Verhandlungsniederschrift

November 18, 2016 | Author: Eike Kohler | Category: N/A
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Verhandlungsniederschrift Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Itzstedt vom 10. Juni 2014 in Itzstedt, Amtsverwaltung - Sitzungssaal

Seite 33

Für diese Sitzung enthalten die Seiten ö.T.33 bis 37 nö.T.38 bis 39 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse mit den lfd. Nummern 1 bis 9 (eins bis neun) (in Worten)

Beginn 18.00 Uhr Ende 18.45 Uhr Unterbrechung von --- Uhr bis --- Uhr

_____________________________________________ (Unterschriften)

(Gesetzl.) Mitgliederzahl: 23 Anwesend: a) stimmberechtigt: 1.Amtsvorsteher Volker Bumann (als Vorsitzender)

2. Bürgermeister Peter Reese, Itzstedt 3. Bürgermeister Holger Fischer, Nahe 4. Bürgermeister Thomas Steenbock, Oering 5. Bürgemreister Karl-Heinz Wegner, Sülfeld 6. Freerk Fischer, Itzstedt, i.V. für Helmut Thran, Itzstedt 7. Manfred Schnell, Kayhude, i. V. für Gerhard Pelzer, Kayhude 8. Ortwin Peters, Nahe 9. Marc-André Ehlers, Nahe 10. Gerhard Brors, Oering 11. Klaus Knees, Seth, i.V. für Bürgermeisterin Maren Storjohann, Seth 12. Gerhard Homfeldt, Sülfeld 13. Dr. Klaus Paasch, Tangstedt 14. Jürgen Lamp, Tangstedt 15. Jörg-Hendrik Lorenz, Tangstedt 16. Bettina Zülow, Tangstedt 17. Dr. Hans-Detlef Taube, Tangstedt

b) nicht stimmberechtigt:

LVB Reiner Lietsch - zugleich als Protokollführer Amtskämmerer Manuel Plöger

Es fehlten a) entschuldigt: Grund Helmut Thran, Itzstedt Hartmut Imhäuser, Itzstedt Bgm. Bernhard Dwenger, Kayhude Gerhard Pelzer, Kayhuder Bgm. Maren Storjohann, Seth Arno Nolte, Seth Urlaub Gerhard Krauß, Sülfeld Bgm. Norman Hübener,Tangstedt

b) unentschuldigt:

Die Mitglieder der Amtsausschusses des Amtes Itzstedt waren durch Einladung vom 27. Mai 2014 auf Dienstag, den 10. Juni 2014 unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekanntgegeben. Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsmäßige Einberufung Einwendungen nicht erhoben wurden. Der Amtsausschuss des Amtes Itzstedt war - nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Seite: 34 Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragezeit - Teil I – 2. Entscheidung über evtl. Einwendungen zur Niederschrift über die Sitzung des Amtsausschusses vom 11.03.2014 - Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 3. Berichte des Amtsvorstehers und der Ausschussvorsitzenden 4. Beratung und Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz des Amtes Itzstedt zum 01.01.2011 5. Einwohnerfragezeit - Teil II II. Voraussichtlich nichtöffentlicher Teil* 6. Abgabenangelegenheiten 7. Auftragsvergaben - Verlegung einer Wasserversorgungsleitung in der „Wakendorfer Straße“ in Nahe *Es wird beabsichtigt, einen Beschluss über die Behandlung der Tagesordnungspunkte im nichtöffentlichen Teil herbeizuführen. Zur Tagesordnung wurden folgende Einwendungen erhoben, bzw. Ergänzungen und Dringlichkeitsanträge eingebracht: Keine

Die Verhandlungen fanden in öffentlicher Sitzung statt. Zu den Punkten 6 und 7 - lfd. Nr. 7-9 der Tagesordnung war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

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Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Itzstedt vom 10. Juni 2014 Verhandlungsniederschrift und Beschluss I. Öffentlicher Teil Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Amtsvorsteher den Amtsausschuss, sich für eine Gedenkminute zu Ehren des am 18.04.2014 verstorbenen Bürgermeisters Holger Criwitz aus Tangstedt von ihren Plätzen zu erheben. Der Amtsausschuss gedenkt des ehemaligen Bürgermeisters Holger Criwitz. TOP 1 – Einwohnerfragezeit –Teil I – TOP 1 – lfd. Nr. 1 Es werden keine Fragen aus der Zuhörerschaft gestellt. TOP 2 – Entscheidung über evtl. Einwendungen zur Niederschrift über die Sitzung des Amtsausschusses vom 11.03.2014 - Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse TOP 2 – lfd. Nr. 2 Einwendungen zur Niederschrift über die Sitzung des Amtsausschusses vom 11.03.2014 werden nicht erhoben. Der Amtsvorsteher gibt die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Amtsausschusses vom 11.03.2014 gefassten Beschlüsse bekannt: - Es wurde die Anmietung einer Liegenschaft für die Unterbringung von Asylbewerbern beschlossen. - Der Amtsausschuss hat die Vergabe von Holzrückschnittarbeiten in der Badeanstalt am Itzstedter See beschlossen. - Der Stellenplan wurde geändert. Es wurde u.a. ein Beschluss über die Einstellung eines Auszubildenden gefasst. TOP 3 – Berichte des Amtsvorstehers und der Ausschussvorsitzenden TOP 3 – lfd. Nr. 3 Der Amtsvorsteher berichtet über folgende Angelegenheiten: Seit der letzten Amtsausschuss-Sitzung am 11.03.2014 haben folgende Ausschusssitzungen stattgefunden: - 15.05.2014 – Werkausschuss für den Eigenbetrieb „Wasserwerk im Amt Itzstedt“ Weitere Termine: 12.03.2014 – Kommunalgespräch mit EON und Bürgermeistern der Gemeinden des Amtes Itzstedt in der Amtsverwaltung 20.03.2014 – Vorstandssitzung AktivRegion Alsterland im Amt 07.04.2014 – Tagung SHGT in Högersdorf 30.04.2014 – Unvermutete Kassenprüfung in der Amtsverwaltung - keine Beanstandungen – nur Hinweise 02.05.2014 – Dienstbeginn von zwei neuen Mitarbeiterinnen in der Amtsverwaltung Hauptamt – Frau Riens Einwohnermeldeamt – Frau Frischmann 12.05.2014 – Norman Hübener ist zum neuen Bürgermeister der Gemeinde Tangstedt gewählt worden.

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Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Itzstedt vom 10. Juni 2014 Verhandlungsniederschrift und Beschluss Forts. TOP 3 – lfd. Nr. 3 Weiter gibt Amtsvorsteher Bumann ein Schreiben des Kreises Segeberg über die Aufnahme und Unterbringung von Asylbegehrenden und geduldeten Personen vom 02.06.2014 bekannt. In diesem Zusammenhang berichtet der leitende Verwaltungsbeamte Lietsch über das angedachte Betreuungskonzept des Kreises Segeberg für die Betreuung von Asylbewerbern. Der Kreis Segeberg hat anlässlich einer Dienstversammlung am 20.05.2014 das Betreuungskonzept für Asylbewerber im Kreis Segeberg vorgestellt. Grundsätzlich soll dieses Konzept während der Sanierung der Unterkunft in Schackendorf durchgeführt werden, also befristet von August 2014 bis November 2015. Danach ist geplant, dass die Mitarbeiter des Kreises regelmäßige Sprechstunden in den Gemeindeund Amtsverwaltungen anbieten. So soll im Amt Itzstedt ab August 2014 jeden 3. Donnerstag im Monat in der Zeit von 9 bis12 Uhr dieses Angebot vorgehalten werden. Weiterhin hat der Kreis Segeberg darauf gedrungen, dass vor Ort erreicht werden sollte, durch ehrenamtliches Engagement die Betreuung vorzuhalten (Begleitengel). Die Ausländerbehörde des Kreises hat darauf hingewiesen, dass bundesweit mit einem Zuzug von rd. 200.000 Asylbewerbern gerechnet werden muss (Mitteilung des Bundesinnenministeriums). Die aktuelle Lage stellt sich so dar, dass bis zum 29.04.2014 dem Kreis Segeberg 137 Asylbewerber zugewiesen wurden (im Vorjahr insgesamt 74 Personen). Weiterhin wurden 17 syrische Flüchtlinge aus dem Bundessonderkontingent Syrien in den Kreis Segeberg verbracht. Zusätzlich wurden 2 Afghanen aufgenommen. Der Kreis Segeberg rechnet bis Ende des Jahres mit einer Aufnahme von 500+X Personen, die verteilt werden müssen. Die Vertreter des Kreises machten noch einmal deutlich, dass es Aufgabe der Verwaltungen vor Ort ist, entsprechende Unterkünfte vorzuhalten. TOP 3 – lfd. Nr. 4 Bürgermeister Steenbock berichtet in seiner Eigenschaft als stellv. Ausschussvorsitzender des Umweltausschusses und des Ausschusses für die Schwimm- und Badestätte am Itzstedter See über die Sanierungsmaßnahmen am Itzstedter See.* Das LLUR fordert vor der Bezuschussung der Phosphatfällung vorher eine Tiefwasserbelüftung einschl. Ableitung des Tiefenwassers sowie den Erwerb von Schutzstreifen rund um den See. Hier gibt es noch Handlungsbedarf, da diese Maßnahmen nur mit der Seeeigentümerin zusammen ausgeführt werden können. *s. Berichtigung /Ergänzung AA -3/3 - vom 08.10.2014 TOP 4 – Beratung und Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz des Amtes Itzstedt zum 01.01.2011 TOP 4 – lfd. Nr. 5 Amtskämmerer Plöger berichtet über die Eröffnungsbilanz des Amtes Itzstedt zum 01.01.2011. Mit dem Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und anderer Gesetze (DoppikEinführungsgesetz, GVOBI. S. 285) vom 14.12.2006 wurde für Schleswig-Holstein die Möglichkeit eröffnet, die Haushaltsführung der Kommunen von der Kameralistik auf die Doppik umzustellen (Wahlrecht). In der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) ist dieses Wahlrecht in § 75 Abs. 4 geregelt. Der Amtsausschuss des Amtes Itzstedt hat am 24.02.2009 beschlossen, dieses Wahlrecht zu nutzen und die Haushaltsführung zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung umzustellen. Der Haushaltsplan des Amtes Itzstedt wird daher seit dem 01.01.2011 nach den Grundsätzen der Doppik geführt. Einen verlässlichen Rechtsrahmen gibt seit August 2007 die Landesverordnung über die Aufstellung und Ausführung eines doppischen Haushaltsplanes der Gemeinden (GemeindehaushaltsverordnungDoppik Schleswig-Holstein, kurz: GemHVO-Doppik) vor.

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Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Itzstedt vom 10. Juni 2014 Verhandlungsniederschrift und Beschluss Forts. TOP 4 – lfd. Nr. 5 Das Amt Itzstedt hat daher gem. §§ 54, 55 GemHVO-Doppik zum Stand 01.01.2011 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Mit Hilfe der Bewertung und Bilanzierung des kommunalen Vermögens und der kommunalen Verbindlichkeiten wird erstmals ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes ganzheitliches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Amtes Itzstedt vorgelegt. Gem. § 95 n Abs. 6 GO ist die Eröffnungsbilanz durch den Finanzausschuss des Amtes Itzstedt zu prüfen. Erst nach Abschluss dieser Prüfung legt der Amtsvorsteher die endgültige Fassung der Eröffnungsbilanz dem Amtsausschuss zur Beschlussfassung vor. Die Kämmerei hat bereits 2009 damit begonnen, erste Grundlagen für die Eröffnungsbilanz zusammenzustellen. Der damit verbundene Aufwand wurde, wie auch bei vielen anderen Gemeinden, deutlich unterschätzt. Bis zur abschließenden Prüfung musste wesentlich mehr Zeit und Aufwand als vorgesehen investiert werden, dies größtenteils neben der eigentlichen Arbeit zur Haushaltsplanung und –ausführung sowie umfangreichen Schulungen zur Einführung der Doppik. Dieser vermehrte Arbeitsaufwand betraf neben der Kämmerei in verschiedenen Ausmaßen fast alle Fachämter der Amtsverwaltung. Hinzuweisen ist auch darauf, dass sich die Handlungsempfehlungen des von den kommunalen Landesverbänden geleiteten Innovationsrings teilweise noch veränderten, so dass die Bewertung sich diesen Veränderungen anpassen musste. Weiterhin musste zu Beginn der Umstellung auf die Doppik zunächst viel Zeit für die Bildung von Produkten, der Einrichtung den Konten und schließlich der Aufstellung erster doppischer Haushaltspläne investiert werden. Erst als das tägliche Geschäft der Geschäfts- und Finanzbuchhaltung einigermaßen reibungslos lief, konnte mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanzen fortgefahren werden. Bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanzen, insbesondere der Bewertung der Grundstücke und Straßen sowie der Schulung der Mitarbeiter, hat die Fa. Petersen & Co. mitgewirkt. Nach § 95n Abs. 6 GO ist die Eröffnungsbilanz vom Finanz- und Prüfungsausschuss des Amtsausschusses des Amtes Itzstedt zu prüfen. Diese Prüfung ist am 21.11.2013 durchgeführt worden. Anschließend wurde die Eröffnungsbilanz der Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg zur Kenntnisnahme übersandt. Eine Stellungnahme hierzu ist nicht erfolgt. Abschließend ist die Eröffnungsbilanz nun gemäß § 95n Abs. 3 GO vom Amtsausschuss zu beschließen. Der Amtsausschuss beschließt: Die Eröffnungsbilanz des Amtes Itzstedt zum 01.01.2011 inkl. Anlagen wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Abstimmungsergebnis: 17 dafür – keine Gegenstimme – keine Enthaltung TOP 5 – Einwohnerfragezeit –Teil II – TOP 5 – lfd. Nr. 6 Es werden keine Fragen gestellt. - Ende des öffentlichen Teils der Sitzung. –

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Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Itzstedt vom 10. Juni 2014 Verhandlungsniederschrift und Beschluss II. Nichtöffentlicher Teil Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen. Die Zuhörer verlassen den Sitzungsraum. TOP 6 – Abgabenangelegenheiten - Teilweiser Gebührenzicht für die Veranstaltung des Handball-Cups 2014 in Nahe Dieser Teil der Sitzung wird hier nicht dargestellt. Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Der Amtsvorsteher schließt die Sitzung um 18.45 Uhr.

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