VdiV Berlin-Brandenburg e. V. Technik und Recht HeizkV, EnEV 2012 und TrinkwV Techem Energy Services November 2012 Peter Gerhardt

September 18, 2018 | Author: Edmund Hase | Category: N/A
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VdiV Berlin-Brandenburg e. V.

Technik und Recht – HeizkV, EnEV 2012 und TrinkwV Techem Energy Services November 2012 Peter Gerhardt

Ein Unternehmen stellt sich vor Know how: Weltweit rund 3.000 Mitarbeiter Marktführer Erfassung & Abrechnung in Deutschland Ca. 30 Prozent Marktanteil 45 Mill. Geräte Vorsprung durch Innovationen: Über 70 Prozent Marktanteil bei Funklösungen (> 20 Mio Geräte) Führender Contractor:  4.000 Anlagen im Bestand  Energieportal, Bestpreis Angebote Verkehrssicherheit: Legionellenprüfung (exkl. mit Fresenius) Rauchwarnmelder (fast 1 Mill. RWM im Bestand) 2

Verwalterforum 2012

Rechtliche Rahmenbedingungen

Für die Immobilienwirtschaft sind aktuell 4 technische Themen von erheblicher Relevanz: TrinkwV

• Landesbauordnung (LBO) und Änderung DIN 14676 • Novellierung der Heizkostenverordnung (HkostenV) 2009

EnEV

• Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009/2012 • Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

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HkostenV

LBO/ DIN 14676

Rechtliche Rahmenbedingungen Für die Immobilienwirtschaft sind aktuell 4 technische Themen von erheblicher Relevanz: • Landesbauordnung (LBO) und Änderung DIN 14676 • Novellierung der Heizkostenverordnung (HkostenV) 2009

TrinkwV

EnEV

• Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009/2012 • Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

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HkostenV

LBO/ DIN 14676

Änderungen in der HeizkostenV §9 §9 Abs. 1 - Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen

• Messung Warmwasser mittels Wärmezähler wird ab 01.01.2014 Pflicht. • Ausnahme zulässig, wenn die Wärmemenge nur mit einem unzumutbar hohen Aufwand gemessen werden kann.

• Wenn kein Wärmezähler möglich: • Berechnung nach leicht modifizierter Formel auf Basis der mit Zähler vor Boiler oder Warmwasserzähler erfassten Wassermengen • Wenn keine Warmwasserzähler vorhanden, dann Pauschalrechnung mit 32 kWh/m2

Regelung, pauschal 18% nach §9 Abs. 2 Nr. 3 HKVO, entfällt

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Verwalterforum 2012

01.01.2014

Häufige Fragen

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Welches Risiko geht der Vermieter ein, wenn kein Wärmezähler bzw. nur ein Wärmezähler für Warmwasser eingebaut wird? Wenn kein Wärmezähler eingebaut wird bzw. die Verteilung der Kosten aufgrund nur eines Wärmezählers angefochten wird, besteht das Risiko, dass die Abrechnungssumme um 15% gekürzt wird.



Muss bzw. mit welcher Mehrheit sollte die WEG einen Beschluss fassen? Die WEG sollte zur Nachrüstung der Wärmezähler einen Beschluss fassen. Sofern in der Teilungserklärung bzw. Satzung nichts anderes vereinbart wurde, müsste die einfache Stimmenmehrheit ausreichen. Dies muss aber in jedem Einzelfall von der WEG vorab geprüft werden.

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Ausführung und Verantwortung 1. Anlagenbetreiber / Vertreter Für die Nachrüstung der Messtechnik ist der Anlagenbetreiber verantwortlich. Installations- und Heizungsbauer Die Dimensionierung und der ordnungsgemäße Einbau des Messgerätes liegt in der Verantwortung des Fachunternehmens. Der Eingriff in die bestehenden Heizungsanlage wird ebenfalls vom Fachunternehmen verantwortet. Einbau am besten während der Sommermonate möglich. 3. Techem Die Lieferung eines geeigneten Messgerätes nach Vorgaben des Installationsund Heizungsbauers mit den technischen Vorgaben wird von Techem sichergestellt.

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Verwalterforum 2012

Technische Herausforderung – prüfen! Welche Wärmeerzeuger und hydraulische Schaltungen sind

- Kesselanlagen

in meinen Liegenschaften Vorhanden?

- Kesselanlagen mit Folgeschaltungen.

?

- Thermen mit intrigierter WW- Bereitung. - FW Anlagen, direkt oder indirekt. - FW Heizung direkt, WW indirekt. - FW – mit gemeinsamen WT für Hzg.+ WW und zusätzlichem WT für WW. - Wärmepumpenanlagen

- BHKW Anlagen. - Pufferspeicher - Solarthermie - Kombispeicher - Speicherladesysteme 8

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Lösungsansatz Kessel-Boiler

Geräteauswahl:

• Mehrstrahlwärmezähler für Heizung (Messkapsel-, Kompaktoder Splitwärmezähler) • Ultraschallwärmezähler für Warmwasserbereitung

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Verwalterforum 2012

Änderungen in der HeizkostenV §12 § 12 Abs. 2 Altverdunster Alle vor Juli 1981 installierten Geräte zur Heizkosten- und Warmwasserkosten-erfassung müssen bis Ende 2013 ausgetauscht und erneuert werden. • Das heißt, eine Abrechnung auf Basis von Messwerten durch besagte Geräte wird ab dem 01.01.2014 angreifbar.

• Bundesgerichtshof bejaht Anspruch des Vermieters auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten, Urteil vom 29. September 2011, Az.: VIII ZR 326/10

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31.12.2013

EN 835 – Einsatzbereiche Heizkostenverteiler

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Rechtliche Rahmenbedingungen

Für die Immobilienwirtschaft sind aktuell 4 technische Themen von erheblicher Relevanz: TrinkwV

• Landesbauordnung (LBO) und Änderung DIN 14676 • Novellierung der Heizkostenverordnung (HkostenV) 2009

EnEV

• Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009/2012 • Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

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HkostenV

LBO/ DIN 14676

Ausblick – EnEV 2012 Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD, Energy Performance of Buildings Directive) Am 18. Mai 2010 wurde die neue Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD, Energy Performance of Buildings Directive) verabschiedet. Die EU-Länder, unter anderem Deutschland, haben dann zwei Jahre Zeit - also bis 2012 - die Vorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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Ausblick – EnEV 2012 EnEV2012: Novelle ist notwendig zur Umsetzung der

EU-Gebäuderichtlinie •



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Mehr Öffentlichkeit für den Energieausweis: Die EU-Richtlinie wird vorschreiben, dass der Energiekennwert in kommerziellen Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen künftig veröffentlicht werden muss. Pflichtangaben in Vermietungsanzeigen sollen sein: •

Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch);



Kennwert Endenergie, wesentlicher Energieträger Heizung

Energieausweis muss Kauf- oder Mietinteressenten zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Neu wiederum ist, dass nach Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages Käufern bzw. Mietern der Energieausweis der Immobilie ausgehändigt werden muss.

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Ausblick – EnEV 2012

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private Gebäude mit Publikumsverkehr ab 500 m² Fläche, die einen Energieausweis besitzen, müssen diesen aushängen



Der Energieausweis muss zukünftig zwei Maßnahmenpakete beinhalten.



Energieausweise erhalten eine Registriernummer, diese vergibt das DIBt.



Nach Registriernummer können Stichproben für die nach EURecht notwendigen Stichproben gezogen werden.



Verbrauchsausweise müssen auch den Primärenergieverbrauch ausweisen

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Ausblick – EnEV 2012 Kennwerte



Änderung des Referenzgebäudes im Neubau:



Vorgesehen ist eine zweistufige Verschärfung der Anforderungen an neue Gebäude von im Mittel 12,5%. - Stufe 1 im Jahr 2014 - Stufe 2 im Jahr 2016

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keine Änderungen bei den Nachrüstpflichten



Veränderungen beim Referenzgebäude im Neubau wirken sich aus auf •

auf die 140 %-Regel im Gebäudebestand und



auf das Förderniveau der KfW

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Rechtliche Rahmenbedingungen Für die Immobilienwirtschaft sind aktuell 4 technische Themen von erheblicher Relevanz: • Landesbauordnung (LBO) und Änderung DIN 14676

• Novellierung der Heizkostenverordnung (HkostenV) 2009

TrinkwV

EnEV

• Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009/2012 • Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

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HkostenV

LBO/ DIN 14676

Pflichten aus der Trinkwasserverordnung Jährliche Probenahme und Analyse

• Die erste orientierende Untersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. Die novellierte Trinkwasserverordnung sieht danach ein Untersuchungsintervall von 3 Jahren vor

Information Gesundheitsamt und Bewohner • Untersuchungsergebnis ist Gesundheitsamt und den Verbrauchern bei Positivbefund mitzuteilen gemäß §16 u. §21 Informations-, Berichts- und Archivierungspflichten.

Ergreifen von Maßnahmen bei Überschreiten des technischen Maßnahmenwertes

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Pflichten aus der Trinkwasserverordnung Kriterien für Beprobung • Sie verfügen über drei oder mehr Wohneinheiten • Mindestens eine Wohneinheit ist vermietet • Es sind Duschmöglichkeiten vorhanden • Es gibt eine zentrale Trinkwassererwärmung • Ihre Anlage hat mehr als 400 Liter Speichervolumen • es sind mehr als drei Liter Inhalt in den Leitungen zwischen Trinkwassererwärmer und letzter Entnahmestelle (DN 10=37 m, DN25=6m) ohne Berücksichtigung der Zirkulationsleitungen

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Pflichten aus der Trinkwasserverordnung

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Positivbefund

Kontaminationsstufen

Positivbefund – was ist zu tun?

Mittlere Kontamination:≥ 100 KBE/100ml

1.

Information Gesundheitsamt/Bewohner

Hohe Kontamination:> 1.000 KBE/100ml

2.

Extrem hohe Kontamination:> 10.000 KBE/100ml

Weitergehende Untersuchung und Gefährdungsanalyse

3.

Sanierungsmaßnahmen

4.

Nachuntersuchungen

Massnahmen

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1.

Thermische Spülung

2.

Chemische Desinfektion

3.

endständige Filtration

4.

Umbau Anlage

Positivbefund Arbeitsblatt W 551 des DVGW:

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Umlagefähigkeit • Wiederkehrende Kosten der orientierenden Legionellenuntersuchung sind umlagefähig • Nicht umlagefähig sind die Einmalkosten sowie die Kosten einer weitergehenden Untersuchung im Falle eines Positivbefundes

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Rundum-Sorglos Dienstleistungs-Spektrum Einmalig

Trinkwasseranlagenaufnahme

Erstmeldeservice Gesundheitsamt

Zapfhahninstallation

Jährlich wiederkehrend

Probenentnahme & Analyse

Informationsservice Gesundheitsamt

Informationsservice Nutzer

Archivierung

Zertifikat

Zusatzleistungen

Präventivberatung

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Präventivmaßnahmen

Sanierungsberatung

Sanierungsmaßnahmen

Clever Energie sparen - ganzheitlich Techem ist mehr als Verbrauchserfassung ... Techem bietet die gesamte Dienstleistungskette rund um die Themen Energie, Wasser und Brandschutz

Kontakt www.techem.de oder jetzt direkt auf der Veranstaltung.

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