bedrohende Unternehmenskrise zu geraten. Eine solche Krise ist dabei keineswegs stets das Ergebnis persönlichen Versagens der Unternehmensführung. Sie sollte daher von den betroffenen Unternehmern als Herausforderung verstanden werden, das Ruder sprichwörtlich herumzureißen und das Schiff wieder auf (Erfolgs-)Kurs zu steuern. In Amerika wird es längst als Ausdruck besonderer unternehmerischer Qualität verstanden, eine Unternehmenskrise durchlaufen und erfolgreich bewältigt zu haben. Dies nicht zu Unrecht. Ein Unternehmen erfolgreich zu sanieren, erfordert vielfältige Kenntnisse und Fertigkeiten. Alte Konzepte müssen über Bord geworfen und tragfähige Sanierungsstrategien entwickelt werden. Der Zeitdruck wächst mit andauernder Krise erheblich. Richtungsweisende Entscheidungen von existenzieller Bedeutung müssen in kürzester Zeit getroffen und vielfach bereits verloren gegangenes Vertrauen der Gläubiger zurück gewonnen werden. Es drohen zudem vielfältige Haftungsgefahren für die Unternehmensführer, bis hin zur strafrechtlichen Verantwortbarkeit. Eine Unternehmenssanierung ist daher nichts für schwache Nerven. Besondere Kenntnisse - insbesondere des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts, des Arbeitsrechts und des Insolvenzrechts sind für eine erfolgreiche Unternehmenssanierung unerlässlich. Dies alles vermag eine Person allein kaum zu leisten. Teamarbeit ist daher das Gebot der Stunde. Unsere Leistungen im Geschäftsbereich SANIERUNGSBERATUNG / INSOLVENZPROPHYLAXE im Überblick: l l l l l

Analyse der Krisenursachen Prüfung von Haftungsgefahren Einleitung von Sofortmaßnahmen zur Insolvenzvermeidung Erstellung von Sanierungsplänen und -strategien Verhandlung mit Banken, Lieferanten, anderen Gläubigern, Belegschaft und Betriebsrat l Aushandeln von Stundungen, Vergleichen und (Teil-)Erlassen l Vorbereitung von Betriebsübergängen l u.a. Unsere Berufsqualifikationen in diesem Geschäftsbereich: l Berufsexamen: Steuerberater l Zusatzausbildung: Fachberater für Sanierung & Insolvenzverwaltung (DStV) l Studium der Betriebswirtschaft: Diplom-Betriebswirt

INSOLVENZBERATUNG Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens findet regelmäßig eine Zäsur statt. Der Unternehmensführer verliert i.d.R. die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Unternehmen an den (vorläufigen) Insolvenzverwalter. Gläubigern drohen erhebliche Forderungsausfälle. Sowohl Gläubiger als auch Geschäftsführer sehen sich zudem verstärkt Anfechtungen des Insolvenzverwalters gegenüber. Geschäftsführer werden nicht selten für persönliche Verfehlungen mit ihrem eigenen Vermögen in Anspruch genommen. Gläubiger sehen sich daher der Frage ausgesetzt, wie Sie ihre Forderungen retten können, Geschäftsführer, wie sie sich vor einer drohenden persönlichen Inanspruchnahme schützen und einer etwaigen strafrechtlichen Verantwortbarkeit entgehen. Insolvenzverwalter wiederum betreuen meist mehrere Verfahren parallel und haben im Insolvenzverfahren vielfältige Pflichten zu erfüllen. Die Gefahr, von Gläubigern oder Dritten für vermeintliche Pflichtverletzungen persönlich in Haftung genommen zu werden, ist bei ihnen besonders groß. Die Aufarbeitung der meist sträflich vernachlässigten Buchführung, die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen ist sehr zeitintensiv, bindet Ressourcen und verlangt umfassende steuer- und sozialversicherungsrechtliche Kenntnisse. Sind zudem steuerliche Spezialsachverhalte zu beurteilen, sind die Haftungsgefahren besonders ausgeprägt. Die Beauftragung eines Steuerberaters mit besonderer Sachkunde im Insolvenzrecht hilft, die Haftungsrisiken zu begrenzen. Dieser spricht die Sprache des Insolvenzverwalters und kann bei der sorgfältigen Aufarbeitung der Buchführung mögliche Insolvenzanfechtungstatbestände aufdecken helfen. Unsere Leistungen im Geschäftsbereich INSOLVENZBERATUNG im Überblick: l l l l l l l l

Beratung von Geschäftsführern in allen Haftungsfragen Abwehrberatung bei Insolvenzanfechtungen Beratung von Gläubigern zur Forderungsdurchsetzung Erstellung von Sanierungsgutachten / Überschuldungsprüfung Aufstellung von Sanierungsplänen Unterstützung von Berufskollegen bei drohender Mandanteninsolvenz Steuerliche Beratung von Insolvenzverwaltern Übernahme der Lohn- und Finanzbuchführung sowie der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen im Auftrag von Insolvenzverwaltern l u.a. Unsere Berufsqualifikationen in diesem Geschäftsbereich: l l l l

Berufsexamen: Steuerberater Zusatzausbildung: Fachberater für Sanierung & Insolvenzverwaltung (DStV) Ergänzungsstudium Steuerstrafrecht (FH) Studium der Betriebswirtschaft: Diplom-Betriebswirt

7 GRÜNDE, BEI UNS MANDANT ZU SEIN 1. Sie werden ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal beraten! 2. WEITERBILDUNG wird bei uns groß geschrieben! 3. Sie erhalten einen dauerhaften persönlichen Ansprechpartner! 4. Wir beraten Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen und streng vertraulich! 5. Wir sind jederzeit persönlich für Sie da! 6. Manfred Rotte verfügt mit dem Fachberater für Sanierung & Insolvenzverwaltung (DStV e.V. ) und dem Ergänzungsstudium Steuerstrafrecht (FH) über besondere Zusatzqualifikationen, die unserem ganzheitlichen Beratungsansatz Rechnung tragen und eine qualifizierte Beratung „aus einer Hand“ ermöglichen! 7. Die Finanzzeitschrift „FOCUS-MONEY“ zählt uns in ihrer jährlichen Studie auch wieder in 2007 – und damit bereits seit drei Jahren hintereinander – zu den „TOP-Steuerberatern“ in Deutschland!

DStV Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband (DStV e.V.)

Manfred Rotte Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.) Zusatzstudium Steuerstrafrecht

Thiele & Rotte Steuerberatungsgesellschaft Thiele & Rotte Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft In der Baut 6 45731 Waltrop Tel. 0 23 09 / 78 71-0 Fax 0 23 09 / 78 71-19 www.steuerberatung-waltrop.de [email protected]

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